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title: "Fördersätze 2026 für Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenversicherungen: Wohngebäude, Gewächshäuser, Geschäfte und Fabriken"
locale: de
category: knowledge_base
category_name: "Wissensdatenbank"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/2026-storm-flood-earthquake-insurance-support-rates
published_at: 2026-08-18T17:36:18+09:00
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# Fördersätze 2026 für Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenversicherungen: Wohngebäude, Gewächshäuser, Geschäfte und Fabriken

> Die Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenversicherung 2026 deckt Naturkatastrophenschäden an Wohngebäuden, beweglichem Eigentum von Mietern, land- und forstwirtschaftlichen Gewächshäusern sowie Geschäften und Fabriken von Kleinunternehmen ab. Je nach Versicherungsgegenstand können 55 % bis 100 % der Versicherungsprämie gefördert werden. Erläutert werden die Bedeutung der Fördersätze, die Voraussetzungen für eine vollständige Förderung, die Unterschiede zwischen Einzel- und Gruppenabschluss sowie das Verhältnis zur Katastrophenhilfe.

## Key Points

- Die grundlegenden Fördersätze für Versicherungsprämien im Jahr 2026 betragen bei gewöhnlichen Wohngebäuden mindestens 55 %, bei land- und forstwirtschaftlichen Gewächshäusern 70 % und bei Geschäften und Fabriken von Kleinunternehmen 55 %.
- Für Alleinerziehendenfamilien und Haushalte der einkommensschwachen nächsthöheren Sozialleistungsstufe, die in dem Wohngebäude leben, gilt eine Förderung von mindestens 77,5 %; Empfänger der Grundsicherung erhalten mindestens 86,5 % der Versicherungsprämie als Förderung.
- Wohngebäude einkommensschwacher Haushalte können für eine vollständige Förderung der Versicherungsprämie infrage kommen, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich früherer Katastrophenschäden oder der Lage in einem katastrophengefährdeten Gebiet erfüllt sind.
- Mieter müssen beachten, dass sie nicht das Gebäude selbst, sondern ihr eigenes bewegliches Eigentum, beispielsweise Hausrat, separat versichern.
- Versicherungsleistungen und Katastrophenhilfen beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen und Berechnungsmethoden. Ob für denselben Schaden Unterstützung gewährt wird, ist anhand der Versicherungsbedingungen und der im jeweiligen Jahr geltenden Richtlinien für den Wiederaufbau nach Katastrophen zu prüfen.

Die Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden ist eine staatlich geförderte Versicherung, bei der die Zentralregierung und die Kommunalverwaltungen einen Teil der Versicherungsprämie übernehmen und die Versicherungsgesellschaft gemäß Vertrag eine Versicherungsleistung zahlt, wenn Versicherte durch in den Versicherungsbedingungen genannte Naturkatastrophen wie Taifune, Starkregen, Überschwemmungen oder Erdbeben Schäden erleiden. Nach dem im März 2026 veröffentlichten Praxishandbuch des Ministeriums für Inneres und Sicherheit werden die versicherbaren Objekte in Wohnhäuser und bewegliches Eigentum von Mietern, Gewächshäuser für die Land- und Forstwirtschaft sowie Geschäfte und Fabriken von Kleinunternehmern unterteilt.

Es handelt sich um ein System zur Unterstützung bei der Versicherungsprämie und nicht um ein Katastrophenhilfesystem, das automatisch sämtliches Eigentum absichert. Vor Vertragsabschluss sind Versicherungsberechtigung, Versicherungsobjekt, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Versicherungsbeginn zu prüfen.

