{"content_id":"bsl2atbahn","slug":"eu-ai-act-article-50-transparency-rules-2026","locale":"de","schema_type":"Article","category":"ai_data","category_name":"KI-Daten","title":"EU AI Act Artikel 50: Kennzeichnungspflichten 2026","summary":"Artikel 50 des EU AI Act verteilt die Pflichten zu Chatbot-Hinweisen und zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte auf Anbieter und Betreiber. Zusammengefasst werden die ab dem 2. August 2026 geltenden Vorgaben, die begrenzte Übergangsfrist, Ausnahmen und die Sanktionsstruktur.","sponsorship_disclosure":null,"affiliate_disclosure":null,"commerce_disclosure":null,"author":{"name":"injoys","url":"https://injoys.com/ko/about"},"key_points":["Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026.","Anbieter interaktiver KI müssen Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer KI interagieren.","Anbieter synthetischer Inhalte müssen die Ergebnisse mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen.","Betreiber von Deepfakes und bestimmten Texten von öffentlichem Interesse müssen den Einsatz von KI sichtbar offenlegen.","Die für einige bestehende Systeme geltende Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 ist kein allgemeiner Aufschub sämtlicher Pflichten."],"content_markdown":"Artikel 50 des EU AI Act verlangt ab dem 2. August 2026 Hinweise bei Chatbots, maschinenlesbare Kennzeichnungen synthetischer Inhalte sowie sichtbare Offenlegungen bei Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse. Nur für einige bestehende Systeme wird eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember anerkannt.\n\nStand August 2026\n\n## Was sich ab dem 2. August 2026 geändert hat\n\nDie Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Betroffen sind AI-Anbieter und Betreiber, die AI beruflich einsetzen. Die Art der Pflicht richtet sich nach der Systemfunktion und dem Verwendungszweck der Inhalte.\n\nDie wichtigsten Änderungen lassen sich in vier Kategorien einteilen.\n\n- Hinweis, dass der Nutzer mit AI interagiert\n- Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Bilder, Audioinhalte, Videos und Texte\n- Sichtbare Offenlegung bei Deepfakes und bestimmten Texten von öffentlichem Interesse\n- Hinweis an Personen, die Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind\n\nArtikel 50 ist keine Regel, nach der jede AI-Ausgabe mit demselben Hinweis versehen werden muss. Die Pflichten von Anbietern und Betreibern sind voneinander getrennt. Maschinenlesbare Kennzeichnungen und für Menschen sichtbare Offenlegungen sind ebenfalls voneinander zu unterscheiden.\n\n## Vergleich der Pflichten von Anbietern und Betreibern\n\nAnbieter sind für die Transparenz auf Systemebene verantwortlich. Betreiber tragen die Verantwortung für den konkreten Einsatz der Inhalte. Ob ein Unternehmen mehrere Rollen innehaben kann, ist anhand der einschlägigen Definitionen und Pflichtbestimmungen der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen.\n\n| Kategorie | Hauptpflicht | Adressat der Kennzeichnung | Typische Beispiele |\n|---|---|---|---|\n| Anbieter interaktiver AI | Hinweis auf die Interaktion mit AI | Nutzer | Chatbot, AI-Kundenberater, AI-Agent |\n| Anbieter generativer AI | Anwendung maschinenlesbarer Kennzeichnungen auf Ausgaben | Vertriebssysteme und Erkennungswerkzeuge | Synthetische Bilder, Audioinhalte, Videos und Texte |\n| Betreiber von Deepfakes | Sichtbare Offenlegung der künstlichen Erzeugung oder Manipulation | Personen, die den Inhalt betrachten | Synthetisches Video, das wie eine reale Person aussieht |\n| Betreiber von Texten von öffentlichem Interesse | Offenlegung der AI-Erzeugung oder -Manipulation | Leser des jeweiligen Textes | Text über öffentliche Angelegenheiten oder gesellschaftliche Fragen |\n| Betreiber von Emotions- und Biometriesystemen | Hinweis auf den Betrieb des Systems | Personen, die dem System ausgesetzt sind | Nutzer von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung |\n\nAnbieter sind hierbei Akteure, die ein AI-System entwickeln und auf den Markt bringen. Betreiber sind Akteure, die ein System in eigener Verantwortung verwenden. Rein persönliche, nicht berufliche Tätigkeiten sind von der Definition des Betreibers ausgenommen.\n\n## Hinweispflichten für Chatbots und AI-Agenten\n\nBei interaktiver AI muss grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um AI handelt. Der Zeitpunkt des Hinweises ist im Wortlaut von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen. Wann der Nutzer informiert werden muss, ist im Wortlaut von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen.\n\nEine Ausnahme kann jedoch gelten, wenn offensichtlich ist, dass es sich um AI handelt. Maßgeblich ist die Sicht eines vernünftig aufmerksamen Nutzers. Dass der Entwickler das System intern als AI eingestuft hat, reicht allein nicht aus.\n\nAuch Fälle, in denen das Gesetz beispielsweise strafrechtliche Ermittlungen zulässt, können eine Ausnahme darstellen. Diese Ausnahme gilt nur innerhalb der Grenzen der gesetzlichen Befugnis. Auf gewöhnliche Kundenberatung oder Marketing ist sie nicht automatisch anwendbar.\n\n## Maschinenlesbare Kennzeichnung AI-generierter Inhalte\n\nAnbieter generativer AI müssen synthetische Ausgaben mit erkennbaren Kennzeichnungen versehen. Zu den erfassten Inhalten gehören Bilder, Audioinhalte, Videos und Texte. Die Kennzeichnung ist eine technische Vorrichtung, die sich von einem für Menschen sichtbaren Label unterscheidet.\n\nBei der Kennzeichnung sind Wirksamkeit, Interoperabilität, Robustheit und Zuverlässigkeit zu berücksichtigen. Auch die technische Machbarkeit und die Implementierungskosten werden einbezogen. Der zum jeweiligen Zeitpunkt anerkannte Stand der Technik ist ebenfalls ein Beurteilungsfaktor.