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title: "Unterschied zwischen Neuabschluss und Verlängerungsanspruch: Entsteht das Recht bei einem neuen Vertrag erneut?"
locale: de
category: knowledge_base
category_name: "Wissensdatenbank"
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license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/jeonse-renewal-contract-vs-renewal-demand-right
published_at: 2026-07-24T18:39:43+09:00
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# Unterschied zwischen Neuabschluss und Verlängerungsanspruch: Entsteht das Recht bei einem neuen Vertrag erneut?

> Bei Wohnraummietverhältnissen sind ein erneuter Vertragsabschluss und die Ausübung des Anspruchs auf Vertragsverlängerung nicht dasselbe. Wird tatsächlich ein neuer Vertrag geschlossen, endet der bisherige Vertrag, und die Frage nach dem Anspruch auf Vertragsverlängerung kann auf Grundlage des neuen Vertrags erneut beurteilt werden.

## Key Points

- Der Anspruch auf Vertragsverlängerung ist ein gesetzliches Recht, das der Mieter nach dem Wohnraummieterschutzgesetz einmal ausüben kann.
- Bei Ausübung des Verlängerungsanspruchs wird das bestehende Mietverhältnis grundsätzlich zu denselben Bedingungen verlängert; Miet- oder Kautionserhöhungen sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen zulässig.
- Ein erneuter Vertragsabschluss liegt vor, wenn Vermieter und Mieter einvernehmlich den bestehenden Vertrag beenden und ein Mietverhältnis zu neuen Bedingungen vereinbaren.
- Allein die Tatsache, dass der Vertrag neu aufgesetzt wurde, bedeutet nicht immer, dass ein neuer Vertrag vorliegt; entscheidend ist, ob es sich inhaltlich um eine Verlängerung des bestehenden Vertrags handelt.
- Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die Ausübung des Verlängerungsanspruchs, die Beendigung des bisherigen Vertrags sowie die Gründe für Änderungen der Kaution und der Laufzeit eindeutig im Vertrag festgehalten werden.

## Zentrale Schlussfolgerung

Bei Wohnraummietverhältnissen müssen **Neuabschluss** und **Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung** rechtlich voneinander unterschieden werden. Allein daraus, dass der Mieter einen neuen Vertrag unterzeichnet hat, lässt sich nicht ohne Weiteres schließen, dass er sein Recht auf Vertragsverlängerung ausgeübt hat. Umgekehrt kann auch bei Vorliegen eines neuen Vertragsdokuments eine Verlängerung angenommen werden, wenn es sich inhaltlich um die Fortsetzung des bisherigen Vertrags handelt.

Die beiden wichtigsten Beurteilungskriterien sind:

1. **Hat der Mieter erklärt, sein gesetzliches Recht auf Vertragsverlängerung auszuüben?**
2. **Kann davon ausgegangen werden, dass das bisherige Mietverhältnis eindeutig beendet und ein neues Mietverhältnis begründet wurde?**

Wurde tatsächlich ein neuer Mietvertrag geschlossen, endet das Rechtsverhältnis aus dem bisherigen Vertrag, und die Frage des Rechts auf Vertragsverlängerung kann auf Grundlage des neuen Vertrags erneut beurteilt werden. Bei tatsächlichen Streitigkeiten werden jedoch die konkrete Vertragsformulierung, die Abrechnung der Kaution, die Mietdauer, das Ausmaß der Betragsänderung, Aufzeichnungen der Kommunikation zwischen den Parteien und weitere konkrete Umstände gemeinsam geprüft.

