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title: "Mindestlohn 2027: 10.700 Won, Monatslohn und Zeitplan"
locale: de
category: news
category_name: "Nachrichten"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "naikeu"
source_url: https://injoys.com/en/articles/2027-korea-minimum-wage-10700-won-guide
published_at: 2026-07-17T18:04:41+09:00
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# Mindestlohn 2027: 10.700 Won, Monatslohn und Zeitplan

> Der für 2027 vorgesehene Mindestlohn beträgt 10.700 Won pro Stunde und liegt damit um 380 Won (3,7 %) über dem Niveau von 2026. Bei 209 Stunden im Monat ergibt sich ein Bruttomonatslohn von 2.236.300 Won. Nach der endgültigen Festlegung und Bekanntmachung bis zum 5. August 2026 tritt er am 1. Januar 2027 in Kraft.

## Key Points

- Der für 2027 vorgesehene Mindestlohn beträgt 10.700 Won pro Stunde und wurde gegenüber 2026 um 380 Won beziehungsweise 3,7 % angehoben.
- Bei acht Stunden täglich beträgt der Tageslohn 85.600 Won; bei 40 Wochenstunden und 209 Monatsstunden ergibt sich ein Bruttomonatslohn von 2.236.300 Won.
- Bei der Abstimmung über den Vorschlag der Arbeitnehmervertreter von 10.730 Won und den Vorschlag der Arbeitgebervertreter von 10.700 Won erhielt der Arbeitgebervorschlag 15 Stimmen und wurde angenommen.
- Je nach Erhebungsmethode wird die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf 660.000 oder 2.978.000 geschätzt. Die Abweichung entsteht durch unterschiedliche Grundgesamtheiten und Berechnungsmethoden.
- Mit Stand vom 17. Juli 2026 befindet sich der vom Mindestlohnausschuss beschlossene Entwurf in der Phase der Bekanntmachung; die endgültige Festlegung und Bekanntmachung soll bis zum 5. August erfolgen.

Am 14. Juli 2026 beschloss die Mindestlohnkommission den für 2027 vorgesehenen Mindestlohnvorschlag von 10.700 Won pro Stunde. Dies sind 380 Won beziehungsweise 3,7 % mehr als der Mindestlohn von 10.320 Won im Jahr 2026.

Um den rechtlichen Stand zum 17. Juli 2026 genau wiederzugeben, handelt es sich bei diesem Betrag derzeit jedoch um einen **von der Mindestlohnkommission beschlossenen und vom Ministerium für Beschäftigung und Arbeit bekannt gemachten „Mindestlohnvorschlag“**. Nach dem Einspruchsverfahren für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite tritt er am 1. Januar 2027 in Kraft, sofern der Minister für Beschäftigung und Arbeit ihn bis zum 5. August 2026 endgültig festlegt und bekannt macht.

## Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

| Kategorie | 2026 | Vorschlag für 2027 | Erhöhung |
|---|---:|---:|---:|
| Stundenlohn | 10.320 Won | 10.700 Won | 380 Won |
| Tageslohn | 82.560 Won | 85.600 Won | 3.040 Won |
| Monatlicher Umrechnungsbetrag | 2.156.880 Won | 2.236.300 Won | 79.420 Won |
| Erhöhungsrate | — | 3,7 % | — |

Der Tageslohn wurde auf Grundlage eines achtstündigen Arbeitstags berechnet. Der monatliche Umrechnungsbetrag ist der Bruttobetrag, der sich bei einer Multiplikation mit 209 Monatsstunden ergibt, unter der Annahme, dass Beschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche Anspruch auf bezahlte wöchentliche Ruhezeit haben.

## Wie werden monatlich 2.236.300 Won berechnet?

### Grundlegende Berechnungsformel

- Stundenlohn: 10.700 Won
- Tageslohn: 10.700 Won × 8 Stunden = 85.600 Won
- Monatlicher Umrechnungsbetrag: 10.700 Won × 209 Stunden = 2.236.300 Won

Die monatlichen 209 Stunden werden üblicherweise wie folgt berechnet.