\n\nFür Funktionen, die eine Standardbearbeitung unterstützen, können Ausnahmen gelten. Dies kann auch Funktionen betreffen, die die Bedeutung der Eingabe nicht wesentlich verändern. Die Grenze zwischen einfacher Korrektur und der Erzeugung neuer Bedeutung muss dokumentiert werden.\n\n## Kennzeichnung von Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse\n\nBetreiber von Deepfakes müssen die Manipulation für Menschen sichtbar offenlegen. Deepfakes sind synthetische Inhalte, die wie reale Gegenstände, Personen oder Ereignisse erscheinen. Die Deepfake-Definition in Artikel 50 konzentriert sich auf Bilder, Audioinhalte und Videos.\n\nAuch bei künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken entfällt die Offenlegungspflicht nicht. Zulässig ist jedoch eine Form, die den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Position und Format des Hinweises können an den Kontext des Inhalts angepasst werden.\n\nAuch AI-generierte oder -manipulierte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, unterliegen der Offenlegungspflicht. Eine Ausnahme ist möglich, wenn eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattfindet. Auch die für die Veröffentlichung verantwortliche natürliche oder juristische Person muss eindeutig feststehen.\n\nDie bloße Tatsache, dass ein Mensch auf die Schaltfläche zum Veröffentlichen geklickt hat, reicht nicht aus. Der tatsächliche Überprüfungsprozess und die redaktionelle Verantwortung müssen nachweisbar sein. Aufzeichnungen über die Überprüfung dienen als Grundlage für die Beurteilung einer Ausnahme.\n\n## Übersicht nach Voraussetzungen\n\nOb eine Kennzeichnung erforderlich ist, muss anhand des Inhaltsformats und des Nutzungskontexts gemeinsam beurteilt werden. Die folgende Tabelle grenzt den Anwendungsbereich von Artikel 50 schnell ab. Einzelfälle sind anhand der tatsächlichen Funktionen und Vertriebswege zu beurteilen.\n\n| Voraussetzung | Übliche Behandlung | Zu prüfende Punkte |\n|---|---|---|\n| Chatbot, bei dem Nutzer nicht eindeutig erkennen können, dass es sich um AI handelt | Hinweis bei der ersten Interaktion | Position und Zugänglichkeit des Hinweises |\n| AI erzeugt neue Bilder, Audioinhalte, Videos oder Texte | Anwendung einer maschinenlesbaren Kennzeichnung | Beständigkeit und Erkennbarkeit der Kennzeichnung |\n| Nur Standardbearbeitung von Farbe, Rauschen usw. | Ausnahme nach Artikel 50 Absatz 2 möglich | Ob die Bedeutung der Eingabe wesentlich verändert wurde |\n| Veröffentlichung eines synthetischen Videos, das wie eine reale Person aussieht | Sichtbare Deepfake-Kennzeichnung | Ob auch bei einem kreativen Werk eine angemessene Offenlegung erfolgt |\n| Unbearbeitete Veröffentlichung eines AI-Textes von öffentlichem Interesse | Sichtbarer Hinweis auf den Einsatz von AI | Vorliegen menschlicher Überprüfung und redaktioneller Verantwortung |\n| Nicht berufliche Nutzung durch eine Privatperson | Möglicher Ausschluss von den Betreiberpflichten | Ob die Nutzung in eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit übergegangen ist |\n| Erstellung außerhalb der EU und Verwendung der Ergebnisse in der EU | Anwendung möglich | Inverkehrbringen auf dem EU-Markt und Ort der Nutzung der Ergebnisse |\n\nAuch Unternehmen außerhalb der EU sind nicht automatisch ausgenommen. Bringen sie ein System auf dem EU-Markt in Verkehr, können die Vorschriften anwendbar sein. Auch wenn die Ausgabe eines Unternehmens aus einem Drittland in der EU verwendet wird, ist dies zu prüfen.\n\n## Vergleich der Kennzeichnungsarten\n\nMaschinenlesbare Kennzeichnungen und sichtbare Offenlegungen verfolgen unterschiedliche Zwecke. Durch die Anwendung der einen Maßnahme wird die andere Pflicht nicht erfüllt. Für denselben Inhalt können beide Formen gleichzeitig erforderlich sein.\n\n| Kennzeichnungsart | Hauptadressaten | Zweck | Beispiele für die Umsetzung |\n|---|---|---|---|\n| Maschinenlesbare Kennzeichnung | Plattformen und Erkennungssysteme | Automatische Erkennung synthetischer Inhalte | Metadaten, Wasserzeichen, Herkunftsinformationen |\n| Sichtbare Offenlegung | Allgemeine Nutzer | Direkte Erkennbarkeit der Manipulation | Bildschirmhinweis, akustischer Hinweis, Inhaltsbeschreibung |\n| Interaktionshinweis | Chatbot-Nutzer | Erkennen, dass die Gegenseite AI ist | Hinweis vor Beginn des Gesprächs, Hinweis in der ersten Antwort |\n\nDer Gesetzeswortlaut schreibt keine bestimmte Technologie verbindlich vor. Kennzeichnungen müssen auch nach Umwandlung und Weiterverbreitung robust bleiben. Es muss eine auf die Eigenschaften des Dienstes abgestimmte Kombination entwickelt werden.\n\n## Beispiel zur Berechnung der Übergangsfrist für bestehende Systeme\n\nDie begrenzte Übergangsfrist ist keine allgemeine Schonfrist für sämtliche bestehenden Dienste. Sie kann nur für einige unter Artikel 50 Absatz 2 fallende Systeme bis zum 2. Dezember 2026 gelten. Der genaue Umfang ist in den Leitlinien der EU-Kommission zu prüfen.\n\n1. Prüfen, ob das System vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurde.\n2. Feststellen, ob die Pflicht die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 betrifft.\n3. Mit den Voraussetzungen der EU-Leitlinien für die begrenzte Übergangsregelung abgleichen.\n4. Falls das System erfasst ist, die technischen Maßnahmen bis zum 2. Dezember 2026 abschließen.\n5. Hinweise bei Chatbots und Offenlegungspflichten von Betreibern gesondert anwenden.\n\nBeispielsweise können ein bestehendes generatives System und ein Chatbot miteinander kombiniert sein. Für die Kennzeichnung generierter Inhalte kann eine begrenzte Übergangsregelung in Betracht kommen. Der Anwendungsbeginn der Hinweispflicht für den Chatbot ist anhand von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 sowie der Bestimmungen über Anwendung und Übergang zu prüfen.