## Fördersätze der Versicherungsprämie nach versicherter Gruppe im Jahr 2026

Der Fördersatz bezeichnet üblicherweise den zusammengefassten Anteil der Versicherungsprämie, den die Zentralregierung und die Kommunalverwaltung übernehmen. Die folgenden Angaben bedeuten daher nicht, dass die Zentralregierung diesen Anteil allein trägt.

| Versicherte Gruppe | Förderkriterien für die Versicherungsprämie 2026 | Regulärer Eigenanteil der Versicherten | Zu prüfende Punkte |
|---|---:|---:|---|
| Normale Wohnhäuser | mindestens 55% | höchstens 45% | Zusätzliche Förderung durch die Kommunalverwaltung |
| Wohnhäuser von Alleinerziehenden und einkommensschwachen Haushalten unmittelbar oberhalb der Grundsicherungsgrenze | mindestens 77.5% | höchstens 22.5% | Prüfung des Status und des bewohnten Wohnhauses |
| Wohnhäuser von Grundsicherungsempfängern | mindestens 86.5% | höchstens 13.5% | Prüfung des Anspruchsstatus und des Versicherungsobjekts |
| Wohnhäuser einkommensschwacher Haushalte in katastrophengefährdeten Gebieten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen | bis zu 100% | 0% möglich | Prüfung der Katastrophenhistorie sowie der Gebiets- und Einkommensvoraussetzungen |
| Gewächshäuser für die Land- und Forstwirtschaft | 70% | 30% | Prüfung, ob das Gewächshaus rechtmäßig errichtet wurde |
| Geschäfte und Fabriken von Kleinunternehmern | 55% | 45% | Prüfung des Kleinunternehmerstatus und Unterscheidung zwischen Anlagen und Vorräten |

„Mindestens“ in der Tabelle bedeutet, dass die Kommunalverwaltung aus ihrem Haushalt eine zusätzliche Förderung der Versicherungsprämie gewähren kann. Der tatsächlich zu zahlende Betrag hängt von der Adresse, der Bauweise und Fläche des Gebäudes, der Versicherungssumme, der Selbstbeteiligung, der Produktart, dem Rabatt für Gruppenversicherungen und einer zusätzlichen kommunalen Förderung ab.

### Eine vollständige Förderung gilt nicht für alle

Eine 100%ige Förderung der Versicherungsprämie für Wohnhäuser gilt nicht automatisch als allgemeiner Standard für alle Grundsicherungsempfänger oder einkommensschwachen Haushalte unmittelbar oberhalb der Grundsicherungsgrenze. Personen mit niedrigem Einkommen müssen offizielle Voraussetzungen erfüllen, etwa in der Vergangenheit Versicherungsleistungen aus der Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden oder Katastrophenhilfe erhalten haben oder in einem katastrophengefährdeten Gebiet wohnen.

Die genaue Auswahl der Begünstigten und die Verwendung der Haushaltsmittel können je nach Kommunalverwaltung unterschiedlich sein. Es ist ratsam, bei der für Katastrophenschutz zuständigen Abteilung der Stadt, des Landkreises oder Bezirks am Wohnort oder bei der Versicherungsgesellschaft Folgendes zu prüfen:

- ob die betreffende Adresse zu einem katastrophengefährdeten Gebiet gehört
- ob der Status als Grundsicherungsempfänger, einkommensschwacher Haushalt unmittelbar oberhalb der Grundsicherungsgrenze oder Alleinerziehendenfamilie bestätigt ist
- ob der frühere Bezug von Versicherungsleistungen oder Katastrophenhilfe die Voraussetzungen erfüllt
- ob bei der betreffenden Kommunalverwaltung noch Haushaltsmittel für eine vollständige Förderung vorhanden sind

## Worin unterscheiden sich Wohnhäuser und bewegliches Eigentum von Mietern?

Wohnungseigentümer und Mieter müssen unterschiedliches Eigentum versichern.

- **Wohnungseigentümer:** Das Gebäude selbst und die eigenen Haushaltsgegenstände können als Versicherungsobjekte berücksichtigt werden.
- **Mieter:** In der Regel versichern sie vor allem ihr eigenes bewegliches Eigentum in der Wohnung, beispielsweise Möbel, Elektrogeräte und Kleidung.
- **Vermieter und Mieter:** Der Vermieter kann das Gebäude und der Mieter sein eigenes bewegliches Eigentum jeweils separat versichern. Der Vertrag einer Partei deckt das Eigentum der anderen Partei nicht automatisch mit ab.
- **Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen:** Da Eigentums- und Verwaltungsverhältnisse bei Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschiedlich sind, muss zwischen einer Gruppenversicherung der Hausverwaltung und dem individuell gewünschten Versicherungsumfang unterschieden werden.

