{"content_id":"4mi2sesjki","slug":"korea-real-estate-tax-reform-property-capital-gains-tax","locale":"de","schema_type":"Article","category":"policy_guide","category_name":"Programme \u0026 Leistungen","title":"Änderungen bei Immobilienbesitz- und Veräußerungssteuer sowie zu prüfende Fragen","summary":"Die vorgelegte Immobiliensteuerreform sieht vor, den Freibetrag bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer für Haushalte mit nur einer Wohnimmobilie zu erhöhen und zugleich hochpreisige Immobilien stärker zu besteuern. Außerdem soll sich der Schwerpunkt des Abzugs bei der Veräußerungssteuer von der Besitzdauer auf die tatsächliche Wohndauer verlagern. Vor der Gesetzesänderung und der Anpassung der Durchführungsverordnung können jedoch weder die endgültigen Steuersätze noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens als sicher gelten.","author":{"name":"injoys","url":"https://injoys.com/ko/about"},"key_points":["Die Reform sieht vor, den Grundfreibetrag bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer für Haushalte mit nur einer Wohnimmobilie von einem amtlich festgestellten Wert von 1,2 Milliarden Won auf 1,4 Milliarden Won anzuheben.","Wenn in den Preissegmenten für hochpreisige Immobilien sowohl die Sätze der umfassenden Immobilienbesitzsteuer als auch die Marktwertquote steigen, könnte die Zahl der Steuerpflichtigen sinken, während die Steuerbelastung einiger Eigentümer hochpreisiger Immobilien zunimmt.","Der Abzug bei der Veräußerungssteuer für Haushalte mit nur einer Wohnimmobilie soll in einen Abzug für langfristiges Wohnen umgewandelt werden, der die tatsächliche Wohndauer stärker als die Besitzdauer berücksichtigt.","Die Anpassung der Veräußerungssteuer für Eigentümer mehrerer Wohnimmobilien wurde nicht als vollständige Abschaffung der erhöhten Steuersätze vorgeschlagen, sondern als stufenweise Senkung der zusätzlichen Steuersätze in den Jahren 2027 und 2028.","Die Reform sollte erst nach Prüfung der Verabschiedung des Gesetzes, des Inkrafttretens, der Übergangsregelungen und der detaillierten Beurteilungskriterien auf tatsächliche Transaktionen angewendet werden."],"content_markdown":"Die zentrale Stoßrichtung der Reform der Immobilienbesteuerung besteht darin, Personen zu begünstigen, die tatsächlich lange in einer Wohnung gelebt haben, statt Personen, die sie lediglich lange gehalten haben. Bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer wird der Grundfreibetrag für Haushalte mit nur einer Wohnung ausgeweitet, während die Besteuerung hochpreisiger Wohnungen verschärft wird. Bei der Veräußerungsgewinnsteuer wird künftig für die Wohndauer ein größerer Abzug gewährt als für die Haltedauer.\n\nDieser Beitrag analysiert auf Grundlage der vorgelegten Reformpläne die Struktur des Systems und die erwarteten Auswirkungen. Die Steuerreform tritt nicht unmittelbar mit ihrer Ankündigung in Kraft; Steuersätze, Zeitpunkte und Übergangsregelungen können sich im Zuge der Gesetzesänderungen durch die Nationalversammlung und der Anpassung der Durchführungsverordnungen noch ändern.\n\n## Zunächst zu unterscheidende Steuerarten\n\nDirekt von dieser Reform betroffen sind nicht die umfassende Einkommensteuer, sondern die **umfassende Immobilienbesitzsteuer und die Veräußerungsgewinnsteuer**.\n\n- **Umfassende Immobilienbesitzsteuer:** Eine jährlich zum Stichtag 1. Juni erhobene Besitzsteuer für Personen, die Wohnungen oder andere Immobilien oberhalb eines bestimmten Werts besitzen.\n- **Veräußerungsgewinnsteuer:** Eine Steuer auf den beim Verkauf einer Wohnung erzielten Veräußerungsgewinn. Sie gehört zum Einkommensteuerrecht, wird jedoch anders berechnet als die umfassende Einkommensteuer auf Arbeits- oder Unternehmenseinkommen.\n- **Amtlich festgestellter Wert:** Ein behördlich festgelegter Wert, der als Grundlage für die Berechnung von Besitzsteuern wie der umfassenden Immobilienbesitzsteuer und der Grundsteuer dient. Er entspricht nicht dem tatsächlichen Marktpreis.\n- **Grundfreibetrag:** Der Betrag, der bei der Berechnung der umfassenden Immobilienbesitzsteuer zunächst von der Summe der amtlich festgestellten Wohnungswerte abgezogen wird. Nicht der gesamte Betrag oberhalb des Grundfreibetrags wird unverändert als Steuer erhoben.\n\n## Reform der Immobilienbesitzsteuer: Höherer Freibetrag für selbst bewohnte Einzelwohnungen\n\nNach dem vorgelegten Reformplan soll der derzeitige Grundfreibetrag von 1,2 Milliarden Won für Haushalte mit nur einer Wohnung auf 1,4 Milliarden Won angehoben werden. Der Grundfreibetrag für allgemeine Steuerpflichtige soll bei 900 Millionen Won bleiben.\n\n| Kategorie | Derzeitige Regelung | Vorgesehene Reform |\n|---|---:|---:|\n| Grundfreibetrag für Haushalte mit einer Wohnung | Amtlich festgestellter Wert von 1,2 Milliarden Won | Amtlich festgestellter Wert von 1,4 Milliarden Won |\n| Bei fehlender Selbstnutzung | Keine gesonderte Wohnsitzvoraussetzung | Vorgesehener Freibetrag von 900 Millionen Won |\n| Grundfreibetrag für allgemeine Steuerpflichtige und Mehrfachbesitzer | Amtlich festgestellter Wert von 900 Millionen Won | Weiterhin 900 Millionen Won |\n| Steuersatzstruktur | Unterschiedlich nach Zahl der Wohnungen | Vereinheitlichung auf eine Spanne von 0,5~5% vorgesehen |\n| Besteuerung hochpreisiger Wohnungen | Anwendung der derzeitigen Steuersätze und Quote | Anhebung der Steuersätze in den oberen Stufen und der Marktwertquote vorgesehen |\n\nWird die Reform wie vorgesehen umgesetzt, könnten selbstnutzende Haushalte mit einer Wohnung und einem amtlich festgestellten Wert von mehr als 1,2 Milliarden Won bis höchstens 1,4 Milliarden Won aus dem Kreis der Steuerpflichtigen herausfallen. Bei hochpreisigen Wohnungen könnte die Steuerbelastung dagegen durch die Anpassung der Steuersätze und der Marktwertquote steigen.\n\n### Die Immobilienbesitzsteuer hängt nicht allein vom amtlich festgestellten Wert ab\n\nDie umfassende Immobilienbesitzsteuer wird im Allgemeinen in folgender Reihenfolge berechnet:\n\n1. Die amtlich festgestellten Werte aller Wohnungen eines Steuerpflichtigen werden zusammengerechnet.\n2. Der anwendbare Grundfreibetrag wird abgezogen.\n3. Durch Anwendung der Marktwertquote wird die Bemessungsgrundlage ermittelt.\n4. Auf die einzelnen Stufen der Bemessungsgrundlage werden die jeweiligen Steuersätze angewandt.