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title: "Ist es illegal, wenn Kinder die Kreditkarte ihrer Eltern nutzen? Kartenübertragung und Schenkungsteuer"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/child-using-parent-credit-card-korea-law-gift-tax
published_at: 2026-08-07T23:39:48+09:00
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# Ist es illegal, wenn Kinder die Kreditkarte ihrer Eltern nutzen? Kartenübertragung und Schenkungsteuer

> Die Nutzung einer auf die Eltern ausgestellten Kreditkarte durch deren Kinder ist nach den Kartenbedingungen nicht gestattet. Werden die Karte und die Nutzungsbefugnis rechtlich übertragen, kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Der wirtschaftliche Vorteil, der entsteht, wenn Eltern persönliche Ausgaben ihrer Kinder übernehmen, kann der Schenkungsteuer unterliegen, sofern die Voraussetzungen für steuerfreie Lebenshaltungskosten oder den Schenkungsfreibetrag nicht erfüllt sind.

## Key Points

- Auch mit Zustimmung des Karteninhabers wird die freie Nutzung einer auf die Eltern ausgestellten Kreditkarte durch deren Kinder nicht zu einer rechtmäßigen Nutzung.
- Wer eine Kreditkarte überträgt oder übernimmt, kann nach dem Gesetz über spezialisierte Kreditfinanzierung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Won belegt werden.
- Allein die Tatsache, dass einmal stellvertretend eine Zahlung vorgenommen wurde, begründet nicht automatisch eine strafbare Übertragung; auch die Umstände und die Art der Überlassung von Karte und Nutzungsbefugnis werden berücksichtigt.
- Werden einem unterhaltsbedürftigen Kind übliche Lebenshaltungs- oder Ausbildungskosten gezahlt und unmittelbar für diesen Zweck ausgegeben, fällt möglicherweise keine Schenkungsteuer an.
- 50 Millionen Won für volljährige Kinder und 20 Millionen Won für minderjährige Kinder sind Schenkungsfreibeträge für einen Zeitraum von 10 Jahren und keine jährlichen Steuerfreibeträge, die für jede Kartennutzung gelten.

Auch wenn die Eltern zugestimmt haben, ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Kind eine auf den Namen der Eltern ausgestellte Kreditkarte wie seine eigene verwendet. Allerdings stellt nicht jede Zahlung automatisch eine Straftat dar. Die Beurteilung nach dem Kreditkartenrecht und im Hinblick auf die Schenkungsteuer hängt davon ab, **wie die Karte überlassen wurde**, **für wen die Ausgaben bestimmt waren** und **ob das Kind die verwendeten Beträge zurückgezahlt hat**.

## Zunächst das Fazit: Kreditkartenfrage und Schenkungsteuerfrage sind getrennt zu betrachten

Für eine korrekte Beurteilung muss dieses Problem in die folgenden zwei Schritte unterteilt werden.

1. **Rechtmäßigkeit der Kartennutzung:** Es ist zu prüfen, ob dem Kind die auf den Namen der Eltern ausgestellte Karte und die Nutzungsbefugnis überlassen wurden.
2. **Schenkungsteuerpflicht:** Es ist zu prüfen, ob die Eltern die Kartenabrechnung für das Kind bezahlt haben und das Kind dadurch unentgeltlich einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten hat.

Ein Verstoß gegen die Kartenbedingungen führt nicht automatisch dazu, dass für sämtliche Ausgaben Schenkungsteuer anfällt. Umgekehrt kann die Schenkungsteuerfrage gesondert bestehen bleiben, wenn die Eltern persönliche Ausgaben des Kindes übernommen haben, selbst wenn eine vom Kartenunternehmen ordnungsgemäß ausgestellte Familienkarte verwendet wurde.

## Warum ist es problematisch, wenn ein Kind die Kreditkarte der Eltern verwendet?

### Die Übertragung und Übernahme einer Kreditkarte ist gesetzlich verboten

Artikel 15 des Gesetzes über spezialisierte Kreditfinanzgeschäfte verbietet es, eine Kreditkarte zu übertragen oder zu übernehmen sowie ein Pfandrecht an einer Kreditkarte zu bestellen. Nach den Strafvorschriften desselben Gesetzes kann eine Person, die unter Verstoß gegen diese Vorschrift eine Kreditkarte überträgt oder übernimmt, mit **Freiheitsstrafe von höchstens 1 Jahr oder Geldstrafe von höchstens 10 Millionen Won** bestraft werden.

