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title: "Immobiliengesamtsteuer: Freibetrag bleibt 1,2 Mrd. Won"
locale: de
category: news
category_name: "Nachrichten"
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license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/comprehensive-real-estate-tax-1-house-deduction-revision-2026
published_at: 2026-09-09T10:23:05+09:00
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# Immobiliengesamtsteuer: Freibetrag bleibt 1,2 Mrd. Won

> Die Regierung hat die geplante Kürzung der Freibeträge für nicht ansässige Eigentümer einer einzigen Wohnung und für Ehepaare mit gemeinsamem Eigentum zurückgenommen. Die Belastungsgrenze bleibt bei 150 %, doch die Ausweitung des Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum und weitere Maßnahmen bleiben Teil des Regierungsentwurfs.

## Key Points

- Der Regierungsentwurf wurde so geändert, dass der Grundfreibetrag für nicht ansässige Eigentümer einer einzigen Wohnung wie bisher bei 1,2 Mrd. Won bleibt.
- Bei gemeinsamem Eigentum von Ehepaaren bleibt der Freibetrag bei 600 Mio. Won pro Person und insgesamt 1,2 Mrd. Won.
- Der Plan, die Belastungsgrenze bei der Besitzsteuer auf 200 % anzuheben, wurde zurückgenommen.
- Der geplante Freibetrag von 1,4 Mrd. Won für Eigentümer einer einzigen selbst genutzten Wohnung und die angestrebte Verschärfung der Besteuerung bleiben bestehen.
- Da der Regierungsentwurf nicht mit dem geltenden Gesetz gleichzusetzen ist, müssen die Beratungen im Parlament und die endgültigen Gesetzesänderungen geprüft werden.

Die Regierung hat den Plan zurückgezogen, den Grundfreibetrag bei der umfassenden Immobiliensteuer für Eigentümer einer einzigen, nicht selbst bewohnten Wohnimmobilie auf 900 Mio. Won zu senken. Bei gemeinsamem Eigentum bleibt der Freibetrag insgesamt bei 1,2 Mrd. Won. Auch die Obergrenze für die Steuerbelastung bleibt unverändert bei 150%, während die Ausweitung des Freibetrags für Selbstnutzer weiterverfolgt wird.

Stand: überarbeiteter Steuerreformplan der Regierung vom September 2026

## Kernpunkte des überarbeiteten Plans zur umfassenden Immobiliensteuer 2026

Der Kern dieser Überarbeitung besteht darin, einige der geplanten Verschärfungen der Steuerbelastung zurückzunehmen. Der Freibetrag für Eigentümer einer einzigen, nicht selbst bewohnten Wohnimmobilie und die Obergrenze für die Steuerbelastung bleiben unverändert. „Nicht selbst bewohnt“ bedeutet hier, dass die betreffende Person tatsächlich nicht in der Immobilie lebt.

| Kategorie | Derzeitige Regelung | Ursprünglicher Regierungsentwurf | Überarbeiteter Regierungsentwurf |
|---|---:|---:|---:|
| Grundfreibetrag für Selbstnutzer mit einer Wohnimmobilie | 1,2 Mrd. Won | 1,4 Mrd. Won | 1,4 Mrd. Won |
| Grundfreibetrag für Eigentümer einer einzigen, nicht selbst bewohnten Wohnimmobilie | 1,2 Mrd. Won | 900 Mio. Won | 1,2 Mrd. Won |
| Freibetrag bei gemeinsamem Eigentum von Ehepaaren | 600 Mio. Won pro Person, insgesamt 1,2 Mrd. Won | 400 Mio. Won pro Person, insgesamt 800 Mio. Won | 600 Mio. Won pro Person, insgesamt 1,2 Mrd. Won |
| Obergrenze für die Belastung durch Besitzsteuern | 150% | 200% | 150% |

Der in der Tabelle aufgeführte überarbeitete Regierungsentwurf ist kein Gesetz, das unmittelbar in Kraft tritt. Eine Änderung des Steuerrechts erfordert die Beratung durch die Nationalversammlung und eine Gesetzesänderung. Bei der tatsächlichen Steuererklärung müssen die Rechtsvorschriften des jeweiligen Steuerjahres geprüft werden.

Der genaue offizielle Wortlaut ist in den Unterlagen zur Überarbeitung des Steuerreformplans 2026 auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zu prüfen. Ob die Regelungen in Kraft getreten sind, lässt sich anhand des Gesetzes über die umfassende Immobiliensteuer im staatlichen Rechtsinformationszentrum abgleichen. Die individuell geltenden Kriterien sind den Informationen der nationalen Steuerbehörde zu entnehmen.

