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title: "Altersrente und Grundrente im Vergleich: Voraussetzungen, Höhe und gleichzeitiger Bezug"
locale: de
category: comparison
category_name: "Vergleich"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/old-age-pension-vs-basic-pension-korea
published_at: 2026-08-20T21:46:54+09:00
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# Altersrente und Grundrente im Vergleich: Voraussetzungen, Höhe und gleichzeitiger Bezug

> Die Altersrente ist eine Sozialversicherungsleistung, die auf dem Versicherungsverlauf in der nationalen Rentenversicherung beruht. Die Grundrente unterstützt Personen ab 65 Jahren, deren anerkanntes Einkommen höchstens dem Auswahlgrenzbetrag entspricht. Beide Renten können bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen gleichzeitig bezogen werden, doch die Kürzungsregeln für die Grundrente und die jeweiligen Antragsverfahren müssen gesondert geprüft werden.

## Key Points

- Für die Altersrente ist grundsätzlich eine Versicherungszeit von mindestens 10 Jahren in der nationalen Rentenversicherung erforderlich. Da das Renteneintrittsalter vom Geburtsjahr abhängt, sollte es bei der nationalen Rentenversicherungsanstalt erfragt werden.
- Anspruch auf die Grundrente haben im Inland lebende Staatsangehörige ab 65 Jahren, deren anerkanntes Haushaltseinkommen höchstens dem Auswahlgrenzbetrag des jeweiligen Jahres entspricht.
- Der Bezug einer Altersrente allein schließt den Anspruch auf Grundrente nicht aus. Die Höhe der Leistung aus der nationalen Rentenversicherung sowie Einkommen und Vermögen können jedoch die Prüfung und Berechnung der Grundrente beeinflussen.
- 2025 betrug der Auswahlgrenzbetrag für die Grundrente bei Einpersonenhaushalten monatlich 2,28 Millionen Won und bei Ehepaarhaushalten monatlich 3,648 Millionen Won. Die Grenzbeträge können sich jedes Jahr ändern.
- Altersrente und Grundrente werden nicht automatisch ausgezahlt und müssen jeweils gesondert beantragt werden.

Die Altersrente und die Grundrente können beide im Alter monatlich bezogen werden, unterscheiden sich jedoch in ihrem Charakter. Die Altersrente ist eine Sozialversicherungsleistung auf Grundlage der Versicherungszeiten in der nationalen Rentenversicherung, während die Grundrente eine öffentliche Unterstützungsleistung ist, die nach Prüfung von Einkommen und Vermögen älterer Menschen gezahlt wird.

Insbesondere sind Aussagen wie „Wer die nationale Rente bezieht, kann keine Grundrente erhalten“ oder „Mit Vollendung des 65. Lebensjahres werden beide Renten automatisch ausgezahlt“ nicht korrekt. Anspruchsvoraussetzungen, Berechnung der Höhe und Antragsverfahren müssen jeweils gesondert geprüft werden.

## Wesentliche Unterschiede zwischen Altersrente und Grundrente

| Kategorie | Altersrente der nationalen Rentenversicherung | Grundrente |
|---|---|---|
| Charakter des Systems | Sozialversicherungsleistung auf Grundlage von Beiträgen und Versicherungszeiten | Öffentliche Unterstützung für ältere Menschen, deren Einkommen und Vermögen unter einem bestimmten Grenzwert liegen |
| Zentrale Anspruchsvoraussetzung | Grundsätzlich mindestens 10 Jahre Versicherungszeit in der nationalen Rentenversicherung | Mindestens 65 Jahre alt und anerkanntes Einkommen höchstens in Höhe des Auswahlgrenzbetrags |
| Alter bei Bezugsbeginn | Je nach Geburtsjahr 60 bis 65 Jahre | 65 Jahre |
| Prüfung von Einkommen und Vermögen | Für die Entstehung des grundlegenden Anspruchs gilt kein gesonderter Vermögensgrenzwert | Einkommen und Vermögen der betreffenden Person und ihres Ehepartners werden geprüft |
| Faktoren für die Höhe | Versicherungszeit, Einkommen während der Versicherungszeit, Auszahlungsbeginn usw. | Grundrentenbetrag, Leistungen der nationalen Rentenversicherung, Rentenbezug beider Ehepartner, Kürzung zur Vermeidung einer Einkommensumkehr usw. |
| Vorzeitiger oder aufgeschobener Bezug | Unter bestimmten Voraussetzungen möglich | Kein System für vorzeitigen oder aufgeschobenen Bezug |
| Finanzierung | Auf Grundlage der Beiträge zur nationalen Rentenversicherung und der Verwaltung des Fonds | Öffentliche Mittel, die vom Staat und den kommunalen Gebietskörperschaften getragen werden |
| Gesonderter Antrag | Erforderlich | Erforderlich |