\n5. Überschneidungen mit der Grundsteuer, Steuergutschriften für ältere Personen und langfristigen Besitz sowie die Obergrenze der Steuerbelastung werden berücksichtigt.\n\nDaher kann sich die endgültige Steuerhöhe selbst bei identischem amtlich festgestelltem Wert je nach Zahl der Wohnungen, Haushaltszusammensetzung, Eigentumsanteil, Alter, Haltedauer und tatsächlicher Selbstnutzung unterscheiden. Die im Reformplan erwähnte „Erhöhung der Steuer auf das 2- bis 5-Fache“ ist nicht als einheitliches Ergebnis für alle hochpreisigen Wohnungen zu verstehen, sondern als Schätzung unter bestimmten Preis- und Besitzbedingungen.\n\n### Entscheidend sind die Kriterien für die Feststellung der Selbstnutzung\n\nWenn Selbstnutzern ein Freibetrag von 1,4 Milliarden Won und Nichtselbstnutzern ein Freibetrag von 900 Millionen Won gewährt werden soll, müssen folgende Punkte im Gesetz oder in der Durchführungsverordnung konkret geregelt werden:\n\n- Ob nur der Wohnsitz am steuerlichen Stichtag geprüft wird oder eine Mindestwohndauer erforderlich ist\n- Welches Kriterium gilt, wenn Melderegisteradresse und tatsächlicher Lebensmittelpunkt voneinander abweichen\n- Ob eine vorübergehende Abwesenheit wegen Arbeit, Krankheit, Ausbildung oder Auslandstätigkeit anerkannt wird\n- Wie gemeinsames Eigentum von Ehepartnern oder auf mehrere Haushaltsmitglieder verteiltes Eigentum behandelt wird\n- Ob Ausnahmen für geerbte Wohnungen, vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen und preisgünstige Wohnungen außerhalb der Ballungsräume gelten\n\nSolange diese Kriterien nicht feststehen, lässt sich die persönliche Immobilienbesitzsteuer allein anhand des „Freibetrags von 1,4 Milliarden Won für Selbstnutzer“ nicht genau berechnen.\n\n## Reform der Veräußerungsgewinnsteuer: Wechsel vom Besitz zur tatsächlichen Nutzung\n\nDer derzeitige Sonderabzug für langfristigen Besitz bei Haushalten mit nur einer Wohnung sieht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die Besitzdauer und die Wohndauer jeweils jährlich 4% vor, insgesamt höchstens 80%.\n\nDer Reformplan sieht vor, diesen Abzug in einen **Einkommensabzug für langfristiges Wohnen** umzuwandeln und den Abzug für den bloßen Besitz schrittweise zu verringern. Nach dem vorgelegten Zeitplan beträgt der Abzug für die Haltedauer ab 2029 0%, während für die Wohndauer jährlich 8% bis zu höchstens 80% gewährt werden.\n\n| Position | Derzeitiges System | Vorgesehene Regelung für 2029 |\n|---|---|---|\n| Abzug für die Haltedauer | Jährlich 4%, höchstens 40% | 0% |\n| Abzug für die Wohndauer | Jährlich 4%, höchstens 40% | Jährlich 8%, höchstens 80% |\n| Maximaler Gesamtabzug | 80% | 80% |\n| Schwerpunkt des Abzugs | Langfristiger Besitz und Wohnen | Tatsächliches Wohnen |\n| Abzugsgrenze | Berechnung nach geltendem Recht | 2 Milliarden Won für 2028, 1 Milliarde Won für 2029 vorgesehen |\n\nDer maximale Abzugssatz bleibt zwar bei 80%, doch Zeiten, in denen die Wohnung lediglich gehalten und nicht selbst bewohnt wurde, tragen künftig nicht mehr zum Abzug bei. Für Eigentümer, die wegen langfristiger Vermietung, eines Auslandsaufenthalts oder eines Wohnsitzes in einer anderen Region nicht tatsächlich in der betreffenden Wohnung gelebt haben, könnte die Belastung durch die Veräußerungsgewinnsteuer steigen.\n\n### Ein Abzugssatz von 80% ist nicht dasselbe wie eine Ermäßigung der Veräußerungsgewinnsteuer um 80%\n\nDer Abzug für langfristigen Besitz oder langfristiges Wohnen ist im Allgemeinen keine Steuergutschrift, durch die 80% der berechneten Steuer direkt abgezogen werden. Da stattdessen ein bestimmter Betrag vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen wird, hängt die tatsächliche Steuerersparnis vom Anschaffungspreis, den notwendigen Aufwendungen, dem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei hochpreisigen Wohnungen, dem Grundfreibetrag und den Steuersatzstufen ab.\n\nAuch bei der im Reformplan genannten „Abzugsgrenze von 2 Milliarden Won oder 1 Milliarde Won“ muss anhand des offiziellen Gesetzentwurfs geprüft werden, worauf sich diese Grenze bezieht. Je nachdem, ob sie den für den Abzug maßgeblichen Veräußerungsgewinn oder den Abzugsbetrag selbst begrenzt, können die Ergebnisse erheblich variieren.\n\n### Erwartete Auswirkungen nach Steuerpflichtigentyp\n\n| Typ des Steuerpflichtigen | Erwartete Entwicklung | Zentrale Variablen |\n|---|---|---|\n| Eigentümer einer Wohnung, die lange gehalten und durchgehend selbst bewohnt wurde | Maximaler Abzugssatz bleibt möglicherweise erhalten | Tatsächliche Wohndauer und Abzugsgrenze |\n| Eigentümer einer Wohnung, die lange gehalten, aber nicht selbst bewohnt wurde | Mögliche Erhöhung der Veräußerungsgewinnsteuer | Zeitplan zur Verringerung des Besitzabzugs |\n| Eigentümer einer extrem hochpreisigen Wohnung mit hohem Veräußerungsgewinn | Mögliche Mehrbelastung durch Senkung der Abzugsgrenze | Anschaffungspreis, Veräußerungspreis und Wohndauer |\n| Eigentümer einer hochpreisigen Wohnung mit kurzer Wohndauer | Mögliche Verringerung des Abzugssatzes | Anerkannte Wohndauer und Übergangsregelungen |\n| Eigentümer einer vor der Reform erworbenen Wohnung | Ergebnis hängt von den Übergangsregelungen ab | Erwerbsdatum, Wohnhistorie und Veräußerungsdatum |\n\n## Zuschlag auf die Veräußerungsgewinnsteuer für Mehrfachbesitzer: Schrittweise Entlastung über 2 Jahre\n\nBei Besitzern mehrerer Wohnungen in regulierten Gebieten kann auf den Grundsteuersatz der Veräußerungsgewinnsteuer ein zusätzlicher Steuersatz aufgeschlagen werden. Der vorgelegte Reformplan sieht vor, diesen zusätzlichen Steuersatz 2027 und 2028 zu senken und ab 2029 grundsätzlich wieder zum regulären Zuschlag zurückzukehren.\n\n| Zahl der Wohnungen | Regulärer zusätzlicher Steuersatz | Veräußerung 2027 | Veräußerung 2028 | Vorgesehene Regelung ab 2029 |\n|---|---:|---:|---:|---:|\n| Besitzer von 2 Wohnungen | 20 Prozentpunkte | 5 Prozentpunkte | 10 Prozentpunkte | 20 Prozentpunkte |\n| Besitzer von mindestens 3 Wohnungen | 30 Prozentpunkte | 10 Prozentpunkte | 15 Prozentpunkte | 30 Prozentpunkte |\n\n20% oder 30% bezeichnet hier keinen unmittelbar auf den Verkaufserlös angewandten Steuersatz, sondern **Prozentpunkte, die zum Grundsteuersatz hinzugerechnet werden**. Außerdem sieht der Reformplan keine vollständige Befreiung vom Zuschlag für 2 Jahre vor, sondern eher eine schrittweise Entlastung, bei der der zusätzliche Steuersatz im Zeitverlauf steigt.