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title: "Entscheidungskriterien für Mieter bei der Wohngebäude-Feuerversicherung: Deckung und Haftung prüfen"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/tenant-home-fire-insurance-coverage-guide
published_at: 2026-08-14T14:32:16+09:00
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# Entscheidungskriterien für Mieter bei der Wohngebäude-Feuerversicherung: Deckung und Haftung prüfen

> Eine eigene Wohngebäude-Feuerversicherung ist für Mieter nicht pauschal verpflichtend. Die Versicherung des Vermieters deckt jedoch nicht automatisch auch den Hausrat und die gesetzliche Haftpflicht des Mieters vollständig ab. Zu prüfen sind getrennt die Haftung des Mieters für Brandschäden, die Haftung für Brandschäden bei Nachbarn sowie Hausrat und Kosten einer vorübergehenden Unterkunft.

## Key Points

- Der Abschluss einer eigenen Wohngebäude-Feuerversicherung ist für Mieter im Allgemeinen nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch im Mietvertrag gesondert verlangt werden.
- Die Feuerversicherung des Vermieters deckt hauptsächlich Schäden des Gebäudeeigentümers. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Hausrat und die Haftpflicht des Mieters automatisch eingeschlossen sind.
- Entsteht ein Brand durch Verschulden des Mieters, kann eine gesetzliche Haftung gegenüber dem Vermieter oder den Nachbarn entstehen. Zudem kann der Versicherer, der die Versicherungsleistung erbracht hat, möglicherweise Regress beim Mieter nehmen.
- Auch bei Gruppen-Feuerversicherungen für Wohnanlagen mit mindestens 16 Stockwerken müssen Versicherungssumme, versicherte Personen und Sachen, Selbstbeteiligung sowie der Versicherungsschutz innerhalb der einzelnen Wohnung geprüft werden.
- Bei einem Umzug oder einer Änderung der Wohnnutzung beziehungsweise der Bauweise müssen dem Versicherer die neue Adresse des versicherten Objekts und geänderte Risikoinformationen mitgeteilt werden, damit der Vertrag angepasst wird.

Mieter sind nicht generell verpflichtet, eine private Wohngebäude- oder Hausrat-Feuerversicherung abzuschließen. **Die Versicherung des Vermieters deckt jedoch in erster Linie Schäden am Gebäude des Vermieters ab und schützt nicht automatisch das Eigentum des Mieters oder dessen Haftpflicht.** Für Mieter mit Jeonse- oder Monatsmietvertrag ist es sinnvoller, die Notwendigkeit einer Versicherung anhand der Schäden zu beurteilen, die sie selbst tragen könnten, statt nur danach, ob eine gesetzliche Pflicht besteht.

## Das Wichtigste vorab

Mieter sollten vor allem drei Risiken prüfen.

1. **Hausrat im Eigentum des Mieters**, der durch einen Brand verloren gehen kann
2. **Mieterhaftung** für Schäden am gemieteten Gebäude, für die der Mieter gegenüber dem Vermieter aufkommen muss
3. **Haftpflicht gegenüber Dritten**, wenn sich ein Brand ausbreitet und Personen oder Eigentum von Nachbarn schädigt

Die Feuerversicherung des Vermieters, die Gruppenversicherung einer Wohnanlage und die private Versicherung des Mieters können sich hinsichtlich Versicherungsnehmer, versichertem Gegenstand und Versicherungssumme unterscheiden. Daher darf nicht allein aus dem Bestehen einer dieser Versicherungen geschlossen werden, dass damit auch die übrigen Risiken gedeckt sind.