## Übersicht der Freibeträge nach Voraussetzungen

Welche Regelung angewendet wird, hängt davon ab, ob die Immobilie tatsächlich selbst bewohnt wird und in welcher Eigentumsform sie gehalten wird. Im überarbeiteten Entwurf wurden die geplanten Kürzungen für Nichtselbstnutzer und Miteigentümer zurückgenommen. Die geplante Ausweitung des Freibetrags für Selbstnutzer mit einer Wohnimmobilie bleibt bestehen.

| Besitzverhältnisse | Freibetrag nach dem überarbeiteten Regierungsentwurf | Zu prüfen |
|---|---:|---|
| Alleineigentum und tatsächliche Selbstnutzung | Geplanter Freibetrag von 1,4 Mrd. Won bleibt bestehen | Bis zur Gesetzesänderung derzeitige Regelung prüfen |
| Alleineigentum ohne tatsächliche Selbstnutzung | Weiterhin 1,2 Mrd. Won | Geplante Kürzung auf 900 Mio. Won zurückgenommen |
| Eine Wohnimmobilie im gemeinsamen Eigentum eines Ehepaars | Weiterhin 600 Mio. Won pro Person, insgesamt 1,2 Mrd. Won | Geplante Kürzung auf 400 Mio. Won pro Person zurückgenommen |
| Fälle, in denen die Obergrenze für die Steuerbelastung gilt | Weiterhin 150% | Vergleich mit den Besitzsteuern des Vorjahres |

Die endgültige Steuerhöhe wird nicht allein danach bestimmt, ob die Immobilie selbst bewohnt wird. Auch der amtlich festgestellte Immobilienwert und die Eigentumsanteile wirken sich auf die individuelle Berechnung aus. Die Besteuerungsart ist anhand des endgültigen Gesetzes und der Kriterien der nationalen Steuerbehörde zu bestimmen.

## Berechnungsbeispiel für die Obergrenze der Steuerbelastung

Die Obergrenze für die Steuerbelastung begrenzt einen starken Anstieg der Besitzsteuern innerhalb eines Jahres. Im überarbeiteten Regierungsentwurf bleibt die Obergrenze bei 150%. Die folgende Berechnung ist ein einfaches Beispiel aus den veröffentlichten Informationen.

1. Es wird angenommen, dass die Summe aus Vermögensteuer und umfassender Immobiliensteuer im vergangenen Jahr 1 Mio. Won betrug.
2. Die für dieses Jahr berechneten Besitzsteuern belaufen sich insgesamt auf 2 Mio. Won.
3. Bei Anwendung der Obergrenze von 150% beträgt die Belastung höchstens 1,5 Mio. Won.
4. Nach dem ursprünglich geplanten Wert von 200% würden die berechneten 2 Mio. Won vollständig angesetzt.

Der sich in diesem Beispiel aus der Überarbeitung ergebende Unterschied bei der Obergrenze ist anhand der Unterlagen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zur Überarbeitung des Steuerreformplans zu prüfen. Er entspricht nicht dem Ermäßigungsbetrag für alle Steuerpflichtigen. Liegt die für dieses Jahr berechnete Steuer unter der Obergrenze, hat diese keine begrenzende Wirkung.

## Warum ein Freibetrag von 1,2 Mrd. Won keine Steuerermäßigung von 1,2 Mrd. Won bedeutet

Der Grundfreibetrag wird nicht direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen. Er dient als Schwelle, anhand derer der steuerpflichtige Betrag vom amtlich festgestellten Immobilienwert abgegrenzt wird. Daher unterscheiden sich der Freibetrag und die tatsächliche Steuerersparnis.

Bei der Berechnung der umfassenden Immobiliensteuer bildet der nach Abzug des Freibetrags verbleibende Betrag den Ausgangspunkt. Anschließend werden der Verkehrswertfaktor und der Steuersatz in die Berechnung einbezogen. Im letzten Schritt wird geprüft, ob die jeweils geltende Obergrenze für die Steuerbelastung anzuwenden ist.

- Ein Freibetrag von 1,2 Mrd. Won bedeutet nicht, dass Steuern in Höhe von 1,2 Mrd. Won entfallen.
- Auch bei gleichem amtlich festgestelltem Immobilienwert können sich Eigentumsform und Wohnsituation unterscheiden.
- Steigt der Verkehrswertfaktor, kann sich der für die Besteuerung maßgebliche Betrag erhöhen.
- Die genaue Steuerhöhe muss nach der gesetzlichen Berechnungsformel des jeweiligen Jahres berechnet werden.