Auch die Beschreibung der Altersrente als „vollständige Rückzahlung der von mir eingezahlten Beiträge“ ist nicht ganz korrekt. Die nationale Rentenversicherung wird nicht über individuelle Sparkonten, sondern als Sozialversicherungssystem betrieben. Die Leistung wird anhand einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet, die unter anderem die Versicherungszeit und das Einkommen während der Versicherungszeit berücksichtigt.

## Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente der nationalen Rentenversicherung

Die Altersrente ist eine Leistung der nationalen Rentenversicherung, die im Alter gezahlt wird. Ihr Leistungsgrund unterscheidet sich von dem der Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.

### Versicherungszeit und Alter bei Zahlungsbeginn

Um Altersrente zu beziehen, müssen grundsätzlich mindestens 10 Jahre Versicherungszeit in der nationalen Rentenversicherung vorliegen. Neben den Zeiträumen, in denen tatsächlich Beiträge gezahlt wurden, können auch gesetzlich als Versicherungszeit anerkannte Zeiträume berücksichtigt werden. Die persönlichen Versicherungsdaten sind daher beim Nationalen Rentenversicherungsdienst zu prüfen.

| Geburtsjahr | Alter bei Beginn der Altersrentenzahlung |
|---|---:|
| 1952 oder früher | 60 Jahre |
| 1953–1956 | 61 Jahre |
| 1957–1960 | 62 Jahre |
| 1961–1964 | 63 Jahre |
| 1965–1968 | 64 Jahre |
| 1969 oder später | 65 Jahre |

Somit erhält nicht jeder die Rente ab Vollendung des 61. Lebensjahres. Das eigene Geburtsjahr und die Versicherungszeit müssen gemeinsam geprüft werden.

### Wie wird die Höhe der Altersrente festgelegt?

Bei der Höhe der Altersrente werden folgende Faktoren berücksichtigt:

- Versicherungszeit in der nationalen Rentenversicherung
- Monatliches Referenzeinkommen während der Versicherungszeit
- Gesetzlich festgelegte Formel, die das Durchschnittseinkommen aller Versicherten und das persönliche Durchschnittseinkommen berücksichtigt
- Vorzeitiger oder aufgeschobener Rentenbezug
- Berücksichtigung von Preisänderungen während des Rentenbezugs

Im Allgemeinen ist eine höhere Leistung wahrscheinlicher, je länger die Versicherungszeit und je höher das währenddessen gemeldete Einkommen ist. Die Berechnung erfolgt jedoch nicht einfach dadurch, dass die Summe der gezahlten Beiträge mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert wird.

### Vorzeitige Altersrente und aufgeschobene Rente

Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die vorzeitige Altersrente vor dem regulären Rentenbeginn beantragen. Der mögliche Zeitpunkt ist beim Nationalen Rentenversicherungsdienst zu erfragen. Auch der Kürzungssatz und der Kürzungszeitraum bei vorzeitigem Bezug sind dort zu prüfen. Für die vorzeitige Altersrente gelten Bedingungen wie die Versicherungszeit und die Frage, ob eine einkommensbringende Tätigkeit ausgeübt wird.

Umgekehrt kann die Altersrente vollständig oder teilweise aufgeschoben werden. Der mögliche Zeitraum ist beim Nationalen Rentenversicherungsdienst zu prüfen. Der auf den aufgeschobenen Teil angewandte Zuschlagssatz variiert je nach Dauer des Aufschubs und muss daher ebenfalls dort erfragt werden. Gesundheitszustand, Erwerbseinkommen, andere Altersvorsorgevermögen und erwartete Lebenshaltungskosten müssen gemeinsam berücksichtigt werden. Eine Entscheidung allein anhand des Zuschlagssatzes ist schwierig.