## Warum auch Mieter für einen Brand haften können

Ein Mieter haftet nicht automatisch bei jedem Brand. Es muss geprüft werden, wer welche Sorgfaltspflicht verletzt hat und ob zwischen diesem Verhalten und dem Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

- Entsteht ein Brand, weil der Vermieter eine veraltete Elektroanlage nicht ordnungsgemäß instand gesetzt hat, kann die Verantwortung des Vermieters für die Verwaltung und Instandhaltung relevant werden.
- Hat der Mieter ein elektrisches Heizgerät fahrlässig benutzt oder beim Kochen den Raum verlassen und dadurch einen Brand verursacht, kann seine Haftung anerkannt werden.
- Liegt die Ursache in einem Produktmangel, in gemeinschaftlich genutzten Anlagen oder in einem Brand, der in einer anderen Wohneinheit ausgebrochen ist, wird die Haftung des Herstellers, der Verwaltung oder des tatsächlichen Verursachers geprüft.
- Ist die Ursache unklar, erfolgt die Beurteilung anhand einer Gesamtbetrachtung des Ergebnisses der Branduntersuchung, von Gutachten, Fotos und den vertraglichen Verwaltungspflichten.

Das koreanische Gesetz über die Haftung für fahrlässig verursachte Brände beseitigt nicht jede zivilrechtliche Haftung, nur weil ein Brand durch leichte Fahrlässigkeit entstanden ist. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen eines nicht grob fahrlässig verursachten Brandes kann das Gericht die Entschädigungshöhe unter Berücksichtigung von Brandursache und -ausmaß, den Umständen der Schadensausbreitung und der Leistungsfähigkeit des Ersatzpflichtigen herabsetzen. Da die Pflichten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und die Haftung wegen Nichterfüllung aus einem Mietvertrag auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen als die deliktische Haftung, sind sie jeweils gesondert zu beurteilen.

## Warum die Versicherung des Vermieters keine vollständige Sicherheit bietet

Die Haftung des Mieters entfällt nicht allein dadurch, dass der Versicherer des Vermieters zunächst den Gebäudeschaden bezahlt hat. Sind die handelsrechtlichen Voraussetzungen für den Forderungsübergang auf den Versicherer erfüllt, kann dieser bis zur Höhe der gezahlten Summe Ansprüche gegen den Dritten geltend machen, der den Schaden verursacht hat. Wird ein Verschulden des Mieters festgestellt, kann daher ein Regressanspruch gegen ihn erhoben werden.

Der Versicherer fordert jedoch nicht immer den gesamten Betrag vom Mieter. Das Ergebnis hängt von folgenden Faktoren ab:

- ob der Mieter tatsächlich rechtlich haftet
- ob der Mieter im betreffenden Versicherungsvertrag zu den versicherten Personen gehört
- ob die Versicherungsbedingungen einen Verzicht auf den Forderungsübergang oder eine Beschränkung des Regresses enthalten
- wie hoch der tatsächlich vom Versicherer gezahlte Betrag und der Umfang des Schadens sind
- ob auch andere Beteiligte wie der Vermieter oder die Verwaltung ein Verschulden trifft

Daher sollte man den Vermieter nicht nur danach fragen, ob eine Versicherung besteht, sondern in der Versicherungspolice oder dem Versicherungsnachweis die versicherten Personen, die versicherten Gegenstände, die Versicherungssumme und die Bestimmungen zum Forderungsübergang prüfen.

## Versicherungsleistungen, die Mieter getrennt prüfen sollten

Da sich die Bezeichnungen der Grunddeckung und der Zusatzbausteine je nach Versicherungsprodukt unterscheiden, ist statt des Namens der tatsächliche Deckungsumfang gemäß den Versicherungsbedingungen zu prüfen.

| Deckungsbereich | Abgedecktes Risiko | Wesentliche Prüfpunkte |
|---|---|---|
| Schäden am Hausrat | Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und Ähnliches im Eigentum des Mieters | versicherte Ereignisse, Versicherungssumme, Berücksichtigung von Wertminderung, Höchstgrenze für Wertgegenstände |
| Feuerhaftpflicht des Mieters | Schäden am gemieteten Gebäude durch einen Brand, für den der Mieter verantwortlich ist | welche Teile des Gebäudes im Eigentum des Vermieters gedeckt sind, Höchstgrenze und Selbstbeteiligung |
| Feuerhaftpflicht | Personen- und Sachschäden, die ein Brand Dritten wie Nachbarn zufügt | Einbeziehung von Schäden durch Familienmitglieder, Höchstgrenzen für Personen- und Sachschäden, Ausschlussgründe |
| Kosten einer vorübergehenden Unterkunft | Kosten für eine Unterkunft oder vorübergehende Wohnung während der Brandsanierung | Anzahl der Leistungstage, Tageshöchstgrenze, Nachweis der tatsächlichen Ausgaben, Voraussetzungen für den Leistungsbeginn |
| Schäden durch Feuer, Explosion und Implosion | unmittelbare Schäden durch in den Versicherungsbedingungen festgelegte Ereignisse | ob Explosionen, Rußschäden und Schäden während der Löscharbeiten eingeschlossen sind |
| Kosten für Beseitigung von Rückständen und Wiederherstellung | Kosten für die Beseitigung von Brandresten oder zur Schadensverhütung | ob eine gesonderte Höchstgrenze gilt und ob nur tatsächlich entstandene Kosten ersetzt werden |

Insbesondere die **Feuerhaftpflicht des Mieters** und die allgemeine **Feuerhaftpflicht** schützen unterschiedliche Interessen. Erstere betrifft hauptsächlich Schäden des Vermieters am gemieteten Gebäude, letztere Schäden Dritter wie etwa von Nachbarn. Der Abschluss nur eines Zusatzbausteins bedeutet nicht, dass auch die jeweils andere Haftung gedeckt ist.

## Unterscheidet sich der Bedarf bei Jeonse und Monatsmiete?

Die grundlegenden Regeln der Haftung für Brandschäden unterscheiden sich nicht wesentlich danach, ob es sich um Jeonse oder Monatsmiete handelt. Entsteht durch ein Verschulden des Mieters ein Schaden, kann unabhängig von der Vertragsform eine Haftung bestehen.

Bei der tatsächlich benötigten Deckungssumme können sich jedoch Unterschiede ergeben.

- Befinden sich viele hochwertige Haushaltsgeräte und Möbel in der Wohnung, kann eine höhere Versicherungssumme für den Hausrat in Betracht gezogen werden.
- Gehören in einem Einzimmerapartment bereitgestellte Möbel und Haushaltsgeräte dem Vermieter, sind das Inventarverzeichnis und der Haftungsumfang im Mietvertrag zu prüfen.
- Wird ein Officetel zu Wohnzwecken genutzt, muss geprüft werden, ob die tatsächliche Nutzung auch im Versicherungsvertrag korrekt angegeben ist.
- Räume, die zugleich für berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten genutzt werden, entsprechen möglicherweise nicht den Annahmebedingungen oder dem Deckungsumfang einer gewöhnlichen Wohnraumversicherung.

## Gruppen-Feuerversicherung für Wohnanlagen mit mindestens 16 Stockwerken

Nach dem Gesetz über Entschädigung und Versicherung bei Brandkatastrophen sowie dessen Durchführungsverordnung **können Wohnanlagen mit mindestens 16 Stockwerken und ihre Nebengebäude als besondere Gebäude eingestuft werden; ihre Eigentümer müssen die gesetzlich vorgeschriebene Feuerversicherung oder eine entsprechende Versicherung abschließen.** Dies ist nicht mit einer Vorschrift gleichzusetzen, die einzelne Mieter zum Abschluss einer eigenen Versicherung verpflichtet.

Allein aus dem Bestehen einer Gruppenversicherung kann nicht geschlossen werden, dass jede einzelne Wohneinheit ausreichend abgesichert ist. Da sich die Deckungsstruktur je nach Wohnanlage und Vertragsjahr unterscheidet, sollten folgende Punkte bei der Hausverwaltung oder anhand der Versicherungspolice geprüft werden:

- welche Bereiche des gesamten Gebäudes und welche Innenausbauten der einzelnen Wohneinheiten zum versicherten Gegenstand gehören
- ob der Hausrat im Eigentum des Mieters eingeschlossen ist
- Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen je Wohneinheit oder Schadensfall
- ob eine Haftpflichtdeckung für Bewohner besteht
- ob Zusatzdeckungen wie Kosten einer vorübergehenden Unterkunft, Leitungswasserschäden und elektrische Schäden eingeschlossen sind
- wie sich private Versicherung und Gruppenversicherung bei demselben Schadensfall die Leistung teilen

Risiken, die von der Gruppenversicherung nicht erfasst werden oder deren Deckungssumme unzureichend ist, können durch Deckungsbausteine einer privaten Wohnraum-Feuerversicherung ergänzt werden.

## Ein leicht übersehener Kernpunkt: Wessen Eigentum und Haftung sind versichert?

Eine Wohnraum-Feuerversicherung schützt nicht einfach nur eine bestimmte Adresse. Selbst innerhalb derselben Wohnung haben das Gebäude, das Inventar des Vermieters und die Gegenstände des Mieters unterschiedliche Eigentümer und betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Interessen.

Ein vom Mieter gekaufter Kühlschrank kann beispielsweise als Hausrat versichert sein, während ein im Mietvertrag enthaltener Einbaukühlschrank zum Inventar des Vermieters gehören kann. Auch Tapeten, Bodenbeläge und Einbauschränke können als Gebäudebestandteile oder Einrichtungen eingestuft werden. Deshalb sind die Definitionen in der Versicherungspolice und den Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Ist diese Abgrenzung unklar, kann es nach einem Schadensfall zu folgenden Streitigkeiten kommen:

- ob die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung den Schaden ersetzt
- ob Inventar des Vermieters von der Mieterhaftpflicht umfasst ist
- ob der tatsächliche Eigentümer mit der in der Versicherungspolice genannten versicherten Person übereinstimmt
- ob Reparaturkosten auf Basis des Neuwerts oder unter Berücksichtigung der Wertminderung ersetzt werden

Wer zu Beginn des Mietverhältnisses das Inventar des Vermieters und dessen Zustand fotografisch dokumentiert und Belege oder Kaufnachweise für hochwertige Gegenstände des Mieters aufbewahrt, kann Schäden nach einem Vorfall leichter nachweisen.

## Mehrfachversicherungen führen nicht zur doppelten Auszahlung

Bei einer Schadenversicherung gilt grundsätzlich, dass der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen wird. Auch wenn derselbe Gegenstand und dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungen versichert sind, kann nicht mehr als der tatsächliche Schaden mehrfach ausgezahlt werden. Die Versicherer können ihre Leistungspflichten untereinander aufteilen.

Statt wahllos mehrere Verträge abzuschließen, sollten daher folgende Punkte verglichen werden:

- ob derselbe Hausrat- oder Gebäudeschaden mehrfach versichert ist
- welche Haftpflichtdeckungen in der Gruppenversicherung fehlen
- ob der tatsächliche Vermögenswert im Verhältnis zur Deckungssumme deutlich zu hoch oder zu niedrig ist
- wie sich Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse voneinander unterscheiden

Da Haftpflicht-Höchstgrenzen und Versicherungssummen für Sachschäden unterschiedlichen Charakter haben, sind sie jeweils getrennt zu prüfen.

## Was bei einem Umzug oder einer Nutzungsänderung zu tun ist

Eine Wohnraum-Feuerversicherung wird auf Grundlage einer bestimmten Adresse, Gebäudestruktur, Nutzung und versicherten Sache abgeschlossen. Es darf nicht angenommen werden, dass ein bestehender Vertrag nach einem Umzug automatisch für die neue Adresse gilt.

In folgenden Situationen ist der Versicherer über die Änderung zu informieren, und Angaben zu Adresse, versichertem Gegenstand und Risiko sind im Vertrag zu berichtigen:

- wenn sich die versicherte Adresse durch Einzug oder Umzug ändert
- wenn sich das Wohnverhältnis von selbst genutztem Eigentum zu Miete oder von Miete zu selbst genutztem Eigentum ändert
- wenn in den Wohnräumen eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aufgenommen wird
- wenn sich die Gebäudestruktur oder Nutzungsart wesentlich ändert
- wenn Änderungen bei Mitbewohnern oder im Mietverhältnis den Kreis der versicherten Personen beeinflussen

Zeitpunkt und Verfahren der Mitteilung unterscheiden sich je nach Versicherungsbedingungen. Wird eine Änderung nicht gemeldet, können abhängig von ihrem Zusammenhang mit dem Schadensfall und den Versicherungsbedingungen eine Vertragskündigung, eine Kürzung der Versicherungsleistung oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes drohen.

## Checkliste vor dem Abschluss

- Beim Vermieter oder der Hausverwaltung die Versicherungspolice oder den Versicherungsnachweis der bestehenden Feuerversicherung einsehen.
- Die ungefähren Wiederbeschaffungskosten des Hausrats im Eigentum des Mieters berechnen.
- Prüfen, ob sowohl die Feuerhaftpflicht des Mieters als auch die Feuerhaftpflicht gegenüber Dritten eingeschlossen sind.
- Anzahl der Tage, Tageshöchstgrenze und Voraussetzungen für die Vorlage von Belegen bei den Kosten einer vorübergehenden Unterkunft prüfen.
- Deckungsgrenzen oder Ausschlüsse für hochwertige Gegenstände, Bargeld, Schmuck und beruflich genutzte Gegenstände prüfen.
- Selbstbeteiligung, nicht versicherte Schäden und Methode zur Berechnung der Versicherungsleistung vergleichen.
- Bestehen Mehrfachversicherungen, nur tatsächlich fehlende Deckungen ergänzen.
- Bei einem Umzug den Versicherer nach dem Verfahren zur Adressänderung und Vertragsanpassung fragen.

Entscheidend ist für Mieter daher nicht nur, ob eine „Feuerversicherung abgeschlossen wurde“, sondern **Hausratschäden, die Haftung gegenüber dem Vermieter und die Haftung gegenüber Nachbarn entsprechend der eigenen Situation miteinander zu kombinieren**. Zunächst sollte der tatsächliche Inhalt der Versicherung des Vermieters oder der Gruppenversicherung geprüft werden; anschließend sind ungedeckte Risiken durch eine private Versicherung zu ergänzen.

## FAQ

### Müssen auch Mieter zwingend eine Wohnungsbrandversicherung abschließen?
Es gibt kein Gesetz, das gewöhnliche Jeonse- oder Monatsmieter ausnahmslos zum Abschluss einer privaten Wohnungsbrandversicherung verpflichtet. Der Mietvertrag kann jedoch eine Versicherungspflicht enthalten, und auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann ein Abschluss erwogen werden, um den Hausrat des Mieters und seine Haftpflicht abzusichern.

### Muss der Mieter keine Versicherung abschließen, wenn der Vermieter bereits eine Feuerversicherung hat?
Die Versicherung des Vermieters deckt üblicherweise vor allem Schäden am Gebäude des Vermieters ab. Ob der Hausrat des Mieters, die Haftpflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter für Brandschäden und die Haftpflicht für Brandschäden gegenüber Nachbarn eingeschlossen sind, muss gesondert geprüft werden.

### Kann die Versicherung vom Mieter Geld fordern, wenn der Brand durch dessen Verschulden entstanden ist?
Das ist möglich. Nachdem die Versicherung des Vermieters die Versicherungsleistung erbracht hat, kann sie, sofern die handelsrechtlichen Voraussetzungen für den Forderungsübergang auf den Versicherer erfüllt sind, den verantwortlichen Mieter bis zur Höhe des gezahlten Betrags in Regress nehmen. Dies hängt jedoch unter anderem vom Verschulden des Mieters, vom Kreis der Versicherten, von Klauseln zur Beschränkung des Regressrechts und von einem Mitverschulden ab.

### Sind die Haftpflicht des Mieters für Brandschäden und die allgemeine Haftpflicht für Brandschäden derselbe Versicherungsschutz?
Nein. Die Haftpflicht des Mieters für Brandschäden deckt hauptsächlich die Haftung gegenüber dem Vermieter für Schäden am gemieteten Gebäude ab, während die allgemeine Haftpflicht für Brandschäden Schäden an Körper oder Eigentum Dritter, etwa von Nachbarn, abdeckt. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Deckungssummen müssen für jedes Produkt einzeln geprüft werden.

### Ist eine private Feuerversicherung auch für Mieter von Wohnanlagen mit mindestens 16 Stockwerken verpflichtend?
Die Pflicht zum Abschluss einer Feuerversicherung für besondere Gebäude gilt grundsätzlich für den Gebäudeeigentümer und ist nicht mit einer gesonderten Versicherungspflicht für einzelne Mieter gleichzusetzen. Ob die Gruppenversicherung auch das Eigentum der Mieter und deren Haftpflicht ausreichend abdeckt, muss anhand der Versicherungspolice geprüft werden.

### Ersetzt die Gruppen-Feuerversicherung einer Wohnanlage auch die Elektrogeräte des Mieters?
Das ist je nach Vertrag unterschiedlich. Möglicherweise ist nur das Gebäude versichert und der Hausrat des Mieters ausgeschlossen. Daher sollten bei der Hausverwaltung die versicherten Sachen, die Deckungssumme je Wohneinheit und der Kreis der Versicherten erfragt werden.

### Werden auch Wasserschäden durch die Brandbekämpfung oder Rußschäden ersetzt?
Unmittelbar mit dem Brand zusammenhängende Lösch- oder Rußschäden können versichert sein, doch nicht alle Produkte bieten denselben Schutz. Ob eine Leistung erbracht wird, hängt vom unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schadenereignis, den laut Versicherungsbedingungen gedeckten Ereignissen, den Ausschlussklauseln und den Nachweisen für den Schaden ab.

### Erhält man die Versicherungsleistung mehrfach, wenn man mehrere Wohnungsbrandversicherungen abschließt?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine doppelte Entschädigung zu erhalten, die den tatsächlich entstandenen Schaden übersteigt. Bestehen mehrere Schadenversicherungen für dieselbe Sache und dasselbe Risiko, können die Versicherer den Schaden gemäß den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften untereinander aufteilen.

### Gilt eine bestehende Wohnungsbrandversicherung nach einem Umzug automatisch auch für die neue Wohnung?
Man sollte nicht davon ausgehen, dass sie automatisch weitergilt. Da die Versicherung auf Grundlage der Adresse, der Bauart, der Nutzung und der versicherten Sachen abgeschlossen wird, sollte der Versicherer vor dem Umzug informiert und das Verfahren zur Änderung der Adresse und des Versicherungsgegenstands oder für einen Neuabschluss geklärt werden.

### Bei welcher Mietform ist eine Feuerversicherung notwendiger: Jeonse oder Monatsmiete?
Die Notwendigkeit lässt sich nicht allein anhand der Vertragsform bestimmen. Maßgeblich sind der Wert des Hausrats, die dem Vermieter gehörende Ausstattung, eine bestehende Gruppenversicherung, die Haftpflichtdeckungssumme und die Höhe des Schadens, die der Mieter selbst tragen kann.

## Sources

- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Zivilgesetzbuch](https://www.law.go.kr/법령/민법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Handelsgesetzbuch](https://www.law.go.kr/법령/상법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über die Haftung für fahrlässig verursachte Brände](https://www.law.go.kr/법령/실화책임에관한법률)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über die Entschädigung für durch Brände verursachte Schäden und den Abschluss von Versicherungen](https://www.law.go.kr/법령/화재로인한재해보상과보험가입에관한법률)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Entschädigung für durch Brände verursachte Schäden und den Abschluss von Versicherungen](https://www.law.go.kr/법령/화재로인한재해보상과보험가입에관한법률시행령)

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