## Nicht zurückgenommene Änderungen der umfassenden Immobiliensteuer

Der Reformplan zur umfassenden Immobiliensteuer wurde nicht vollständig zurückgenommen. Der Plan, den Freibetrag für Selbstnutzer mit einer Wohnimmobilie auf 1,4 Mrd. Won anzuheben, bleibt bestehen. Auch die geplante stärkere Besteuerung hochpreisiger Immobilien wird beibehalten.

| Verbleibende Reformrichtung | Stand nach der Überarbeitung | Mögliche Auswirkungen auf die Steuerhöhe |
|---|---|---|
| Ausweitung des Freibetrags für Selbstnutzer mit einer Wohnimmobilie | Plan zur Anhebung von 1,2 Mrd. Won auf 1,4 Mrd. Won bleibt bestehen | Der steuerpflichtige Betrag kann sinken |
| Höhere Steuersätze für hochpreisige Immobilien | Reformrichtung bleibt bestehen | Im betroffenen Tarifbereich kann die Steuerbelastung steigen |
| Anhebung des Verkehrswertfaktors | Schrittweise Anhebung bleibt vorgesehen | Die Bemessungsgrundlage kann steigen |

Die endgültigen Steuersätze und Faktoren hängen vom Gesetz und den untergeordneten Rechtsvorschriften ab. Die individuelle Steuerhöhe lässt sich nicht allein auf Grundlage des Regierungsentwurfs bestimmen. Der Inhalt kann sich während der Beratungen in der Nationalversammlung erneut ändern.

## Reihenfolge zur Prüfung von Regierungsentwurf und geltendem Recht

Bei der steuerlichen Beurteilung müssen der veröffentlichte Entwurf und das geltende Recht unterschieden werden. Der Regierungsentwurf gibt zunächst nur die Richtung der geplanten Änderungen vor. Die tatsächliche Steuerpflicht richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften.

1. Prüfen, ob Alleineigentum oder gemeinsames Eigentum vorliegt.
2. Feststellen, ob die betreffende Immobilie tatsächlich selbst bewohnt wird.
3. In den Unterlagen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen die Änderungen des Regierungsentwurfs prüfen.
4. Im staatlichen Rechtsinformationszentrum das endgültig geänderte Gesetz prüfen.
5. Die Berechnungskriterien für das jeweilige Steuerjahr anhand der Informationen der nationalen Steuerbehörde abgleichen.

Nach Erhalt des Steuerbescheids sollte zunächst das darin angegebene Steuerjahr geprüft werden. Wird der Freibetrag eines anderen Jahres angewendet, fällt die Berechnung anders aus. Es ist sicherer, die zu zahlende Summe nicht allein anhand der Regierungsankündigung als endgültig anzusehen.

## Häufige Fehler

Das häufigste Missverständnis besteht darin, die 1,2 Mrd. Won als Steuerabzug zu betrachten. Die Obergrenze von 150% wird mitunter auch so verstanden, dass die Steuer nur um 50% steigt. Zudem wird der Regierungsentwurf manchmal fälschlich für bereits geltendes Recht gehalten.

- Eigentümer einer einzigen, nicht selbst bewohnten Wohnimmobilie sind nicht mit im Ausland ansässigen Personen im steuerrechtlichen Sinne zu verwechseln.
- Der Grundfreibetrag darf nicht direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden.
- Die Obergrenze für die Steuerbelastung und der Steuersatz der umfassenden Immobiliensteuer sind nicht dasselbe.
- Der überarbeitete Regierungsentwurf darf nicht als endgültig in Kraft getretenes Gesetz angesehen werden.
- Die individuelle Berechnung darf nicht allein wegen des Gesamtfreibetrags bei gemeinsamem Eigentum unterbleiben.

Die Obergrenze für die Steuerbelastung dient dazu, das Ausmaß des Anstiegs zu begrenzen. Sie ist weder ein Steuersatz noch ein Freibetrag. Der endgültig zu zahlende Betrag muss anhand der individuellen Steuerdaten geprüft werden.

## Häufig gestellte Fragen

### Wird der Freibetrag für Eigentümer einer einzigen, nicht selbst bewohnten Wohnimmobilie auf 900 Mio. Won gesenkt?

Im überarbeiteten Regierungsentwurf wurde der Plan zur Senkung auf 900 Mio. Won zurückgenommen. Der Freibetrag soll wie bisher bei 1,2 Mrd. Won bleiben. Ob dies endgültig angewendet wird, muss anhand des geänderten Gesetzes geprüft werden.