Auch beim Bezug der regulären Altersrente kann der Rentenbetrag nach gesetzlichen Vorgaben gekürzt werden, wenn ab dem Rentenbeginn während eines bestimmten Zeitraums eine einkommensbringende Tätigkeit ausgeübt wird.

## Anspruchsvoraussetzungen für die Grundrente

Die Grundrente kann grundsätzlich von Staatsangehörigen der Republik Korea bezogen werden, die mindestens 65 Jahre alt sind, im Inland leben und deren anerkanntes Haushaltseinkommen höchstens dem Auswahlgrenzbetrag des jeweiligen Jahres entspricht. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverteilung aller älteren Menschen festgelegt.

Anspruchsberechtigte der Beamtenpension, der Pension für Beschäftigte privater Schulen, der Militärpension oder der Pension für Beschäftigte besonderer Postämter sowie deren Ehepartner sind grundsätzlich von der Grundrente ausgeschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen je nach Leistungsart und beruflichem Werdegang, etwa beim Bezug einer einmaligen Ruhestandszahlung. Daher ist eine individuelle Prüfung erforderlich.

### Auswahlgrenzbetrag für 2025

| Haushaltstyp | Grenzwert des monatlichen anerkannten Einkommens 2025 |
|---|---:|
| Einpersonenhaushalt | Höchstens 2,28 Millionen Won |
| Ehepaarhaushalt | Höchstens 3,648 Millionen Won |

Diese Beträge galten im Jahr 2025. Da Auswahlgrenzbetrag und Grundrentenbetrag jährlich angepasst werden können, müssen Antragsteller ab 2026 die Werte des jeweiligen Antragsjahres auf der Grundrenten-Website des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, bei Bokjiro oder im Verwaltungs- und Wohlfahrtszentrum prüfen.

### Das anerkannte Einkommen ist nicht dasselbe wie das Monatsgehalt

Das anerkannte Einkommen bezeichnet nicht nur das Monatsgehalt, das auf dem Konto eingeht. Es wird im Allgemeinen aus den folgenden beiden Bestandteilen berechnet:

- Bewerteter Einkommensbetrag: Berücksichtigt werden Erwerbseinkommen, Geschäftseinkommen, Vermögenseinkommen, öffentliche Transferleistungen usw.
- In Einkommen umgerechneter Vermögensbetrag: Vermögen wie Wohnimmobilien, Grundstücke, Finanzvermögen und Kraftfahrzeuge wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Verbindlichkeiten in ein monatliches Einkommen umgerechnet.

Auf Erwerbseinkommen können gesetzliche Freibeträge angewandt werden. Auch regionale Grundvermögensfreibeträge und Freibeträge für Finanzvermögen beeinflussen die Berechnung. Daher ist der Anspruch nicht allein deshalb gesichert, weil das Monatsgehalt oder die nationale Rente unter dem Auswahlgrenzbetrag liegt. Umgekehrt führt auch der Besitz einer Wohnimmobilie nicht automatisch zum Ausschluss.

### Warum der tatsächlich ausgezahlte Betrag vom Grundrentenbetrag abweicht

Der Grundrentenbetrag für 2025 ist anhand offizieller Informationen zu prüfen, etwa auf der Grundrenten-Website des Ministeriums für Gesundheit und Soziales. Nicht alle Anspruchsberechtigten erhalten unverändert denselben Betrag. Auf den tatsächlichen Betrag können folgende Regelungen angewandt werden:

- Gekoppelte Kürzung unter Berücksichtigung der Höhe der Leistungen aus der nationalen Rentenversicherung, der Versicherungszeit usw.
- Kürzung für Ehepaare, bei der die jeweilige Grundrente um 20 % reduziert wird, wenn beide Ehepartner Grundrente beziehen
- Kürzung zur Vermeidung einer Einkommensumkehr, durch die verhindert werden soll, dass der Auswahlgrenzbetrag infolge des Grundrentenbezugs überschritten wird

Der Bezug einer nationalen Rente führt nicht dazu, dass die Grundrente eins zu eins um denselben Betrag gekürzt wird. Die Leistungsart und -höhe der nationalen Rente, die Versicherungszeit, das anerkannte Haushaltseinkommen und weitere Faktoren werden anhand einer gesetzlich festgelegten Formel beurteilt.