Allerdings kann nicht allein aus dem Umstand, dass das Kind einmal stellvertretend eine Zahlung vorgenommen hat, geschlossen werden, dass automatisch der gesetzliche Straftatbestand der Übertragung oder Übernahme erfüllt ist. Vielmehr sind die folgenden konkreten Umstände insgesamt zu berücksichtigen.

- Ob die Eltern dem Kind die Karte zur dauerhaften Aufbewahrung überlassen haben
- Ob das Kind nach eigenem Bedarf selbstständig Zahlungen vorgenommen hat
- Ob auch die PIN oder Authentifizierungsmittel für Onlinezahlungen überlassen wurden
- Wie lang der Nutzungszeitraum war und wie häufig und in welcher Höhe die Karte verwendet wurde
- Ob das Kind im Auftrag der Eltern Waren für die Eltern bezahlt hat
- Wer die Kartenabrechnung tatsächlich beglichen hat

Die zutreffende Aussage lautet daher nicht: „Wenn das Kind die Karte einmal benutzt, ist dies immer eine Straftat“, sondern vielmehr: **Die Überlassung der Karte und der Nutzungsbefugnis an das Kind ist verboten, und wenn diese Form der Überlassung rechtlich als Übertragung gilt, kann sie strafbar sein.**

### Auch mit Zustimmung der Eltern handelt es sich nicht um eine reguläre Nutzung durch den Karteninhaber

Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel, das von dem auf der Karte angegebenen Kartenmitglied persönlich zu verwenden ist. Die Standardbedingungen für private Kreditkartenmitglieder und die Bedingungen der Kartenunternehmen verbieten es dem Mitglied im Allgemeinen, die Karte durch Dritte einschließlich Ehepartnern oder Familienangehörigen nutzen zu lassen.

Die Zustimmung der Eltern ist ein wichtiger Umstand bei der Beurteilung, ob ein Diebstahl oder eine unbefugte Nutzung vorliegt, macht das Kind jedoch nicht zu einem ordnungsgemäßen Kartenmitglied. Ein Verstoß gegen die Bedingungen kann zur Sperrung der Karte, zur Kündigung des Vertrags, zur Einschränkung der Erstattung im Schadensfall oder zu Streitigkeiten über die Haftung für die Kartenabrechnung führen.

Wurde die Karte ohne Zustimmung der Eltern verwendet, handelt es sich nicht nur um eine Frage der Vertragsbedingungen. Je nach den Umständen der Nutzung können zusätzlich strafrechtliche Fragen wie Betrug, Diebstahl oder die unbefugte Verwendung elektronischer Zahlungsauthentifizierungsmittel zu prüfen sein.

## Wenn die Eltern die Kartenabrechnung bezahlen, kann eine Schenkung vorliegen

Für die Schenkungsteuer ist nicht entscheidend, auf wessen Namen die Karte ausgestellt ist, sondern **ob das Kind ohne Gegenleistung einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten hat**. Wenn das Kind mit der Karte der Eltern eigene Waren oder Dienstleistungen erwirbt und die Eltern die Kosten tragen, kann dies als Begleichung von Verbindlichkeiten oder Konsumausgaben des Kindes durch die Eltern angesehen werden und eine Schenkungsteuerfrage entstehen.

In den folgenden Fällen kann dagegen kein oder nur ein geringerer Schenkungsbetrag an das Kind vorliegen.

- Wenn das Kind lediglich Waren für die Eltern gekauft und selbst keinen Vorteil erlangt hat
- Wenn das Kind den gesamten verwendeten Betrag tatsächlich an die Eltern zurückgezahlt hat
- Wenn es sich um ein Darlehen der Eltern an das Kind handelt und die Rückzahlungsbedingungen sowie die tatsächlichen Rückzahlungen nachgewiesen werden können
- Wenn es sich um gewöhnliche Lebenshaltungs- oder Ausbildungskosten handelt, die gesetzlich von der Steuer befreit sind

Wer eine Rückzahlung geltend machen will, sollte Überweisungsnachweise, Kartenabrechnungen und Abrechnungsunterlagen aufbewahren. Wird erst nachträglich ein formaler Darlehensvertrag erstellt, ohne dass tatsächlich eine Rückzahlung erfolgt, kann die Anerkennung als Darlehen versagt werden.

