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title: "Können die Kosten eines Gesundheitschecks über die Krankheitskostenversicherung abgerechnet werden?"
locale: de
category: how_to
category_name: "Anleitungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/health-screening-indemnity-insurance-claim-guide
published_at: 2026-08-04T14:13:58+09:00
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# Können die Kosten eines Gesundheitschecks über die Krankheitskostenversicherung abgerechnet werden?

> Die Kosten eines Gesundheitschecks zu Vorsorgezwecken werden grundsätzlich nicht von der Krankheitskostenversicherung erstattet. Kosten für zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen aufgrund eines beim Check festgestellten auffälligen Befunds können jedoch erstattungsfähig sein. Ob eine Abrechnung möglich ist, hängt von den Patientenunterlagen, der Kostenaufteilung, dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

## Key Points

- Vorsorgeuntersuchungen ohne bestehende Symptome, etwa staatliche Gesundheitschecks oder umfassende betriebliche Gesundheitsuntersuchungen, werden in der Regel nicht von der Krankheitskostenversicherung erstattet.
- Kosten für Gewebeuntersuchungen, Polypenentfernungen und ähnliche Maßnahmen, die zur Diagnose oder Behandlung einer beim Gesundheitscheck entdeckten Erkrankung oder Auffälligkeit durchgeführt werden, können nach einer Prüfung erstattet werden.
- Häufig wird nicht der gesamte Gesundheitscheck erstattet, sondern nur die zusätzlichen medizinischen Kosten, deren Behandlungszweck nachgewiesen ist.
- Da ein Kartenbeleg allein keine Auskunft über die medizinische Leistung gibt, sollten die Arztrechnung, eine detaillierte Kostenaufstellung, eine Behandlungsbescheinigung oder ein Eingriffsbericht vorgelegt werden.
- Die Erstattung der Kosten einer Polypenentfernung durch die Krankheitskostenversicherung und eine pauschale Versicherungsleistung für Operationen werden nach unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Kriterien geprüft.

Nicht alle Ausgaben für eine Gesundheitsuntersuchung können über die private Krankheitskostenversicherung, umgangssprachlich oft als „Erstattung tatsächlicher Kosten“ bezeichnet, zurückerstattet werden. Entscheidend ist, ob die betreffende medizinische Maßnahme der **Prävention bzw. Früherkennung oder der Diagnose bzw. Behandlung einer bereits festgestellten Erkrankung** dient.

Auch wenn die Untersuchung und die Behandlung am selben Tag in derselben medizinischen Einrichtung erfolgen, können die Untersuchungskosten ausgeschlossen sein und nur die Kosten für zusätzliche Untersuchungen oder Eingriffe erstattet werden. Für die endgültige Beurteilung gelten die Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Produkts, der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Krankenakte und die detaillierte Behandlungskostenaufstellung.

## Warum die Kosten von Gesundheitsuntersuchungen grundsätzlich nicht erstattet werden

Eine Krankheitskostenversicherung erstattet gemäß den Versicherungsbedingungen medizinische Kosten, die aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung tatsächlich entstanden sind. Staatliche Gesundheitsuntersuchungen, umfassende betriebliche Vorsorgeuntersuchungen und individuell gewählte umfassende Gesundheitsuntersuchungen sind dagegen Präventions- und Früherkennungsuntersuchungen, mit denen bei symptomfreien Personen vorsorglich geprüft wird, ob eine Erkrankung vorliegt.

Daher werden die folgenden Kosten im Allgemeinen nicht von der Krankheitskostenversicherung erstattet.

- Grundlegende Untersuchungspositionen der staatlichen Gesundheitsuntersuchung
- Vom Arbeitgeber angebotene oder individuell gewählte Pakete für umfassende Gesundheitsuntersuchungen
- Wahlleistungen, die ohne besondere Symptome oder medizinische Beurteilung durch einen Arzt hinzugebucht wurden
- Kosten für Endoskopie, Ultraschall, CT, MRI und Ähnliches zur bloßen Überprüfung des Gesundheitszustands
- Nichtmedizinische Kosten wie Übernachtung, Verpflegung und Komfortleistungen, die im Untersuchungspaket enthalten sind

Wichtiger als die Bezeichnung „staatliche Gesundheitsuntersuchung“ selbst sind der **Zweck der Untersuchung und die Art der Kosten**. Wenn Symptome vorliegen und ein Arzt dieselbe Untersuchung zur Diagnose einer Erkrankung anordnet, kann sie eher als diagnostische Untersuchung denn als Gesundheitsuntersuchung eingestuft werden.

