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title: "Abruf der Preise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zum 1. Juni 2026 und Einreichung einer Stellungnahme"
locale: de
category: how_to
category_name: "Anleitungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/2026-june-1-apartment-price-lookup-opinion
published_at: 2026-08-18T12:30:29+09:00
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# Abruf der Preise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zum 1. Juni 2026 und Einreichung einer Stellungnahme

> Der Zeitraum für die Einsicht in die Preise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zum 1. Juni 2026 und die Einreichung von Stellungnahmen läuft vom 5. August bis zum 24. August. Nach der Prüfung, ob die Wohnung betroffen ist, kann der vorgesehene amtliche Preis auf der offiziellen Website abgerufen werden. Eigentümer oder Personen mit einem rechtlichen Interesse können unter Angabe eines angemessenen Preises und objektiver Gründe eine Stellungnahme einreichen.

## Key Points

- Prüfen Sie, ob es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, für die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Mai 2026 aufgrund eines Neubaus, eines größeren Umbaus, einer Nutzungsänderung oder Ähnlichem ein Grund für die amtliche Preisfestsetzung entstanden ist.
- Halten Sie die Adresse oder den Namen der Wohnanlage sowie Gebäude- und Wohnungsnummer bereit und rufen Sie im Portal für amtlich bekannt gegebene Immobilienpreise den zum 1. Juni vorgesehenen amtlichen Preis ab.
- Prüfen Sie die Merkmale der Wohnung und vergleichbare Transaktionsdaten und halten Sie den aus Ihrer Sicht angemessenen Preis sowie die entsprechende Begründung fest.
- Eigentümer oder Personen mit einem rechtlichen Interesse reichen die Stellungnahme bis zum 24. August 2026 über das offizielle Onlineportal oder bei einer dafür vorgesehenen Annahmestelle ein.
- Prüfen Sie das Ergebnis der Bearbeitung. Wenn Sie auch mit dem am 30. September festgesetzten und bekannt gegebenen Preis nicht einverstanden sind, ziehen Sie das gesonderte Einspruchsverfahren in Betracht.

Zum Stichtag 1. Juni 2026 können die vorgesehenen veröffentlichten Preise für Gemeinschaftswohngebäude **vom 5. August bis zum 24. August 2026** eingesehen und Stellungnahmen dazu eingereicht werden. Da nicht alle Wohnungen betroffen sind, muss zunächst geprüft werden, ob zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2026 ein Grund für eine zusätzliche Veröffentlichung eingetreten ist.

Für die Abfrage werden die genaue Adresse sowie Angaben zur Wohnanlage, zum Gebäude und zur Wohneinheit benötigt. Für die Einreichung einer Stellungnahme ist es entscheidend, neben Informationen zum Nachweis, dass man Eigentümer oder rechtlich Beteiligter ist, auch den aus eigener Sicht angemessenen Preis und eine konkrete Begründung vorzubereiten.

## Die wichtigsten Termine im Überblick

| Kategorie | Terminplan 2026 | Erforderliche Schritte |
|---|---|---|
| Einsicht in den Preisentwurf und Einreichung von Stellungnahmen | 5. August–24. August | Vorgesehenen veröffentlichten Preis zum Stichtag 1. Juni abfragen und Stellungnahme einreichen |
| Festsetzung und Veröffentlichung | 30. September | Endgültig festgesetzten Preis des Gemeinschaftswohngebäudes erneut prüfen |
| Einspruch | Gesondert bekannt gegebener Zeitraum nach Festsetzung und Veröffentlichung | Bei Einwänden gegen den endgültigen Preis das vorgesehene Verfahren nutzen |

Die Frist für die Online-Einreichung ist anhand der Hinweise auf der offiziellen Seite zu prüfen. Bei persönlicher oder postalischer Einreichung können die Geschäftszeiten der zuständigen Stelle und der Zeitpunkt des Eingangs maßgeblich sein, sodass eine frühzeitige Erledigung vor dem Fristende ratsam ist.