## Begriffserläuterungen

| Kategorie | Bedeutung | Wesentliche Wirkung |
|---|---|---|
| Recht auf Vertragsverlängerung | Recht des Mieters, nach dem Gesetz einmalig die Verlängerung des bestehenden Mietverhältnisses zu verlangen | Der Vermieter kann dies grundsätzlich nur schwer ablehnen, wenn kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt |
| Verlängerung | Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnisses | Grundsätzlich bleiben die bisherigen Bedingungen bestehen, und Erhöhungen sind auf die gesetzliche Obergrenze beschränkt |
| Neuabschluss | Einvernehmliche Beendigung des bisherigen Vertrags und erneuter Vertragsschluss zu neuen Bedingungen | Wesentliche Bedingungen wie Kaution, Miete und Laufzeit können neu festgelegt werden |
| Stillschweigende Verlängerung | Gesetzliche Verlängerung, wenn die Vertragslaufzeit ohne eine bestimmte Mitteilung vor Vertragsende abläuft | Dies ist ein von der Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung unabhängiges Rechtsinstitut |

## Was ist das Recht auf Vertragsverlängerung?

Das Recht auf Vertragsverlängerung ist ein Recht, das Mietern durch das Wohnraummieterschutzgesetz gewährt wird. Der Mieter kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Vermieter die Verlängerung des Mietvertrags verlangen. Der Vermieter kann dies nur schwer ablehnen, wenn kein gesetzlich festgelegter Ablehnungsgrund vorliegt.

Im Allgemeinen ist Folgendes zu beachten:

- Der Mieter kann sein Recht auf Vertragsverlängerung **einmal** ausüben.
- Der Ausübungszeitraum reicht grundsätzlich **von 6 Monaten bis 2 Monate vor Ablauf der Mietdauer**.
- Die Laufzeit des verlängerten Mietverhältnisses beträgt üblicherweise **2 Jahre**.
- Die Bedingungen nach der Verlängerung entsprechen grundsätzlich denen des bisherigen Vertrags.
- Eine Erhöhung der Kaution oder Monatsmiete unterliegt jedoch der im Wohnraummieterschutzgesetz festgelegten Grenze, also im Allgemeinen einer Beschränkung auf **5%**.

Entscheidend ist hierbei, dass die Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung weniger dem „erneuten Abschluss eines neuen Vertrags“ als vielmehr der **gesetzlichen Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnisses** entspricht.

## Was ist ein Neuabschluss?

Ein Neuabschluss bedeutet, dass Vermieter und Mieter den bisherigen Vertrag einvernehmlich beenden und einen neuen Mietvertrag abschließen. In der Praxis wird bei Ablauf eines Jeonse-Vertrags häufig ein „Neuabschlussvertrag“ erstellt, wenn die Kaution erheblich erhöht, auf Monatsmiete umgestellt oder die Laufzeit und Sondervereinbarungen neu festgelegt werden.

Ein Neuabschluss weist folgende Merkmale auf:

- Er setzt eine Einigung der Parteien voraus.
- Es darf sich nicht lediglich um eine Fortsetzung auf Grundlage des bisherigen Vertrags handeln, sondern es müssen Umstände vorliegen, die für einen neuen Vertrag sprechen.
- Wesentliche Bedingungen wie Kaution, Monatsmiete, Vertragslaufzeit und Sondervereinbarungen können sich erheblich ändern.
- Anders als bei der Ausübung des gesetzlichen Rechts auf Vertragsverlängerung müssen Erhöhungen nicht zwingend innerhalb der Obergrenze von 5% bleiben.

Wurde der Vertrag jedoch nur zur Umgehung des Wohnraummieterschutzgesetzes als „Neuabschluss“ bezeichnet, während er inhaltlich lediglich eine Verlängerung des bestehenden Vertrags darstellt, wird er bei einem Streit möglicherweise nicht als Neuabschluss anerkannt.

## Der größte Unterschied zwischen Neuabschluss und Ausübung des Verlängerungsrechts

| Vergleichspunkt | Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung | Neuabschluss |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Ausübung eines gesetzlichen Rechts des Mieters | Neuer Vertrag aufgrund einer Einigung zwischen Vermieter und Mieter |
| Verhältnis zum bisherigen Vertrag | Charakter einer Fortsetzung des bisherigen Vertrags | Charakter eines neuen Vertrags nach Beendigung des bisherigen Vertrags |
| Zustimmung des Vermieters | Ablehnung ist eingeschränkt, sofern kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt | Grundsätzlich ist eine Einigung der Parteien erforderlich |
| Änderung von Kaution und Monatsmiete | Im Allgemeinen gilt eine Obergrenze von 5% | Bei Anerkennung als neuer Vertrag können die Bedingungen neu festgelegt werden |
| Verbrauch des Rechts auf Vertragsverlängerung | Bei Ausübung wird das einmalige Recht verbraucht | Bei einem echten neuen Vertrag kann dies gesondert beurteilt werden |
| Kern des Streits | Zeitpunkt der Ausübung und Ablehnungsgründe | Frage, ob ein neuer Vertrag oder lediglich eine Verlängerung vorliegt |

