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title: "Kann man ein Testament widerrufen? Unterschiede zwischen Widerruf, Anfechtung und Nichtigkeit"
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author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/korea-will-revocation-cancellation-invalidity
published_at: 2026-08-10T07:58:58+09:00
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# Kann man ein Testament widerrufen? Unterschiede zwischen Widerruf, Anfechtung und Nichtigkeit

> Nach dem Zivilrecht der Republik Korea kann der Erblasser sein Testament bis zu seinem Tod jederzeit frei widerrufen. Bei Irrtum, Täuschung oder Drohung kommt eine Anfechtung in Betracht. Wurde die gesetzliche Form nicht eingehalten oder fehlte die Testierfähigkeit, kann das Testament von Anfang an nichtig sein.

## Key Points

- Der Erblasser kann sein Testament bis zu seinem Tod durch ein neues Testament oder ein Rechtsgeschäft unter Lebenden ganz oder teilweise frei widerrufen.
- Widerspricht ein neues Testament einem früheren Testament, gilt das frühere Testament im Umfang des Widerspruchs als widerrufen.
- Betrifft ein Irrtum einen wesentlichen Teil des Testaments oder wurde es aufgrund von Täuschung oder Drohung errichtet, kann es angefochten werden; dabei sind jedoch die Ausschlussfristen des Zivilrechts zu beachten.
- Ein in der Republik Korea wirksames Testament muss grundsätzlich eine der fünf im Zivilrecht vorgeschriebenen Formen strikt einhalten.
- War der Erblasser bei der Testamentserrichtung unter 17 Jahre alt oder nicht zur freien Willensbildung fähig, kann das Testament nichtig sein.

Ein Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das mit dem Tod des Erblassers rechtliche Wirkung entfaltet. Es kann nicht nur Vermächtnisse enthalten, mit denen festgelegt wird, wem Vermögen zukommen soll, sondern auch gesetzlich zulässige Regelungen wie die Bestimmung der Art der Nachlassauseinandersetzung oder die Ernennung eines Testamentsvollstreckers.

Ein Testament ist nicht allein dadurch endgültig, dass es einmal errichtet wurde. Der Erblasser kann es zu Lebzeiten frei widerrufen; bei Irrtum, Täuschung oder Drohung kann eine Anfechtung in Betracht kommen. Liegen Mängel hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Form oder der Testierfähigkeit vor, kann es von Anfang an nichtig sein.

## Vergleich von Widerruf, Anfechtung und Nichtigkeit eines Testaments

| Kategorie | Bedeutung | Typische Gründe | Rechtliche Wirkung |
|---|---|---|---|
| Widerruf | Änderung durch den Erblasser mit dem Ziel, dass das bisherige Testament künftig nicht mehr gelten soll | Errichtung eines neuen Testaments, widersprechende Verfügung zu Lebzeiten, vorsätzliche Vernichtung der Testamentsurkunde | Das Testament verliert ganz oder teilweise seine Wirkung |
| Anfechtung | Beseitigung der Wirkung einer zunächst zustande gekommenen Willenserklärung wegen eines Anfechtungsgrundes wie Irrtum, Täuschung oder Drohung | Irrtum über einen wesentlichen Umstand, Täuschung, Drohung | Bei wirksamer Anfechtung gilt das Rechtsgeschäft grundsätzlich als von Anfang an nichtig |
| Nichtigkeit | Das Testament kann von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfalten | Verstoß gegen die gesetzliche Form, fehlende Testierfähigkeit, sitten- oder sozialordnungswidriger Inhalt | Es ist ohne gesonderten Widerruf oder Anfechtung von Anfang an unwirksam |

In der Praxis mögen die Ergebnisse dieser drei Begriffe ähnlich erscheinen, doch unterscheiden sich die geltend zu machenden Voraussetzungen, die zu beweisenden Tatsachen und die Fristen.

## Der Erblasser kann das Testament bis zu seinem Tod frei widerrufen

Nach Artikel 1108 des Zivilgesetzbuchs kann der Erblasser sein Testament jederzeit ganz oder teilweise durch ein neues Testament oder ein Rechtsgeschäft unter Lebenden widerrufen. Er muss den Grund für den Widerruf weder erläutern noch die Zustimmung von Beteiligten wie dem Vermächtnisnehmer einholen; auf das Widerrufsrecht kann auch nicht im Voraus verzichtet werden.