\n\nDie tatsächliche Anwendung kann davon abhängen, ob das betreffende Gebiet zum Zeitpunkt der Veräußerung als reguliertes Gebiet ausgewiesen ist, ob bestimmte Wohnungen bei der Berechnung der Wohnungszahl unberücksichtigt bleiben und ob der Vertragsabschluss oder die Restzahlung als maßgeblicher Zeitpunkt gilt.\n\n## Mögliche Veränderungen nach Inkrafttreten\n\n### 1. Weniger selbstnutzende Einwohnungshaushalte im mittleren Preissegment werden steuerpflichtig\n\nWird der Grundfreibetrag für Haushalte mit einer Wohnung auf 1,4 Milliarden Won angehoben, könnte ein Teil der selbst bewohnten Wohnungen mit amtlich festgestellten Werten zwischen 1,2 Milliarden und 1,4 Milliarden Won von der umfassenden Immobilienbesitzsteuer ausgenommen werden. Dies hängt jedoch von der Wahl gemeinsamen Eigentums, dem Besitz weiterer Wohnungen und der Einstufung als Haushalt ab.\n\n### 2. Konzentration der Steuerbelastung auf Eigentümer extrem hochpreisiger Wohnungen\n\nWerden die Steuersätze der oberen Bemessungsstufen und die Marktwertquote gleichzeitig angehoben, kann die Steuer umso stärker steigen, je höher der amtlich festgestellte Wert der Wohnung ist. Ein Rückgang der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen und ein Rückgang des gesamten Steueraufkommens bedeuten nicht zwangsläufig dasselbe.\n\n### 3. Geringere steuerliche Vorteile langfristigen Besitzes ohne Selbstnutzung\n\nWird der Abzug bei der Veräußerungsgewinnsteuer auf die Wohndauer konzentriert, verringern sich die Abzugsvorteile für Wohnungen, die in Erwartung eines Wiederaufbaus oder zu Anlagezwecken lange gehalten, aber nicht tatsächlich selbst bewohnt wurden.\n\n### 4. Möglicherweise mehr Angebote von Mehrfachbesitzern in den Jahren 2027~2028\n\nDie Dauer der Zuschlagsentlastung kann Mehrfachbesitzern einen Anreiz geben, Wohnungen zu verkaufen. Umfang und Preiseffekt der Angebote hängen jedoch zugleich von den Zinsen, dem Mietmarkt, dem Transaktionsvolumen und den Erwartungen an die künftige Politik ab und lassen sich daher nicht allein aus den Steuersatzänderungen ableiten.\n\n## Vor Inkrafttreten des Gesetzes unbedingt zu prüfende Punkte\n\nEine Steuerreform muss die Stufen Ankündigung, Einbringung eines Regierungsentwurfs, Beratung und Verabschiedung durch die Nationalversammlung, Verkündung sowie Änderung der Durchführungsverordnung durchlaufen, bevor sie auf tatsächliche Steuerpflichten angewandt wird. Vor dem Verkauf einer Wohnung oder der Entscheidung über eine Haushaltstrennung oder Ummeldung sollten folgende Punkte geprüft werden:\n\n- Ob das Änderungsgesetz von der Nationalversammlung verabschiedet und verkündet wurde\n- Die jeweiligen Inkrafttretensdaten für die Immobilienbesitzsteuer und die Veräußerungsgewinnsteuer\n- Ob Vertragsdatum, Restzahlungsdatum oder Eintragungsdatum als maßgeblicher Stichtag gilt\n- Übergangsregelungen zur Anerkennung bisheriger Besitz- und Wohnzeiten\n- Nachweise für die tatsächliche Selbstnutzung und erforderliche Mindestwohndauer\n- Die genaue rechtliche Bedeutung der Abzugsgrenze\n- Sonderregelungen für gemeinsames Eigentum, geerbte Wohnungen und vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen\n- Aktueller Status regulierter Gebiete und Berechnung der Wohnungszahl\n\nDie in Pressemitteilungen oder Reformplänen genannten voraussichtlichen Steuerbeträge sind Beispiele auf Grundlage typischer Fälle. Die individuelle Steuer muss nach den endgültigen Rechtsvorschriften sowie anhand des tatsächlichen Anschaffungspreises, der notwendigen Aufwendungen, der Besitz- und Wohnhistorie und der Haushaltszusammensetzung berechnet werden.","content_html":"\u003cp\u003eDie zentrale Stoßrichtung der Reform der Immobilienbesteuerung besteht darin, Personen zu begünstigen, die tatsächlich lange in einer Wohnung gelebt haben, statt Personen, die sie lediglich lange gehalten haben. Bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer wird der Grundfreibetrag für Haushalte mit nur einer Wohnung ausgeweitet, während die Besteuerung hochpreisiger Wohnungen verschärft wird. Bei der Veräußerungsgewinnsteuer wird künftig für die Wohndauer ein größerer Abzug gewährt als für die Haltedauer.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDieser Beitrag analysiert auf Grundlage der vorgelegten Reformpläne die Struktur des Systems und die erwarteten Auswirkungen. Die Steuerreform tritt nicht unmittelbar mit ihrer Ankündigung in Kraft; Steuersätze, Zeitpunkte und Übergangsregelungen können sich im Zuge der Gesetzesänderungen durch die Nationalversammlung und der Anpassung der Durchführungsverordnungen noch ändern.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#zun%C3%A4chst-zu-unterscheidende-steuerarten\" class=\"anchor\" id=\"zunächst-zu-unterscheidende-steuerarten\"\u003e\u003c/a\u003eZunächst zu unterscheidende Steuerarten\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDirekt von dieser Reform betroffen sind nicht die umfassende Einkommensteuer, sondern die \u003cstrong\u003eumfassende Immobilienbesitzsteuer und die Veräußerungsgewinnsteuer\u003c/strong\u003e.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eUmfassende Immobilienbesitzsteuer:\u003c/strong\u003e Eine jährlich zum Stichtag 1. Juni erhobene Besitzsteuer für Personen, die Wohnungen oder andere Immobilien oberhalb eines bestimmten Werts besitzen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eVeräußerungsgewinnsteuer:\u003c/strong\u003e Eine Steuer auf den beim Verkauf einer Wohnung erzielten Veräußerungsgewinn. Sie gehört zum Einkommensteuerrecht, wird jedoch anders berechnet als die umfassende Einkommensteuer auf Arbeits- oder Unternehmenseinkommen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eAmtlich festgestellter Wert:\u003c/strong\u003e Ein behördlich festgelegter Wert, der als Grundlage für die Berechnung von Besitzsteuern wie der umfassenden Immobilienbesitzsteuer und der Grundsteuer dient. Er entspricht nicht dem tatsächlichen Marktpreis.