## Ist ein neu aufgesetzter Vertrag immer ein Neuabschluss?

Nein. **Allein die formale Erstellung eines neuen Vertrags reicht nicht aus.** Für die rechtliche Beurteilung ist der tatsächliche Inhalt wichtiger als die Bezeichnung des Vertrags.

In folgenden Fällen kann beispielsweise eher eine Verlängerung des bisherigen Mietverhältnisses als ein neuer Vertrag angenommen werden:

- Die bisherige Kaution und Monatsmiete blieben nahezu unverändert.
- Mietobjekt und Vertragsparteien sind identisch.
- Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs wurde lediglich die Laufzeit verlängert.
- Der Mieter erklärte, sein Recht auf Vertragsverlängerung ausüben zu wollen, und der Vermieter akzeptierte dies.
- Der neue Vertrag enthält eine Formulierung im Sinne einer „Verlängerung infolge der Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung“.

Umgekehrt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein echter Neuabschluss angenommen wird, wenn folgende Umstände vorliegen:

- Es ist eindeutig formuliert, dass der bisherige Vertrag einvernehmlich aufgehoben oder beendet wird.
- Wesentliche Bedingungen wie Kaution, Monatsmiete, Laufzeit und Sondervereinbarungen wurden erheblich geändert.
- Abrechnungsvorgänge wie die Rückzahlung und erneute Zahlung der Kaution wurden tatsächlich durchgeführt.
- Im neuen Vertrag wird eindeutig festgehalten, dass es sich um ein vom bisherigen Vertrag unabhängiges neues Mietverhältnis handelt.
- Auch aus Textnachrichten, E-Mails, Tonaufzeichnungen oder anderen Unterlagen ergibt sich der Wille der Parteien zum Abschluss eines neuen Vertrags.

Die Rückzahlung und erneute Zahlung der Kaution kann jedoch mit anderen Rechtsfragen wie der Drittwirkung des Mietverhältnisses, dem vorrangigen Befriedigungsrecht und dem amtlich bestätigten Datum zusammenhängen. Daher ist vor der tatsächlichen Durchführung besondere Vorsicht geboten.

## Wird das Verlängerungsrecht durch einen Neuabschluss verbraucht?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass es „verbraucht wird“. Ob das Verlängerungsrecht verbraucht wurde, hängt nicht von der **Bezeichnung als Neuabschluss** ab, sondern davon, **ob der Mieter sein Recht auf Vertragsverlängerung ausgeübt hat** und **ob tatsächlich ein neuer Vertrag zustande gekommen ist**.

### 1. Wenn der Mieter sein Verlängerungsrecht ausgeübt und den Vertrag verlängert hat

Hat der Mieter mitgeteilt, dass er „sein Recht auf Vertragsverlängerung ausüben“ werde, und wurde der Vertrag daraufhin verlängert, gilt das Verlängerungsrecht im Allgemeinen als ausgeübt. Auch wenn in diesem Fall ein neuer Vertrag erstellt wurde, kann dies als Ausübung des einmaligen Rechts gewertet werden, sofern das Dokument lediglich den Inhalt der Verlängerung bestätigt.

### 2. Wenn die Parteien den bisherigen Vertrag einvernehmlich beendet und einen neuen Vertrag geschlossen haben

Haben Vermieter und Mieter den bisherigen Vertrag eindeutig beendet und einen Mietvertrag zu neuen Bedingungen geschlossen, ist dies von der Ausübung des gesetzlichen Rechts auf Vertragsverlängerung zu unterscheiden. In diesem Fall kann die Frage des Verlängerungsrechts des Mieters auf Grundlage des neuen Vertrags erneut beurteilt werden.