## Wenn während der Gesundheitsuntersuchung zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen erfolgen

Werden bei der Gesundheitsuntersuchung auffällige Befunde festgestellt und führt der Arzt weitere medizinische Maßnahmen durch, weil er eine Diagnose oder Behandlung für erforderlich hält, kann der betreffende Teil erstattungsfähig sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch die ursprünglichen Untersuchungskosten vollständig erstattet werden.

| Situation | Allgemeine Beurteilungsrichtung | Zu prüfende Punkte |
|---|---|---|
| Regelmäßige Magen- oder Darmspiegelung ohne auffälligen Befund | Erstattung schwierig, da sie als Vorsorgeuntersuchung gilt | Untersuchungszweck, Vorliegen einer ärztlichen Anordnung |
| Entdeckung und Entfernung eines Polypen bei einer Darmspiegelung | Erstattung der Kosten für die Entfernung und der damit verbundenen medizinischen Kosten möglich | Eingriffsbericht, Diagnose, pathologische Untersuchung, getrennte Ausweisung der Kosten |
| Biopsie nach Entdeckung einer Läsion während der Untersuchung | Kann erstattet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit bestätigt ist | Untersuchungsergebnisse, Behandlungsunterlagen, detaillierte Kostenaufstellung |
| Ärztlich angeordnete Zusatzuntersuchung nach auffälligem Ultraschallbefund | Erstattung möglich, wenn sie der Diagnose einer Erkrankung dient | Zusammenhang zwischen auffälligem Befund und Zusatzuntersuchung |
| Auf eigenen Wunsch hinzugebuchte kostspielige Untersuchung ohne auffälligen Befund | Erstattung schwierig, da sie als Vorsorge- oder Wahluntersuchung gilt | Vorliegen einer konkreten medizinischen Beurteilung durch den Arzt |
| Regelmäßige Verlaufskontrolle eines auffälligen Befunds | Nicht automatisch ausgeschlossen; Beurteilung nach medizinischer Notwendigkeit und Versicherungsbedingungen | Frühere Diagnose, Anordnung der Verlaufskontrolle, Behandlungsunterlagen |

### Wenn Untersuchungs- und Behandlungskosten gemeinsam abgerechnet wurden

Das Krankenhaus kann die Kosten der Gesundheitsuntersuchung und der zusätzlichen Behandlung auf einer Rechnung ausweisen. Um die erstattungsfähigen Kosten abzugrenzen, kann der Versicherer eine detaillierte Behandlungskostenaufstellung, eine Eingriffsbescheinigung oder Krankenunterlagen anfordern.

Statt den Gesamtbetrag des Untersuchungspakets einzureichen, empfiehlt es sich, die folgenden Positionen getrennt auszuweisen:

1. Kosten der ursprünglichen Gesundheitsuntersuchung
2. Zusätzliche ärztliche Untersuchungskosten nach Feststellung des auffälligen Befunds
3. Kosten für Biopsie und pathologische Untersuchung
4. Behandlungskosten wie die Entfernung von Polypen
5. Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente und Behandlungsmaterialien

Kann das Krankenhaus die Kosten nicht eindeutig trennen, kann der Versicherer den erstattungsfähigen Betrag anhand der Krankenunterlagen und Abrechnungsdetails neu berechnen.

## Beurteilungskriterien für Endoskopie und Sedierungskosten

Die Kosten für eine Endoskopie unter Sedierung werden weder grundsätzlich erstattet noch grundsätzlich ausgeschlossen. Kosten für eine Sedierung, die lediglich gewählt wurde, um die grundlegende Untersuchung angenehmer zu machen, können als Nebenkosten der Gesundheitsuntersuchung eingestuft werden. Wurde die Sedierung dagegen bei einer erstattungsfähigen Untersuchung oder Behandlung als medizinisch notwendiger Bestandteil dokumentiert, kann die Beurteilung je nach Versicherungsbedingungen und Prüfungsergebnis anders ausfallen.

Bei der Beurteilung werden die folgenden Faktoren gemeinsam geprüft:

- Ob die Endoskopie selbst eine Gesundheitsuntersuchung oder eine krankheitsbezogene Behandlung darstellt
- Ob die Sedierung als Teil des Behandlungsablaufs abgerechnet wurde
- Unter welcher Position und mit welchem Code sie in der detaillierten Behandlungskostenaufstellung aufgeführt ist
- Wie die Versicherungsbedingungen der abgeschlossenen Krankheitskostenversicherung diese Kosten regeln

Statt pauschal davon auszugehen, dass „Sedierungskosten niemals geltend gemacht werden können“, ist es daher genauer, dem Versicherer die detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und dies prüfen zu lassen.