## Können Altersrente und Grundrente gleichzeitig bezogen werden?

Wer die Voraussetzungen beider Systeme erfüllt, kann Altersrente und Grundrente gleichzeitig beziehen. Der Bezug einer Altersrente führt nicht automatisch zum Ausschluss von der Grundrente.

Die Leistungen aus der nationalen Rentenversicherung können jedoch das anerkannte Einkommen und die Berechnung der Grundrente beeinflussen. Bei einigen Anspruchsberechtigten mit langer Versicherungszeit in der nationalen Rentenversicherung oder Leistungen oberhalb eines bestimmten Niveaus kann die Grundrente niedriger als der Grundrentenbetrag ausfallen.

Davon zu unterscheiden ist die Koordinierung mehrfacher Leistungen innerhalb der nationalen Rentenversicherung. Wenn eine Person gleichzeitig einen Anspruch auf ihre eigene Altersrente und auf eine Hinterbliebenenrente aufgrund ihres Ehepartners oder aus einem anderen Grund erwirbt, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die nationale Rentenversicherung zur Koordinierung mehrfacher Leistungen. Im Allgemeinen kann eine Leistung gewählt und ein Teil der anderen Leistung zusätzlich bezogen werden. Dies variiert jedoch je nach Leistungskombination und Zeitpunkt der Entstehung der Ansprüche, weshalb eine individuelle Berechnung durch den Nationalen Rentenversicherungsdienst erforderlich ist. Dies ist von der Frage des gleichzeitigen Bezugs von Altersrente und Grundrente getrennt zu betrachten.

## Leicht zu übersehender Unterschied: Beide Renten müssen jeweils beantragt werden

Altersrente und Grundrente werden nicht automatisch überwiesen, nur weil das maßgebliche Alter erreicht wurde.

### Antrag auf Altersrente

Sobald der Anspruch auf Altersrente entstanden ist, muss die Leistung beim Nationalen Rentenversicherungsdienst beantragt werden. Der Antrag kann in einer Zweigstelle, per Post, per Fax oder über unterstützte Onlinedienste gestellt werden. Wird die Rente lange Zeit nicht beantragt, können wegen der Verjährung Teile der rückwirkenden Rentenbeträge verloren gehen. Daher ist es wichtig, den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs zu prüfen.

### Antrag auf Grundrente

Die Grundrente kann beim Verwaltungs- und Wohlfahrtszentrum der zuständigen Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort, bei einer Zweigstelle des Nationalen Rentenversicherungsdienstes oder über Bokjiro beantragt werden. Der mögliche Antragszeitpunkt ist beim Verwaltungs- und Wohlfahrtszentrum oder beim Nationalen Rentenversicherungsdienst zu erfragen. Bei einem Antrag durch einen Vertreter können zusätzliche Unterlagen wie eine Vollmacht und Ausweisdokumente erforderlich sein.

Die Grundrente wird bei verspäteter Antragstellung im Allgemeinen nicht automatisch für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt. Es ist daher sicherer, bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres den möglichen Antragszeitpunkt und die erforderlichen Unterlagen zu prüfen.

Üblicherweise werden folgende Unterlagen für die Prüfung herangezogen:

- Dokumente zur Identitätsprüfung
- Angaben zu einem Auszahlungskonto auf den Namen des Antragstellers
- Zustimmung des Ehepartners zur Bereitstellung von Finanzinformationen
- Unterlagen zu Wohn- und Vermögensverhältnissen, etwa ein Mietvertrag
- Bei Antragstellung durch einen Vertreter Unterlagen zum Vertretungsverhältnis

Bei Angaben, die anhand öffentlicher Daten geprüft werden können, kann auf die Einreichung verzichtet werden. Je nach Haushaltssituation können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.