## Schritt 1: Betroffenheit prüfen und Unterlagen vorbereiten

### Von der zusätzlichen Veröffentlichung zum Stichtag 1. Juni betroffene Objekte

Dieses Verfahren unterscheidet sich von der üblichen Einsichtnahme in die veröffentlichten Preise zum Stichtag 1. Januar. Grundsätzlich sind Gemeinschaftswohngebäude betroffen, bei denen **zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2026** einer der folgenden Gründe eingetreten ist:

- Neubau, Erweiterungsbau, Umbau oder Wiederaufbau
- umfassende Instandsetzung
- Nutzungsänderung
- Teilung oder Zusammenlegung eines Grundstücks
- sonstige Änderungen, aufgrund derer der Preis des Gemeinschaftswohngebäudes neu untersucht und berechnet werden muss

Zu Gemeinschaftswohngebäuden gehören neben Apartmentwohnungen auch Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Ist im betreffenden Zeitraum kein Änderungsgrund eingetreten, fällt das Objekt möglicherweise nicht unter die zusätzliche Veröffentlichung zum Stichtag 1. Juni; in diesem Fall ist gegebenenfalls der bestehende Preis zum Stichtag 1. Januar zu prüfen.

### Vorab vorzubereitende Angaben

- Straßenadresse oder Parzellenadresse
- Name der Wohnanlage sowie Gebäude- und Wohnungsnummer
- Unterlagen zum Nachweis des Eigentums oder eines rechtlichen Interesses
- Unterlagen zur Prüfung der Eigenschaften des Wohngebäudes, etwa das Gebäuderegister
- Fläche, Etage, Lage und Transaktionsfälle vergleichbarer Gemeinschaftswohngebäude in der Umgebung
- der aus eigener Sicht angemessene Preis und dessen Berechnungsgrundlage

Zwischen der bloßen Einsichtnahme und der Berechtigung zur Einreichung einer Stellungnahme ist zu unterscheiden. Der Preis kann über den offiziellen Einsichtnahmedienst abgefragt werden, eine Stellungnahme wird jedoch vom **Eigentümer oder einem rechtlich Beteiligten** des betreffenden Gemeinschaftswohngebäudes eingereicht. Ob etwa Mieter oder Grundpfandrechtsgläubiger anerkannt werden, kann je nach konkretem Rechtsverhältnis unterschiedlich sein. Bei Unklarheiten ist dies daher vorab bei der zuständigen Stelle zu prüfen.

## Schritt 2: Vorgesehenen veröffentlichten Preis auf der offiziellen Website abfragen

1. Rufen Sie auf dem Informationsportal für veröffentlichte Immobilienpreise die Seite zur Einsicht in die Preise von Gemeinschaftswohngebäuden auf.
2. Wählen Sie das Jahr 2026 und die Einsichtnahme zum Stichtag 1. Juni aus.
3. Wählen Sie nacheinander Provinz beziehungsweise Großstadt, Stadt beziehungsweise Landkreis oder Bezirk und anschließend Straßen- oder Parzellenadresse aus.
4. Prüfen Sie den Namen der Wohnanlage sowie die Gebäude- und Wohnungsnummer, um das gesuchte Objekt eindeutig zu bestimmen.
5. Vergewissern Sie sich, dass der angezeigte vorgesehene veröffentlichte Preis und die grundlegenden Angaben wie Nettowohnfläche und Adresse mit dem tatsächlichen Wohnobjekt übereinstimmen.

Da Wohnanlagen denselben Namen tragen können oder Verwaltungsgebiete geändert worden sein können, sollten nicht nur der Preis, sondern auch Adresse, Gebäude- und Wohnungsnummer sowie Fläche abgeglichen werden. Wenn das Objekt nicht gefunden wird, versuchen Sie es jeweils mit der Straßenadresse und der Parzellenadresse. Ist es weiterhin nicht auffindbar, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Abteilung der Stadt-, Landkreis- oder Bezirksverwaltung oder beim Korea Real Estate Board, ob das Objekt betroffen ist.

## Schritt 3: Angemessenen Preis und Gründe für die Stellungnahme darlegen

Statt in der Stellungnahme lediglich zu schreiben, der Preis sei „zu hoch“ oder „zu niedrig“, sollte konkret erläutert werden, **welcher Sachverhalt falsch berücksichtigt wurde und welcher Preis deshalb angemessen erscheint**.