Mieter dürfen nicht allein deshalb davon ausgehen, dass sowohl das Gebäude als auch das bewegliche Eigentum versichert sind, weil im Versicherungsantrag „Wohnhaus“ angegeben ist. Es ist zu prüfen, ob das bewegliche Eigentum in der Versicherungspolice als Versicherungsobjekt aufgeführt ist.

## Geltungsbereich für Gewächshäuser sowie Geschäfte und Fabriken von Kleinunternehmern

### Gewächshäuser für die Land- und Forstwirtschaft

Versicherbar sind Gewächshäuser, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden; dazu können auch Foliengewächshäuser gehören. Ob sie versichert werden können, kann jedoch je nach tatsächlicher Nutzung, Art und Bauweise der Anlage sowie ihrer Rechtmäßigkeit unterschiedlich sein. Ob Pflanzen im Gewächshaus oder verschiedene technische Einrichtungen automatisch vollständig eingeschlossen sind, ist anhand der Versicherungsobjekte und Versicherungsbedingungen gesondert zu prüfen.

### Geschäfte und Fabriken von Kleinunternehmern

Versicherbar sind Geschäfte und Fabriken, die von Kleinunternehmern betrieben werden. Gebäude, Anlagen und Inventar, Maschinen sowie Vorräte können als unterschiedliche Versicherungsobjekte behandelt werden. Daher ist die Versicherungssumme für jede versicherte Position zu prüfen.

Wird ein gemietetes Geschäft betrieben, kann das Gebäude Eigentum des Vermieters sein. Der mietende Unternehmer muss prüfen, ob seine eigenen Anlagen, sein Inventar und seine Vorräte in der Police aufgeführt sind. Möglicherweise werden auch Unterlagen verlangt, mit denen der Status als Kleinunternehmer nachgewiesen wird.

## Welche Naturkatastrophen sind versichert?

Zu den wichtigsten versicherten Katastrophen zählen Taifune, Überschwemmungen, Starkregen, starke Winde, hoher Wellengang, Sturmfluten, starke Schneefälle, Erdbeben und Tsunamis. Allerdings ist nicht jeder Schaden, der während einer Naturkatastrophe entsteht, versichert.

Bei der Prüfung der Versicherungsleistung sind folgende Faktoren wichtig:

1. ob die unmittelbare Ursache des Schadens nach den Versicherungsbedingungen eine versicherte Katastrophe ist
2. ob das beschädigte Gebäude, bewegliche Eigentum, die Anlage oder die Vorräte in der Versicherungspolice enthalten sind
3. ob der Schaden innerhalb des Versicherungszeitraums eingetreten ist
4. ob Ausschlüsse oder eine Selbstbeteiligung gelten
5. wie hoch der tatsächliche Schaden und die Versicherungssumme sind

Ein einfaches Leck, das durch alte Rohrleitungen oder mangelhafte Abdichtung verursacht wurde, kann beispielsweise anders beurteilt werden als eine Überschwemmung durch eine Naturkatastrophe, selbst wenn es während einer Starkregenperiode entdeckt wurde. Wurde hingegen der Wohnbereich durch das Übertreten eines Flusses oder durch Starkregen überflutet, sind Fotos und Unterlagen wichtig, die Schadensursache, Wasserstand und Beschädigungszustand belegen.

## Unterschied zwischen Einzelversicherung und kommunaler Gruppenversicherung

### Einzelversicherung

Bei dieser Variante wendet sich der Versicherungsnehmer direkt an eine teilnehmende Versicherungsgesellschaft und legt Versicherungsobjekte und Deckungsbedingungen fest. Ein Vorteil besteht darin, dass Versicherungssumme, Selbstbeteiligung sowie die Einbeziehung von beweglichem Eigentum, Anlagen und Vorräten vergleichsweise detailliert gewählt werden können.