Da das Testament erst mit dem Tod wirksam wird, muss der Widerruf durch den Erblasser selbst vor seinem Tod erfolgen. Sicherer als eine bloße Notiz auf der bisherigen Testamentsurkunde ist es, ein neues Testament unter Einhaltung der gesetzlichen Form zu errichten und darin den Umfang des Widerrufs des früheren Testaments eindeutig anzugeben.

### Wenn ein neues Testament dem früheren Testament widerspricht

Widerspricht ein später errichtetes Testament einem früheren Testament, gilt der widersprechende Teil als widerrufen. Hat der Erblasser beispielsweise im ersten Testament eine bestimmte Immobilie A vermacht, in einem wirksamen neuen Testament dieselbe Immobilie jedoch B, gilt im unvereinbaren Umfang das neue Testament.

Dabei ist jedoch Folgendes zu unterscheiden:

- Inhalte, die miteinander vereinbar sind, können nach dem früheren und dem neuen Testament nebeneinander gelten.
- Auch das neue Testament muss ein wirksames Testament sein, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
- Ist das Datum unklar, kann schwer nachzuweisen sein, welches Testament später errichtet wurde.
- Allein dadurch, dass das spätere Testament seinerseits widerrufen wird, lebt das ursprüngliche Testament nicht automatisch wieder auf.

### Auch eine Verfügung zu Lebzeiten oder eine vorsätzliche Vernichtung kann als Widerruf gelten

Nimmt der Erblasser nach der Testamentserrichtung ein Rechtsgeschäft unter Lebenden vor, das dem Inhalt des Testaments widerspricht, gilt der widersprechende Teil als widerrufen. Ein typisches Beispiel ist, dass der Erblasser ein bestimmtes Auto testamentarisch A zuwendet, es aber zu Lebzeiten an eine andere Person verkauft.

Vernichtet der Erblasser vorsätzlich die Testamentsurkunde oder den Gegenstand des Vermächtnisses, gilt das Testament ebenfalls im Umfang der Vernichtung als widerrufen. Für die Abgrenzung von einem bloßen Verlust oder einer zufälligen Beschädigung ist entscheidend, ob Vorsatz vorlag. In Situationen, in denen unklar ist, ob etwa das Zerreißen einer bloßen Kopie der Ausfertigung einer notariellen Urkunde als Vernichtung der eigentlichen Testamentsurkunde gelten kann, ist es sicherer, den Widerrufswillen in einem gesonderten formwirksamen Testament festzuhalten.

## Bei Irrtum, Täuschung oder Drohung kommt eine Anfechtung in Betracht

Bezieht sich ein Irrtum auf einen wesentlichen Teil des Testamentsinhalts oder wurde das Testament durch Täuschung oder Drohung errichtet, können die Anfechtungsvorschriften des Zivilgesetzbuchs zur Anwendung kommen.

Ging der Erblasser beispielsweise irrtümlich davon aus, dass A ihn lange gepflegt habe, und vermachte deshalb A sein Vermögen, obwohl die tatsächliche Pflegeperson B war, kann geprüft werden, ob ein Irrtum über einen wesentlichen Umstand vorlag, sofern diese Tatsache für die Entscheidung über das Vermächtnis ausschlaggebend war. Eine bloße Abweichung von Erwartungen, ein nachträglicher Sinneswandel oder ein unwesentlicher Schreibfehler begründen nicht ohne Weiteres eine Anfechtung.

Solange der Erblasser lebt, kann er das bisherige Testament eindeutig widerrufen und ein neues errichten, statt über komplizierte Anfechtungsvoraussetzungen zu streiten. Nach dem Tod des Erblassers kann streitig werden, ob die Erben das Anfechtungsrecht übernommen haben, welche Befugnisse der Testamentsvollstrecker als Vertreter der Erben ausüben kann und ob der konkrete Anfechtungsgrund nachgewiesen ist.

### Für die Anfechtung gelten Fristen

Artikel 146 des Zivilgesetzbuchs bestimmt, dass das Anfechtungsrecht innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag, an dem die Anfechtung möglich ist, und innerhalb von 10 Jahren ab dem Tag der Vornahme des Rechtsgeschäfts ausgeübt werden muss. Daher darf nicht davon ausgegangen werden, dass ein Testament unabhängig davon, ob es bereits wirksam geworden ist, jederzeit und ohne jede zeitliche Begrenzung angefochten werden kann.