### Aufbau der Begründung

| Prüfkriterium | Beispiel für einen Stellungnahmegrund |
|---|---|
| Grunddaten des Wohnobjekts | Nettowohnfläche, Gebäude- oder Wohnungsnummer, Etage, Bauweise oder Nutzungsangaben weichen von den tatsächlichen Gegebenheiten ab |
| Gebäudezustand | Eine umfassende Instandsetzung, eine Nutzungsänderung oder der Zustand zum Stichtag wurde nicht korrekt berücksichtigt |
| Standortmerkmale | Die tatsächlichen preisbildenden Faktoren wie Lärm, Erreichbarkeit, Ausrichtung oder Aussicht unterscheiden sich von denen des Vergleichsobjekts |
| Vergleichbares Gemeinschaftswohngebäude | Es wurde offenbar mit einem Wohnobjekt verglichen, dessen Fläche, Etage, Baujahr oder Lage deutlich abweicht |
| Transaktionsdaten | Da Abweichungen von der Entwicklung bei Transaktionen ähnlicher Wohnobjekte vor und nach dem Stichtag bestehen, ist eine erneute Prüfung erforderlich |

Es ist möglicherweise nicht sachgerecht, zu verlangen, dass der veröffentlichte Preis exakt einem einzelnen tatsächlich erzielten Transaktionspreis entsprechen müsse. Da der veröffentlichte Preis unter umfassender Berücksichtigung von Marktdaten, Objekteigenschaften und weiteren Faktoren berechnet wird, sollten möglichst mehrere Vergleichsdaten und Sachverhalte gemeinsam vorgelegt werden.

### Beispiel für den Aufbau einer Stellungnahme

- Betroffenes Wohnobjekt: Adresse, Name der Wohnanlage, Gebäude- und Wohnungsnummer, Nettowohnfläche
- Beantragter Preis: konkreter Preis, der als angemessen angesehen wird
- Hauptgrund: Eigenschaften des Wohnobjekts, die aus eigener Sicht falsch oder gar nicht berücksichtigt wurden
- Vergleichsgrundlage: Gemeinschaftswohngebäude mit ähnlicher Fläche, Etage und Lage sowie entsprechende Transaktionsdaten
- Prüfungsantrag: Aufforderung, die betreffenden Eigenschaften und Vergleichskriterien erneut zu untersuchen

## Schritt 4: Stellungnahme bis zum 24. August einreichen

Wählen Sie auf der offiziellen Einsichtnahmeseite das betreffende Wohnobjekt und anschließend das Menü zur Einreichung einer Stellungnahme aus. Durchlaufen Sie das dort verlangte Verfahren zur Identitätsprüfung, tragen Sie den angemessenen Preis und die Gründe für Ihre Stellungnahme ein und fügen Sie gegebenenfalls verfügbare Nachweise in dem vorgegebenen Format bei.

Falls die Online-Nutzung schwierig ist, können Sie anhand der Bekanntmachung des betreffenden Jahres prüfen, ob eine persönliche oder postalische Einreichung bei der zuständigen Abteilung der Stadt-, Landkreis- oder Bezirksverwaltung oder bei der zuständigen Niederlassung des Korea Real Estate Board möglich ist. Da sich zuständige Abteilung und Einreichungsverfahren je nach kommunaler Gebietskörperschaft unterscheiden können, ist die Bekanntmachung für den Standort des Wohnobjekts maßgeblich.

Nach der Einreichung sollten folgende Informationen aufbewahrt werden:

- Eingangsnummer oder Bildschirmansicht zur Bestätigung der Einreichung
- Kopie der tatsächlich eingereichten Stellungnahme
- beigefügte Nachweise
- Einreichungsdatum und Annahmestelle

## Schritt 5: Bearbeitungsergebnis und endgültigen Preis am 30. September prüfen

Die eingereichten Stellungnahmen dienen als Grundlage für eine erneute Prüfung der Eigenschaften des Wohnobjekts und der Angemessenheit der Preisberechnung. Die Einreichung einer Stellungnahme führt nicht automatisch dazu, dass der beantragte Preis unverändert übernommen wird; über die Berücksichtigung wird anhand des Untersuchungsergebnisses entschieden.

Nach der Festsetzung und Veröffentlichung am 30. September 2026 ist der endgültige Preis erneut unter derselben Adresse sowie Gebäude- und Wohnungsnummer abzufragen. Prüfen Sie sowohl das Ergebnis der Stellungnahme als auch den festgesetzten Preis. Bestehen weiterhin Einwände, sind der nach Festsetzung und Veröffentlichung bekannt gegebene Einspruchszeitraum und das entsprechende Verfahren zu prüfen.

