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title: "Änderungen bei Immobilienbesitz- und Veräußerungssteuer sowie zu prüfende Fragen"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/korea-real-estate-tax-reform-property-capital-gains-tax
published_at: 2026-08-11T15:32:03+09:00
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# Änderungen bei Immobilienbesitz- und Veräußerungssteuer sowie zu prüfende Fragen

> Die vorgelegte Immobiliensteuerreform sieht vor, den Freibetrag bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer für Haushalte mit nur einer Wohnimmobilie zu erhöhen und zugleich hochpreisige Immobilien stärker zu besteuern. Außerdem soll sich der Schwerpunkt des Abzugs bei der Veräußerungssteuer von der Besitzdauer auf die tatsächliche Wohndauer verlagern. Vor der Gesetzesänderung und der Anpassung der Durchführungsverordnung können jedoch weder die endgültigen Steuersätze noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens als sicher gelten.

## Key Points

- Die Reform sieht vor, den Grundfreibetrag bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer für Haushalte mit nur einer Wohnimmobilie von einem amtlich festgestellten Wert von 1,2 Milliarden Won auf 1,4 Milliarden Won anzuheben.
- Wenn in den Preissegmenten für hochpreisige Immobilien sowohl die Sätze der umfassenden Immobilienbesitzsteuer als auch die Marktwertquote steigen, könnte die Zahl der Steuerpflichtigen sinken, während die Steuerbelastung einiger Eigentümer hochpreisiger Immobilien zunimmt.
- Der Abzug bei der Veräußerungssteuer für Haushalte mit nur einer Wohnimmobilie soll in einen Abzug für langfristiges Wohnen umgewandelt werden, der die tatsächliche Wohndauer stärker als die Besitzdauer berücksichtigt.
- Die Anpassung der Veräußerungssteuer für Eigentümer mehrerer Wohnimmobilien wurde nicht als vollständige Abschaffung der erhöhten Steuersätze vorgeschlagen, sondern als stufenweise Senkung der zusätzlichen Steuersätze in den Jahren 2027 und 2028.
- Die Reform sollte erst nach Prüfung der Verabschiedung des Gesetzes, des Inkrafttretens, der Übergangsregelungen und der detaillierten Beurteilungskriterien auf tatsächliche Transaktionen angewendet werden.

Die zentrale Stoßrichtung der Reform der Immobilienbesteuerung besteht darin, Personen zu begünstigen, die tatsächlich lange in einer Wohnung gelebt haben, statt Personen, die sie lediglich lange gehalten haben. Bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer wird der Grundfreibetrag für Haushalte mit nur einer Wohnung ausgeweitet, während die Besteuerung hochpreisiger Wohnungen verschärft wird. Bei der Veräußerungsgewinnsteuer wird künftig für die Wohndauer ein größerer Abzug gewährt als für die Haltedauer.

Dieser Beitrag analysiert auf Grundlage der vorgelegten Reformpläne die Struktur des Systems und die erwarteten Auswirkungen. Die Steuerreform tritt nicht unmittelbar mit ihrer Ankündigung in Kraft; Steuersätze, Zeitpunkte und Übergangsregelungen können sich im Zuge der Gesetzesänderungen durch die Nationalversammlung und der Anpassung der Durchführungsverordnungen noch ändern.

## Zunächst zu unterscheidende Steuerarten

Direkt von dieser Reform betroffen sind nicht die umfassende Einkommensteuer, sondern die **umfassende Immobilienbesitzsteuer und die Veräußerungsgewinnsteuer**.

- **Umfassende Immobilienbesitzsteuer:** Eine jährlich zum Stichtag 1. Juni erhobene Besitzsteuer für Personen, die Wohnungen oder andere Immobilien oberhalb eines bestimmten Werts besitzen.
- **Veräußerungsgewinnsteuer:** Eine Steuer auf den beim Verkauf einer Wohnung erzielten Veräußerungsgewinn. Sie gehört zum Einkommensteuerrecht, wird jedoch anders berechnet als die umfassende Einkommensteuer auf Arbeits- oder Unternehmenseinkommen.
- **Amtlich festgestellter Wert:** Ein behördlich festgelegter Wert, der als Grundlage für die Berechnung von Besitzsteuern wie der umfassenden Immobilienbesitzsteuer und der Grundsteuer dient. Er entspricht nicht dem tatsächlichen Marktpreis.
- **Grundfreibetrag:** Der Betrag, der bei der Berechnung der umfassenden Immobilienbesitzsteuer zunächst von der Summe der amtlich festgestellten Wohnungswerte abgezogen wird. Nicht der gesamte Betrag oberhalb des Grundfreibetrags wird unverändert als Steuer erhoben.