`(주 40시간 + 유급 주휴 8시간) × 365일 ÷ 7일 ÷ 12개월 ≈ 209시간`

Somit sind 2.236.300 Won der **offizielle monatliche Umrechnungsbetrag unter der Annahme einer 40-Stunden-Woche und acht Stunden bezahlter wöchentlicher Ruhezeit**.

### Nicht alle Beschäftigten erhalten ein Monatsgehalt von 2.236.300 Won

Der tatsächlich ausgezahlte Betrag variiert je nach Arbeitsvertrag und Beschäftigungsform.

- Ist die vertraglich festgelegte Arbeitszeit niedriger oder höher als 209 Stunden im Monat, fällt auch der Monatslohn anders aus.
- Der Anspruch auf Vergütung für den wöchentlichen Ruhetag entsteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, etwa hinsichtlich der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit, erfüllt sind.
- Zuschläge für Überstunden sowie Nacht- und Feiertagsarbeit, die bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen anfallen, werden getrennt vom monatlichen Umrechnungsbetrag des Mindestlohns berechnet.
- Da 2.236.300 Won ein Bruttobetrag sind, unterscheidet er sich vom Nettobetrag nach Abzug unter anderem der nationalen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Einkommensteuer.
- Ob ein Verstoß gegen den Mindestlohn vorliegt, wird nicht allein anhand der gesamten Auszahlung beurteilt, sondern indem die gesetzlich auf den Mindestlohn anrechenbaren Lohnbestandteile in einen Stundenlohn umgerechnet werden.

## Wie stark steigt der Betrag gegenüber 2026?

Der Mindestlohnvorschlag für 2027 liegt 380 Won über dem Stundenlohn von 10.320 Won im Jahr 2026. Bei acht Arbeitsstunden pro Tag steigt der Tageslohn um 3.040 Won, bei 209 Stunden im Monat erhöht sich der Monatsbetrag um 79.420 Won.

| Vergleichseinheit | Berechnung | Erhöhung |
|---|---|---:|
| 1 Stunde | 10.700 Won − 10.320 Won | 380 Won |
| 8 Stunden pro Tag | 380 Won × 8 Stunden | 3.040 Won |
| 209 Stunden pro Monat | 380 Won × 209 Stunden | 79.420 Won |

Dieser Vergleich ist eine einfache Umrechnung unter der Annahme, dass die Arbeitszeit gleich bleibt und sich die Bedingungen für andere Zuschläge oder Abzüge nicht ändern.

## Wie verlief das Entscheidungsverfahren?

Die ursprünglichen Forderungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite lagen weit auseinander. Die Arbeitnehmerseite forderte 12.000 Won pro Stunde, während die Arbeitgeberseite ein Einfrieren auf dem Niveau von 2026 bei 10.320 Won vorschlug. Anschließend legten beide Seiten bis zur zwölften überarbeiteten Fassung neue Vorschläge vor und verringerten die Differenz.

Die endgültigen Vorschläge lagen bei 10.730 Won seitens der Arbeitnehmervertreter und 10.700 Won seitens der Arbeitgebervertreter, sodass die Differenz nur noch 30 Won betrug. Da keine Einigung erzielt wurde, fand am 14. Juli 2026 in der 14. Plenarsitzung eine Abstimmung statt.

| Abstimmungsvorschlag | Stimmen |
|---|---:|
| Vorschlag der Arbeitnehmervertreter: 10.730 Won | 11 Stimmen |
| Vorschlag der Arbeitgebervertreter: 10.700 Won | 15 Stimmen |
| Ungültig | 1 Stimme |

Alle 27 amtierenden Mitglieder nahmen an der Abstimmung teil, und der Vorschlag der Arbeitgebervertreter von 10.700 Won wurde angenommen. Auch 2027 bleibt das einheitliche System bestehen, nach dem für alle Betriebe, die dem Mindestlohngesetz unterliegen, derselbe Mindestlohnbetrag gilt, ohne nach Branchen unterschiedliche Beträge festzulegen.