## Unterschied zwischen Stellungnahme und Einspruch

| Kategorie | Stellungnahme | Einspruch |
|---|---|---|
| Zeitpunkt des Verfahrens | Vor der Festsetzung des Preises | Nach Festsetzung und Veröffentlichung des Preises |
| Für 2026 | 5. August–24. August | Gesonderte Bekanntgabe nach dem 30. September |
| Betroffener Preis | Entwurf des vorgesehenen veröffentlichten Preises | Festgesetzter und veröffentlichter Preis des Gemeinschaftswohngebäudes |
| Zweck | Antrag auf erneute Prüfung des Preises und der Objekteigenschaften vor der Festsetzung | Antrag auf erneute Prüfung des endgültig festgesetzten Preises |
| Gemeinsame Berechtigung | Eigentümer oder rechtlich Beteiligter | Eigentümer oder rechtlich Beteiligter |

Nach Ablauf des 24. August besteht grundsätzlich kein garantierter Anspruch darauf, die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme rückwirkend verlängern zu lassen. Nach Prüfung des endgültigen Preises am 30. September kann jedoch innerhalb des gesondert bekannt gegebenen Zeitraums Einspruch eingelegt werden.

## Häufig übersehene Punkte bei veröffentlichten Preisen

### Der veröffentlichte Preis entspricht weder dem tatsächlichen Transaktionspreis noch dem Steuerbescheid

Der veröffentlichte Preis dient als Grundlage für verschiedene Systeme, unter anderem für die Grund- und Gebäudesteuer. Die tatsächliche Steuerhöhe hängt jedoch von der Berechnungsmethode der Bemessungsgrundlage, dem Verhältnis zum angemessenen Marktwert, den Steuersätzen, Abzügen und den individuellen Eigentumsverhältnissen ab. Allein anhand der Änderung des veröffentlichten Preises lassen sich Änderungen bei Steuern oder Krankenversicherungsbeiträgen nicht unmittelbar endgültig bestimmen.

### Änderungen nach dem Stichtag sind gesondert zu betrachten

Dieser Preis wird zum Stichtag 1. Juni 2026 untersucht und berechnet. Nach dem Stichtag erfolgte Reparaturen, Transaktionen oder Veränderungen des Umfelds stehen möglicherweise nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Preisermittlung. Daher sollten in der Stellungnahme vor allem die zum Stichtag bestehenden Tatsachen erläutert werden.

### Die Vergleichbarkeit der Vergleichsobjekte ist entscheidend

Selbst innerhalb derselben Wohnanlage können sich die preislichen Bedingungen je nach Nettowohnfläche, Gebäude, Etage, Ausrichtung, Aussicht, Lärmbelastung und Entfernung zum Eingang unterscheiden. Statt nur einen einzelnen Höchst- oder Tiefstpreis auszuwählen, erhöht es die Überzeugungskraft, Beispiele vorzulegen, deren bauliche und standortbezogene Bedingungen denen des betreffenden Wohnobjekts möglichst nahekommen.

## FAQ

### Gelten die Preise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zum Stichtag 1. Juni 2026 für alle Apartments?
Nein. Betroffen sind hauptsächlich Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, bei denen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2026 aufgrund eines Neubaus, einer Erweiterung, eines Ersatzneubaus, einer Wiedererrichtung, einer umfangreichen Instandsetzung, einer Nutzungsänderung oder einer Teilung beziehungsweise Zusammenlegung von Grundstücken ein zusätzlicher Untersuchungs- und Bewertungsgrund entstanden ist. Liegt keiner dieser Gründe vor, muss möglicherweise der bereits zum Stichtag 1. Januar öffentlich bekannt gegebene Preis geprüft werden.

### Wann endet 2026 die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu den Preisen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern?
Der Zeitraum für die Einsichtnahme in die zur öffentlichen Bekanntgabe vorgesehenen Preise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zum Stichtag 1. Juni und für die Einreichung von Stellungnahmen läuft vom 5. bis zum 24. August 2026. Die genaue Online-Abgabefrist sowie die Annahmeregeln für die persönliche oder postalische Einreichung müssen auf der offiziellen Einsichtsseite und anhand der Hinweise der zuständigen Behörde geprüft werden.

### Können auch Mieter eine Stellungnahme zum Preis einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einreichen?
Zur Einreichung einer Stellungnahme sind Eigentümer oder Personen mit einem rechtlichen Interesse berechtigt. Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass allein die Eigenschaft als Mieter in jedem Fall automatisch anerkannt wird. Gegebenenfalls sind Unterlagen erforderlich, die das Mietverhältnis und ein unmittelbares rechtliches Interesse an dem betreffenden Preis belegen.