## Reform der Immobilienbesitzsteuer: Höherer Freibetrag für selbst bewohnte Einzelwohnungen

Nach dem vorgelegten Reformplan soll der derzeitige Grundfreibetrag von 1,2 Milliarden Won für Haushalte mit nur einer Wohnung auf 1,4 Milliarden Won angehoben werden. Der Grundfreibetrag für allgemeine Steuerpflichtige soll bei 900 Millionen Won bleiben.

| Kategorie | Derzeitige Regelung | Vorgesehene Reform |
|---|---:|---:|
| Grundfreibetrag für Haushalte mit einer Wohnung | Amtlich festgestellter Wert von 1,2 Milliarden Won | Amtlich festgestellter Wert von 1,4 Milliarden Won |
| Bei fehlender Selbstnutzung | Keine gesonderte Wohnsitzvoraussetzung | Vorgesehener Freibetrag von 900 Millionen Won |
| Grundfreibetrag für allgemeine Steuerpflichtige und Mehrfachbesitzer | Amtlich festgestellter Wert von 900 Millionen Won | Weiterhin 900 Millionen Won |
| Steuersatzstruktur | Unterschiedlich nach Zahl der Wohnungen | Vereinheitlichung auf eine Spanne von 0,5~5% vorgesehen |
| Besteuerung hochpreisiger Wohnungen | Anwendung der derzeitigen Steuersätze und Quote | Anhebung der Steuersätze in den oberen Stufen und der Marktwertquote vorgesehen |

Wird die Reform wie vorgesehen umgesetzt, könnten selbstnutzende Haushalte mit einer Wohnung und einem amtlich festgestellten Wert von mehr als 1,2 Milliarden Won bis höchstens 1,4 Milliarden Won aus dem Kreis der Steuerpflichtigen herausfallen. Bei hochpreisigen Wohnungen könnte die Steuerbelastung dagegen durch die Anpassung der Steuersätze und der Marktwertquote steigen.

### Die Immobilienbesitzsteuer hängt nicht allein vom amtlich festgestellten Wert ab

Die umfassende Immobilienbesitzsteuer wird im Allgemeinen in folgender Reihenfolge berechnet:

1. Die amtlich festgestellten Werte aller Wohnungen eines Steuerpflichtigen werden zusammengerechnet.
2. Der anwendbare Grundfreibetrag wird abgezogen.
3. Durch Anwendung der Marktwertquote wird die Bemessungsgrundlage ermittelt.
4. Auf die einzelnen Stufen der Bemessungsgrundlage werden die jeweiligen Steuersätze angewandt.
5. Überschneidungen mit der Grundsteuer, Steuergutschriften für ältere Personen und langfristigen Besitz sowie die Obergrenze der Steuerbelastung werden berücksichtigt.

Daher kann sich die endgültige Steuerhöhe selbst bei identischem amtlich festgestelltem Wert je nach Zahl der Wohnungen, Haushaltszusammensetzung, Eigentumsanteil, Alter, Haltedauer und tatsächlicher Selbstnutzung unterscheiden. Die im Reformplan erwähnte „Erhöhung der Steuer auf das 2- bis 5-Fache“ ist nicht als einheitliches Ergebnis für alle hochpreisigen Wohnungen zu verstehen, sondern als Schätzung unter bestimmten Preis- und Besitzbedingungen.