## Verbleibendes Verfahren und Anwendungszeitplan

| Datum oder Frist | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 14. Juli 2026 | Die Mindestlohnkommission beschließt den Vorschlag von 10.700 Won pro Stunde |
| 16. Juli 2026 | Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit macht den Mindestlohnvorschlag für 2027 bekannt |
| Innerhalb von 10 Tagen ab Bekanntmachung | Die gesetzlich bestimmten Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite können Einspruch erheben |
| Bis zum 5. August 2026 | Der Minister für Beschäftigung und Arbeit legt den Mindestlohn endgültig fest und macht ihn bekannt |
| 1. Januar 2027 | Der endgültig bekannt gemachte Mindestlohn tritt in Kraft |
| 31. Dezember 2027 | Der Anwendungszeitraum des Mindestlohns für 2027 endet |

Ein eingegangener Einspruch führt nicht automatisch zu einer erneuten Beratung. Der Minister für Beschäftigung und Arbeit kann die Mindestlohnkommission nur dann um eine erneute Beratung ersuchen, wenn er die Einspruchsgründe für berechtigt hält oder zu dem Schluss kommt, dass der Mindestlohn auf Grundlage des eingereichten Vorschlags nur schwer festgelegt werden kann.

## Wie viele Beschäftigte sind betroffen?

Die Mindestlohnkommission gab die Zahl der vom Mindestlohnvorschlag für 2027 betroffenen Beschäftigten anhand zweier statistischer Grundlagen an.

| Erhebungsgrundlage | Geschätzte Zahl betroffener Beschäftigter | Betroffenheitsquote |
|---|---:|---:|
| Erhebung der Arbeitsbedingungen nach Beschäftigungsform | 660.000 Personen | 3,8 % |
| Zusatzerhebung zur Erwerbsbevölkerung | 2.978.000 Personen | 13,3 % |

Die beiden Zahlen widersprechen einander nicht. Da sich die untersuchten Gruppen, Stichproben, Methoden zur Erfassung der Löhne und Definitionen der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten unterscheiden, liegen die Ergebnisse weit auseinander. Daher sollten die beiden Zahlen nicht addiert oder gemittelt, sondern jeweils zusammen mit der zugrunde liegenden Erhebungsmethode zitiert werden.

## Für wen gilt der Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Unternehmen oder Betriebe, die mindestens einen Beschäftigten haben. Wer nach dem Arbeitsstandardgesetz als Beschäftigter gilt, kann unabhängig von Beschäftigungsform oder Staatsangehörigkeit erfasst werden, darunter regulär und nicht regulär Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Jugendliche und Ausländer.

Selbst wenn sich Arbeitgeber und Beschäftigte darauf einigen, ist der Teil einer Vereinbarung, der einen Lohn unterhalb des Mindestlohns festlegt, unwirksam. Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen, etwa für Betriebe, in denen ausschließlich zusammenlebende Verwandte beschäftigt sind, sowie für bestimmte Hausangestellte und Seeleute. Zudem gibt es Fälle, in denen der Arbeitnehmerstatus individuell beurteilt werden muss. Die konkrete Anwendbarkeit ist daher gesondert zu prüfen.

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn auch für Beschäftigte in der Probezeit. Bei Beschäftigten in der Probezeit mit einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr können jedoch bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für höchstens drei Monate ab Beginn der Probezeit 90 % des Mindestlohns angewandt werden. Es bestehen auch Ausnahmen, bei denen eine Kürzung nicht zulässig ist, etwa bei einfachen manuellen Tätigkeiten.