## Polypenentfernung und Operationskostenversicherung gesondert prüfen

Wurde ein Polyp im Magen oder Darm endoskopisch entfernt, kann neben der Krankheitskostenversicherung auch geprüft werden, ob ein Zusatzbaustein für Operationskosten oder eine separate Summenversicherung für Operationen greift.

Die beiden Versicherungsarten unterscheiden sich hinsichtlich der Leistungserbringung.

| Kategorie | Krankheitskostenversicherung | Summenmäßige Operationskostenversicherung |
|---|---|---|
| Art der Leistung | Erstattung der tatsächlich getragenen erstattungsfähigen medizinischen Kosten bis zur vereinbarten Höchstgrenze | Zahlung eines festgelegten Betrags, wenn der Eingriff nach den Versicherungsbedingungen als Operation gilt |
| Wichtige Prüfungsunterlagen | Rechnung, detaillierte Kostenaufstellung, Behandlungsunterlagen | Operationsbescheinigung, Diagnose, Bezeichnung der Operation, Definition einer Operation gemäß den Versicherungsbedingungen |
| Selbstbeteiligung | Gemäß den Versicherungsbedingungen des Produkts | Unterscheidet sich im Allgemeinen vom Selbstbeteiligungsmodell der Krankheitskostenversicherung |
| Mehrfachabrechnung | Bei mehreren Krankheitskostenversicherungen gilt der Grundsatz der anteiligen Erstattung | Summenversicherungen werden nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags beurteilt |

Auch wenn Eingriffsbezeichnungen wie EMR oder ESD dokumentiert sind, wird eine pauschale Operationsleistung nicht automatisch ausgezahlt. Ausschlaggebend ist auch nicht allein der Abrechnungscode der medizinischen Einrichtung. Der Versicherer prüft gemeinsam die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Definition einer Operation, die Operationstabelle, die Zusatzbausteine, die Diagnose und den tatsächlich durchgeführten Eingriff.

## Erforderliche Unterlagen für die Abrechnung mit der Krankheitskostenversicherung

Da die erforderlichen Unterlagen je nach Versicherer und Höhe des geltend gemachten Betrags variieren können, sollten sie zunächst über die offizielle App, Website oder den Kundendienst des Versicherers geprüft werden. Im Allgemeinen werden die folgenden Unterlagen verwendet.

### Grundlegende Unterlagen

- Antrag auf Versicherungsleistung
- Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Einsicht in medizinische Informationen
- Dokument zur Identitätsprüfung des Antragstellers
- Kontoinformationen für den Erhalt der Versicherungsleistung
- Behandlungskostenabrechnung und Quittung
- Detaillierte Behandlungskostenaufstellung

### Unterlagen zum Nachweis zusätzlicher Untersuchungen oder Eingriffe

- Behandlungsbescheinigung, Bescheinigung über die ambulante Behandlung oder ärztliches Attest
- Endoskopiebericht oder Operationsbescheinigung
- Untersuchungsergebnisse und histopathologischer Befund
- Behandlungsunterlagen, aus denen die ärztliche Anordnung der zusätzlichen Untersuchung hervorgeht
- Arzneimittelquittung und Rezept

Da für ein ärztliches Attest Gebühren anfallen, muss es nicht vorsorglich für jeden Antrag ausgestellt werden. Effizienter ist es, zunächst beim Versicherer zu klären, ob eine Behandlungs- oder Eingriffsbescheinigung ausreicht, und die Unterlagen anschließend vorzubereiten.

Ein Kreditkartenbeleg weist lediglich die Zahlung nach, lässt aber Patientenname, Behandlungspositionen und die Aufteilung der medizinischen Kosten nur schwer erkennen. Daher sollte nicht nur der Kartenbeleg eingereicht werden, sondern auch die von der medizinischen Einrichtung ausgestellte Behandlungskostenabrechnung, die Quittung und die detaillierte Kostenaufstellung.