## Fragen zur schnellen Bestimmung der passenden Rente

| Prüffrage | Dann zuerst zu prüfendes System |
|---|---|
| Liegen mindestens 10 Jahre Versicherungszeit in der nationalen Rentenversicherung vor? | Altersrente |
| Ist das für das Geburtsjahr geltende Alter bei Zahlungsbeginn erreicht? | Altersrente |
| Ist die Person mindestens 65 Jahre alt und liegen Einkommen und Vermögen unterhalb der Grenzwerte? | Grundrente |
| Soll die Rente bis zu 5 Jahre früher oder später bezogen werden? | System für vorzeitigen oder aufgeschobenen Bezug der Altersrente |
| Soll die Möglichkeit einer Unterstützung geprüft werden, obwohl kaum oder keine Versicherungszeiten in der nationalen Rentenversicherung vorliegen? | Grundrente |
| Wird bereits eine nationale Rente bezogen, während die finanzielle Lage des Haushalts unterhalb der Grenzwerte liegt? | Möglichkeit eines zusätzlichen Antrags auf Grundrente prüfen |

## Checkliste vor der Antragstellung

1. Versicherungszeiten in der nationalen Rentenversicherung und voraussichtliche Höhe der Altersrente prüfen.
2. Das reguläre Alter bei Zahlungsbeginn entsprechend dem Geburtsjahr prüfen.
3. Die lebenslangen monatlichen Betragsunterschiede bei vorzeitigem, regulärem und aufgeschobenem Bezug vergleichen.
4. Unterlagen zu Einkommen, Wohnimmobilien, Finanzvermögen und Verbindlichkeiten der eigenen Person und des Ehepartners zusammenstellen.
5. Für die Grundrente den Auswahlgrenzbetrag und den Grundrentenbetrag des Antragsjahres prüfen.
6. Bei Versicherungszeiten in berufsständischen Versorgungssystemen wie der Beamtenpension nachfragen, ob Ausnahmen für die Grundrente gelten.
7. Prüfen, ob für beide Renten ein gesonderter Antrag erforderlich ist, und die Antragsfristen nicht versäumen.

## So lassen sich die Begriffe auseinanderhalten

Die frühere „Grundaltersrente“ war das Vorgängersystem der heutigen Grundrente. Wenn die Bezeichnungen anhand des heutigen Systems wie folgt unterschieden werden, lassen sich Missverständnisse vermeiden:

- Altersrente: Leistung der nationalen Rentenversicherung auf Grundlage der Versicherungszeiten in der nationalen Rentenversicherung
- Grundrente: Leistung für Personen ab 65 Jahren, die unter anderem die Voraussetzungen hinsichtlich des anerkannten Einkommens erfüllen
- Grundaltersrente: Frühere Bezeichnung des Vorgängersystems der heutigen Grundrente

Wenn in Renteninformationen oder Beratungsgesprächen lediglich von der „nationalen Rente“ gesprochen wird, können neben der Altersrente auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gemeint sein. Nur wenn die genaue Bezeichnung der bereits bezogenen oder erwarteten Leistung bekannt ist, können Mehrfachleistungen und die Berechnung der Grundrente korrekt beurteilt werden.

## FAQ

### Kann man keine Grundrente erhalten, wenn man eine Altersrente bezieht?
Nein. Wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind und die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllen, darunter das anrechenbare Haushaltseinkommen, können Sie beide Renten gleichzeitig beziehen. Allerdings können die Höhe der Leistungen aus der Nationalen Rentenversicherung und die Versicherungsdauer die Berechnung des anrechenbaren Einkommens und der Auszahlungshöhe der Grundrente beeinflussen.

### Ab welchem Alter kann man die Altersrente beziehen?
Das reguläre Renteneintrittsalter unterscheidet sich je nach Geburtsjahr. Das konkrete Renteneintrittsalter für das jeweilige Geburtsjahr ist bei der Nationalen Rentenversicherung zu erfragen.

### Kann man keine Altersrente erhalten, wenn man weniger als 10 Jahre in der Nationalen Rentenversicherung versichert war?
Grundsätzlich ist für die monatlich gezahlte Altersrente eine Versicherungsdauer von mindestens 10 Jahren erforderlich. Wenn die Versicherungsdauer bei Erreichen des 60. Lebensjahres nicht ausreicht, können Sie bei der Nationalen Rentenversicherung prüfen lassen, ob eine freiwillige Weiterversicherung möglich ist oder die Voraussetzungen für eine einmalige Beitragserstattung erfüllt sind.