### Beträgt der Freibetrag für Selbstnutzer mit einer Wohnimmobilie ebenfalls 1,2 Mrd. Won?

Der derzeitige Freibetrag wird mit 1,2 Mrd. Won angegeben. Der Regierungsentwurf hält an der geplanten Anhebung auf 1,4 Mrd. Won fest. Vor der Gesetzesänderung müssen der Regierungsentwurf und das geltende Recht unterschieden werden.

### Wie hoch ist der Freibetrag bei gemeinsamem Eigentum eines Ehepaars?

Der überarbeitete Entwurf behält 600 Mio. Won pro Person bei. Für das Ehepaar insgesamt sind es 1,2 Mrd. Won. Bei der individuellen Anwendung müssen zugleich die Eigentumsanteile und die Besteuerungsart geprüft werden.

### Was bedeutet die Obergrenze der Steuerbelastung von 150%?

Sie begrenzt die Besitzsteuern dieses Jahres auf höchstens 150% des Vergleichswerts. Dadurch wird ein starker Anstieg der Belastung durch Vermögensteuer und umfassende Immobiliensteuer abgemildert. Sie bedeutet nicht, dass der Steuersatz der umfassenden Immobiliensteuer 150% beträgt.

### Wurde der Reformplan zur umfassenden Immobiliensteuer vollständig zurückgenommen?

Nur einige geplante Verschärfungen der Steuerbelastung wurden zurückgenommen. Die Ausweitung des Freibetrags für Selbstnutzer mit einer Wohnimmobilie bleibt vorgesehen. Auch die stärkere Besteuerung hochpreisiger Immobilien und die geplante Anhebung des Faktors werden beibehalten.

## FAQ

### Wird der Freibetrag bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer für Eigentümer einer einzigen, nicht selbst bewohnten Immobilie auf 900 Millionen Won gesenkt?
Die Regierung hat den Plan, ihn auf 900 Millionen Won zu senken, zurückgezogen. Der überarbeitete Regierungsentwurf behält den derzeitigen Freibetrag von 1,2 Milliarden Won bei.

### Wurde auch der Vorschlag für einen Freibetrag von 1,4 Milliarden Won für Eigentümer einer einzigen, selbst bewohnten Immobilie zurückgezogen?
Der Vorschlag, den Freibetrag für Eigentümer einer einzigen, selbst bewohnten Immobilie auf 1,4 Milliarden Won anzuheben, wurde beibehalten. Da es sich jedoch um einen Regierungsentwurf handelt, muss das endgültige Gesetz geprüft werden.

### Wie hoch ist der Freibetrag für eine einzige Immobilie im gemeinsamen Eigentum eines Ehepaars?
Der überarbeitete Entwurf behält 600 Millionen Won pro Person bei. Für beide Ehepartner zusammen sind es 1,2 Milliarden Won.

### Wird die Obergrenze der Steuerbelastung bei der umfassenden Immobilienbesitzsteuer auf 200 % angehoben?
Der Plan einer Anhebung auf 200 % wurde zurückgezogen. Im überarbeiteten Regierungsentwurf bleibt die derzeitige Obergrenze von 150 % bestehen.

### Bezieht sich die Obergrenze der Steuerbelastung von 150 % auf den Steuersatz der umfassenden Immobilienbesitzsteuer?
Sie bezeichnet nicht den Steuersatz, sondern einen Mechanismus zur Begrenzung des Anstiegs der Immobilienbesitzsteuer. Er sorgt dafür, dass der Vergleichssteuerbetrag dieses Jahres 150 % des Vorjahreswerts nicht überschreitet.

### Bedeutet der Grundfreibetrag von 1,2 Milliarden Won, dass 1,2 Milliarden Won von der Steuer abgezogen werden?
Der Grundfreibetrag ist kein Betrag, der direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen wird. Er ist ein Maßstab, der bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags anhand des amtlich festgesetzten Immobilienwerts angewendet wird.

### Ab wann gilt der überarbeitete Regierungsentwurf unmittelbar?
Er tritt nicht allein aufgrund der Ankündigung der Regierung sofort in Kraft. Nach der Beratung in der Nationalversammlung und der Gesetzesänderung müssen die für das betreffende Steuerjahr geltenden Durchführungsbestimmungen geprüft werden.

## Sources

- [Ministerium für Wirtschaft und Finanzen](https://www.moef.go.kr/)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum](https://www.law.go.kr/)
- [Nationale Steuerbehörde](https://www.nts.go.kr/)

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