### Entscheidend sind die Kriterien für die Feststellung der Selbstnutzung

Wenn Selbstnutzern ein Freibetrag von 1,4 Milliarden Won und Nichtselbstnutzern ein Freibetrag von 900 Millionen Won gewährt werden soll, müssen folgende Punkte im Gesetz oder in der Durchführungsverordnung konkret geregelt werden:

- Ob nur der Wohnsitz am steuerlichen Stichtag geprüft wird oder eine Mindestwohndauer erforderlich ist
- Welches Kriterium gilt, wenn Melderegisteradresse und tatsächlicher Lebensmittelpunkt voneinander abweichen
- Ob eine vorübergehende Abwesenheit wegen Arbeit, Krankheit, Ausbildung oder Auslandstätigkeit anerkannt wird
- Wie gemeinsames Eigentum von Ehepartnern oder auf mehrere Haushaltsmitglieder verteiltes Eigentum behandelt wird
- Ob Ausnahmen für geerbte Wohnungen, vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen und preisgünstige Wohnungen außerhalb der Ballungsräume gelten

Solange diese Kriterien nicht feststehen, lässt sich die persönliche Immobilienbesitzsteuer allein anhand des „Freibetrags von 1,4 Milliarden Won für Selbstnutzer“ nicht genau berechnen.

## Reform der Veräußerungsgewinnsteuer: Wechsel vom Besitz zur tatsächlichen Nutzung

Der derzeitige Sonderabzug für langfristigen Besitz bei Haushalten mit nur einer Wohnung sieht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die Besitzdauer und die Wohndauer jeweils jährlich 4% vor, insgesamt höchstens 80%.

Der Reformplan sieht vor, diesen Abzug in einen **Einkommensabzug für langfristiges Wohnen** umzuwandeln und den Abzug für den bloßen Besitz schrittweise zu verringern. Nach dem vorgelegten Zeitplan beträgt der Abzug für die Haltedauer ab 2029 0%, während für die Wohndauer jährlich 8% bis zu höchstens 80% gewährt werden.

| Position | Derzeitiges System | Vorgesehene Regelung für 2029 |
|---|---|---|
| Abzug für die Haltedauer | Jährlich 4%, höchstens 40% | 0% |
| Abzug für die Wohndauer | Jährlich 4%, höchstens 40% | Jährlich 8%, höchstens 80% |
| Maximaler Gesamtabzug | 80% | 80% |
| Schwerpunkt des Abzugs | Langfristiger Besitz und Wohnen | Tatsächliches Wohnen |
| Abzugsgrenze | Berechnung nach geltendem Recht | 2 Milliarden Won für 2028, 1 Milliarde Won für 2029 vorgesehen |

Der maximale Abzugssatz bleibt zwar bei 80%, doch Zeiten, in denen die Wohnung lediglich gehalten und nicht selbst bewohnt wurde, tragen künftig nicht mehr zum Abzug bei. Für Eigentümer, die wegen langfristiger Vermietung, eines Auslandsaufenthalts oder eines Wohnsitzes in einer anderen Region nicht tatsächlich in der betreffenden Wohnung gelebt haben, könnte die Belastung durch die Veräußerungsgewinnsteuer steigen.

### Ein Abzugssatz von 80% ist nicht dasselbe wie eine Ermäßigung der Veräußerungsgewinnsteuer um 80%

Der Abzug für langfristigen Besitz oder langfristiges Wohnen ist im Allgemeinen keine Steuergutschrift, durch die 80% der berechneten Steuer direkt abgezogen werden. Da stattdessen ein bestimmter Betrag vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen wird, hängt die tatsächliche Steuerersparnis vom Anschaffungspreis, den notwendigen Aufwendungen, dem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei hochpreisigen Wohnungen, dem Grundfreibetrag und den Steuersatzstufen ab.

Auch bei der im Reformplan genannten „Abzugsgrenze von 2 Milliarden Won oder 1 Milliarde Won“ muss anhand des offiziellen Gesetzentwurfs geprüft werden, worauf sich diese Grenze bezieht. Je nachdem, ob sie den für den Abzug maßgeblichen Veräußerungsgewinn oder den Abzugsbetrag selbst begrenzt, können die Ergebnisse erheblich variieren.