## Wann sind Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten von der Schenkungsteuer befreit?

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz bestimmt bestimmte Vermögenszuwendungen, darunter nach allgemeiner gesellschaftlicher Auffassung angemessene Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten, als von der Schenkungsteuer befreit. Nicht jede Ausgabe wird jedoch allein deshalb zu Lebenshaltungskosten, weil die Eltern sie bezahlt haben.

Im Allgemeinen werden die folgenden Voraussetzungen gemeinsam geprüft.

- Ob die Eltern verpflichtet oder gehalten sind, das Kind zu unterhalten
- Ob das Kind die betreffenden Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann
- Ob die Höhe angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie und der allgemeinen gesellschaftlichen Auffassung üblich ist
- Ob das gezahlte Geld unmittelbar für Lebenshaltungs- oder Ausbildungskosten ausgegeben wurde
- Ob es nicht zum Sparen, Investieren oder zum Erwerb von Vermögen verwendet wurde

| Ausgabenbeispiel | Allgemeine Richtung der steuerlichen Beurteilung |
|---|---|
| Lebensmittel-, Wohn- und Studiengebühren eines unterhaltsbedürftigen Kindes | Steuerbefreiung möglich, wenn sie in üblichem Umfang unmittelbar verbraucht wurden |
| Das Kind bezahlt stellvertretend Dinge des täglichen Bedarfs, die gemeinsam mit den Eltern genutzt werden | Möglicherweise schwer als persönliche Schenkung an das Kind anzusehen |
| Das Kind zahlt nach der Nutzung denselben Betrag an die Eltern zurück | Möglicherweise keine Schenkung, wenn die tatsächliche Rückzahlung nachgewiesen wird |
| Teure Luxuswaren, übermäßige Reisekosten, luxuriöser Konsum | Erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerbefreiung für Lebenshaltungskosten versagt wird |
| Kauf von Gutscheinen mit der Karte oder Umwandlung in Bargeld zum Sparen oder Investieren | Hohe Wahrscheinlichkeit der Besteuerung, da keine unmittelbare Verwendung für Lebenshaltungskosten vorliegt |
| Die Eltern bezahlen den Erwerb von Vermögenswerten wie Fahrzeugen oder Immobilien | Höhere Wahrscheinlichkeit der Einstufung als Schenkung statt als übliche Lebenshaltungskosten |

Dass das Kind kein Einkommen hat, ist ein wichtiger Beurteilungsfaktor, aber keine automatische Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Umgekehrt werden nicht zwingend sämtliche von den Eltern bezahlten Lebenshaltungskosten steuerpflichtig, nur weil das Kind ein eigenes Einkommen hat. Der tatsächliche Unterhaltsbedarf, der Zweck der Ausgaben und deren Höhe werden gemeinsam beurteilt.

## Die genaue Bedeutung der Freibeträge von 50 Millionen Won beziehungsweise 20 Millionen Won innerhalb von 10 Jahren

Der grundlegende Schenkungsfreibetrag für Zuwendungen von Eltern oder anderen Verwandten in gerader aufsteigender Linie lautet wie folgt.

| Beschenktes Kind | Schenkungsfreibetrag innerhalb von 10 Jahren |
|---|---:|
| Am Tag der Schenkung volljähriges Kind | 50 Millionen Won |
| Am Tag der Schenkung minderjähriges Kind | 20 Millionen Won |

Diese Beträge sind keine zulässigen Höchstgrenzen dafür, wie viel mit der Karte ausgegeben werden darf. Sie entstehen auch nicht jedes Jahr neu. Der Freibetrag wird unter Berücksichtigung der Schenkungen angewendet, die innerhalb der 10 Jahre vor dem betreffenden Schenkungstag von den Eltern oder anderen Verwandten in gerader aufsteigender Linie erhalten wurden.

Auch Beträge, die als übliche Lebenshaltungskosten von vornherein steuerfrei sind, müssen vom Schenkungsfreibetrag unterschieden werden. Beträge, welche die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Lebenshaltungskosten erfüllen, werden aus dem steuerpflichtigen Schenkungsvermögen herausgenommen. Der Freibetrag wird dagegen erst nach der Ermittlung des steuerpflichtigen Schenkungsvermögens angewendet.