Die übliche Prüfreihenfolge lautet:

1. Das zu versichernde Eigentum wird als Wohnhaus, bewegliches Eigentum, Gewächshaus, Geschäft oder Fabrik eingeordnet.
2. Angeforderte Unterlagen wie Gebäuderegisterauszug, Mietvertrag oder Nachweis des Kleinunternehmerstatus werden vorbereitet.
3. Förderberechtigung und eine mögliche zusätzliche Förderung durch die Kommunalverwaltung werden geprüft.
4. Die Antragsangaben zu Versicherungsobjekt, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Versicherungszeitraum werden geprüft.
5. Die endgültig selbst zu tragende Versicherungsprämie nach Berücksichtigung der staatlichen und kommunalen Förderung sowie der Rabatte wird geprüft.

### Kommunale Gruppenversicherung

Eine Kommunalverwaltung kann die Anträge der Einwohner bündeln und eine Versicherung in Form eines Gruppenvertrags abschließen. Je nach Produkt und Teilnahmebedingungen kann ein Gruppenrabatt gewährt oder eine zusätzliche kommunale Förderung bereitgestellt werden.

Eine Gruppenversicherung bedeutet jedoch nicht, dass alle Einwohner automatisch versichert sind. Zu prüfen sind das Antrags- und Zustimmungsverfahren, das Zielgebiet, der Anmeldezeitraum und die Registrierung des Versicherungsobjekts. Auch die Höhe des Rabatts hängt von den Vertragsbedingungen ab und darf daher nicht als fester Prozentsatz vorausgesetzt werden.

## Warum die tatsächliche Versicherungsprämie trotz gleichen Fördersatzes unterschiedlich ausfällt

Allein anhand des Fördersatzes lässt sich weder der zu zahlende Betrag noch die spätere Versicherungsleistung ermitteln. Der Fördersatz bezeichnet den Anteil der berechneten Versicherungsprämie, den die Zentralregierung und die Kommunalverwaltung tragen.

Selbst bei zwei Wohnhäusern mit demselben Fördersatz können sich Gesamtprämie und Eigenanteil unterscheiden, wenn folgende Bedingungen voneinander abweichen:

- regionales Katastrophenrisiko
- Bauweise und Fläche des Wohnhauses
- Versicherungssumme
- Produktstruktur, etwa Entschädigung durch Festbetrag oder nach tatsächlicher Schadenshöhe
- gewählte Selbstbeteiligung
- zusätzliche Förderung durch die Kommunalverwaltung
- anwendbare Rabatte, etwa für Gruppenversicherungen

Ein „Fördersatz von 55%“ bedeutet daher nicht, dass nur 55% des Schadens als Versicherungsleistung ausgezahlt werden. Die Versicherungsleistung wird gesondert anhand der vertraglich vereinbarten Entschädigungsart, des tatsächlichen Schadens, der Versicherungssumme und der Versicherungsbedingungen berechnet.

## 6 Zahlen, die im Versicherungsangebot zu prüfen sind

Wer sich nur auf den Vergleich der Fördersätze konzentriert, übersieht leicht tatsächliche Deckungslücken. Im Antrag oder Angebot sollten die folgenden Zahlen gemeinsam geprüft werden.

| Zu prüfender Punkt | Bedeutung |
|---|---|
| Gesamtprämie | Berechnete Versicherungsprämie vor Anwendung der Förderung |
| Staatlicher und kommunaler Förderbetrag | Versicherungsprämie, die aus öffentlichen Mitteln getragen wird |
| Rabattbetrag | Vertraglich gewährter Rabatt, etwa für eine Gruppenversicherung |
| Endgültiger Eigenanteil | Versicherungsprämie, die der Versicherungsnehmer tatsächlich zahlt |
| Versicherungssumme und Entschädigungsgrenze | Obergrenze und Grundlage für die Berechnung der Entschädigung im Schadensfall |
| Selbstbeteiligung | Betrag, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst trägt |

Diese Unterscheidung hilft auch bei der Prüfung, ob eine zusätzliche kommunale Förderung im „Fördersatz“ enthalten ist und ob der Rabatt für eine Gruppenversicherung getrennt von der Förderung angewendet wurde.