### 3. Wenn formal ein Neuabschluss, inhaltlich aber eine Verlängerung vorliegt

Auch wenn das Vertragsdokument den Titel „Neuabschlussvertrag“ trägt, kann eine Verlängerung angenommen werden, wenn der tatsächliche Inhalt lediglich in der Fortsetzung des bisherigen Vertrags besteht. Insbesondere wenn die Erhöhung höchstens 5% beträgt, die Ausübung des Verlängerungsrechts durch den Mieter dokumentiert ist und kein Verfahren zur Beendigung des bisherigen Vertrags stattfand, kann dies als bloße Verlängerung beurteilt werden.

## In der Praxis zu prüfende Dokumente und Beweismittel

Wenn streitig ist, ob ein Neuabschluss oder die Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung vorliegt, sind folgende Unterlagen wichtig:

| Unterlage | Zu prüfender Inhalt |
|---|---|
| Bisheriger Vertrag | Ablaufdatum, Kaution, Monatsmiete, Sondervereinbarungen und Verlängerungsklauseln |
| Neuer Vertrag | Ob es sich um einen neuen Vertrag oder einen Verlängerungsvertrag handelt und ob eine Formulierung zur Beendigung des bisherigen Vertrags enthalten ist |
| Textnachrichten, KakaoTalk und E-Mails | Ausübung des Verlängerungsrechts, Wille zur einvernehmlichen Aufhebung und Verlauf der Verhandlungen über die Bedingungen |
| Überweisungsbelege zur Kaution | Ob eine Rückzahlung und erneute Zahlung stattfand oder lediglich der Erhöhungsbetrag gezahlt wurde |
| Unterlagen zum amtlich bestätigten Datum | Ob nach Abschluss des neuen Vertrags Maßnahmen zur Sicherung der Rechte ergriffen wurden |
| Bestätigungs- und Erläuterungsformular zum Vermittlungsobjekt | Ob Anhaltspunkte für den Abschluss eines neuen Vertrags über einen Makler vorliegen |

Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte im Vertrag eindeutig festgehalten werden, ob es sich um „eine Verlängerung infolge der Ausübung des Verlängerungsrechts“ oder um „einen neuen Mietvertrag nach Beendigung des bisherigen Vertrags“ handelt.

## Sinnvolle Ausrichtung der Vertragsformulierungen

Die folgenden Formulierungen sind lediglich Beispiele. Für einen tatsächlichen Vertrag müssen die individuellen Umstände berücksichtigt und rechtlich geprüft werden.

### Wenn eindeutig festgehalten werden soll, dass die Verlängerung aufgrund der Ausübung des Verlängerungsrechts erfolgt

- „Dieser Vertrag verlängert den bisherigen Mietvertrag infolge der Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung durch den Mieter gemäß dem Wohnraummieterschutzgesetz.“
- „Die Mietdauer nach der Verlängerung beträgt 2 Jahre; Kaution und Miete werden innerhalb der gesetzlich zulässigen Erhöhungsgrenze angepasst.“

### Wenn eindeutig festgehalten werden soll, dass es sich um einen neuen Vertrag handelt

- „Die Parteien beenden den bisherigen Mietvertrag einvernehmlich und schließen diesen Vertrag als gesonderten neuen Mietvertrag.“
- „Die Parteien bestätigen, dass dieser Vertrag kein Verlängerungsvertrag infolge der Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung durch den Mieter ist.“

Auch solche Formulierungen entfalten jedoch nicht immer ohne Weiteres die darin vorgesehene Rechtswirkung. Tatsächlich werden sämtliche Umstände gemeinsam berücksichtigt, darunter das Ausmaß der Änderung der Bedingungen, die Abrechnung der Kaution und der Verlauf der Verhandlungen zwischen den Parteien.

## Häufig verwechselte Fälle

### Fall 1: Die Jeonse-Kaution wurde um 5% erhöht und eine weitere Mietdauer von 2 Jahren vereinbart

Hat der Mieter sein Verlängerungsrecht ausgeübt und beträgt die Erhöhung der Kaution höchstens 5%, wird dies wahrscheinlich als Verlängerung infolge der Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung angesehen. In diesem Fall kann das Verlängerungsrecht als verbraucht gelten.