## Der Schenkungsteuersatz wird nicht unmittelbar auf den gesamten Kartenumsatz angewendet

Der Schenkungsteuersatz wird abhängig von der Bemessungsgrundlage progressiv von 10 % bis 50 % angewendet.

| Bemessungsgrundlage | Steuersatz | Progressionsabzug |
|---:|---:|---:|
| Höchstens 100 Millionen Won | 10 % | Keiner |
| Mehr als 100 Millionen Won und höchstens 500 Millionen Won | 20 % | 10 Millionen Won |
| Mehr als 500 Millionen Won und höchstens 1 Milliarde Won | 30 % | 60 Millionen Won |
| Mehr als 1 Milliarde Won und höchstens 3 Milliarden Won | 40 % | 160 Millionen Won |
| Mehr als 3 Milliarden Won | 50 % | 460 Millionen Won |

Es ist daher nicht korrekt, den Kartenumsatz unmittelbar mit 10–50 % zu multiplizieren. Zunächst muss das steuerpflichtige Schenkungsvermögen zusammengerechnet werden. Anschließend sind die anwendbaren Freibeträge abzuziehen und auf die verbleibende Bemessungsgrundlage die progressiven Steuersätze anzuwenden.

Angenommen, ein volljähriges Kind hat innerhalb von 10 Jahren von seinen Eltern insgesamt steuerpflichtige Vorteile in Höhe von 60 Millionen Won erhalten und es liegen keine weiteren Schenkungen oder sonstigen Abzüge vor. Dann kann nach Abzug des Schenkungsfreibetrags für Zuwendungen von Verwandten in gerader aufsteigender Linie in Höhe von 50 Millionen Won eine Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Won verbleiben. Dieses Beispiel dient lediglich der Erläuterung der Berechnungsstruktur. Die tatsächliche Steuerhöhe hängt vom Zeitpunkt der Schenkung, früheren Schenkungen, der Abgabe einer Steuererklärung und den individuell anwendbaren Abzügen ab.

## Führt eine unterlassene Steuererklärung immer zu einer strafrechtlichen Bestrafung?

Wenn Schenkungsteuer entstanden ist, aber weder erklärt noch gezahlt wird, können zusätzlich zur eigentlichen Steuer Zuschläge wegen Nichtabgabe oder zu niedriger Erklärung sowie Säumniszuschläge erhoben werden. Allein die Tatsache, dass keine Schenkungsteuererklärung abgegeben wurde, führt jedoch nicht in jedem Fall unmittelbar zu einer strafrechtlichen Bestrafung.

Wurden Steuern durch Betrug oder andere unlautere Handlungen hinterzogen, kann sich gesondert die Frage einer Bestrafung wegen Steuerstraftaten stellen. Ein bloßer Irrtum, ein Streit über die Steuerpflicht und eine vorsätzliche Verschleierung werden rechtlich unterschiedlich behandelt, sodass die konkreten Umstände geprüft werden müssen.

Die Frist für die Schenkungsteuererklärung beträgt grundsätzlich 3 Monate ab dem Ende des Monats, in den der Tag der Schenkung fällt. Bei wiederholten Kartenzahlungen kann die Bestimmung des Schenkungszeitpunkts und des Betrags kompliziert werden. Wurden über längere Zeit hohe Beträge ausgegeben, empfiehlt sich daher eine Prüfung durch einen Steuerexperten oder das zuständige Finanzamt.

## Sichere Alternativen und Methoden zur Dokumentation

### Eine Familienkarte auf den Namen des Kindes verwenden

Eine Familienkarte, die vom Kartenunternehmen nach Prüfung des Kindes als Familienmitglied ausgestellt wurde, unterscheidet sich von der Überlassung der physischen Karte der Eltern. Da der Name des tatsächlichen Nutzers auf der Karte angegeben ist, lassen sich Probleme wegen einer Abweichung zwischen Karteninhaber und Nutzer verringern. Das erforderliche Alter und die Ausstellungsbedingungen unterscheiden sich je nach Kartenunternehmen.

Eine Familienkarte ist jedoch lediglich ein Mittel zur Lösung des Problems der Kartennutzung und führt nicht automatisch zu einer Befreiung von der Schenkungsteuer. Wenn die Eltern die Abrechnung der Familienkarte begleichen und dem Kind dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, sind die Steuerbefreiung für Lebenshaltungskosten und der Schenkungsfreibetrag gesondert zu prüfen.

### Zweck der Ausgaben und Abrechnungsunterlagen dokumentieren

Die folgenden Unterlagen können dabei helfen, die Kartennutzung und das Vorliegen einer Schenkung zu erklären.