## Worin unterscheiden sich Katastrophenhilfe und Versicherungsleistung?

| Kategorie | Versicherungsleistung aus der Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden | Katastrophenhilfe |
|---|---|---|
| Grundlage | Versicherungsvertrag und Versicherungsbedingungen | Rechtsvorschriften zur Katastrophenhilfe und zum Wiederaufbau sowie staatlicher Wiederaufbauplan |
| Zahlende Stelle | Vertraglich gebundene Versicherungsgesellschaft | Staat oder Kommunalverwaltung |
| Voraussetzung | Vor Schadenseintritt muss ein gültiger Versicherungsvertrag bestehen | Schadensmeldung, offizielle Untersuchung und Erfüllung der Fördervoraussetzungen erforderlich |
| Berechnungsmethode | Versicherungssumme, Entschädigungsart, Schadenshöhe, Selbstbeteiligung usw. | Behördliche Förderkriterien nach Schadensart |
| Charakter | Vertragliche Entschädigung für Schäden | Behördliche Unterstützung zur Stabilisierung der Lebensverhältnisse und zum Wiederaufbau |

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Versicherte für dasselbe geschädigte Objekt stets sowohl eine Versicherungsleistung als auch Katastrophenhilfe erhalten. Bei demselben Eigentum und demselben Schaden kann die Katastrophenhilfe eingeschränkt oder angepasst werden.

Dagegen können Gegenstände, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, gesonderte Unterstützung zum Lebensunterhalt oder andere Schadenspositionen möglicherweise Gegenstand behördlicher Unterstützung sein. Für die konkrete Beurteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

- die bei Vertragsabschluss geltenden Versicherungsbedingungen und die Versicherungspolice
- Einzelheiten der Versicherungszahlungen für jedes geschädigte Objekt
- Wiederaufbauplan für Naturkatastrophen und Förderkriterien des betreffenden Jahres
- Ergebnisse der Schadensaufnahme durch die Kommunalverwaltung

Bei der Schadensmeldung sollten weder der bestehende Versicherungsschutz noch ein gestellter Leistungsantrag verschwiegen werden. Es empfiehlt sich, der Versicherungsgesellschaft und der Kommunalverwaltung dieselbe Schadensliste vorzulegen, um mögliche Überschneidungen zu prüfen.

## Prüfpunkte vor Vertragsabschluss und unmittelbar nach einem Schaden

### Vor Vertragsabschluss

- Es ist zu unterscheiden, ob Gebäude, bewegliches Eigentum, Anlagen, Maschinen oder Vorräte versichert werden sollen.
- Es ist zu prüfen, ob die in der Versicherungspolice angegebene Adresse mit der tatsächlichen Adresse des Versicherungsobjekts übereinstimmt.
- Mieter sollten den Mietvertrag und eine Liste ihres eigenen beweglichen Eigentums vorbereiten.
- Kleinunternehmer sollten die Gewerbeanmeldung und ihren Status als Kleinunternehmer prüfen.
- Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind zu prüfen.
- Neben dem endgültigen Zahlbetrag sollten auch Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze verglichen werden.

### Unmittelbar nach einem Schaden

- Soweit dies gefahrlos möglich ist, sollten Überflutungshöhe und Beschädigungszustand mit Fotos und Videos dokumentiert werden.
- Vor einer eigenmächtigen Entsorgung sollte bei der Versicherungsgesellschaft nach den Vorgaben zur Aufbewahrung und Reparatur gefragt werden.
- Schadensdatum, Ursache, betroffene Gegenstände, Mengen und voraussichtlicher Schaden sollten in einer Liste erfasst werden.
- Der Schaden ist der Versicherungsgesellschaft zu melden; zugleich sollte das Schadensmeldeverfahren der Kommunalverwaltung geprüft werden.
- Reparaturangebote, Quittungen und Eigentumsnachweise sind aufzubewahren.

Ein bereits eingetretener Schaden kann nicht durch einen erst nach dem Ereignis neu abgeschlossenen Vertrag entschädigt werden. Wenn ein Taifun oder Starkregen unmittelbar bevorsteht, kann die Versicherungsgesellschaft eine Besichtigung vor Ort oder die Annahme des Versicherungsantrags einschränken. Daher ist es sicherer, den Vertrag abzuschließen, bevor eine Katastrophe angekündigt wird.