Wann der Tag eintritt, an dem die Anfechtung möglich ist, und wie die allgemeinen Anfechtungsvorschriften auf ein Rechtsgeschäft von Todes wegen wie ein Testament anzuwenden sind, kann von den konkreten Umständen abhängen. Entsteht nach dem Tod ein Streit, müssen relevante Unterlagen wie das Original des Testaments, Behandlungsunterlagen, Tonaufnahmen, Nachrichten und Aussagen von Personen, die am Errichtungsverfahren beteiligt waren, unverzüglich gesichert werden.

## Testamente, die von Anfang an nichtig sind

Anders als ein Testament, das bis zu seinem Widerruf oder seiner Anfechtung wirksam ist, entfaltet ein nichtiges Testament von Anfang an keine rechtliche Wirkung. Typische Nichtigkeitsgründe sind ein Verstoß gegen die gesetzliche Form, fehlende Testierfähigkeit sowie ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gegen eine Wirksamkeitsvorschrift.

### Verstoß gegen eine der fünf gesetzlichen Formen

Artikel 1065 des Zivilgesetzbuchs beschränkt die Testamentsformen auf fünf Arten: eigenhändige Urkunde, Tonaufnahme, notarielle Urkunde, geheime Urkunde und mündliche Urkunde. Selbst wenn der Wille des Erblassers eindeutig ist, kann das Testament nichtig sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen keiner dieser Formen eingehalten wurden.

| Form | Zentrale Voraussetzungen |
|---|---|
| Eigenhändige Urkunde | Der Erblasser muss den gesamten Text, das Datum der Errichtung, seine Anschrift und seinen Namen eigenhändig schreiben und die Urkunde siegeln |
| Tonaufnahme | Der Erblasser muss den Inhalt des Testaments, seinen Namen und das Datum mündlich angeben; ein Zeuge muss die Richtigkeit bestätigen und seinen eigenen Namen nennen |
| Notarielle Urkunde | 2 Zeugen müssen mitwirken; nachdem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt hat, muss der Notar die Urkunde erstellen und vorlesen, woraufhin der Erblasser und die Zeugen sie genehmigen und unterschreiben oder mit Namensangabe und Siegel versehen müssen |
| Geheime Urkunde | Der Erblasser muss die von ihm unterzeichnete Urkunde versiegeln und sie vor mindestens 2 Zeugen vorlegen sowie das vorgeschriebene Verfahren einhalten |
| Mündliche Urkunde | Bei dringenden Gründen wie Krankheit muss das Testament unter Mitwirkung von mindestens 2 Zeugen mündlich erklärt, niedergeschrieben, vorgelesen und genehmigt sowie gerichtlich bestätigt werden |

Für jede Form gelten weitere, in der Tabelle nicht aufgeführte Einzelvoraussetzungen. Insbesondere besteht bei einer eigenhändigen Urkunde ein hohes Nichtigkeitsrisiko, wenn lediglich ein Computerausdruck unterschrieben oder das Errichtungsdatum weggelassen wird. Für geheime und mündliche Urkunden gelten gesonderte Einreichungs- oder Bestätigungsfristen, weshalb die Bestimmungen und Verfahren des Zivilgesetzbuchs genau geprüft werden müssen.

### Errichtung durch eine Person ohne Testierfähigkeit

Nach dem Zivilgesetzbuch kann eine Person, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kein Testament errichten. Auch bei einer mindestens 17 Jahre alten Person kann das Testament nichtig sein, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaß, um Bedeutung und Folgen des Testaments vernünftig zu beurteilen.

Die Einsichtsfähigkeit wird nicht allein aufgrund einer Demenzdiagnose oder der Einleitung einer Erwachsenenbetreuung pauschal beurteilt. Berücksichtigt werden umfassend der kognitive Zustand zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, das Verständnis für den Umfang des Vermögens und die familiären Verhältnisse, die Komplexität des Testamentsinhalts, Behandlungsunterlagen sowie das Verhalten vor und nach der Errichtung. Auch eine unter Erwachsenenbetreuung stehende Person kann bei wiedererlangter Einsichtsfähigkeit unter Mitwirkung eines Arztes nach den im Zivilgesetzbuch festgelegten Voraussetzungen ein Testament errichten. Der Betreuungsstatus als solcher führt daher nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit.

### Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gegen Wirksamkeitsvorschriften

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt, ist nichtig. Ein Testament, das Vermögen unter der Bedingung zuwendet, dass eine andere Person getötet wird, knüpft beispielsweise an eine Straftat an und dürfte daher kaum als wirksam anerkannt werden. Auch Bedingungen, welche die persönliche Freiheit übermäßig einschränken, können je nach ihrem konkreten Inhalt und Ausmaß nichtig sein.

Nicht jedes Testament wird allein deshalb automatisch nichtig, weil es gegen ein Gesetz verstößt. Es ist gesondert zu beurteilen, ob die betreffende Bestimmung eine zwingende Wirksamkeitsvorschrift ist, die dem Rechtsgeschäft seine Wirkung abspricht. Außerdem ist zwischen einer Beeinträchtigung gesetzlicher Rechte anderer Erben und der Frage zu unterscheiden, ob das Testament selbst nichtig ist.

## Bei Testamentsstreitigkeiten nach dem Tod zu prüfende Punkte

Wird ein Testament gefunden oder werden mehrere Testamentsurkunden zugleich entdeckt, ist eine Prüfung in der folgenden Reihenfolge sinnvoll:

1. Das Original der Testamentsurkunde und der Zustand der Versiegelung werden gesichert.
2. Das Errichtungsdatum und die Errichtungsform des Testaments werden festgestellt.
3. Die je nach Form geltenden Anforderungen an Unterschrift, Siegel, Zeugen, notarielle Beurkundung und gerichtliche Bestätigung werden geprüft.
4. Mehrere Testamente werden daraufhin verglichen, ob sie einander widersprechende Inhalte enthalten.
5. Schenkungen oder Verkäufe zu Lebzeiten sowie eine mögliche Vernichtung des Vermächtnisgegenstands werden geprüft.
6. Unterlagen zur Einsichtsfähigkeit des Erblassers sowie zu Irrtum, Täuschung oder Drohung zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung werden gesammelt.
7. Die Ausübungsfristen für einschlägige Rechte wie das Anfechtungsrecht und den Anspruch auf Wiederherstellung des Erbrechts werden geprüft.

Die gerichtliche Bestätigung ist ein Verfahren zur Sicherung und Feststellung des Zustands und der Form der Testamentsurkunde und steht nicht einem rechtskräftigen Urteil über die materielle Wirksamkeit des Testaments gleich. Auch bei einem formell gerichtlich bestätigten Testament können Nichtigkeits- oder Anfechtungsgründe gesondert geltend gemacht werden.

## So lässt sich ein Testament sicher ändern

Wer ein Testament ändern möchte, sollte sich nicht darauf beschränken, beliebige Passagen im bisherigen Dokument durchzustreichen oder die Familie lediglich mündlich darüber zu informieren.

- Im neuen Testament ist eindeutig anzugeben, ob das bisherige Testament vollständig oder nur teilweise widerrufen wird.
- Sollen einzelne frühere Bestimmungen fortgelten, sollten diese im neuen Testament erneut vollständig festgehalten werden.
- Auch das neue Testament selbst muss sämtliche Voraussetzungen einer der fünf gesetzlichen Formen erfüllen.
- Vermögensgegenstände wie Immobilien oder Bankguthaben sind so genau zu bezeichnen, dass sie identifiziert werden können.
- Das Errichtungsdatum ist eindeutig festzuhalten und ein Aufbewahrungsort für das Original zu bestimmen.
- Ist wegen hohen Alters, schwerer Krankheit oder möglicher Zweifel an der kognitiven Fähigkeit mit Streit zu rechnen, sollte erwogen werden, Nachweise über die Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung zu sichern.

Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder einem hohen Risiko familiärer Streitigkeiten empfiehlt es sich, Form und Wortlaut durch einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Juristen prüfen zu lassen.

## FAQ

### Kann der Erblasser sein Testament ohne Angabe von Gründen widerrufen?
Ja. Der Erblasser kann sein Testament bis zu seinem Tod ganz oder teilweise widerrufen, ohne Gründe anzugeben oder die Zustimmung des Bedachten einzuholen. Auch eine Vereinbarung, mit der im Voraus auf das Widerrufsrecht verzichtet wird, ist unwirksam.