\n\n## Häufige Fehler\n\nDas häufigste Missverständnis besteht in der Annahme, dass ein einziger Hinweis auf AI-Inhalten ausreiche. Tatsächlich sind die Pflichten von Anbietern und Betreibern getrennt. Auch das Ausgabeformat und der Veröffentlichungskontext müssen gesondert bewertet werden.\n\n- Maschinenlesbare Kennzeichnungen werden als sichtbare Deepfake-Labels betrachtet\n- Es wird angenommen, dass für alle bestehenden Systeme eine Schonfrist bis zum 2. Dezember gilt\n- Geschäftliche Werbung über ein persönliches Konto wird als persönliche Nutzung betrachtet\n- Redaktionelle Kontrolle wird allein deshalb angenommen, weil ein Mensch den Inhalt hochgeladen hat\n- Sämtliche einfachen AI-Unterstützungsfunktionen werden als Ausnahme für Standardbearbeitung betrachtet\n- Es wird angenommen, dass bei Kunstwerken keine Offenlegung von Deepfakes erforderlich ist\n\nAuch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden leicht übersehen. Hinweise müssen klar und unterscheidbar sein. Sie müssen auch für Nutzer mit Behinderungen wahrnehmbar sein.\n\n## Gestaltung von Nachweisen entlang der Vertriebskette\n\nKennzeichnungspflichten müssen nicht nur zum Zeitpunkt der Erzeugung, sondern auch während des Vertriebsprozesses verwaltet werden. Technische Kennzeichnungen können durch Komprimierung, Umwandlung oder erneutes Hochladen verloren gehen. Auf der Veröffentlichungsoberfläche können zudem sichtbare Hinweise fehlen.\n\nIn Betriebsaufzeichnungen sollten sicherheitshalber die folgenden Punkte miteinander verknüpft werden.\n\n- Verwendetes Modell und Systemversion\n- Art des erzeugten oder manipulierten Inhalts\n- Art der Anwendung der maschinenlesbaren Kennzeichnung\n- Wortlaut der sichtbaren Offenlegung und Zeitpunkt ihrer Anzeige\n- Menschlicher Prüfer und für die Redaktion verantwortliche Stelle\n- Prüfung des Erhalts der Kennzeichnung während Umwandlung und Verbreitung\n\nDiese Aufzeichnungen sind kein gesondertes, gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat. Sie dienen jedoch als Nachweis dafür, wie die Pflichten erfüllt wurden. Auch in Lieferverträgen kann die Verantwortung für den Erhalt von Kennzeichnungen aufgeteilt und festgehalten werden.\n\n## Aufsichtsbehörden sowie Melde- und Sanktionsstruktur\n\nWelche Behörde für die Durchsetzung von Artikel 50 zuständig ist, ergibt sich aus den Durchsetzungsbestimmungen der Regulation (EU) 2024/1689. Die Marktüberwachungsbehörden und zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übernehmen die Aufsicht vor Ort. Befugnisse gegenüber Anbietern von AI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck können bei der EU-Kommission und dem AI Office liegen.\n\nBetroffene Personen können bei einer Marktüberwachungsbehörde Beschwerde einreichen. Welche Behörde die Beschwerde entgegennimmt, hängt von der jeweiligen Zuständigkeitsstruktur des Mitgliedstaats ab. Es ist die offizielle AI-Aufsichtsstelle des Landes zu prüfen, in dem der Dienst angeboten wurde.\n\nEin Verstoß gegen Artikel 50 kann unter die Sanktionskategorie für Verstöße gegen sonstige Pflichten des EU AI Act fallen. Die konkrete Obergrenze der Sanktionen ist in den Sanktionsbestimmungen der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen. Der tatsächliche Betrag wird unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes, der Unternehmensgröße und weiterer Faktoren festgelegt.\n\nFür kleine und mittlere Unternehmen gelten gesonderte Obergrenzen. Geldbußen werden nicht unmittelbar nach einem Verstoß als pauschaler Festbetrag verhängt. Auch die Verfahren der Mitgliedstaaten und die Verhältnismäßigkeitsprüfung spielen eine Rolle.\n\n## Fundstellen für Gesetzestext und detaillierte Leitlinien\n\nDer Wortlaut der gesetzlichen Pflichten ist in Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu finden. Detaillierte Auslegungen sind den Transparenzleitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 zu entnehmen. Die offiziellen FAQ ergänzen Beispiele zu Chatbots, Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse.\n\nVerhaltenskodizes dienen als Instrument zur Abstimmung technischer Kennzeichnungen und Labelmethoden. Die Teilnahme an einem freiwilligen Kodex beseitigt nicht die gesetzliche Pflicht selbst. Maßgeblich sind vorrangig der Gesetzeswortlaut und die Durchsetzungsleitlinien.\n\n## Häufig gestellte Fragen\n\n### Müssen AI-Chatbots immer als AI gekennzeichnet werden?\n\nGrundsätzlich müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit AI interagieren. Eine Ausnahme ist jedoch möglich, wenn aus dem Kontext offensichtlich ist, dass es sich um AI handelt. Der Zeitpunkt des Hinweises ist im Wortlaut von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen.\n\n### Reicht eine maschinenlesbare Kennzeichnung aus, um auch die Offenlegungspflicht für Deepfakes zu erfüllen?\n\nDie beiden Pflichten richten sich an unterschiedliche Adressaten. Technische Kennzeichnungen erleichtern die maschinelle Erkennung. Die Offenlegung bei Deepfakes muss Menschen erkennen lassen, dass eine Manipulation vorliegt.\n\n### Müssen alle von AI verfassten Texte gekennzeichnet werden?\n\nNicht jeder von AI verfasste Text unterliegt der Offenlegungspflicht für Betreiber. Im Mittelpunkt stehen Texte, die zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Bei menschlicher Überprüfung und redaktioneller Verantwortung ist eine Ausnahme möglich.\n\n### Müssen auch koreanische Unternehmen Artikel 50 einhalten?\n\nWenn sie AI-Systeme auf dem EU-Markt anbieten, können die Vorschriften anwendbar sein. Auch Ausgaben, die in einem Drittland erstellt und in der EU verwendet werden, können erfasst sein. Die Anwendbarkeit lässt sich nicht allein anhand des Unternehmenssitzes beurteilen.