## Was Beschäftigte und Arbeitgeber prüfen sollten

### Beschäftigte

- Für ab dem 1. Januar 2027 geleistete Arbeit ist zu prüfen, ob der umgerechnete Stundenlohn mindestens 10.700 Won beträgt.
- Arbeitsvertrag, Aufzeichnungen über Arbeitsbeginn und -ende, Lohnabrechnungen und Nachweise über Kontoeingänge sollten aufbewahrt werden.
- Es sollte getrennt geprüft werden, ob die Vergütung für den wöchentlichen Ruhetag sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit entsprechend den jeweiligen Voraussetzungen berechnet wurden.
- Bei Verdacht auf eine Unterschreitung des Mindestlohns können sich Beschäftigte an das Beratungszentrum des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit unter 1350 oder an die zuständige regionale Arbeitsbehörde wenden.

### Arbeitgeber

- Die Lohntabellen und Arbeitsverträge für Beschäftigte mit Stunden-, Tages- oder Monatslohn für 2027 sind zu überprüfen.
- Bei Monatslöhnen ist der Stundenlohn ausschließlich auf Grundlage der auf den Mindestlohn anrechenbaren Lohnbestandteile neu zu berechnen.
- Die Vergütung für den wöchentlichen Ruhetag sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit sind entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen getrennt vom grundlegenden monatlichen Umrechnungsbetrag zu berücksichtigen.
- Der Mindestlohnbetrag und die geltenden Bestimmungen sind im Betrieb so bekannt zu machen, dass Beschäftigte sie leicht einsehen können.
- Lohnabrechnungsprogramme, Stellenausschreibungen, Personalkostenbudgets und Vergütungssätze für externe Aufträge sind an die Werte für 2027 anzupassen.

## Zentrale Einordnung

Der Mindestlohn von 10.700 Won für 2027 ist mehr als nur eine Zahl für den Stundenlohn. Der offizielle monatliche Umrechnungsbetrag für Beschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche beträgt 2.236.300 Won. Das tatsächliche Monatsgehalt und der Nettobetrag unterscheiden sich jedoch je nach vertraglich festgelegter Arbeitszeit, Voraussetzungen für die bezahlte Wochenruhe, Zusammensetzung der Zuschläge, Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.

Zudem befindet sich das Verfahren zum 17. Juli 2026 in der Phase, in der der von der Mindestlohnkommission beschlossene Vorschlag bekannt gemacht wurde. Der endgültige gesetzliche Betrag ist anhand der Festlegung und Bekanntmachung durch den Minister für Beschäftigung und Arbeit bis zum 5. August 2026 zu überprüfen.

## FAQ

### Ist der Mindestlohn von 10,700 Won für 2027 bereits endgültig festgelegt?
Mit Stand vom 17. Juli 2026 handelt es sich um den Mindestlohnentwurf, der von der Mindestlohnkommission beschlossen und vom Ministerium für Beschäftigung und Arbeit bekannt gemacht wurde. Nach Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Einspruchsverfahrens wird der Minister für Beschäftigung und Arbeit ihn bis zum 5. August 2026 endgültig festlegen und bekannt machen.

### Ab wann gilt der Mindestlohn für 2027?
Der endgültig bekannt gemachte Betrag gilt vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027.

### Wie hoch ist der monatliche Mindestlohn bei einer 40-Stunden-Woche?
Auf Grundlage von monatlich 209 Stunden einschließlich der bezahlten wöchentlichen Ruhezeit beträgt der auf einen Monat umgerechnete Bruttobetrag 2,236,300 Won. Der tatsächlich ausgezahlte Nettobetrag hängt von den Abzügen für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab.

### Wie hoch ist der Mindesttageslohn bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich?
Er beträgt 85,600 Won und ergibt sich aus dem Stundenlohn von 10,700 Won multipliziert mit 8 Stunden. Bei Überstunden sowie Nacht- oder Feiertagsarbeit können abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen, etwa der Betriebsgröße und der Beschäftigungsform, gesonderte Zulagen oder Lohnzuschläge gelten.