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eGrundfreibetrag:\u003c/strong\u003e Der Betrag, der bei der Berechnung der umfassenden Immobilienbesitzsteuer zunächst von der Summe der amtlich festgestellten Wohnungswerte abgezogen wird. Nicht der gesamte Betrag oberhalb des Grundfreibetrags wird unverändert als Steuer erhoben.\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#reform-der-immobilienbesitzsteuer-h%C3%B6herer-freibetrag-f%C3%BCr-selbst-bewohnte-einzelwohnungen\" class=\"anchor\" id=\"reform-der-immobilienbesitzsteuer-höherer-freibetrag-für-selbst-bewohnte-einzelwohnungen\"\u003e\u003c/a\u003eReform der Immobilienbesitzsteuer: Höherer Freibetrag für selbst bewohnte Einzelwohnungen\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eNach dem vorgelegten Reformplan soll der derzeitige Grundfreibetrag von 1,2 Milliarden Won für Haushalte mit nur einer Wohnung auf 1,4 Milliarden Won angehoben werden. Der Grundfreibetrag für allgemeine Steuerpflichtige soll bei 900 Millionen Won bleiben.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eKategorie\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eDerzeitige Regelung\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eVorgesehene Reform\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eGrundfreibetrag für Haushalte mit einer Wohnung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitige Regelung\"\u003eAmtlich festgestellter Wert von 1,2 Milliarden Won\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Reform\"\u003eAmtlich festgestellter Wert von 1,4 Milliarden Won\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eBei fehlender Selbstnutzung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitige Regelung\"\u003eKeine gesonderte Wohnsitzvoraussetzung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Reform\"\u003eVorgesehener Freibetrag von 900 Millionen Won\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eGrundfreibetrag für allgemeine Steuerpflichtige und Mehrfachbesitzer\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitige Regelung\"\u003eAmtlich festgestellter Wert von 900 Millionen Won\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Reform\"\u003eWeiterhin 900 Millionen Won\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eSteuersatzstruktur\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitige Regelung\"\u003eUnterschiedlich nach Zahl der Wohnungen\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Reform\"\u003eVereinheitlichung auf eine Spanne von 0,5~5% vorgesehen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kategorie\"\u003eBesteuerung hochpreisiger Wohnungen\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitige Regelung\"\u003eAnwendung der derzeitigen Steuersätze und Quote\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Reform\"\u003eAnhebung der Steuersätze in den oberen Stufen und der Marktwertquote vorgesehen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eWird die Reform wie vorgesehen umgesetzt, könnten selbstnutzende Haushalte mit einer Wohnung und einem amtlich festgestellten Wert von mehr als 1,2 Milliarden Won bis höchstens 1,4 Milliarden Won aus dem Kreis der Steuerpflichtigen herausfallen. Bei hochpreisigen Wohnungen könnte die Steuerbelastung dagegen durch die Anpassung der Steuersätze und der Marktwertquote steigen.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#die-immobilienbesitzsteuer-h%C3%A4ngt-nicht-allein-vom-amtlich-festgestellten-wert-ab\" class=\"anchor\" id=\"die-immobilienbesitzsteuer-hängt-nicht-allein-vom-amtlich-festgestellten-wert-ab\"\u003e\u003c/a\u003eDie Immobilienbesitzsteuer hängt nicht allein vom amtlich festgestellten Wert ab\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDie umfassende Immobilienbesitzsteuer wird im Allgemeinen in folgender Reihenfolge berechnet:\u003c/p\u003e\n\u003col\u003e\n\u003cli\u003eDie amtlich festgestellten Werte aller Wohnungen eines Steuerpflichtigen werden zusammengerechnet.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eDer anwendbare Grundfreibetrag wird abgezogen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eDurch Anwendung der Marktwertquote wird die Bemessungsgrundlage ermittelt.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eAuf die einzelnen Stufen der Bemessungsgrundlage werden die jeweiligen Steuersätze angewandt.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eÜberschneidungen mit der Grundsteuer, Steuergutschriften für ältere Personen und langfristigen Besitz sowie die Obergrenze der Steuerbelastung werden berücksichtigt.\u003c/li\u003e\n\u003c/ol\u003e\n\u003cp\u003eDaher kann sich die endgültige Steuerhöhe selbst bei identischem amtlich festgestelltem Wert je nach Zahl der Wohnungen, Haushaltszusammensetzung, Eigentumsanteil, Alter, Haltedauer und tatsächlicher Selbstnutzung unterscheiden. Die im Reformplan erwähnte „Erhöhung der Steuer auf das 2- bis 5-Fache“ ist nicht als einheitliches Ergebnis für alle hochpreisigen Wohnungen zu verstehen, sondern als Schätzung unter bestimmten Preis- und Besitzbedingungen.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#entscheidend-sind-die-kriterien-f%C3%BCr-die-feststellung-der-selbstnutzung\" class=\"anchor\" id=\"entscheidend-sind-die-kriterien-für-die-feststellung-der-selbstnutzung\"\u003e\u003c/a\u003eEntscheidend sind die Kriterien für die Feststellung der Selbstnutzung\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eWenn Selbstnutzern ein Freibetrag von 1,4 Milliarden Won und Nichtselbstnutzern ein Freibetrag von 900 Millionen Won gewährt werden soll, müssen folgende Punkte im Gesetz oder in der Durchführungsverordnung konkret geregelt werden:\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eOb nur der Wohnsitz am steuerlichen Stichtag geprüft wird oder eine Mindestwohndauer erforderlich ist\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eWelches Kriterium gilt, wenn Melderegisteradresse und tatsächlicher Lebensmittelpunkt voneinander abweichen\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eOb eine vorübergehende Abwesenheit wegen Arbeit, Krankheit, Ausbildung oder Auslandstätigkeit anerkannt wird\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eWie gemeinsames Eigentum von Ehepartnern oder auf mehrere Haushaltsmitglieder verteiltes Eigentum behandelt wird\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eOb Ausnahmen für geerbte Wohnungen, vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen und preisgünstige Wohnungen außerhalb der Ballungsräume gelten\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eSolange diese Kriterien nicht feststehen, lässt sich die persönliche Immobilienbesitzsteuer allein anhand des „Freibetrags von 1,4 Milliarden Won für Selbstnutzer“ nicht genau berechnen.