\n\n### Werden alle Pflichten bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben?\n\nNein. Die begrenzte Übergangsregelung betrifft nur einige bestehende Systeme. Sie stellt keinen allgemeinen Aufschub für Hinweise bei Chatbots und Offenlegungspflichten von Betreibern dar.","content_html":"\u003cp\u003eArtikel 50 des EU AI Act verlangt ab dem 2. August 2026 Hinweise bei Chatbots, maschinenlesbare Kennzeichnungen synthetischer Inhalte sowie sichtbare Offenlegungen bei Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse. Nur für einige bestehende Systeme wird eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember anerkannt.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eStand August 2026\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#was-sich-ab-dem-2-august-2026-ge%C3%A4ndert-hat\" class=\"anchor\" id=\"was-sich-ab-dem-2-august-2026-geändert-hat\"\u003e\u003c/a\u003eWas sich ab dem 2. August 2026 geändert hat\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDie Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Betroffen sind AI-Anbieter und Betreiber, die AI beruflich einsetzen. Die Art der Pflicht richtet sich nach der Systemfunktion und dem Verwendungszweck der Inhalte.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDie wichtigsten Änderungen lassen sich in vier Kategorien einteilen.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eHinweis, dass der Nutzer mit AI interagiert\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eMaschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Bilder, Audioinhalte, Videos und Texte\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eSichtbare Offenlegung bei Deepfakes und bestimmten Texten von öffentlichem Interesse\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eHinweis an Personen, die Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eArtikel 50 ist keine Regel, nach der jede AI-Ausgabe mit demselben Hinweis versehen werden muss. Die Pflichten von Anbietern und Betreibern sind voneinander getrennt. 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Position und Format des Hinweises können an den Kontext des Inhalts angepasst werden.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eAuch AI-generierte oder -manipulierte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, unterliegen der Offenlegungspflicht. Eine Ausnahme ist möglich, wenn eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattfindet. Auch die für die Veröffentlichung verantwortliche natürliche oder juristische Person muss eindeutig feststehen.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDie bloße Tatsache, dass ein Mensch auf die Schaltfläche zum Veröffentlichen geklickt hat, reicht nicht aus. Der tatsächliche Überprüfungsprozess und die redaktionelle Verantwortung müssen nachweisbar sein. Aufzeichnungen über die Überprüfung dienen als Grundlage für die Beurteilung einer Ausnahme.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#%C3%BCbersicht-nach-voraussetzungen\" class=\"anchor\" id=\"übersicht-nach-voraussetzungen\"\u003e\u003c/a\u003eÜbersicht nach Voraussetzungen\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eOb eine Kennzeichnung erforderlich ist, muss anhand des Inhaltsformats und des Nutzungskontexts gemeinsam beurteilt werden. Die folgende Tabelle grenzt den Anwendungsbereich von Artikel 50 schnell ab. Einzelfälle sind anhand der tatsächlichen Funktionen und Vertriebswege zu beurteilen.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eVoraussetzung\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eÜbliche Behandlung\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eZu prüfende Punkte\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Voraussetzung\"\u003eChatbot, bei dem Nutzer nicht eindeutig erkennen können, dass es sich um AI handelt\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Übliche Behandlung\"\u003eHinweis bei der ersten Interaktion\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfende Punkte\"\u003ePosition und Zugänglichkeit des Hinweises\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Voraussetzung\"\u003eAI erzeugt neue Bilder, Audioinhalte, Videos oder Texte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Übliche Behandlung\"\u003eAnwendung einer maschinenlesbaren Kennzeichnung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfende Punkte\"\u003eBeständigkeit und Erkennbarkeit der Kennzeichnung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Voraussetzung\"\u003eNur Standardbearbeitung von Farbe, Rauschen usw.\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Übliche Behandlung\"\u003eAusnahme nach Artikel 50 Absatz 2 möglich\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfende Punkte\"\u003eOb die Bedeutung der Eingabe wesentlich verändert wurde\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Voraussetzung\"\u003eVeröffentlichung eines synthetischen Videos, das wie eine reale Person aussieht\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Übliche Behandlung\"\u003eSichtbare Deepfake-Kennzeichnung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfende Punkte\"\u003eOb auch bei einem kreativen Werk eine angemessene Offenlegung erfolgt\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Voraussetzung\"\u003eUnbearbeitete Veröffentlichung eines AI-Textes von öffentlichem Interesse\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Übliche Behandlung\"\u003eSichtbarer Hinweis auf den Einsatz von AI\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfende Punkte\"\u003eVorliegen menschlicher Überprüfung und redaktioneller Verantwortung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Voraussetzung\"\u003eNicht berufliche Nutzung durch