### Fall 2: Die Jeonse-Kaution wurde erheblich erhöht und ein neuer Vertrag unterzeichnet

Wenn der Wille zur Beendigung des bisherigen Vertrags und zum Abschluss eines neuen Vertrags eindeutig ist und auch die Kaution erheblich geändert wurde, kann ein Neuabschluss angenommen werden. Dieser kann von der Ausübung des Verlängerungsrechts unterschieden werden.

### Fall 3: Das Dokument trägt den Titel „Neuabschlussvertrag“, sein Inhalt ist jedoch nahezu identisch

Der tatsächliche Inhalt ist wichtiger als der Titel. Wurden die bisherigen Bedingungen nahezu vollständig beibehalten und lediglich die Laufzeit verlängert, kann eine Verlängerung angenommen werden.

### Fall 4: Der Mieter hat ohne weitere Erklärung einen neuen Vertrag unterzeichnet

Wenn keine eindeutige Willenserklärung zur Ausübung des Verlängerungsrechts vorliegt, lässt sich nicht ohne Weiteres feststellen, dass das Recht ausgeübt wurde. Ergibt sich jedoch aus dem Verlauf der Verhandlungen, dass das Verlängerungsrecht ausgeübt werden sollte, kann dies anders beurteilt werden.

## Checkliste für Mieter und Vermieter

### Checkliste für Mieter

- Zunächst entscheiden, ob das Verlängerungsrecht ausgeübt oder ein einvernehmlicher Neuabschluss vorgenommen werden soll.
- Bei Ausübung des Verlängerungsrechts die Mitteilung in nachweisbarer Form, etwa per Textnachricht oder E-Mail, übermitteln.
- Prüfen, ob der neue Vertrag eine Formulierung zur „Ausübung des Verlängerungsrechts“ enthält.
- Bei einer erheblichen Erhöhung der Kaution eindeutig klären, ob ein Neuabschluss oder eine Verlängerung vorliegt.
- Maßnahmen zur Sicherung der Rechte wie das amtlich bestätigte Datum und die Anmeldung des Einzugs erneut prüfen.

### Checkliste für Vermieter

- Unterscheiden, ob die Mitteilung des Mieters eine Ausübung des Verlängerungsrechts oder lediglich eine Verhandlung darstellt.
- Bei Vorliegen eines Ablehnungsgrundes die gesetzlichen Voraussetzungen und den Zeitpunkt der Mitteilung prüfen.
- Wird ein Neuabschluss gewünscht, den Willen zur Beendigung des bisherigen Vertrags und zum Abschluss eines neuen Vertrags eindeutig schriftlich festhalten.
- Berücksichtigen, dass Änderungen von Kaution und Monatsmiete unterschiedlich beurteilt werden können, je nachdem, ob eine gesetzliche Verlängerung oder ein einvernehmlicher Neuabschluss vorliegt.
- Beweise zu Ablehnungsgründen wie Eigennutzung oder Mietrückständen sichern, da hier ein hohes Risiko späterer Streitigkeiten besteht.

## Zusammenfassung in einem Satz

**Bei einem Neuabschluss begründen die Parteien einvernehmlich ein neues Mietverhältnis, während der Mieter bei der Ausübung des Verlängerungsrechts sein gesetzlich garantiertes einmaliges Recht auf Verlängerung nutzt.** Daher ist nicht nur zu prüfen, ob ein neuer Vertrag aufgesetzt wurde, sondern auch, ob der bisherige Vertrag tatsächlich beendet und das Recht auf Vertragsverlängerung durch den Mieter ausgeübt wurde.