### Erwartete Auswirkungen nach Steuerpflichtigentyp

| Typ des Steuerpflichtigen | Erwartete Entwicklung | Zentrale Variablen |
|---|---|---|
| Eigentümer einer Wohnung, die lange gehalten und durchgehend selbst bewohnt wurde | Maximaler Abzugssatz bleibt möglicherweise erhalten | Tatsächliche Wohndauer und Abzugsgrenze |
| Eigentümer einer Wohnung, die lange gehalten, aber nicht selbst bewohnt wurde | Mögliche Erhöhung der Veräußerungsgewinnsteuer | Zeitplan zur Verringerung des Besitzabzugs |
| Eigentümer einer extrem hochpreisigen Wohnung mit hohem Veräußerungsgewinn | Mögliche Mehrbelastung durch Senkung der Abzugsgrenze | Anschaffungspreis, Veräußerungspreis und Wohndauer |
| Eigentümer einer hochpreisigen Wohnung mit kurzer Wohndauer | Mögliche Verringerung des Abzugssatzes | Anerkannte Wohndauer und Übergangsregelungen |
| Eigentümer einer vor der Reform erworbenen Wohnung | Ergebnis hängt von den Übergangsregelungen ab | Erwerbsdatum, Wohnhistorie und Veräußerungsdatum |

## Zuschlag auf die Veräußerungsgewinnsteuer für Mehrfachbesitzer: Schrittweise Entlastung über 2 Jahre

Bei Besitzern mehrerer Wohnungen in regulierten Gebieten kann auf den Grundsteuersatz der Veräußerungsgewinnsteuer ein zusätzlicher Steuersatz aufgeschlagen werden. Der vorgelegte Reformplan sieht vor, diesen zusätzlichen Steuersatz 2027 und 2028 zu senken und ab 2029 grundsätzlich wieder zum regulären Zuschlag zurückzukehren.

| Zahl der Wohnungen | Regulärer zusätzlicher Steuersatz | Veräußerung 2027 | Veräußerung 2028 | Vorgesehene Regelung ab 2029 |
|---|---:|---:|---:|---:|
| Besitzer von 2 Wohnungen | 20 Prozentpunkte | 5 Prozentpunkte | 10 Prozentpunkte | 20 Prozentpunkte |
| Besitzer von mindestens 3 Wohnungen | 30 Prozentpunkte | 10 Prozentpunkte | 15 Prozentpunkte | 30 Prozentpunkte |

20% oder 30% bezeichnet hier keinen unmittelbar auf den Verkaufserlös angewandten Steuersatz, sondern **Prozentpunkte, die zum Grundsteuersatz hinzugerechnet werden**. Außerdem sieht der Reformplan keine vollständige Befreiung vom Zuschlag für 2 Jahre vor, sondern eher eine schrittweise Entlastung, bei der der zusätzliche Steuersatz im Zeitverlauf steigt.

Die tatsächliche Anwendung kann davon abhängen, ob das betreffende Gebiet zum Zeitpunkt der Veräußerung als reguliertes Gebiet ausgewiesen ist, ob bestimmte Wohnungen bei der Berechnung der Wohnungszahl unberücksichtigt bleiben und ob der Vertragsabschluss oder die Restzahlung als maßgeblicher Zeitpunkt gilt.

## Mögliche Veränderungen nach Inkrafttreten

### 1. Weniger selbstnutzende Einwohnungshaushalte im mittleren Preissegment werden steuerpflichtig

Wird der Grundfreibetrag für Haushalte mit einer Wohnung auf 1,4 Milliarden Won angehoben, könnte ein Teil der selbst bewohnten Wohnungen mit amtlich festgestellten Werten zwischen 1,2 Milliarden und 1,4 Milliarden Won von der umfassenden Immobilienbesitzsteuer ausgenommen werden. Dies hängt jedoch von der Wahl gemeinsamen Eigentums, dem Besitz weiterer Wohnungen und der Einstufung als Haushalt ab.

### 2. Konzentration der Steuerbelastung auf Eigentümer extrem hochpreisiger Wohnungen

Werden die Steuersätze der oberen Bemessungsstufen und die Marktwertquote gleichzeitig angehoben, kann die Steuer umso stärker steigen, je höher der amtlich festgestellte Wert der Wohnung ist. Ein Rückgang der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen und ein Rückgang des gesamten Steueraufkommens bedeuten nicht zwangsläufig dasselbe.