eine Privatperson\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Übliche Behandlung\"\u003eMöglicher Ausschluss von den Betreiberpflichten\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfende Punkte\"\u003eOb die Nutzung in eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit übergegangen ist\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Voraussetzung\"\u003eErstellung außerhalb der EU und Verwendung der Ergebnisse in der EU\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Übliche Behandlung\"\u003eAnwendung möglich\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zu prüfende Punkte\"\u003eInverkehrbringen auf dem EU-Markt und Ort der Nutzung der Ergebnisse\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eAuch Unternehmen außerhalb der EU sind nicht automatisch ausgenommen. Bringen sie ein System auf dem EU-Markt in Verkehr, können die Vorschriften anwendbar sein. Auch wenn die Ausgabe eines Unternehmens aus einem Drittland in der EU verwendet wird, ist dies zu prüfen.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#vergleich-der-kennzeichnungsarten\" class=\"anchor\" id=\"vergleich-der-kennzeichnungsarten\"\u003e\u003c/a\u003eVergleich der Kennzeichnungsarten\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eMaschinenlesbare Kennzeichnungen und sichtbare Offenlegungen verfolgen unterschiedliche Zwecke. Durch die Anwendung der einen Maßnahme wird die andere Pflicht nicht erfüllt. Für denselben Inhalt können beide Formen gleichzeitig erforderlich sein.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eKennzeichnungsart\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eHauptadressaten\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eZweck\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eBeispiele für die Umsetzung\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kennzeichnungsart\"\u003eMaschinenlesbare Kennzeichnung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Hauptadressaten\"\u003ePlattformen und Erkennungssysteme\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zweck\"\u003eAutomatische Erkennung synthetischer Inhalte\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Beispiele für die Umsetzung\"\u003eMetadaten, Wasserzeichen, Herkunftsinformationen\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kennzeichnungsart\"\u003eSichtbare Offenlegung\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Hauptadressaten\"\u003eAllgemeine Nutzer\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zweck\"\u003eDirekte Erkennbarkeit der Manipulation\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Beispiele für die Umsetzung\"\u003eBildschirmhinweis, akustischer Hinweis, Inhaltsbeschreibung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Kennzeichnungsart\"\u003eInteraktionshinweis\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Hauptadressaten\"\u003eChatbot-Nutzer\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Zweck\"\u003eErkennen, dass die Gegenseite AI ist\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Beispiele für die Umsetzung\"\u003eHinweis vor Beginn des Gesprächs, Hinweis in der ersten Antwort\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eDer Gesetzeswortlaut schreibt keine bestimmte Technologie verbindlich vor. Kennzeichnungen müssen auch nach Umwandlung und Weiterverbreitung robust bleiben. Es muss eine auf die Eigenschaften des Dienstes abgestimmte Kombination entwickelt werden.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#beispiel-zur-berechnung-der-%C3%BCbergangsfrist-f%C3%BCr-bestehende-systeme\" class=\"anchor\" id=\"beispiel-zur-berechnung-der-übergangsfrist-für-bestehende-systeme\"\u003e\u003c/a\u003eBeispiel zur Berechnung der Übergangsfrist für bestehende Systeme\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDie begrenzte Übergangsfrist ist keine allgemeine Schonfrist für sämtliche bestehenden Dienste. Sie kann nur für einige unter Artikel 50 Absatz 2 fallende Systeme bis zum 2. Dezember 2026 gelten. Der genaue Umfang ist in den Leitlinien der EU-Kommission zu prüfen.\u003c/p\u003e\n\u003col\u003e\n\u003cli\u003ePrüfen, ob das System vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurde.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eFeststellen, ob die Pflicht die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 betrifft.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eMit den Voraussetzungen der EU-Leitlinien für die begrenzte Übergangsregelung abgleichen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eFalls das System erfasst ist, die technischen Maßnahmen bis zum 2. Dezember 2026 abschließen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eHinweise bei Chatbots und Offenlegungspflichten von Betreibern gesondert anwenden.\u003c/li\u003e\n\u003c/ol\u003e\n\u003cp\u003eBeispielsweise können ein bestehendes generatives System und ein Chatbot miteinander kombiniert sein. Für die Kennzeichnung generierter Inhalte kann eine begrenzte Übergangsregelung in Betracht kommen. Der Anwendungsbeginn der Hinweispflicht für den Chatbot ist anhand von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 sowie der Bestimmungen über Anwendung und Übergang zu prüfen.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#h%C3%A4ufige-fehler\" class=\"anchor\" id=\"häufige-fehler\"\u003e\u003c/a\u003eHäufige Fehler\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDas häufigste Missverständnis besteht in der Annahme, dass ein einziger Hinweis auf AI-Inhalten ausreiche. Tatsächlich sind die Pflichten von Anbietern und Betreibern getrennt. Auch das Ausgabeformat und der Veröffentlichungskontext müssen gesondert bewertet werden.