### Um wie viel steigt der Monatslohn im Vergleich zu 2026?
Auf Grundlage von monatlich 209 Stunden steigt er von 2,156,880 Won im Jahr 2026 auf 2,236,300 Won im Jahr 2027, also um 79,420 Won.

### Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeitkräfte, Jugendliche und ausländische Arbeitnehmer?
Wer nach dem Arbeitsstandardgesetz als Arbeitnehmer gilt, unterliegt grundsätzlich dem Mindestlohn, unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Beschäftigung handelt, welche Arbeitszeitform vorliegt und welches Alter oder welche Staatsangehörigkeit die Person hat. Bei einigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen oder wenn die Arbeitnehmereigenschaft geprüft werden muss, ist jedoch eine gesonderte Klärung erforderlich.

### Darf während der Probezeit weniger als 10,700 Won gezahlt werden?
Grundsätzlich gilt auch für Arbeitnehmer in der Probezeit der Mindestlohn in voller Höhe. Wird jedoch ein Arbeitsvertrag über mindestens 1 Jahr geschlossen und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann ab Beginn der Probezeit für höchstens 3 Monate eine Kürzung um 10% möglich sein. Für einfache Tätigkeiten und ähnliche Berufsgruppen ist eine Kürzung nicht zulässig.

### Ist in den monatlichen 209 Stunden die Vergütung für den bezahlten wöchentlichen Ruhetag enthalten?
Ja. Die monatlichen 209 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche sind ein Umrechnungswert, der sowohl die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche als auch 8 Stunden bezahlte wöchentliche Ruhezeit umfasst. Ob tatsächlich ein Anspruch auf die Vergütung für den bezahlten wöchentlichen Ruhetag entsteht, richtet sich nach der jeweiligen Arbeitszeit und den gesetzlichen Voraussetzungen.

### Kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ein Lohn unterhalb des Mindestlohns vereinbart werden?
Nein. Auch wenn die Parteien dies vereinbart haben, ist der Teil der Lohnvereinbarung unwirksam, der den Mindestlohn unterschreitet, und der Arbeitgeber muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

### Warum unterscheiden sich die Zahlen der betroffenen Arbeitnehmer mit 660.000 beziehungsweise 2.978.000 so stark?
Die Erhebung zu den tatsächlichen Arbeitsbedingungen nach Beschäftigungsform und die Zusatzerhebung zur wirtschaftlich aktiven Bevölkerung unterscheiden sich hinsichtlich der untersuchten Personengruppen, der Stichproben und der Methoden zur Lohnmessung. Daher müssen die jeweiligen Zahlen gesondert anhand der Kriterien der betreffenden Erhebung interpretiert werden und dürfen weder einfach addiert noch gemittelt werden.

## Sources

- [Pressemitteilung des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit: Vorschlag für den ab 2027 geltenden Mindestlohn von 10.700 Won pro Stunde](https://www.moel.go.kr/news/enews/report/enewsView.do?news_seq=19659)
- [Bekanntmachung des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit: Vorschlag für den ab 2027 geltenden Mindestlohn](https://www.moel.go.kr/info/lawinfo/instruction/view.do?bbs_seq=20260700602)
- [Mindestlohnkommission: Beratungs- und Entscheidungsverfahren zum Mindestlohn](https://www.minimumwage.go.kr/minWage/process/main.do)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum: Mindestlohngesetz](https://www.law.go.kr/LSW/lsInfoP.do?lsId=000129&urlMode=lsInfoP)
- [Ministerium für Beschäftigung und Arbeit: Hinweise zum Ausfüllen des Standardarbeitsvertrags sowie zu Mindestlohn und Vergütung für wöchentliche Ruhetage](https://www.moel.go.kr/mainpop2.do)
- [Yonhap News: Einheitliche Anwendung des Mindestlohns 2027 ohne Differenzierung nach Branchen](https://www.yna.co.kr/view/AKR20260618168951530)
- [Yonhap News: Erster Vorschlag für den Mindestlohn 2027](https://www.yna.co.kr/view/AKR20260623145800530)

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