### 3. Geringere steuerliche Vorteile langfristigen Besitzes ohne Selbstnutzung

Wird der Abzug bei der Veräußerungsgewinnsteuer auf die Wohndauer konzentriert, verringern sich die Abzugsvorteile für Wohnungen, die in Erwartung eines Wiederaufbaus oder zu Anlagezwecken lange gehalten, aber nicht tatsächlich selbst bewohnt wurden.

### 4. Möglicherweise mehr Angebote von Mehrfachbesitzern in den Jahren 2027~2028

Die Dauer der Zuschlagsentlastung kann Mehrfachbesitzern einen Anreiz geben, Wohnungen zu verkaufen. Umfang und Preiseffekt der Angebote hängen jedoch zugleich von den Zinsen, dem Mietmarkt, dem Transaktionsvolumen und den Erwartungen an die künftige Politik ab und lassen sich daher nicht allein aus den Steuersatzänderungen ableiten.

## Vor Inkrafttreten des Gesetzes unbedingt zu prüfende Punkte

Eine Steuerreform muss die Stufen Ankündigung, Einbringung eines Regierungsentwurfs, Beratung und Verabschiedung durch die Nationalversammlung, Verkündung sowie Änderung der Durchführungsverordnung durchlaufen, bevor sie auf tatsächliche Steuerpflichten angewandt wird. Vor dem Verkauf einer Wohnung oder der Entscheidung über eine Haushaltstrennung oder Ummeldung sollten folgende Punkte geprüft werden:

- Ob das Änderungsgesetz von der Nationalversammlung verabschiedet und verkündet wurde
- Die jeweiligen Inkrafttretensdaten für die Immobilienbesitzsteuer und die Veräußerungsgewinnsteuer
- Ob Vertragsdatum, Restzahlungsdatum oder Eintragungsdatum als maßgeblicher Stichtag gilt
- Übergangsregelungen zur Anerkennung bisheriger Besitz- und Wohnzeiten
- Nachweise für die tatsächliche Selbstnutzung und erforderliche Mindestwohndauer
- Die genaue rechtliche Bedeutung der Abzugsgrenze
- Sonderregelungen für gemeinsames Eigentum, geerbte Wohnungen und vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen
- Aktueller Status regulierter Gebiete und Berechnung der Wohnungszahl

Die in Pressemitteilungen oder Reformplänen genannten voraussichtlichen Steuerbeträge sind Beispiele auf Grundlage typischer Fälle. Die individuelle Steuer muss nach den endgültigen Rechtsvorschriften sowie anhand des tatsächlichen Anschaffungspreises, der notwendigen Aufwendungen, der Besitz- und Wohnhistorie und der Haushaltszusammensetzung berechnet werden.

## FAQ

### Gelten die neuen Steuersätze sofort, wenn der Entwurf zur Reform der Immobilienbesteuerung veröffentlicht wird?
Nein. Um die Steuersätze und die Abzugsstruktur der umfassenden Immobilienbesitzsteuer und der Immobilienveräußerungssteuer zu ändern, müssen die einschlägigen Gesetze in der Regel von der Nationalversammlung verabschiedet und verkündet werden. Auch das Datum des Inkrafttretens und die Übergangsmaßnahmen müssen anhand des endgültigen Gesetzes und der Durchführungsverordnung geprüft werden.

### Fällt für einen Ein-Haus-Halt bis zu einem amtlich festgestellten Immobilienwert von 1,4 Milliarden Won in jedem Fall keine umfassende Immobilienbesitzsteuer an?
Der Reformvorschlag sieht vor, für selbstnutzende Ein-Haus-Haushalte einen Grundfreibetrag von 1,4 Milliarden Won anzuwenden. Für die tatsächliche Anwendung müssen jedoch unter anderem der Haushalt, die Anzahl der Immobilien, die Eigentumsanteile und die Voraussetzungen der Selbstnutzung geprüft werden. Es muss geprüft werden, wie die Höhe des Grundfreibetrags und die Beurteilung der Selbstnutzung in den endgültigen Rechtsvorschriften geregelt werden.