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#reform-der-ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgewinnsteuer-wechsel-vom-besitz-zur-tats%C3%A4chlichen-nutzung\" class=\"anchor\" id=\"reform-der-veräußerungsgewinnsteuer-wechsel-vom-besitz-zur-tatsächlichen-nutzung\"\u003e\u003c/a\u003eReform der Veräußerungsgewinnsteuer: Wechsel vom Besitz zur tatsächlichen Nutzung\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDer derzeitige Sonderabzug für langfristigen Besitz bei Haushalten mit nur einer Wohnung sieht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die Besitzdauer und die Wohndauer jeweils jährlich 4% vor, insgesamt höchstens 80%.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDer Reformplan sieht vor, diesen Abzug in einen \u003cstrong\u003eEinkommensabzug für langfristiges Wohnen\u003c/strong\u003e umzuwandeln und den Abzug für den bloßen Besitz schrittweise zu verringern. Nach dem vorgelegten Zeitplan beträgt der Abzug für die Haltedauer ab 2029 0%, während für die Wohndauer jährlich 8% bis zu höchstens 80% gewährt werden.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003ePosition\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eDerzeitiges System\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eVorgesehene Regelung für 2029\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Position\"\u003eAbzug für die Haltedauer\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitiges System\"\u003eJährlich 4%, höchstens 40%\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Regelung für 2029\"\u003e0%\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Position\"\u003eAbzug für die Wohndauer\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitiges System\"\u003eJährlich 4%, höchstens 40%\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Regelung für 2029\"\u003eJährlich 8%, höchstens 80%\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Position\"\u003eMaximaler Gesamtabzug\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitiges System\"\u003e80%\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Regelung für 2029\"\u003e80%\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Position\"\u003eSchwerpunkt des Abzugs\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitiges System\"\u003eLangfristiger Besitz und Wohnen\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Regelung für 2029\"\u003eTatsächliches Wohnen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Position\"\u003eAbzugsgrenze\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Derzeitiges System\"\u003eBerechnung nach geltendem Recht\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Regelung für 2029\"\u003e2 Milliarden Won für 2028, 1 Milliarde Won für 2029 vorgesehen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eDer maximale Abzugssatz bleibt zwar bei 80%, doch Zeiten, in denen die Wohnung lediglich gehalten und nicht selbst bewohnt wurde, tragen künftig nicht mehr zum Abzug bei. Für Eigentümer, die wegen langfristiger Vermietung, eines Auslandsaufenthalts oder eines Wohnsitzes in einer anderen Region nicht tatsächlich in der betreffenden Wohnung gelebt haben, könnte die Belastung durch die Veräußerungsgewinnsteuer steigen.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#ein-abzugssatz-von-80-ist-nicht-dasselbe-wie-eine-erm%C3%A4%C3%9Figung-der-ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgewinnsteuer-um-80\" class=\"anchor\" id=\"ein-abzugssatz-von-80-ist-nicht-dasselbe-wie-eine-ermäßigung-der-veräußerungsgewinnsteuer-um-80\"\u003e\u003c/a\u003eEin Abzugssatz von 80% ist nicht dasselbe wie eine Ermäßigung der Veräußerungsgewinnsteuer um 80%\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDer Abzug für langfristigen Besitz oder langfristiges Wohnen ist im Allgemeinen keine Steuergutschrift, durch die 80% der berechneten Steuer direkt abgezogen werden. Da stattdessen ein bestimmter Betrag vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen wird, hängt die tatsächliche Steuerersparnis vom Anschaffungspreis, den notwendigen Aufwendungen, dem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei hochpreisigen Wohnungen, dem Grundfreibetrag und den Steuersatzstufen ab.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eAuch bei der im Reformplan genannten „Abzugsgrenze von 2 Milliarden Won oder 1 Milliarde Won“ muss anhand des offiziellen Gesetzentwurfs geprüft werden, worauf sich diese Grenze bezieht. Je nachdem, ob sie den für den Abzug maßgeblichen Veräußerungsgewinn oder den Abzugsbetrag selbst begrenzt, können die Ergebnisse erheblich variieren.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#erwartete-auswirkungen-nach-steuerpflichtigentyp\" class=\"anchor\" id=\"erwartete-auswirkungen-nach-steuerpflichtigentyp\"\u003e\u003c/a\u003eErwartete Auswirkungen nach Steuerpflichtigentyp\u003c/h3\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eTyp des Steuerpflichtigen\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eErwartete Entwicklung\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eZentrale Variablen\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Typ des Steuerpflichtigen\"\u003eEigentümer einer Wohnung, die lange gehalten und durchgehend selbst bewohnt wurde\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Erwartete Entwicklung\"\u003eMaximaler Abzugssatz bleibt möglicherweise erhalten\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zentrale Variablen\"\u003eTatsächliche Wohndauer und Abzugsgrenze\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Typ des Steuerpflichtigen\"\u003eEigentümer einer Wohnung, die lange gehalten, aber nicht selbst bewohnt wurde\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Erwartete Entwicklung\"\u003eMögliche Erhöhung der Veräußerungsgewinnsteuer\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zentrale Variablen\"\u003eZeitplan zur Verringerung des