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eMaschinenlesbare Kennzeichnungen werden als sichtbare Deepfake-Labels betrachtet\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eEs wird angenommen, dass für alle bestehenden Systeme eine Schonfrist bis zum 2. Dezember gilt\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eGeschäftliche Werbung über ein persönliches Konto wird als persönliche Nutzung betrachtet\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eRedaktionelle Kontrolle wird allein deshalb angenommen, weil ein Mensch den Inhalt hochgeladen hat\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eSämtliche einfachen AI-Unterstützungsfunktionen werden als Ausnahme für Standardbearbeitung betrachtet\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eEs wird angenommen, dass bei Kunstwerken keine Offenlegung von Deepfakes erforderlich ist\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eAuch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden leicht übersehen. Hinweise müssen klar und unterscheidbar sein. Sie müssen auch für Nutzer mit Behinderungen wahrnehmbar sein.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#gestaltung-von-nachweisen-entlang-der-vertriebskette\" class=\"anchor\" id=\"gestaltung-von-nachweisen-entlang-der-vertriebskette\"\u003e\u003c/a\u003eGestaltung von Nachweisen entlang der Vertriebskette\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eKennzeichnungspflichten müssen nicht nur zum Zeitpunkt der Erzeugung, sondern auch während des Vertriebsprozesses verwaltet werden. Technische Kennzeichnungen können durch Komprimierung, Umwandlung oder erneutes Hochladen verloren gehen. Auf der Veröffentlichungsoberfläche können zudem sichtbare Hinweise fehlen.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eIn Betriebsaufzeichnungen sollten sicherheitshalber die folgenden Punkte miteinander verknüpft werden.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eVerwendetes Modell und Systemversion\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eArt des erzeugten oder manipulierten Inhalts\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eArt der Anwendung der maschinenlesbaren Kennzeichnung\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eWortlaut der sichtbaren Offenlegung und Zeitpunkt ihrer Anzeige\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eMenschlicher Prüfer und für die Redaktion verantwortliche Stelle\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003ePrüfung des Erhalts der Kennzeichnung während Umwandlung und Verbreitung\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eDiese Aufzeichnungen sind kein gesondertes, gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat. Sie dienen jedoch als Nachweis dafür, wie die Pflichten erfüllt wurden. Auch in Lieferverträgen kann die Verantwortung für den Erhalt von Kennzeichnungen aufgeteilt und festgehalten werden.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#aufsichtsbeh%C3%B6rden-sowie-melde--und-sanktionsstruktur\" class=\"anchor\" id=\"aufsichtsbehörden-sowie-melde--und-sanktionsstruktur\"\u003e\u003c/a\u003eAufsichtsbehörden sowie Melde- und Sanktionsstruktur\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eWelche Behörde für die Durchsetzung von Artikel 50 zuständig ist, ergibt sich aus den Durchsetzungsbestimmungen der Regulation (EU) 2024/1689. Die Marktüberwachungsbehörden und zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übernehmen die Aufsicht vor Ort. Befugnisse gegenüber Anbietern von AI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck können bei der EU-Kommission und dem AI Office liegen.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eBetroffene Personen können bei einer Marktüberwachungsbehörde Beschwerde einreichen. Welche Behörde die Beschwerde entgegennimmt, hängt von der jeweiligen Zuständigkeitsstruktur des Mitgliedstaats ab. Es ist die offizielle AI-Aufsichtsstelle des Landes zu prüfen, in dem der Dienst angeboten wurde.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eEin Verstoß gegen Artikel 50 kann unter die Sanktionskategorie für Verstöße gegen sonstige Pflichten des EU AI Act fallen. Die konkrete Obergrenze der Sanktionen ist in den Sanktionsbestimmungen der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen. Der tatsächliche Betrag wird unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes, der Unternehmensgröße und weiterer Faktoren festgelegt.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eFür kleine und mittlere Unternehmen gelten gesonderte Obergrenzen. Geldbußen werden nicht unmittelbar nach einem Verstoß als pauschaler Festbetrag verhängt. Auch die Verfahren der Mitgliedstaaten und die Verhältnismäßigkeitsprüfung spielen eine Rolle.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#fundstellen-f%C3%BCr-gesetzestext-und-detaillierte-leitlinien\" class=\"anchor\" id=\"fundstellen-für-gesetzestext-und-detaillierte-leitlinien\"\u003e\u003c/a\u003eFundstellen für Gesetzestext und detaillierte Leitlinien\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDer Wortlaut der gesetzlichen Pflichten ist in Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu finden. Detaillierte Auslegungen sind den Transparenzleitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 zu entnehmen. Die offiziellen FAQ ergänzen Beispiele zu Chatbots, Deepfakes und Texten von öffentlichem Interesse.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eVerhaltenskodizes dienen als Instrument zur Abstimmung technischer Kennzeichnungen und Labelmethoden. Die Teilnahme an einem freiwilligen Kodex beseitigt nicht die gesetzliche Pflicht selbst. Maßgeblich sind vorrangig der Gesetzeswortlaut und die Durchsetzungsleitlinien.