### Unterliegt nur der über 1,4 Milliarden Won hinausgehende Betrag der umfassenden Immobilienbesitzsteuer, wenn der amtlich festgestellte Immobilienwert 1,4 Milliarden Won übersteigt?
Nach der Grundstruktur wird zunächst der Grundfreibetrag von der Summe der amtlich festgestellten Immobilienwerte abgezogen und anschließend das Verhältnis des angemessenen Marktwerts angewandt, um die Bemessungsgrundlage zu berechnen. Danach werden die Steuersätze der einzelnen Stufen und verschiedene Steuergutschriften berücksichtigt. Daher unterscheidet sich die Berechnung von einer einfachen Multiplikation des 1,4 Milliarden Won übersteigenden Betrags mit einem einheitlichen Steuersatz.

### Bedeutet ein maximaler Abzug von 80 % für langfristiges Wohnen, dass die Immobilienveräußerungssteuer um 80 % ermäßigt wird?
Nein. Der Abzugssatz wird im Allgemeinen zur Ermittlung des Betrags verwendet, der vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abzuziehen ist. Er bedeutet nicht, dass unmittelbar 80 % von der berechneten Steuer abgezogen werden. Die tatsächliche Steuerhöhe hängt vom Anschaffungswert, den erforderlichen Aufwendungen, der Wohndauer und der Steuersatzstufe ab.

### Was geschieht, wenn die Immobilie 10 Jahre gehalten, aber nicht tatsächlich selbst bewohnt wurde?
Wenn gemäß dem vorgelegten Reformvorschlag ab 2029 der Abzug für die Haltedauer entfällt und nur für die Wohndauer jährlich 8 % angesetzt werden, könnte die Haltedauer ohne Selbstnutzung nicht zum Abzugssatz beitragen. Ob jedoch Übergangsmaßnahmen für bereits gehaltene Immobilien und Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, muss anhand des endgültigen Gesetzes geprüft werden.

### Entfällt die erhöhte Immobilienveräußerungssteuer für Eigentümer mehrerer Immobilien in den Jahren 2027 und 2028 vollständig?
Der vorgelegte Reformvorschlag sieht keine vollständige Befreiung, sondern eine Senkung des zusätzlichen Steuersatzes vor. Für Eigentümer von zwei Immobilien ist ein Aufschlag von 5 Prozentpunkten im Jahr 2027 und von 10 Prozentpunkten im Jahr 2028 vorgesehen; für Eigentümer von mindestens drei Immobilien beträgt der Aufschlag 10 beziehungsweise 15 Prozentpunkte.

### Was bedeuten 20 % und 30 % bei der erhöhten Besteuerung von Eigentümern mehrerer Immobilien?
Dies bedeutet nicht, dass unmittelbar 20 % oder 30 % auf den gesamten Veräußerungspreis erhoben werden, sondern dass zum regulären Steuersatz der Immobilienveräußerungssteuer 20 beziehungsweise 30 Prozentpunkte hinzugerechnet werden. Die tatsächliche Steuer wird unter gemeinsamer Berücksichtigung des Veräußerungsgewinns, der erforderlichen Aufwendungen, der Abzüge, der Haltedauer und der lokalen Einkommensteuer berechnet.

### Gilt der neue Abzug für die Wohndauer auch für Immobilien, die vor der Reform erworben wurden?
Das hängt vom Datum des Inkrafttretens und den Übergangsmaßnahmen ab. Wie die bisherige Haltedauer behandelt wird, ob die gesamte Wohndauer vor dem Inkrafttreten anerkannt wird und ob das Vertragsdatum oder das Veräußerungsdatum maßgeblich ist, muss anhand des endgültigen Änderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung geprüft werden.

## Sources

- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über die umfassende Immobiliensteuer](https://www.law.go.kr/법령/종합부동산세법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Gesetz über die umfassende Immobiliensteuer](https://www.law.go.kr/법령/종합부동산세법시행령)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Einkommensteuergesetz](https://www.law.go.kr/법령/소득세법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz](https://www.law.go.kr/법령/소득세법시행령)

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