Besitzabzugs\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Typ des Steuerpflichtigen\"\u003eEigentümer einer extrem hochpreisigen Wohnung mit hohem Veräußerungsgewinn\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Erwartete Entwicklung\"\u003eMögliche Mehrbelastung durch Senkung der Abzugsgrenze\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zentrale Variablen\"\u003eAnschaffungspreis, Veräußerungspreis und Wohndauer\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Typ des Steuerpflichtigen\"\u003eEigentümer einer hochpreisigen Wohnung mit kurzer Wohndauer\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Erwartete Entwicklung\"\u003eMögliche Verringerung des Abzugssatzes\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zentrale Variablen\"\u003eAnerkannte Wohndauer und Übergangsregelungen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Typ des Steuerpflichtigen\"\u003eEigentümer einer vor der Reform erworbenen Wohnung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Erwartete Entwicklung\"\u003eErgebnis hängt von den Übergangsregelungen ab\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zentrale Variablen\"\u003eErwerbsdatum, Wohnhistorie und Veräußerungsdatum\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#zuschlag-auf-die-ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgewinnsteuer-f%C3%BCr-mehrfachbesitzer-schrittweise-entlastung-%C3%BCber-2-jahre\" class=\"anchor\" id=\"zuschlag-auf-die-veräußerungsgewinnsteuer-für-mehrfachbesitzer-schrittweise-entlastung-über-2-jahre\"\u003e\u003c/a\u003eZuschlag auf die Veräußerungsgewinnsteuer für Mehrfachbesitzer: Schrittweise Entlastung über 2 Jahre\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eBei Besitzern mehrerer Wohnungen in regulierten Gebieten kann auf den Grundsteuersatz der Veräußerungsgewinnsteuer ein zusätzlicher Steuersatz aufgeschlagen werden. Der vorgelegte Reformplan sieht vor, diesen zusätzlichen Steuersatz 2027 und 2028 zu senken und ab 2029 grundsätzlich wieder zum regulären Zuschlag zurückzukehren.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eZahl der Wohnungen\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eRegulärer zusätzlicher Steuersatz\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eVeräußerung 2027\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eVeräußerung 2028\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eVorgesehene Regelung ab 2029\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zahl der Wohnungen\"\u003eBesitzer von 2 Wohnungen\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Regulärer zusätzlicher Steuersatz\"\u003e20 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Veräußerung 2027\"\u003e5 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Veräußerung 2028\"\u003e10 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Regelung ab 2029\"\u003e20 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zahl der Wohnungen\"\u003eBesitzer von mindestens 3 Wohnungen\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Regulärer zusätzlicher Steuersatz\"\u003e30 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Veräußerung 2027\"\u003e10 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Veräußerung 2028\"\u003e15 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Vorgesehene Regelung ab 2029\"\u003e30 Prozentpunkte\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003e20% oder 30% bezeichnet hier keinen unmittelbar auf den Verkaufserlös angewandten Steuersatz, sondern \u003cstrong\u003eProzentpunkte, die zum Grundsteuersatz hinzugerechnet werden\u003c/strong\u003e. Außerdem sieht der Reformplan keine vollständige Befreiung vom Zuschlag für 2 Jahre vor, sondern eher eine schrittweise Entlastung, bei der der zusätzliche Steuersatz im Zeitverlauf steigt.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDie tatsächliche Anwendung kann davon abhängen, ob das betreffende Gebiet zum Zeitpunkt der Veräußerung als reguliertes Gebiet ausgewiesen ist, ob bestimmte Wohnungen bei der Berechnung der Wohnungszahl unberücksichtigt bleiben und ob der Vertragsabschluss oder die Restzahlung als maßgeblicher Zeitpunkt gilt.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#m%C3%B6gliche-ver%C3%A4nderungen-nach-inkrafttreten\" class=\"anchor\" id=\"mögliche-veränderungen-nach-inkrafttreten\"\u003e\u003c/a\u003eMögliche Veränderungen nach Inkrafttreten\u003c/h2\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#1-weniger-selbstnutzende-einwohnungshaushalte-im-mittleren-preissegment-werden-steuerpflichtig\" class=\"anchor\" id=\"1-weniger-selbstnutzende-einwohnungshaushalte-im-mittleren-preissegment-werden-steuerpflichtig\"\u003e\u003c/a\u003e1. Weniger selbstnutzende Einwohnungshaushalte im mittleren Preissegment werden steuerpflichtig\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eWird der Grundfreibetrag für Haushalte mit einer Wohnung auf 1,4 Milliarden Won angehoben, könnte ein Teil der selbst bewohnten Wohnungen mit amtlich festgestellten Werten zwischen 1,2 Milliarden und 1,4 Milliarden Won von der umfassenden Immobilienbesitzsteuer ausgenommen werden. Dies hängt jedoch von der Wahl gemeinsamen Eigentums, dem Besitz weiterer Wohnungen und der Einstufung als Haushalt ab.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#2-konzentration-der-steuerbelastung-auf-eigent%C3%BCmer-extrem-hochpreisiger-wohnungen\" class=\"anchor\" id=\"2-konzentration-der-steuerbelastung-auf-eigentümer-extrem-hochpreisiger-wohnungen\"\u003e\u003c/a\u003e2. Konzentration der Steuerbelastung auf Eigentümer extrem hochpreisiger Wohnungen\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eWerden die Steuersätze der oberen Bemessungsstufen und die Marktwertquote gleichzeitig angehoben, kann die Steuer umso stärker steigen, je höher der amtlich festgestellte Wert der Wohnung ist. Ein Rückgang der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen und ein Rückgang des gesamten Steueraufkommens bedeuten nicht zwangsläufig dasselbe.