### Welche Angaben sind erforderlich, um den Preis einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus abzufragen?
Erforderlich sind die Straßen- oder Flurstücksadresse, der Name der Wohnanlage sowie Angaben zum Gebäude und zur Wohnungsnummer. Im Abfrageergebnis sollte neben der Adresse auch geprüft werden, ob die exklusive Wohnfläche sowie das Gebäude und die Wohnungsnummer mit der tatsächlichen Wohnung übereinstimmen.

### Wie sollte der angemessene Preis in der Stellungnahme bestimmt werden?
Vergleichen Sie Transaktionsdaten und Wohnungsmerkmale von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die hinsichtlich Fläche, Stockwerk, Baujahr und Lage mit der betreffenden Wohnung vergleichbar sind, und geben Sie einen konkreten Preis an. Da der öffentlich bekannt gegebene Preis nicht dasselbe ist wie der tatsächliche Transaktionspreis, ist es sinnvoll, mehrere objektive Belege gemeinsam zu erläutern, statt lediglich eine einzelne Transaktion unverändert zugrunde zu legen.

### Reicht es für eine Stellungnahme aus, nur zu schreiben, dass der Preis zu hoch ist?
Unabhängig davon, ob die Stellungnahme angenommen wird, lässt sich mit einer bloßen Beschwerde nur schwer ausreichend begründen, warum eine erneute Prüfung erforderlich ist. Es ist sinnvoll, überprüfbare Tatsachen wie Fehler bei den Flächen- oder Stockwerksangaben, die Berücksichtigung umfangreicher Instandsetzungen oder Unterschiede zu Vergleichswohnungen sowie den als angemessen erachteten Preis anzugeben.

### Was ist zu tun, wenn die Stellungnahme nicht bis zum 24. August eingereicht werden kann?
Das Verfahren zur Einreichung einer Stellungnahme vor der Preisfestsetzung kann dann kaum noch genutzt werden. Wenn nach Prüfung des am 30. September 2026 festgesetzten und öffentlich bekannt gegebenen Preises weiterhin Einwände bestehen, sollte innerhalb der gesondert mitgeteilten Frist die Einlegung eines Widerspruchs geprüft werden.

### Sind die Einreichung einer Stellungnahme und die Einlegung eines Widerspruchs dasselbe Verfahren?
Nein. Mit einer Stellungnahme wird vor der endgültigen Festsetzung des zur öffentlichen Bekanntgabe vorgesehenen Preises eine erneute Prüfung beantragt. Ein Widerspruch ist dagegen ein nachträgliches Verfahren, das sich gegen den am 30. September festgesetzten und öffentlich bekannt gegebenen Preis richtet.

### Wird der Preis nach Einreichung einer Stellungnahme zwingend auf den beantragten Betrag geändert?
Nein. Auf Grundlage der eingereichten Gründe und Unterlagen werden die Merkmale der Wohnung und der ermittelte Preis erneut geprüft. Ob der beantragte Preis berücksichtigt wird, hängt vom Untersuchungsergebnis ab.

### Sinkt die Grundsteuer im gleichen Verhältnis, wenn der öffentlich bekannt gegebene Preis sinkt?
Nicht unbedingt. Bei der tatsächlichen Steuerhöhe werden auch andere Faktoren berücksichtigt, darunter die Methode zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage, die anzuwendenden Quoten, der Steuersatz, Abzüge und die Besitzverhältnisse. Daher lässt sich die Veränderungsrate der Steuer nicht allein anhand der Veränderungsrate des öffentlich bekannt gegebenen Preises bestimmen.

## Sources

- [Einsicht in die Preise von Mehrfamilienhäusern beim Informationsdienst für amtlich festgestellte Immobilienpreise](https://realtyprice.kr/notice/town/searchPastYear.htm)
- [FAQ des Informationsdienstes für amtlich festgestellte Immobilienpreise](https://www.realtyprice.kr/notice/m/support/faq.do)
- [Government24 – Informationen zu Anträgen im Zusammenhang mit Preisen von Mehrfamilienhäusern](https://www.gov.kr/mw/AA020InfoCappView.do?CappBizCD=15000000682)

## Images

![Person prüft Immobiliendaten am Laptop und auf Unterlagen vor einem Fenster mit Wohnhäusern](https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6OTMyMywicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--a3631a24516540dba8b5fb61432b808cfb32fe88/ai-66dca7d5.webp)
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