### Verliert man den Anspruch auf die Grundrente, wenn man ein Haus besitzt?
Der bloße Besitz einer Wohnimmobilie führt nicht automatisch zum Ausschluss. Wohnimmobilien und Grundstücke, Finanzvermögen, Kraftfahrzeuge, Schulden und Einkommen werden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren bewertet, um das monatlich anrechenbare Einkommen zu berechnen und anschließend mit dem Auswahlgrenzbetrag des betreffenden Jahres zu vergleichen.

### Wird der Betrag gekürzt, wenn beide Ehepartner die Grundrente beziehen?
Ob und in welchem Umfang eine Kürzung vorgenommen wird, wenn beide Ehepartner die Grundrente beziehen, ist den offiziellen Informationen zu entnehmen, etwa auf der Website des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Grundrente. Zusätzlich können eine mit der Nationalen Rente verknüpfte Kürzung oder eine Kürzung zur Vermeidung einer Einkommensumkehr zur Anwendung kommen, sodass der tatsächliche Betrag je nach Haushalt unterschiedlich ausfällt.

### Um wie viel wird die vorgezogene Altersrente gekürzt?
Für jeden Monat, um den der Bezug vor dem regulären Renteneintrittsalter beginnt, wird die Rente lebenslang um 0,5 % gekürzt, für jedes Jahr um 6 %. Bei einem um maximal 5 Jahre vorgezogenen Bezug beträgt der Kürzungssatz 30 %. Darüber hinaus müssen gesonderte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa hinsichtlich der Versicherungsdauer und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit mit Einkommen.

### Um wie viel erhöht sich die Altersrente, wenn man sie später bezieht?
Der Rentenbetrag, für den ein Aufschub beantragt wurde, erhöht sich um 0,6 % pro Monat beziehungsweise 7,2 % pro Jahr. Bei einem Aufschub um maximal 5 Jahre beträgt der Erhöhungssatz 36 %. Dabei sollten jedoch der während des Aufschubzeitraums nicht bezogene Betrag, der Gesundheitszustand und andere Einkünfte gemeinsam berücksichtigt werden.

### Wird die Grundrente automatisch gezahlt, sobald man 65 Jahre alt wird?
Sie wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen sie bei einem Verwaltungs- und Sozialzentrum, einer Zweigstelle der Nationalen Rentenversicherung oder über Bokjiro beantragen und sich einer Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen. Der Antrag kann ab einem Monat vor dem Monat gestellt werden, in den der 65. Geburtstag fällt.

### Kann man sowohl die Altersrente als auch die Hinterbliebenenrente in voller Höhe beziehen?
Da innerhalb der Nationalen Rentenversicherung eine Koordinierung bei sich überschneidenden Leistungen erfolgt, können im Allgemeinen nicht beide Leistungen in voller Höhe bezogen werden. Es kann ein Verfahren angewandt werden, bei dem eine Leistung gewählt und ein Teil der anderen Leistung zusätzlich bezogen wird. Den genauen Betrag berechnet die Nationale Rentenversicherung je nach Kombination der Leistungsansprüche.

### Sind die frühere Grundaltersrente und die Grundrente unterschiedliche Systeme?
Grundaltersrente ist die frühere Bezeichnung des Systems, das 2014 in die Grundrente überführt wurde. Die offizielle Bezeichnung der derzeit zu beantragenden Leistung lautet Grundrente. Sie ist ein eigenständiges System und von der Altersrente zu unterscheiden, die Versicherte der Nationalen Rentenversicherung beziehen.

## Sources

- [Nationale Rentenversicherungsanstalt](https://www.nps.or.kr)
- [Grundrente des Ministeriums für Gesundheit und Soziales](https://basicpension.mohw.go.kr)
- [Bokjiro](https://www.bokjiro.go.kr/ssis-tbu/index.do)
- [Gesetz über die nationale Rentenversicherung](https://www.law.go.kr/법령/국민연금법)
- [Grundrentengesetz](https://www.law.go.kr/법령/기초연금법)

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