## Hinweise zur Prüfung der Kriterien für 2026

Das Ministerium für Inneres und Sicherheit veröffentlichte im März 2026 ein Praxishandbuch zur Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden. Für den tatsächlichen Vertragsabschluss gelten jedoch zugleich die aktuellen Versicherungsbedingungen, die Haushaltslage der Kommunalverwaltung, der Anmeldezeitraum für Gruppenverträge und die Annahmekriterien für das jeweilige Versicherungsobjekt.

Der Eigenanteil darf daher nicht allein anhand der offiziellen Tabelle der Fördersätze festgelegt werden. Unmittelbar vor Vertragsabschluss sind über die Kommunalverwaltung am Wohnort und eine teilnehmende Versicherungsgesellschaft erneut folgende drei Punkte zu prüfen:

1. die eigene Förderberechtigung und der geltende Fördersatz
2. eine zusätzliche Förderung in der betreffenden Region und das Bestehen einer Gruppenversicherung
3. die endgültige Versicherungsprämie, die Versicherungsobjekte, die Entschädigungsgrenze und die Selbstbeteiligung

## FAQ

### Wie hoch ist 2026 der Fördersatz für die Versicherung gewöhnlicher Wohnhäuser gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden?
Für gewöhnliche Wohnhäuser gilt grundsätzlich, dass der Staat und die Kommunalverwaltungen mindestens 55 % der Versicherungsprämie übernehmen. Bei zusätzlicher Förderung durch die Kommunalverwaltung oder einem Rabatt durch einen Gruppenvertrag kann der tatsächlich selbst zu zahlende Betrag noch niedriger ausfallen.

### Müssen Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts überhaupt keine Versicherungsprämie zahlen?
Der grundlegende Fördersatz für die Wohnhäuser von Empfängern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beträgt mindestens 86,5 %. Eine vollständige Übernahme der Versicherungsprämie kann erfolgen, wenn gesonderte Voraussetzungen wie frühere Katastrophenschäden oder ein Wohnsitz in einem katastrophengefährdeten Gebiet sowie die Haushaltsvorgaben der Kommunalverwaltung erfüllt sind. Daher darf nicht von einer automatischen vollständigen Förderung ausgegangen werden.

### Wie hoch ist der Fördersatz für Wohnhäuser von Personen der einkommensschwachen Gruppe oberhalb der Grundsicherungsgrenze und von Alleinerziehendenfamilien?
Für 2026 gilt für Wohnhäuser von Personen der einkommensschwachen Gruppe oberhalb der Grundsicherungsgrenze und von Alleinerziehendenfamilien ein Fördersatz von mindestens 77,5 % der Versicherungsprämie. Wie die Anspruchsberechtigung nachzuweisen ist und ob zusätzliche Förderung gewährt wird, muss bei der für den Wohnort zuständigen Kommunalverwaltung erfragt werden.

### Können auch Mieter eine Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden abschließen?
Mieter können ihr eigenes bewegliches Eigentum in der Wohnung versichern, etwa Möbel, Haushaltsgeräte und Kleidung. Da die vom Vermieter abgeschlossene Gebäudeversicherung das bewegliche Eigentum des Mieters nicht automatisch mitversichert, müssen die versicherten Gegenstände in der Versicherungspolice geprüft werden.

### Wie hoch ist der Fördersatz für Versicherungsprämien von Gewächshäusern sowie Geschäften und Fabriken von Kleinunternehmern?
Der grundlegende Fördersatz beträgt bei Gewächshäusern für die Land- und Forstwirtschaft 70 % der Versicherungsprämie und bei Geschäften und Fabriken von Kleinunternehmern 55 %. Da weder die Kulturen im Gewächshaus noch die Einrichtungen und Lagerbestände eines Geschäfts automatisch vollständig eingeschlossen sind, müssen die versicherten Positionen gesondert geprüft werden.