## Reihenfolge der Prüfung vor der Einreichung

1. **Prüfen Sie Ihre abgeschlossenen Versicherungen.** Prüfen Sie, ob und seit wann eine Krankheitskostenversicherung und ein Zusatzbaustein für Operationskosten bestehen.
2. **Trennen Sie Untersuchungs- und Behandlungskosten.** Fordern Sie bei der Krankenhausverwaltung eine detaillierte Aufstellung an, in der die Kosten der Gesundheitsuntersuchung, der Zusatzuntersuchungen und der Eingriffe ausgewiesen sind.
3. **Beschaffen Sie Nachweise über den Behandlungszweck.** Bereiten Sie Unterlagen vor, in denen auffällige Befunde, die ärztliche Beurteilung, die Diagnose und die Bezeichnung des Eingriffs dokumentiert sind.
4. **Prüfen Sie die erforderlichen Unterlagen des jeweiligen Versicherers.** Für Anträge über geringe Beträge und für Operationsleistungen können unterschiedliche Anforderungen gelten.
5. **Reichen Sie Anträge für die Krankheitskostenversicherung und die Summenversicherung jeweils gesondert ein.** Wenn beispielsweise ein Polyp entfernt wurde, prüfen Sie zusätzlich den Zusatzbaustein für Operationskosten.
6. **Prüfen Sie das Ergebnis für jede einzelne Position.** Wurde nur ein Teilbetrag ausgezahlt, bitten Sie um Erläuterung, welche Kosten als Untersuchungskosten oder als gemäß den Versicherungsbedingungen ausgeschlossene Positionen eingestuft wurden.

## Was bei einer Nichtzahlung zu prüfen ist

Wenn keine Versicherungsleistung ausgezahlt wurde, kann daraus nicht unmittelbar geschlossen werden, dass die Ablehnung unberechtigt war. Zunächst sollten Sie vom Versicherer die Gründe für die Nichtzahlung oder Kürzung sowie die angewandten Bestimmungen der Versicherungsbedingungen anfordern.

Die Prüfung der folgenden Punkte hilft bei der Entscheidung, ob Widerspruch eingelegt werden sollte:

- Ob der Versicherer zwischen den ursprünglichen Untersuchungskosten und den zusätzlichen Behandlungskosten unterschieden hat
- Ob der Zusammenhang zwischen dem auffälligen Befund und der zusätzlichen Untersuchung oder Behandlung aus den Krankenunterlagen hervorgeht
- Ob Quittungen oder detaillierte Kostenaufstellungen fehlen
- Ob die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Versicherungsbedingungen mit den Regelungen aktuell angebotener Produkte verwechselt wurden
- Ob die Prüfungsergebnisse der Krankheitskostenversicherung und des Zusatzbausteins für Operationskosten getrennt kontrolliert wurden

Wenn zusätzliche Unterlagen zu einer anderen Beurteilung führen könnten, können Sie die Behandlungsunterlagen oder die Eingriffsbescheinigung beim Krankenhaus ergänzen lassen und eine erneute Prüfung beantragen. Bei Streitfällen, die sich nicht durch die Erläuterungen des Versicherers lösen lassen, können die Beratungs- und Beschwerdeverfahren für Finanzverbraucher der koreanischen Finanzaufsichtsbehörde geprüft werden.

## Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die grundlegenden Kosten einer Gesundheitsuntersuchung dienen der Prävention und werden daher im Allgemeinen nicht von der Krankheitskostenversicherung erstattet. Wenn ein Arzt jedoch aufgrund eines während der Untersuchung festgestellten auffälligen Befunds zusätzliche Untersuchungen, eine Biopsie oder eine Behandlung durchführt, können die entsprechenden medizinischen Kosten erstattungsfähig sein.

Entscheidend ist nicht die Tatsache, dass „eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde“, sondern **welcher auffällige Befund festgestellt wurde, warum eine zusätzliche medizinische Maßnahme erforderlich war und wie die Kosten aufgeteilt wurden**. Da sich die Versicherungsbedingungen je nach Versicherungsprodukt und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden, sollten Sie die medizinischen Unterlagen vorbereiten und anschließend die endgültigen Kriterien beim zuständigen Versicherer prüfen.

## FAQ

### Können die Kosten einer staatlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ebenfalls bei einer Krankheitskostenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip eingereicht werden?
Die grundlegenden Untersuchungen der staatlichen Gesundheitsvorsorge dienen der Prävention und Früherkennung und sind daher im Allgemeinen nicht durch eine Krankheitskostenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip gedeckt. Kosten für zusätzliche Diagnostik oder Behandlung aufgrund auffälliger Befunde bei der Vorsorgeuntersuchung können jedoch je nach Versicherungsbedingungen und Krankenakte erstattungsfähig sein.

### Kann ich die Kosten geltend machen, wenn bei einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ein Dickdarmpolyp entfernt wird?
Die mit der Polypektomie verbundenen Untersuchungs- und Behandlungskosten können erstattungsfähig sein. Die Kosten der ursprünglichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung werden jedoch nicht zwangsläufig vollständig übernommen. Der Versicherer unterscheidet die erstattungsfähigen Positionen anhand von Unterlagen wie dem Eingriffsbericht, der detaillierten Behandlungskostenaufstellung und dem pathologischen Befund.