## FAQ

### Gilt das Recht, eine Vertragsverlängerung zu verlangen, bei einem erneuten Vertragsabschluss als ausgeübt?
Nicht immer. Wenn der Mieter seinen Willen erklärt hat, das Recht auf Vertragsverlängerung auszuüben, und der bestehende Vertrag tatsächlich verlängert wurde, kann es als ausgeübt gelten. Wurde der bestehende Vertrag jedoch beendet und zu neuen Bedingungen ein separater Vertrag geschlossen, kann dies von der Ausübung des Rechts auf Vertragsverlängerung unterschieden werden.

### Handelt es sich zwangsläufig um einen neuen Mietvertrag, wenn ein neuer Vertrag aufgesetzt wird?
Nein. Entscheidend ist weniger der Titel oder die Form des Vertrags als vielmehr sein tatsächlicher Inhalt. Wenn Kaution, Monatsmiete, Laufzeit und Sondervereinbarungen nahezu gleich sind und die Umstände stark dafür sprechen, dass der bestehende Vertrag lediglich verlängert wurde, kann dies trotz eines neuen Vertragsdokuments als Verlängerung gewertet werden.

### Um wie viel kann die Kaution erhöht werden, wenn das Recht auf Vertragsverlängerung ausgeübt wird?
Nach dem Gesetz zum Schutz von Wohnraummietverhältnissen ist die Erhöhung der Miete oder der Kaution bei einer Verlängerung im Allgemeinen auf 5 % begrenzt. Die konkrete Anwendung muss jedoch je nach Vertragsinhalt, örtlichen Vorschriften und dem Grund für die Erhöhung geprüft werden.

### Kann die Kaution bei einem Neuabschluss des Vertrags um mehr als 5 % erhöht werden?
Handelt es sich bei dem Neuabschluss um einen tatsächlich neuen Mietvertrag, können die Parteien die Kaution oder die monatliche Miete einvernehmlich neu festlegen. Ist es jedoch nur dem Namen nach ein Neuabschluss und in Wirklichkeit eine Verlängerung, können Beschränkungen für Vertragsverlängerungen wie die Obergrenze von 5 % relevant werden.

### Welche Nachweise sind erforderlich, damit ein neuer Vertrag als solcher anerkannt wird?
Wichtig sind unter anderem Formulierungen zur einvernehmlichen Beendigung des bestehenden Vertrags, Formulierungen zum Abschluss eines neuen Vertrags, Nachweise über die Rückzahlung und erneute Zahlung der Kaution, wesentliche Änderungen der zentralen Bedingungen sowie Nachrichten oder E-Mails zwischen den Parteien. Allein die Neuausfertigung des Vertragsdokuments reicht möglicherweise nicht aus.

### Sind die stillschweigende Verlängerung und das Recht auf Vertragsverlängerung dasselbe Rechtsinstitut?
Nein, es handelt sich nicht um dasselbe Rechtsinstitut. Eine stillschweigende Verlängerung liegt vor, wenn der Vermieter und der Mieter keine bestimmte Mitteilung machen und der Vertrag daher kraft Gesetzes verlängert wird. Das Recht auf Vertragsverlängerung hingegen ist das Recht des Mieters, innerhalb der gesetzlichen Frist aktiv eine Verlängerung zu verlangen.

### Bis wann muss der Mieter sein Recht auf Vertragsverlängerung ausüben?
Grundsätzlich muss es frühestens 6 Monate und spätestens 2 Monate vor Ablauf der Mietdauer ausgeübt werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Form wie SMS, E-Mail oder ein Schreiben mit Zustellungsnachweis, mit der sich Zeitpunkt und Inhalt der Ausübung nachweisen lassen.

### Muss ich bei einer Vertragsverlängerung erneut ein bestätigtes Datum einholen?
Wenn die Vertragsverlängerung als neuer Mietvertrag anzusehen ist, sollte man sicherheitshalber das bestätigte Datum und die Frage der Wahrung der eigenen Rechte erneut prüfen. Insbesondere wenn die Kaution erhöht oder der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird, sollten die Wohnsitzanmeldung, das bestätigte Datum und vorrangige Rechte gemeinsam überprüft werden.

## Sources

- [Nationales Rechtsinformationszentrum: Gesetz zum Schutz von Wohnraummietverhältnissen](https://www.law.go.kr/법령/주택임대차보호법)

## Images

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