### Wird ein früheres Testament vollständig unwirksam, wenn ein neues Testament errichtet wird?
Es verliert nicht immer vollständig seine Wirksamkeit. Nur die Teile, in denen das neue und das frühere Testament miteinander unvereinbar sind, gelten als widerrufen; nicht kollidierende frühere Bestimmungen können fortgelten.

### Wird ein Testament widerrufen, wenn die Testamentsurkunde zerrissen wird?
Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vorsätzlich in der Absicht vernichtet, das Testament zu widerrufen, kann dies im Umfang der Vernichtung als Widerruf gelten. Eine versehentliche Beschädigung oder ein Verlust sind anders zu beurteilen. Da es zu Streitigkeiten kommen kann, wenn die Vorsätzlichkeit unklar ist, ist es sicherer, die Widerrufsabsicht in einem neuen, formwirksamen Testament ausdrücklich festzuhalten.

### Ist ein am Computer verfasstes und unterschriebenes Testament wirksam?
Bei einem eigenhändigen Testament muss der Erblasser den gesamten Text, das Jahr, den Monat und den Tag, seine Anschrift sowie seinen Namen eigenhändig schreiben und das Dokument mit seinem Siegel versehen. Daher erfüllt ein am Computer erstellter Ausdruck, der lediglich unterschrieben wurde, grundsätzlich nicht die Voraussetzungen. Wurden jedoch die Voraussetzungen einer anderen gesetzlich vorgesehenen Form, etwa einer notariellen Urkunde, erfüllt, ist dies gesondert zu beurteilen.

### Ist auch ein Testament wirksam, das der Familie nur mündlich mitgeteilt wurde?
Äußerungen, die der Familie im Alltag lediglich mündlich mitgeteilt wurden, stellen im Allgemeinen kein gesetzlich wirksames Testament dar. Ein mündliches Nottestament setzt dringende Umstände wie eine Erkrankung voraus und muss strenge Anforderungen erfüllen, darunter mindestens 2 Zeugen, die Aufzeichnung, das Vorlesen und die Genehmigung sowie die gerichtliche Bestätigung.

### Sind alle Testamente von Demenzkranken unwirksam?
Nicht jedes Testament wird allein aufgrund einer Demenzdiagnose automatisch unwirksam. Entscheidend ist, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung in der Lage war, den Inhalt des Testaments und dessen rechtliche Folgen zu verstehen. Dies wird unter Gesamtwürdigung unter anderem der Behandlungsunterlagen, des damaligen Verhaltens und der Komplexität des Testaments beurteilt.

### Steht die Wirksamkeit eines Testaments endgültig fest, wenn es gerichtlich bestätigt wurde?
Nein. Die gerichtliche Bestätigung ist ein Verfahren zur Feststellung und Sicherung der Form und des Zustands der Testamentsurkunde und kein Urteil, das die materielle Wirksamkeit des Testaments endgültig feststellt. Auch danach kann das Testament wegen Formverstößen, fehlender Testierfähigkeit, Betrugs oder Nötigung angefochten werden.

### Kann ein aufgrund eines Irrtums oder Betrugs errichtetes Testament auch nach dem Tod angefochten werden?
Ob eine Anfechtung nach dem Tod möglich ist, kann davon abhängen, ob das Anfechtungsrecht auf den Erben übergeht und wie weit die Befugnisse des Testamentsvollstreckers reichen. Allerdings müssen ein Irrtum über einen wesentlichen Punkt oder Betrug beziehungsweise Nötigung nachgewiesen werden. Zudem sind die zivilrechtlichen Ausschlussfristen von 3 Jahren ab dem Tag, an dem die Anfechtung möglich ist, und von 10 Jahren ab dem Tag des Rechtsgeschäfts zu prüfen.

### Lebt das ursprüngliche Testament wieder auf, wenn ein späteres Testament widerrufen wird?
Grundsätzlich lebt das ursprüngliche Testament nicht automatisch wieder auf, selbst wenn das spätere Testament oder das Rechtsgeschäft unter Lebenden seinerseits widerrufen wird. Da es gesetzlich vorgesehene Ausnahmen geben kann, ist es zur Wiederinkraftsetzung des ursprünglichen Testaments eindeutiger, ein neues Testament mit dessen Inhalt formwirksam zu errichten.

## Sources

- [Zentrum für staatliche Rechtsinformationen – Bürgerliches Gesetzbuch](https://www.law.go.kr/법령/민법)

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