### Werden die Kosten einer Gewebeuntersuchung immer von der Krankheitskostenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip übernommen?
Sie werden nicht in jedem Fall übernommen. Es muss dokumentiert sein, dass die ärztlich veranlasste Gewebeuntersuchung zur Diagnose einer bei der Vorsorgeuntersuchung festgestellten Läsion medizinisch notwendig war. Zudem gelten der Deckungsumfang der abgeschlossenen Versicherung und der Selbstbehalt.

### Können auch die Kosten einer Endoskopie unter Sedierung geltend gemacht werden?
Die Kosten einer Sedierung, die lediglich gewählt wurde, um die grundlegende Vorsorgeuntersuchung angenehmer zu gestalten, sind möglicherweise nicht erstattungsfähig. Wurde sie hingegen als notwendige Sedierungsmaßnahme im Rahmen einer erstattungsfähigen Diagnostik oder Behandlung abgerechnet, kann die Beurteilung anders ausfallen. Daher sollten die detaillierte Behandlungskostenaufstellung und die Versicherungsbedingungen geprüft werden.

### Sind Verlaufskontrollen nicht erstattungsfähig, weil sie als Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen gelten?
Eine Untersuchung wird nicht allein deshalb automatisch ausgeschlossen, weil es sich um eine Verlaufskontrolle handelt. Wenn ein Arzt sie zur Beobachtung einer bestehenden Erkrankung oder eines auffälligen Befunds für medizinisch notwendig hält, kann sie als diagnostische Untersuchung anerkannt werden. Handelt es sich dagegen um eine reine Vorsorgeuntersuchung, kann eine Erstattung schwierig sein.

### Ist für die Einreichung bei der Krankheitskostenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip zwingend ein ärztliches Attest erforderlich?
Ein ärztliches Attest ist nicht für jede Einreichung erforderlich. Je nach Höhe des geltend gemachten Betrags und Art der Behandlung können auch eine Quittung, eine detaillierte Kostenaufstellung, eine Behandlungsbestätigung oder eine Eingriffsbestätigung ausreichen. Daher empfiehlt es sich, vor der kostenpflichtigen Ausstellung eines ärztlichen Attests beim Versicherer nach den erforderlichen Unterlagen zu fragen.

### Kann ich Versicherungsleistungen auch beantragen, wenn ich nur den Beleg der Kartenzahlung einreiche?
Ein Kartenbeleg allein reicht im Allgemeinen nicht aus, da sich daraus der Name des Patienten und die Art der Behandlung nur schwer entnehmen lassen. Erforderlich sind die von der medizinischen Einrichtung ausgestellte Behandlungskostenabrechnung beziehungsweise Quittung sowie eine detaillierte Behandlungskostenaufstellung.

### Kann ich bei der Entfernung eines Polypen sowohl Leistungen aus der Krankheitskostenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip als auch eine Operationskostenleistung erhalten?
Da die Krankheitskostenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip und eine Zusatzversicherung mit einer festen Operationskostenleistung unterschiedliche Deckungsarten haben, können Leistungen aus beiden Versicherungen beantragt werden. Ob die Operationskostenleistung gezahlt wird, richtet sich jedoch nicht allein nach der Bezeichnung des Eingriffs oder dem Abrechnungscode, sondern wird anhand der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Definition einer Operation und der Bedingungen der Zusatzversicherung geprüft.

### Was ist zu tun, wenn die Kosten der Vorsorgeuntersuchung und der Behandlung auf derselben Quittung aufgeführt sind?
Es empfiehlt sich, das Krankenhaus um eine detaillierte Behandlungskostenaufstellung zu bitten, in der die Kosten der Vorsorgeuntersuchung, zusätzlicher Untersuchungen und des Eingriffs getrennt ausgewiesen sind. Ist eine Aufteilung der Kosten schwierig, kann der Versicherer anhand der Krankenakte und der Abrechnungsaufstellung den erstattungsfähigen Betrag ermitteln.

## Sources

- [Finanzaufsichtsbehörde](https://www.fss.or.kr/fss/main/main.do)
- [Finanzverbraucher-Informationsportal FINE der Finanzaufsichtsbehörde](https://fine.fss.or.kr/main/index.jsp)
- [Nationaler Krankenversicherungsdienst](https://www.nhis.or.kr/nhis/index.do)
- [Prüf- und Bewertungsdienst der Krankenversicherung](https://www.hira.or.kr/main.do)

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![Infografik zu Gesundheitscheck, Behandlung, Untersuchungskosten und Versicherungsschutz](https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6NTQ5NywicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--e1bbb55d1a924ec684daf53522871b74fe511c5a/ai-c82f25c5.webp)