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title: "Zeitplan für das EU-KI-Gesetz erneut geändert: neue Vorgaben für die Kennzeichnung generativer KI und für Hochrisiko-KI"
locale: de
category: ai_data
category_name: "KI-Daten"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/eu-ai-act-timeline-generative-ai-transparency-high-risk-ai
published_at: 2026-07-07T05:39:07+09:00
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# Zeitplan für das EU-KI-Gesetz erneut geändert: neue Vorgaben für die Kennzeichnung generativer KI und für Hochrisiko-KI

> Mit der endgültigen Billigung der Verordnung zur Vereinfachung der KI-Vorschriften durch den Rat der EU am 29. Juni 2026 wurden die Anforderungen an die Vorbereitung von Unternehmen auf die Transparenzpflichten für generative KI und den Zeitplan für Hochrisiko-KI erneut angepasst. Entscheidend ist, zwischen den ab dem 2. August 2026 geltenden Kennzeichnungs- und Hinweispflichten sowie den unterschiedlichen Anwendungszeitpunkten für eigenständige und in Produkte integrierte Hochrisiko-KI zu unterscheiden.

## Key Points

- