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title: "Antrag und Voraussetzungen für den Erwerbstätigenzuschuss im ersten Halbjahr 2026"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/2026-first-half-earned-income-tax-credit-application
published_at: 2026-09-04T13:37:13+09:00
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# Antrag und Voraussetzungen für den Erwerbstätigenzuschuss im ersten Halbjahr 2026

> Der Erwerbstätigenzuschuss für das erste Halbjahr 2026 ist für Haushalte bestimmt, die in diesem Zeitraum ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt haben und den Antrag bis zum 15. September stellen. Nach Prüfung der Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen sowie der Haushaltskategorie kann der Antrag über Hometax oder ARS eingereicht werden. Nach der Prüfung können im Dezember 35 % des voraussichtlichen Jahresbetrags ausgezahlt werden.

## Key Points

- Prüfen Sie zunächst, ob Sie und Ihr Ehepartner im ersten Halbjahr 2026 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt haben.
- Prüfen Sie in den Hinweisen der Steuerbehörde die Einkommensgrenzen nach Haushaltskategorie und den Stichtag für die Vermögensbewertung.
- Stellen Sie den Antrag bis zum 15. September 2026 über Hometax, die mobile Hometax-Version oder ARS unter 1544-9944.
- Prüfen Sie das Antragsergebnis und die Kontoinformationen sowie die Auszahlung im Dezember und die Abrechnung im darauffolgenden Jahr.

Der Antragszeitraum für die halbjährliche Beantragung des Erwerbstätigenzuschusses für das erste Halbjahr 2026 läuft **vom 1. bis zum 15. September**. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Haushalte, in denen sowohl die antragstellende Person als auch ihr Ehepartner im ersten Halbjahr 2026 **ausschließlich Erwerbseinkommen** erzielt haben.

Bei der halbjährlichen Beantragung wird ein Teil des Zuschusses bereits zum Jahresende ausgezahlt und im Folgejahr auf Grundlage des Jahreseinkommens abgerechnet. Allein der Erhalt einer Antragsmitteilung garantiert keine Auszahlung. Die nationale Steuerbehörde prüft die Voraussetzungen hinsichtlich Einkommen, Vermögen und Haushalt und entscheidet anschließend über Anspruch und Höhe.

## 1. Prüfen, ob Sie zur halbjährlichen Beantragung berechtigt sind

Der Erwerbstätigenzuschuss ist eine steuerliche Unterstützungsleistung für Haushalte, die trotz Erwerbstätigkeit nur ein geringes Einkommen erzielen. Je nach Art des eigenen Einkommens muss zwischen regulärer und halbjährlicher Beantragung gewählt werden.

### Fälle, in denen ein Antrag für das erste Halbjahr 2026 möglich ist

Prüfen Sie alle folgenden Voraussetzungen.

- Im ersten Halbjahr 2026 wurde Erwerbseinkommen erzielt.
- Weder die antragstellende Person noch ihr Ehepartner haben neben dem Erwerbseinkommen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus religiöser Tätigkeit.
- Die Einkommensvoraussetzungen für den jeweiligen Haushaltstyp werden voraussichtlich erfüllt.
- Das Gesamtvermögen liegt unter dem Grenzwert.
- Es liegt kein gesetzlicher Ausschlussgrund vor, etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit der Republik Korea.

Auch wenn der Ehepartner Einkünfte aus selbstständiger oder religiöser Tätigkeit erzielt, kann eine halbjährliche Beantragung ausgeschlossen sein. In diesem Fall ist zu prüfen, ob im Mai 2027 eine reguläre Beantragung möglich ist.

### Unterschied zwischen halbjährlicher und regulärer Beantragung

| Kategorie | Halbjährliche Beantragung | Reguläre Beantragung |
|---|---|---|
| Hauptzielgruppe | Haushalte ausschließlich mit Erwerbseinkommen | Haushalte mit Erwerbs-, Geschäfts- oder Religionsdiensteinkommen |
| Antrag für das erste Halbjahr | 1.–15. September 2026 | Nicht zutreffend |
| Auszahlungsstruktur | Ein Teil des voraussichtlichen Zuschusses wird vorab ausgezahlt und später abgerechnet | Auszahlung nach Prüfung des Jahreseinkommens |
| Zu beachten | Abhängig vom endgültigen Einkommen sind eine Nachzahlung oder Rückforderung möglich | Keine halbjährliche Vorauszahlung |

Mit dem Antrag für das erste Halbjahr gilt zugleich der Antrag für das zweite Halbjahr als gestellt. Für das zweite Halbjahr desselben Veranlagungsjahres ist daher kein gesonderter Doppelantrag erforderlich.

## 2. Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen prüfen

### Gesamteinkommensgrenzen nach Haushaltstyp

Der Haushaltstyp für den Erwerbstätigenzuschuss richtet sich nach der Zusammensetzung aus Ehepartner und unterhaltsberechtigten Familienangehörigen. Die Gesamteinkommensgrenze bezieht sich nicht lediglich auf das Gehalt des ersten Halbjahres. Maßgeblich für die Prüfung sind die von der nationalen Steuerbehörde festgestellten gemeinsamen Einkommensdaten beider Ehepartner.

| Haushaltstyp | Gesamteinkommensgrenze | Jährlicher Höchstberechnungsbetrag |
|---|---:|---:|
| Einpersonenhaushalt | höchstens 22 Millionen Won | 1,65 Millionen Won |
| Alleinverdienerhaushalt | höchstens 32 Millionen Won | 2,85 Millionen Won |
| Doppelverdienerhaushalt | höchstens 44 Millionen Won | 3,30 Millionen Won |

Die Gesamteinkommensgrenze ist eine **Höchstgrenze einschließlich des Grenzbetrags**, sodass auch ein Einkommen berücksichtigt wird, das genau dem Grenzbetrag entspricht.

### Grundprinzipien zur Bestimmung des Haushaltstyps

- **Einpersonenhaushalt:** Ein Haushalt ohne Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder oder direkte Vorfahren ab 70 Jahren, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- **Alleinverdienerhaushalt:** Ein Haushalt, in dem unter anderem das Gesamtgehalt des Ehepartners unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt oder unterhaltsberechtigte Kinder beziehungsweise direkte Vorfahren bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Einzelheiten sind in den Hinweisen der nationalen Steuerbehörde zu prüfen.
- **Doppelverdienerhaushalt:** Ein Haushalt, in dem das jeweilige Gesamtgehalt der antragstellenden Person und ihres Ehepartners mindestens dem gesetzlichen Grenzwert entspricht. Die Einzelheiten sind in den Hinweisen der nationalen Steuerbehörde zu prüfen.

Bei der Beurteilung von Ehepartnern, unterhaltsberechtigten Kindern und direkten Vorfahren gelten detaillierte Voraussetzungen wie Familienstand, Alter, jährlicher Einkommensbetrag und gemeinsamer Wohnsitz laut Melderegister.

### Vermögensvoraussetzungen

Der Bewertungsstichtag für das Vermögen bei der halbjährlichen Beantragung für das erste Halbjahr 2026 ist den Hinweisen der nationalen Steuerbehörde zu entnehmen. Maßgeblich ist das gesamte Vermögen aller Haushaltsmitglieder zum jeweiligen Stichtag. Das Gesamtvermögen darf **höchstens 240 Millionen Won** betragen.

Zum Vermögen können folgende Positionen gehören:

- Wohnhäuser, Grundstücke und Gebäude
- Personenkraftwagen
- Jeonse-Beträge und Mietkautionen
- Finanzvermögen und Wertpapiere wie Bankguthaben, Sparguthaben und Aktien
- Mitgliedschaftsrechte
- Rechte zum Erwerb von Immobilien

Schulden werden nicht vom Vermögenswert abgezogen. Ob und nach welchen Kriterien der Zuschuss aufgrund der Vermögenshöhe gekürzt wird, ist in den Hinweisen der nationalen Steuerbehörde zu prüfen.

## 3. Voraussichtlichen Auszahlungsbetrag verstehen

Für das erste Halbjahr wird das Erwerbseinkommen des ersten Halbjahres 2026 auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet. Anschließend werden im Dezember **35 %** des daraus berechneten voraussichtlichen Zuschusses ausgezahlt.

| Haushaltstyp | Jährlicher Höchstberechnungsbetrag | Theoretischer Höchstbetrag für das erste Halbjahr in Höhe von 35 % |
|---|---:|---:|
| Einpersonenhaushalt | 1,65 Millionen Won | 577.500 Won |
| Alleinverdienerhaushalt | 2,85 Millionen Won | 997.500 Won |
| Doppelverdienerhaushalt | 3,30 Millionen Won | 1.155.000 Won |

Die Tabellenbeträge sind Beispiele für die Obergrenze, die sich aus der einfachen Anwendung von 35 % auf den Höchstberechnungsbetrag ergibt. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt unter anderem von der Gesamtgehaltsstufe, dem Haushaltstyp, dem Vermögen, möglichen Kürzungsgründen und etwaigen Steuerrückständen ab.

### Hochrechnung des Erwerbseinkommens des ersten Halbjahres auf das Jahr

Bei durchgehend beschäftigten regulären Arbeitnehmern wird das Einkommen anhand des Gesamtgehalts und der Beschäftigungsmonate im ersten Halbjahr hochgerechnet, indem das voraussichtliche Gehalt für das zweite Halbjahr hinzugerechnet wird. Grundsätzlich gilt ein Monat als Beschäftigungsmonat, wenn mindestens 15 Tage gearbeitet wurde.

- Durchgehend beschäftigte reguläre Arbeitnehmer: Zum Gesamtgehalt des ersten Halbjahres werden 6 Monatsbeträge des durchschnittlichen Monatsgehalts hinzugerechnet.
- Tagelöhner oder reguläre Arbeitnehmer, die während des Halbjahres ausgeschieden sind: Das Gesamtgehalt des ersten Halbjahres wird verdoppelt.

Der tatsächliche Zuschuss wird nicht einfach durch Multiplikation des Gesamtgehalts mit einem festen Prozentsatz berechnet. Der Berechnungsbetrag steigt je nach Einkommensstufe zunächst an, bleibt dann gleich und sinkt anschließend. Daher darf der eigene Auszahlungsbetrag nicht allein anhand des Höchstbetrags als sicher angenommen werden.

## 4. Antrag bis zum 15. September stellen

Wenn Sie eine Antragsmitteilung erhalten haben, können Sie die darin angegebene Authentifizierungsnummer oder den QR-Code verwenden. Auch ohne Antragsmitteilung können Sie direkt über Hometax einen Antrag stellen, wenn Sie der Ansicht sind, die Voraussetzungen zu erfüllen.

### Antragstellung über Hometax

1. Rufen Sie Hometax auf und authentifizieren Sie sich.
2. Wechseln Sie zum Menü für die halbjährliche Beantragung des Erwerbstätigenzuschusses.
3. Prüfen oder erfassen Sie Ihre Kontaktdaten und das Konto für die Auszahlung.
4. Prüfen Sie die von der nationalen Steuerbehörde bereitgestellten Einkommens- und Haushaltsdaten.
5. Reichen Sie den Antrag ein und überprüfen Sie den Eingang.

### Weitere Antragsmöglichkeiten

- **ARS:** Rufen Sie 1544-9944 an und folgen Sie den Sprachansagen.
- **Mobile Mitteilung:** Verwenden Sie in der Mitteilung die Schaltfläche „Anzeigen“ oder die Antragsschaltfläche.
- **Mitteilung per Post:** Scannen Sie den auf der Mitteilung abgebildeten QR-Code mit dem Smartphone.
- **Mobiles Hometax:** Stellen Sie den Antrag über den Hometax-Dienst auf Ihrem Smartphone.

Anrufe oder Nachrichten, in denen ein Kontopasswort, eine Kartennummer oder eine Überweisung verlangt wird, gehören nicht zum Antragsverfahren für den Erwerbstätigenzuschuss. Klicken Sie nicht auf verdächtige Links, sondern rufen Sie Hometax direkt auf oder erkundigen Sie sich über die offizielle Telefonnummer der nationalen Steuerbehörde.

## 5. Auszahlung und Abrechnung nach der Antragstellung prüfen

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Betrag für das erste Halbjahr nach der Prüfung **im Dezember 2026** ausgezahlt werden. Die Antragstellung garantiert jedoch keine Auszahlung. Je nach Prüfungsergebnis kann die Auszahlung ausbleiben oder niedriger als erwartet ausfallen.

Liegt der Auszahlungsbetrag für das erste Halbjahr unter einem bestimmten Betrag, wird er möglicherweise nicht sofort im Dezember ausgezahlt, sondern bei der Abrechnung im Folgejahr hinzugerechnet. Bestehen pfändbare Rückstände bei nationalen Steuern, kann zudem ein Teil des Auszahlungsbetrags mit diesen Rückständen verrechnet werden.

### Der Auszahlungsbetrag im Dezember ist noch nicht endgültig

Der halbjährlich ausgezahlte Betrag ist eine Vorauszahlung, die berechnet wird, bevor das Jahreseinkommen 2026 endgültig feststeht. Bei der Abrechnung im Folgejahr unter Berücksichtigung der jährlichen Einkommens- und Vermögensdaten können sich folgende Ergebnisse ergeben:

- Ist der endgültige Berechnungsbetrag höher, kann die Differenz zusätzlich ausgezahlt werden.
- Ist der bereits erhaltene Betrag höher als der endgültige Berechnungsbetrag, kann der zu viel ausgezahlte Betrag zurückgefordert werden.
- Werden andere Einkünfte als Erwerbseinkommen festgestellt, kann eine erneute Prüfung nach den Kriterien der regulären Beantragung erfolgen.

Wenn es zu einer Kündigung, einem Arbeitsplatzwechsel, Einkommen des Ehepartners oder Veränderungen der Familienverhältnisse gekommen ist, sollten die bei der nationalen Steuerbehörde gespeicherten Daten und die Antragsangaben daher sorgfältig geprüft werden.

## 6. Checkliste vor Ablauf der Frist

- [ ] Ich habe geprüft, ob sowohl ich als auch mein Ehepartner im ersten Halbjahr 2026 ausschließlich Erwerbseinkommen hatten.
- [ ] Ich habe geprüft, ob mein Haushalt ein Einpersonen-, Alleinverdiener- oder Doppelverdienerhaushalt ist.
- [ ] Ich habe bestätigt, dass die Gesamteinkommensgrenze nicht „höchstens“, sondern „unter“ dem Grenzwert lautet.
- [ ] Ich habe Wohnhäuser, Jeonse-Beträge, Finanzvermögen und weiteres Vermögen aller Haushaltsmitglieder zusammengerechnet.
- [ ] Ich habe bei der Vermögensberechnung keine Schulden abgezogen.
- [ ] Ich habe den Kontoinhaber und die Kontonummer des Erstattungskontos geprüft.
- [ ] Ich habe den Antrag bis zum 15. September 2026 eingereicht.
- [ ] Ich habe die Abschlussseite oder das Ergebnis der Antragseinreichung geprüft.

Erwerbstätige, die den Antrag für das erste Halbjahr versäumt haben, können prüfen, ob sie im Folgejahr zur halbjährlichen Beantragung für das zweite Halbjahr oder zur regulären Beantragung berechtigt sind. Die genauen Fristen und Zielgruppen sind erneut anhand der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bekanntmachung der nationalen Steuerbehörde zu prüfen.