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#3-geringere-steuerliche-vorteile-langfristigen-besitzes-ohne-selbstnutzung\" class=\"anchor\" id=\"3-geringere-steuerliche-vorteile-langfristigen-besitzes-ohne-selbstnutzung\"\u003e\u003c/a\u003e3. Geringere steuerliche Vorteile langfristigen Besitzes ohne Selbstnutzung\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eWird der Abzug bei der Veräußerungsgewinnsteuer auf die Wohndauer konzentriert, verringern sich die Abzugsvorteile für Wohnungen, die in Erwartung eines Wiederaufbaus oder zu Anlagezwecken lange gehalten, aber nicht tatsächlich selbst bewohnt wurden.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#4-m%C3%B6glicherweise-mehr-angebote-von-mehrfachbesitzern-in-den-jahren-20272028\" class=\"anchor\" id=\"4-möglicherweise-mehr-angebote-von-mehrfachbesitzern-in-den-jahren-20272028\"\u003e\u003c/a\u003e4. Möglicherweise mehr Angebote von Mehrfachbesitzern in den Jahren 2027~2028\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDie Dauer der Zuschlagsentlastung kann Mehrfachbesitzern einen Anreiz geben, Wohnungen zu verkaufen. Umfang und Preiseffekt der Angebote hängen jedoch zugleich von den Zinsen, dem Mietmarkt, dem Transaktionsvolumen und den Erwartungen an die künftige Politik ab und lassen sich daher nicht allein aus den Steuersatzänderungen ableiten.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#vor-inkrafttreten-des-gesetzes-unbedingt-zu-pr%C3%BCfende-punkte\" class=\"anchor\" id=\"vor-inkrafttreten-des-gesetzes-unbedingt-zu-prüfende-punkte\"\u003e\u003c/a\u003eVor Inkrafttreten des Gesetzes unbedingt zu prüfende Punkte\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eEine Steuerreform muss die Stufen Ankündigung, Einbringung eines Regierungsentwurfs, Beratung und Verabschiedung durch die Nationalversammlung, Verkündung sowie Änderung der Durchführungsverordnung durchlaufen, bevor sie auf tatsächliche Steuerpflichten angewandt wird. Vor dem Verkauf einer Wohnung oder der Entscheidung über eine Haushaltstrennung oder Ummeldung sollten folgende Punkte geprüft werden:\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eOb das Änderungsgesetz von der Nationalversammlung verabschiedet und verkündet wurde\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eDie jeweiligen Inkrafttretensdaten für die Immobilienbesitzsteuer und die Veräußerungsgewinnsteuer\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eOb Vertragsdatum, Restzahlungsdatum oder Eintragungsdatum als maßgeblicher Stichtag gilt\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eÜbergangsregelungen zur Anerkennung bisheriger Besitz- und Wohnzeiten\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eNachweise für die tatsächliche Selbstnutzung und erforderliche Mindestwohndauer\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eDie genaue rechtliche Bedeutung der Abzugsgrenze\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eSonderregelungen für gemeinsames Eigentum, geerbte Wohnungen und vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eAktueller Status regulierter Gebiete und Berechnung der Wohnungszahl\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eDie in Pressemitteilungen oder Reformplänen genannten voraussichtlichen Steuerbeträge sind Beispiele auf Grundlage typischer Fälle. Die individuelle Steuer muss nach den endgültigen Rechtsvorschriften sowie anhand des tatsächlichen Anschaffungspreises, der notwendigen Aufwendungen, der Besitz- und Wohnhistorie und der Haushaltszusammensetzung berechnet werden.\u003c/p\u003e\n","tags":["Veräußerungsgewinnsteuer","Immobilienbesteuerung","Umfassende Immobiliensteuer","Ein Haushalt ein Eigenheim","Eigentümer mehrerer Wohnimmobilien"],"faqs":[{"question":"Gelten die neuen Steuersätze sofort, wenn der Entwurf zur Reform der Immobilienbesteuerung veröffentlicht wird?","answer":"Nein. Um die Steuersätze und die Abzugsstruktur der umfassenden Immobilienbesitzsteuer und der Immobilienveräußerungssteuer zu ändern, müssen die einschlägigen Gesetze in der Regel von der Nationalversammlung verabschiedet und verkündet werden. Auch das Datum des Inkrafttretens und die Übergangsmaßnahmen müssen anhand des endgültigen Gesetzes und der Durchführungsverordnung geprüft werden."},{"question":"Fällt für einen Ein-Haus-Halt bis zu einem amtlich festgestellten Immobilienwert von 1,4 Milliarden Won in jedem Fall keine umfassende Immobilienbesitzsteuer an?","answer":"Der Reformvorschlag sieht vor, für selbstnutzende Ein-Haus-Haushalte einen Grundfreibetrag von 1,4 Milliarden Won anzuwenden. Für die tatsächliche Anwendung müssen jedoch unter anderem der Haushalt, die Anzahl der Immobilien, die Eigentumsanteile und die Voraussetzungen der Selbstnutzung geprüft werden. Es muss geprüft werden, wie die Höhe des Grundfreibetrags und die Beurteilung der Selbstnutzung in den endgültigen Rechtsvorschriften geregelt werden."},{"question":"Unterliegt nur der über 1,4 Milliarden Won hinausgehende Betrag der umfassenden Immobilienbesitzsteuer, wenn der amtlich festgestellte Immobilienwert 1,4 Milliarden Won übersteigt?","answer":"Nach der Grundstruktur wird zunächst der Grundfreibetrag von der Summe der amtlich festgestellten Immobilienwerte abgezogen und anschließend das Verhältnis des angemessenen Marktwerts angewandt, um die Bemessungsgrundlage zu berechnen. Danach werden die Steuersätze der einzelnen Stufen und verschiedene Steuergutschriften berücksichtigt. Daher unterscheidet sich die Berechnung von einer einfachen Multiplikation des 1,4 Milliarden Won übersteigenden Betrags mit einem einheitlichen Steuersatz."},{"question":"Bedeutet ein maximaler Abzug von 80 % für langfristiges Wohnen, dass die Immobilienveräußerungssteuer um 80 % ermäßigt wird?","answer":"Nein. Der Abzugssatz wird im Allgemeinen zur Ermittlung des Betrags verwendet, der vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abzuziehen ist. Er bedeutet nicht, dass unmittelbar 80 % von der berechneten Steuer abgezogen werden. Die tatsächliche Steuerhöhe hängt vom Anschaffungswert, den erforderlichen Aufwendungen, der Wohndauer und der Steuersatzstufe ab."},{"question":"Was geschieht, wenn die Immobilie 10 Jahre gehalten, aber nicht tatsächlich selbst bewohnt wurde?","answer":"Wenn gemäß dem vorgelegten Reformvorschlag ab 2029 der Abzug für die Haltedauer entfällt und nur für die Wohndauer jährlich 8 % angesetzt werden, könnte die Haltedauer ohne Selbstnutzung nicht zum Abzugssatz beitragen. Ob jedoch Übergangsmaßnahmen für bereits gehaltene Immobilien und Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, muss anhand des endgültigen Gesetzes geprüft werden."