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#h%C3%A4ufig-gestellte-fragen\" class=\"anchor\" id=\"häufig-gestellte-fragen\"\u003e\u003c/a\u003eHäufig gestellte Fragen\u003c/h2\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#m%C3%BCssen-ai-chatbots-immer-als-ai-gekennzeichnet-werden\" class=\"anchor\" id=\"müssen-ai-chatbots-immer-als-ai-gekennzeichnet-werden\"\u003e\u003c/a\u003eMüssen AI-Chatbots immer als AI gekennzeichnet werden?\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eGrundsätzlich müssen Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit AI interagieren. Eine Ausnahme ist jedoch möglich, wenn aus dem Kontext offensichtlich ist, dass es sich um AI handelt. Der Zeitpunkt des Hinweises ist im Wortlaut von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#reicht-eine-maschinenlesbare-kennzeichnung-aus-um-auch-die-offenlegungspflicht-f%C3%BCr-deepfakes-zu-erf%C3%BCllen\" class=\"anchor\" id=\"reicht-eine-maschinenlesbare-kennzeichnung-aus-um-auch-die-offenlegungspflicht-für-deepfakes-zu-erfüllen\"\u003e\u003c/a\u003eReicht eine maschinenlesbare Kennzeichnung aus, um auch die Offenlegungspflicht für Deepfakes zu erfüllen?\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDie beiden Pflichten richten sich an unterschiedliche Adressaten. Technische Kennzeichnungen erleichtern die maschinelle Erkennung. Die Offenlegung bei Deepfakes muss Menschen erkennen lassen, dass eine Manipulation vorliegt.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#m%C3%BCssen-alle-von-ai-verfassten-texte-gekennzeichnet-werden\" class=\"anchor\" id=\"müssen-alle-von-ai-verfassten-texte-gekennzeichnet-werden\"\u003e\u003c/a\u003eMüssen alle von AI verfassten Texte gekennzeichnet werden?\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eNicht jeder von AI verfasste Text unterliegt der Offenlegungspflicht für Betreiber. Im Mittelpunkt stehen Texte, die zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Bei menschlicher Überprüfung und redaktioneller Verantwortung ist eine Ausnahme möglich.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#m%C3%BCssen-auch-koreanische-unternehmen-artikel-50-einhalten\" class=\"anchor\" id=\"müssen-auch-koreanische-unternehmen-artikel-50-einhalten\"\u003e\u003c/a\u003eMüssen auch koreanische Unternehmen Artikel 50 einhalten?\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eWenn sie AI-Systeme auf dem EU-Markt anbieten, können die Vorschriften anwendbar sein. Auch Ausgaben, die in einem Drittland erstellt und in der EU verwendet werden, können erfasst sein. Die Anwendbarkeit lässt sich nicht allein anhand des Unternehmenssitzes beurteilen.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#werden-alle-pflichten-bis-zum-2-dezember-2026-aufgeschoben\" class=\"anchor\" id=\"werden-alle-pflichten-bis-zum-2-dezember-2026-aufgeschoben\"\u003e\u003c/a\u003eWerden alle Pflichten bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben?\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eNein. Die begrenzte Übergangsregelung betrifft nur einige bestehende Systeme. Sie stellt keinen allgemeinen Aufschub für Hinweise bei Chatbots und Offenlegungspflichten von Betreibern dar.\u003c/p\u003e\n","tags":["EU-KI-Verordnung","Generative KI","Datenschutz","KI-Agent","Deepfake"],"faqs":[{"question":"Ab wann gilt Artikel 50 des EU AI Act?","answer":"Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026. Für maschinenlesbare Kennzeichnungen bei bestimmten bestehenden Systemen kann eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gewährt werden."},{"question":"Müssen AI-Chatbots immer darauf hinweisen, dass sie AI sind?","answer":"Der Zeitpunkt, zu dem darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um AI handelt, ist im Wortlaut von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn für einen angemessen aufmerksamen Nutzer offensichtlich ist, dass es sich um AI handelt; der Dienst darf dies jedoch nicht nach eigenem Ermessen beurteilen."},{"question":"Welche Kennzeichnung ist für AI-generierte Inhalte erforderlich?","answer":"Anbieter generativer AI müssen synthetische Bilder, Audioinhalte, Videos und Texte mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen. Von Betreibern, die Deepfakes oder bestimmte Texte von öffentlichem Interesse öffentlich zugänglich machen, kann zusätzlich eine gesonderte, für Menschen erkennbare Offenlegung verlangt werden."},{"question":"Reicht es aus, Deepfakes nur mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung zu versehen?","answer":"Nein. Die maschinenlesbare Kennzeichnung ist eine Pflicht des Anbieters zur automatischen Erkennung. Betreiber, die Deepfakes öffentlich zugänglich machen, müssen auch auf eine für Menschen erkennbare Weise offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden."},{"question":"Müssen auch Deepfakes zu künstlerischen oder satirischen Zwecken gekennzeichnet werden?","answer":"Die Offenlegungspflicht entfällt nicht allein deshalb, weil es sich um Kunst, kreative Inhalte, Satire oder Fiktion handelt. Die Kennzeichnung kann jedoch in angemessener Weise erfolgen, ohne die Ausstellung oder Rezeption des Werks zu beeinträchtigen."},{"question":"Müssen alle von AI verfassten Nachrichten oder Texte von öffentlichem Interesse gekennzeichnet werden?","answer":"Im Mittelpunkt stehen AI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine Ausnahme kann möglich sein, wenn eine wesentliche menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattfindet und eindeutig feststeht, wer die redaktionelle Verantwortung trägt."},{"question":"Ist auch bei einer einfachen Fotobearbeitung eine Kennzeichnung als AI-generierter Inhalt erforderlich?","answer":"Ob die betreffende Funktion unter eine Ausnahme fällt, ist im Wortlaut von Artikel 50 der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen. Tätigkeiten, bei denen neue Objekte oder Bedeutungen geschaffen werden, lassen sich schwer als einfache Bearbeitung einstufen."