- Kartenabrechnungen und Belege
- Unterlagen, aus denen der Zweck der Ausgaben hervorgeht, etwa Studiengebühren, Krankenhauskosten oder Miete
- Überweisungsnachweise über Rückzahlungen des Kindes an die Eltern
- Abrechnungstabellen über die Aufteilung gemeinsamer Lebenshaltungskosten
- Bei einem tatsächlichen Darlehen: Darlehensbetrag, Zinsen, Fälligkeit und Rückzahlungsverlauf

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Dokuments, sondern das tatsächlich durchgeführte Geschäft. Auch bei Vorliegen eines Darlehensvertrags kann eine Schenkung angenommen werden, wenn keine Rückzahlung erfolgt. Umgekehrt kann ein klarer Nachweis über eine sofortige vollständige Abrechnung auch ohne gesonderten Vertrag als Beleg dafür dienen, dass keine Schenkung vorliegt.

## Übersicht der wesentlichen Beurteilungen nach Situation

| Situation | Kreditkartenbezogenes Risiko | Schenkungsteuerliche Beurteilung |
|---|---|---|
| Das Kind bewahrt die Karte der Eltern langfristig auf und verwendet sie frei | Hohes Risiko eines Verstoßes gegen das Übertragungsverbot und die Vertragsbedingungen | Schenkung möglich, wenn die Eltern die Kartenabrechnung bezahlen |
| Das Kind bezahlt einmal im Auftrag der Eltern Waren für die Eltern | Konkrete Umstände der Nutzung müssen geprüft werden | Keine Schenkung, wenn das Kind keinen Vorteil erlangt hat |
| Das Kind verwendet die Karte und zahlt sofort den gesamten Betrag zurück | Das Problem der Nutzung einer Karte auf fremden Namen bleibt bestehen | Geringe Wahrscheinlichkeit einer Schenkung, wenn die tatsächliche Rückzahlung nachgewiesen wird |
| Zahlung üblicher Lebensmittel- oder Studienkosten eines unterhaltenen Kindes | Nutzung eines ordnungsgemäßen Mittels wie einer Familienkarte empfohlen | Unmittelbar verbrauchte übliche Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten können steuerfrei sein |
| Die Eltern tragen dauerhaft teure Konsumausgaben eines selbstständig lebenden Kindes | Risiko eines Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen und einer Einstufung als Übertragung | Hohe Wahrscheinlichkeit einer Einstufung als steuerpflichtige Schenkung |
| Zahlung von Lebenshaltungskosten mit einer ordnungsgemäßen Familienkarte | Probleme hinsichtlich des Kartennamens werden verringert | Gesonderte Beurteilung nach Zweck und Umfang der Zahlung |

## Abschließende Zusammenfassung

Allein die Zustimmung der Eltern berechtigt ein Kind nicht dazu, eine auf den Namen der Eltern ausgestellte Kreditkarte frei zu verwenden. Wird dem Kind die Karte zur selbstständigen Nutzung überlassen, können sich Fragen hinsichtlich einer gesetzlichen Übertragung und eines Verstoßes gegen die Kartenbedingungen ergeben. Falls erforderlich, sollte daher eine vom Kartenunternehmen anerkannte Lösung wie eine Familienkarte auf den Namen des Kindes verwendet werden.

Die steuerliche Frage ist davon getrennt zu beurteilen. Tragen die Eltern unentgeltlich persönliche Kosten des Kindes, kann eine Schenkung vorliegen. Werden dagegen für ein unterhaltsbedürftiges Kind unmittelbar Lebenshaltungs- oder Ausbildungskosten bezahlt, die nach allgemeiner gesellschaftlicher Auffassung angemessen sind, können diese steuerfrei sein. Bei hohen oder wiederkehrenden Beträgen sollten Kartenabrechnungen und Rückzahlungsnachweise aufbewahrt und auch frühere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet und geprüft werden.

## FAQ

### Dürfen Kinder die Kreditkarte ihrer Eltern benutzen, wenn die Eltern es erlauben?
Allein durch die Erlaubnis wird das Kind nicht zum ordentlichen Karteninhaber. Wenn die Überlassung der Karte und der Nutzungsbefugnis durch die Eltern an das Kind rechtlich als Übertragung gilt, kann dies strafbar sein; auch die üblichen Kartenbedingungen untersagen die Nutzung durch Dritte, einschließlich Familienangehöriger.