},{"question":"Entfällt die erhöhte Immobilienveräußerungssteuer für Eigentümer mehrerer Immobilien in den Jahren 2027 und 2028 vollständig?","answer":"Der vorgelegte Reformvorschlag sieht keine vollständige Befreiung, sondern eine Senkung des zusätzlichen Steuersatzes vor. Für Eigentümer von zwei Immobilien ist ein Aufschlag von 5 Prozentpunkten im Jahr 2027 und von 10 Prozentpunkten im Jahr 2028 vorgesehen; für Eigentümer von mindestens drei Immobilien beträgt der Aufschlag 10 beziehungsweise 15 Prozentpunkte."},{"question":"Was bedeuten 20 % und 30 % bei der erhöhten Besteuerung von Eigentümern mehrerer Immobilien?","answer":"Dies bedeutet nicht, dass unmittelbar 20 % oder 30 % auf den gesamten Veräußerungspreis erhoben werden, sondern dass zum regulären Steuersatz der Immobilienveräußerungssteuer 20 beziehungsweise 30 Prozentpunkte hinzugerechnet werden. Die tatsächliche Steuer wird unter gemeinsamer Berücksichtigung des Veräußerungsgewinns, der erforderlichen Aufwendungen, der Abzüge, der Haltedauer und der lokalen Einkommensteuer berechnet."},{"question":"Gilt der neue Abzug für die Wohndauer auch für Immobilien, die vor der Reform erworben wurden?","answer":"Das hängt vom Datum des Inkrafttretens und den Übergangsmaßnahmen ab. Wie die bisherige Haltedauer behandelt wird, ob die gesamte Wohndauer vor dem Inkrafttreten anerkannt wird und ob das Vertragsdatum oder das Veräußerungsdatum maßgeblich ist, muss anhand des endgültigen Änderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung geprüft werden."}],"sources":[{"url":"https://www.law.go.kr/법령/종합부동산세법","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über die umfassende Immobiliensteuer","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/종합부동산세법시행령","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Gesetz über die umfassende Immobiliensteuer","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/소득세법","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Einkommensteuergesetz","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/소득세법시행령","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz","type":"source"}],"images":[{"id":587,"url":"https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6Njk4OSwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--f4f4c27d9cb6ee8f65b80fff4cfc1fb79811f2f2/ai-ea66b5f7.webp","is_representative":true,"generation_method":"ai_image","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"저층 주택과 고층 아파트·동전 더미를 저울에 올리고 법봉과 봉인 문서를 배치한 일러스트","caption":"주택 유형과 자산 가치, 법적 기준의 균형을 통해 부동산 세제 개편을 상징한다.","description":null},"en":{"alt":"Scales balancing a low-rise home against high-rise apartments and coin stacks, with a gavel and sealed document","caption":"The illustration symbolizes how real estate tax reform weighs property types, values, and legal rules.","description":null},"ja":{"alt":"低層住宅と高層マンション・硬貨の山を載せた天秤、木槌、封印された文書のイラスト","caption":"住宅の種類や資産価値、法的基準を比較する不動産税制改正を表している。","description":null},"es":{"alt":"Balanza con una vivienda frente a torres y pilas de monedas, junto a un mazo y un documento sellado","caption":"La ilustración representa el equilibrio entre tipos de vivienda, valores y normas en la reforma fiscal inmobiliaria.","description":null},"id":{"alt":"Neraca berisi rumah di satu sisi serta apartemen tinggi dan tumpukan koin di sisi lain, dengan palu dan dokumen","caption":"Ilustrasi ini melambangkan penimbangan jenis properti, nilai aset, dan aturan dalam reformasi pajak real estat.","description":null},"pt":{"alt":"Balança com uma casa de um lado e prédios altos e pilhas de moedas do outro, além de martelo e documento selado","caption":"A ilustração simboliza o equilíbrio entre tipos de imóveis, valores e regras na reforma tributária imobiliária.","description":null},"zh-hant":{"alt":"天平兩側放著低層住宅、高樓住宅與成疊硬幣，後方有法槌和封印文件","caption":"插圖以房屋類型、資產價值與法律規範的權衡，象徵房地產稅制改革。","description":null},"de":{"alt":"Waage mit Wohnhaus auf der einen und Hochhäusern samt Münzstapeln auf der anderen Seite, dazu Hammer und Urkunde","caption":"Die Illustration steht für die Abwägung von Immobilienarten, Werten und Regeln bei der Steuerreform.","description":null}}},{"id":588,"url":"https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6Njk5NSwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--09608a3e742b87c8503f680ef27898bef10a242f/ai-e8e2f78b.webp","is_representative":false,"generation_method":"ai_image","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"주택과 아파트, 보호 방패, 계단 위 동전, 세금 문서와 달력이 배치된 일러스트","caption":"주택 보유와 거래에 따른 세금 변화를 상징적으로 보여준다.","description":null},"en":{"alt":"Homes and apartment building with a shield, coins on steps, tax document, and calendar","caption":"The illustration symbolizes changes to taxes on owning and selling property.","description":null},"ja":{"alt":"住宅とマンション、盾、階段上の硬貨、税務書類、カレンダーを描いたイラスト","caption":"不動産の保有や売却に伴う税制の変化を象徴している。","description":null},"es":{"alt":"Casas y edificio de apartamentos con escudo, monedas, documento fiscal y calendario","caption":"La ilustración simboliza cambios en los impuestos por poseer y vender inmuebles.","description":null},"id":{"alt":"Rumah dan apartemen dengan perisai, koin di tangga, dokumen pajak, dan kalender","caption":"Ilustrasi ini melambangkan perubahan pajak atas kepemilikan dan penjualan properti.","description":null},"pt":{"alt":"Casas e prédio de apartamentos com escudo, moedas, documento fiscal e calendário","caption":"A ilustração simboliza mudanças nos impostos sobre a posse e a venda de imóveis.","description":null},"zh-hant":{"alt":"住宅與公寓大樓、盾牌、階梯上的硬幣、稅務文件和日曆插圖","caption":"此插圖象徵持有及出售房地產相關稅制的變化。","description":null},"de":{"alt":"Häuser und Wohnblock mit Schutzschild, Münzen auf Stufen, Steuerdokument und Kalender","caption":"Die Illustration steht für Änderungen bei Steuern auf Immobilienbesitz und -verkauf.","description":null}}}],"published_at":"2026-08-11T15:32:03+09:00","updated_at":"2026-08-11T15:32:03+09:00","license":"cc_by","translation_status":"reviewed","available_locales":["ko","en","ja","es"],"data_locales":["ko","en","ja","es","id","pt","zh-hant","de"],"url":"https://injoys.com/en/articles/korea-real-estate-tax-reform-property-capital-gains-tax"}