### Ist ein Gruppenvertrag der Kommunalverwaltung immer günstiger als ein Einzelvertrag?
Wenn ein Rabatt für einen Gruppenvertrag oder zusätzliche Förderung aus kommunalen Mitteln gewährt wird, kann er günstiger sein, doch das ist nicht immer der Fall. Da sich Zielgruppe, Vertragsbedingungen, Rabattmodell und Deckungsumfang je nach Region unterscheiden, müssen der endgültige Eigenanteil und die Entschädigungsgrenze gemeinsam verglichen werden.

### Wenn der Fördersatz für die Versicherungsprämie 55 % beträgt, werden dann nur 55 % des Schadens ersetzt?
Nein. Die 55 % bezeichnen den Anteil der Versicherungsprämie, den der Staat und die Kommunalverwaltung übernehmen. Die Versicherungsleistung wird gesondert anhand der Versicherungssumme, der Entschädigungsregelung, des tatsächlichen Schadens, des Selbstbehalts und der Versicherungsbedingungen berechnet.

### Kann man die Versicherungsleistung für Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden und eine Katastrophenhilfe gleichzeitig erhalten?
Die Versicherungsleistung ist eine Entschädigung aus dem Versicherungsvertrag, während die Katastrophenhilfe eine Verwaltungsleistung ist; beide haben daher einen unterschiedlichen Charakter. Bei demselben Schaden an demselben Eigentum kann die Katastrophenhilfe jedoch eingeschränkt oder angepasst werden. Andere, nicht von der Versicherung gedeckte Schäden oder Hilfen zum Lebensunterhalt können gesondert beurteilt werden.

### Wird auch ein einfaches Wasserleck als Überschwemmungsschaden an einem Wohnhaus entschädigt?
Ein einfaches Wasserleck infolge alter Leitungen, mangelhafter Abdichtung oder unzureichender Instandhaltung kann nach den Versicherungsbedingungen anders beurteilt werden als eine durch eine Naturkatastrophe verursachte Überschwemmung. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob ein versichertes Ereignis wie ein Taifun, Starkregen oder Hochwasser die unmittelbare Ursache war und welcher tatsächliche Schaden im Wohnbereich entstanden ist.

### Kann man nach einem Taifun noch eine Versicherung abschließen und für bereits entstandene Schäden entschädigt werden?
Bereits entstandene Schäden können nicht durch einen erst danach abgeschlossenen Versicherungsvertrag entschädigt werden. Wenn ein Taifun oder Starkregen unmittelbar bevorsteht, können auch die Annahme des Versicherungsantrags oder eine Vor-Ort-Prüfung eingeschränkt sein. Daher muss der Beginn des Versicherungsschutzes geprüft und der Abschluss vor einer Katastrophenwarnung vorgenommen werden.

### Was muss geprüft werden, um die genaue Versicherungsprämie zu erfahren?
Erforderlich sind die Adresse, die Bauweise und Fläche des Gebäudes, der Versicherungsgegenstand, die Versicherungssumme, der Selbstbehalt, die Förderberechtigung sowie die Frage, ob die Kommunalverwaltung zusätzliche Förderung gewährt. Im Angebot müssen die Gesamtprämie, der öffentliche Förderbetrag, der Rabattbetrag und der endgültige Eigenanteil getrennt geprüft werden.

## Sources

- [Vom Ministerium für Inneres und Sicherheit veröffentlichte Materialien zum Praxishandbuch 2026 für die Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden](https://www.mois.go.kr/frt/bbs/type001/commonSelectBoardArticle.do?bbsId=BBSMSTR_000000000015&nttId=124163)
- [Produktinformationen des Ministeriums für Inneres und Sicherheit zur Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden](https://www.mois.go.kr/frt/sub/a06/b11/insuranceProducts/screen.do)
- [Informationen des Nationalen Katastrophen- und Sicherheitsportals zur Versicherung gegen Sturm-, Hochwasser- und Erdbebenschäden](https://safekorea.go.kr/safekorea-kor/dspo/wnds/wwcs/winWaterCitizenSafetyInsurance.do?menuSn=75)
- [Materialien des Ministeriums für Inneres und Sicherheit zur Vorbereitung auf Naturkatastrophen im Sommer](https://www.mois.go.kr/frt/bbs/type010/commonSelectBoardArticle.do?bbsId=BBSMSTR_000000000008&nttId=125515)

## Images

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