### Wird ein Kind sofort strafrechtlich belangt, wenn es einmal mit der Karte seiner Eltern bezahlt?
Allein die Tatsache einer einmaligen Zahlung führt nicht automatisch dazu, dass eine strafbare Übertragung festgestellt wird. Ob rechtlich eine Übertragung vorliegt, wird anhand der konkreten Umstände beurteilt, etwa der Dauer der Kartenverwahrung, einer eigenständigen Nutzungsbefugnis, des Nutzungszwecks und der Frage, ob Authentifizierungsmittel überlassen wurden.

### Handelt es sich auch dann um eine Schenkung, wenn mit der Karte der Eltern stellvertretend Gegenstände für die Eltern gekauft werden?
Wenn das Kind im Auftrag der Eltern Waren für diese bezahlt hat und selbst keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat, ist dies im Allgemeinen schwerlich als Schenkung an das Kind anzusehen. Probleme im Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen bezüglich der direkten Nutzung einer auf eine andere Person ausgestellten Karte können jedoch gesondert fortbestehen.

### Fällt keine Schenkungsteuer an, wenn das Kind den mit der Karte ausgegebenen Betrag an die Eltern zurückzahlt?
Wenn der gesamte Betrag tatsächlich zurückgezahlt wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass dies mangels unentgeltlich erlangten Vorteils nicht als Schenkung angesehen wird. Kartenabrechnungen und Überweisungsnachweise müssen aufbewahrt werden; liegt lediglich ein formaler Darlehensvertrag vor, ohne dass eine Rückzahlung erfolgt, kann dies als Schenkung beurteilt werden.

### Sind sämtliche Kartenausgaben eines Kindes ohne Einkommen als Lebenshaltungskosten steuerfrei?
Nein. Neben dem Vorliegen oder Fehlen eines Einkommens werden auch die Unterhaltsbedürftigkeit, der Zweck der Ausgaben, die Üblichkeit der Höhe und der tatsächliche Verbrauch berücksichtigt. Wird als Lebenshaltungskosten überlassenes Geld gespart, investiert oder zum Erwerb von Vermögenswerten verwendet, kann die Steuerbefreiung versagt werden.

### Kann ein volljähriges Kind mit der Karte seiner Eltern bis zu 50 Millionen Won ausgeben, ohne dass Schenkungsteuer anfällt?
50 Millionen Won sind keine Obergrenze für die erlaubte Kartennutzung, sondern der Schenkungsfreibetrag für einen Zeitraum von 10 Jahren, der gilt, wenn ein volljähriges Kind von Verwandten in gerader aufsteigender Linie eine Schenkung erhält. Frühere Schenkungen müssen hinzugerechnet werden; außerdem ist dies kein Maßstab, durch den rechtliche oder vertragliche Probleme bezüglich der Art der Kartennutzung gelöst werden.

### Entfällt das Problem der Schenkungsteuer bei Verwendung einer Familienkarte?
Da eine Familienkarte auf den Namen des Kindes als tatsächlichem Nutzer ausgestellt wird, verringert sie die Probleme, die durch das Ausleihen und Benutzen der physischen Karte der Eltern entstehen. Haben die Eltern jedoch persönliche Ausgaben des Kindes getragen, muss hinsichtlich des daraus entstandenen wirtschaftlichen Vorteils gesondert geprüft werden, ob die Steuerbefreiung für Lebenshaltungskosten oder der Schenkungsfreibetrag anwendbar ist.

### Wird auf die mit der Karte der Eltern ausgegebenen Beträge unmittelbar ein Schenkungsteuersatz von 10–50 % angewandt?
Nein. Zunächst wird das steuerpflichtige Schenkungsvermögen ermittelt. Anschließend wird unter Berücksichtigung früherer Schenkungen innerhalb von 10 Jahren und der anwendbaren Freibeträge die Bemessungsgrundlage berechnet, auf die dann der progressive Steuersatz von 10–50 % angewandt wird.

### Führt die Nichtabgabe einer Schenkungsteuererklärung ausnahmslos zu einer strafrechtlichen Verfolgung?
Bei unterlassener oder zu niedriger Erklärung können die eigentliche Steuer und Zuschläge erhoben werden, doch führt nicht jede unterlassene Erklärung unmittelbar zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Wurden Steuern durch Täuschung oder andere unlautere Handlungen hinterzogen, kann sich gesondert die Frage einer Bestrafung wegen eines Steuerdelikts stellen.

## Sources

- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über das spezialisierte Kreditfinanzierungsgeschäft](https://www.law.go.kr/법령/여신전문금융업법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz](https://www.law.go.kr/법령/상속세및증여세법)

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