## FAQ

### Bis wann muss der Erwerbstätigenzuschuss für das erste Halbjahr 2026 beantragt werden?
Der Antrag muss bis zum 15. September 2026 gestellt werden. Da es am letzten Tag zu einem hohen Besucheraufkommen kommen kann, ist es sicherer, den Antrag vorab über Hometax einzureichen und auch das Ergebnis der Antragserfassung zu überprüfen.

### Kann ich den Halbjahresantrag stellen, wenn ich im ersten Halbjahr sowohl Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als auch aus einer gewerblichen Tätigkeit habe?
Grundsätzlich gehören Sie dann nicht zum Kreis der Berechtigten für den Halbjahresantrag. Wenn Sie selbst oder Ihr Ehepartner zusätzlich Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit oder als Religionsangehöriger erzielen, müssen Sie prüfen, ob Sie für den regulären Antrag im Mai 2027 berechtigt sind.

### Kann ich den Antrag auch stellen, wenn ich kein Informationsschreiben zur Antragstellung erhalten habe?
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Antragsvoraussetzungen hinsichtlich Einkommen, Vermögen usw. erfüllen, können Sie den Antrag auch ohne Informationsschreiben direkt über Hometax stellen. Das Informationsschreiben dient lediglich der Erleichterung der Antragstellung und garantiert weder die endgültige Anerkennung der Berechtigung noch die Auszahlung.

### Erhält ein Einpersonenhaushalt im Dezember höchstens 1.650.000 Won?
Nein. 1.650.000 Won ist der jährlich berechnete Höchstbetrag für einen Einpersonenhaushalt. Da für das erste Halbjahr 35% des voraussichtlichen jährlichen Berechnungsbetrags ausgezahlt werden, beträgt der theoretische Höchstbetrag 577.500 Won. Der tatsächliche Betrag hängt jedoch vom Einkommen, Vermögen usw. ab.

### Kann ich den Antrag stellen, wenn mein Vermögen genau 240.000.000 Won beträgt?
Die Vermögensvoraussetzung liegt grundsätzlich bei weniger als 240.000.000 Won. Bei einem Vermögen von genau 240.000.000 Won ist die Voraussetzung „weniger als“ nicht erfüllt, sodass Sie von der Berechtigung ausgeschlossen werden können.

### Werden ein Mietkautionsdarlehen oder ein Hypothekendarlehen vom Vermögen abgezogen?
Bei der Vermögensprüfung für den Erwerbstätigenzuschuss werden Verbindlichkeiten grundsätzlich nicht abgezogen. Beachten Sie, dass Vermögenswerte wie Wohnimmobilien oder Mietkautionen einbezogen werden, ohne die damit verbundenen Darlehen abzuziehen.

### Muss ich nach dem Antrag für das erste Halbjahr auch für das zweite Halbjahr erneut einen Antrag stellen?
Nach Abschluss des Halbjahresantrags für das erste Halbjahr gilt auch der Antrag für das zweite Halbjahr desselben Veranlagungsjahres als gestellt. Nachdem das Einkommen des zweiten Halbjahres feststeht, erfolgt die Abrechnung unter Berücksichtigung des jährlich berechneten Betrags und der bereits ausgezahlten Beträge.

### Kann der im Dezember erhaltene Erwerbstätigenzuschuss später zurückgefordert werden?
Ja. Da der für das erste Halbjahr ausgezahlte Betrag eine auf Grundlage des voraussichtlichen Jahreseinkommens berechnete Vorauszahlung ist, kann der übersteigende Betrag im Rahmen der Abrechnung zurückgefordert werden, wenn mehr als der endgültig berechnete Betrag ausgezahlt wurde.

## Sources

- [Leitfaden der nationalen Steuerbehörde zum Zuschuss für Erwerbstätige und Kinder](https://www.nts.go.kr/)
- [HomeTax der nationalen Steuerbehörde](https://www.hometax.go.kr/)
- [Gesetz über die Beschränkung von Steuervergünstigungen des nationalen Rechtsinformationszentrums](https://www.law.go.kr/법령/조세특례제한법)

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