},{"question":"Gilt dies auch für AI-Inhalte, die Privatpersonen als Hobby erstellt haben?","answer":"Rein persönliche, nicht berufliche Tätigkeiten können von der Definition des Betreibers ausgenommen sein. Wenn sie jedoch der geschäftlichen Werbung, einer entgeltlichen Tätigkeit oder einer beruflichen Veröffentlichung dienen, muss die Art der Nutzung erneut beurteilt werden."},{"question":"Gilt Artikel 50 auch für AI-Unternehmen außerhalb der EU?","answer":"Er kann gelten, wenn ein System auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder eine Dienstleistung dort angeboten wird. Auch wenn außerhalb der EU erzeugte Ausgaben in der EU verwendet werden, muss der Anwendungsbereich geprüft werden."},{"question":"Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen Artikel 50?","answer":"Die konkrete Obergrenze der Sanktionen für Verstöße der Kategorie sonstiger Pflichten ist in den Sanktionsbestimmungen der Regulation (EU) 2024/1689 zu prüfen. Die tatsächliche Sanktion wird unter Berücksichtigung der Art und Dauer des Verstoßes, der Unternehmensgröße, der Verhältnismäßigkeit und weiterer Faktoren festgelegt."}],"sources":[{"url":"https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689","title":"Verordnung (EU) 2024/1689 — Gesetz über künstliche Intelligenz","type":"source"},{"url":"https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act","title":"Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 des Gesetzes über künstliche Intelligenz","type":"source"},{"url":"https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-publishes-guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-certain-ai-systems","title":"Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber","type":"source"},{"url":"https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-starts-enforcing-ai-act-rules-and-new-transparency-requirements-2-august","title":"Kommission beginnt mit der Durchsetzung der Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz und der neuen Transparenzanforderungen","type":"source"}],"images":[{"id":1100,"url":"https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MTU1MDYsInB1ciI6ImJsb2JfaWQifX0=--278d568892775304c127c609d86d7fc0478b4e29/ai-cfed75f9.webp","is_representative":true,"generation_method":"ai_photo","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"공항 터치스크린 키오스크의 가상 상담원과 상호작용하는 여성","caption":"여성이 화면 속 디지털 상담원이 표시된 셀프서비스 키오스크를 이용하고 있다.","description":null},"en":{"alt":"Woman interacting with a virtual assistant on an airport touchscreen kiosk","caption":"A woman uses a self-service kiosk displaying a digital assistant on screen.","description":null},"ja":{"alt":"空港のタッチスクリーン端末で仮想案内員を操作する女性","caption":"女性がデジタル案内員を表示したセルフサービス端末を利用している。","description":null},"es":{"alt":"Mujer interactuando con una asistente virtual en un quiosco táctil de aeropuerto","caption":"Una mujer utiliza un quiosco de autoservicio que muestra una asistente digital en pantalla.","description":null},"id":{"alt":"Perempuan berinteraksi dengan asisten virtual di kios layar sentuh bandara","caption":"Seorang perempuan menggunakan kios mandiri yang menampilkan asisten digital di layar.","description":null},"pt":{"alt":"Mulher interagindo com uma assistente virtual em um quiosque touchscreen de aeroporto","caption":"Uma mulher usa um quiosque de autoatendimento que exibe uma assistente digital na tela.","description":null},"zh-hant":{"alt":"女子在機場觸控資訊站與虛擬助理互動","caption":"一名女子正在使用螢幕上顯示數位助理的自助服務機台。","description":null},"de":{"alt":"Frau interagiert an einem Flughafen-Touchscreen-Terminal mit einer virtuellen Assistentin","caption":"Eine Frau nutzt ein Selbstbedienungsterminal, auf dessen Bildschirm eine digitale Assistentin erscheint.","description":null}}},{"id":1101,"url":"https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MTU1MTIsInB1ciI6ImJsb2JfaWQifX0=--ec7981404b7d0fdb6fc8b97fec21073d5e36fa0b/ai-5f39f330.webp","is_representative":false,"generation_method":"ai_image","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"EU 문서를 중심으로 챗봇, 합성 미디어, 얼굴 인식, 일정표와 법적 보호를 연결한 일러스트","caption":"EU AI 규정의 표시 의무와 감독 대상을 시각적으로 정리한 그림이다.","description":null},"en":{"alt":"EU document linked to chatbots, synthetic media, facial recognition, timelines, and legal safeguards","caption":"The illustration summarizes AI transparency duties and oversight under the EU framework.","description":null},"ja":{"alt":"EU文書を中心にチャットボット、合成メディア、顔認識、日程、法的保護を結ぶイラスト","caption":"EUのAI規制における表示義務と監督対象を視覚的に示している。","description":null},"es":{"alt":"Documento de la UE conectado con chatbots, medios sintéticos, reconocimiento facial, plazos y protección legal","caption":"La ilustración resume las obligaciones de transparencia y la supervisión de la IA en la UE.","description":null},"id":{"alt":"Dokumen UE terhubung dengan chatbot, media sintetis, pengenalan wajah, jadwal, dan perlindungan hukum","caption":"Ilustrasi ini merangkum kewajiban transparansi dan pengawasan AI dalam kerangka UE.","description":null},"pt":{"alt":"Documento da UE ligado a chatbots, mídia sintética, reconhecimento facial, prazos e proteção jurídica","caption":"A ilustração resume as obrigações de transparência e a supervisão da IA no quadro da UE.","description":null},"zh-hant":{"alt":"以歐盟文件為中心，連結聊天機器人、合成媒體、人臉辨識、時程與法律保障的插圖","caption":"此圖概述歐盟人工智慧規範下的透明度義務與監管對象。","description":null},"de":{"alt":"EU-Dokument verknüpft mit Chatbots, synthetischen Medien, Gesichtserkennung, Fristen und Rechtsschutz","caption":"Die Illustration fasst Transparenzpflichten und KI-Aufsicht im EU-Rahmen 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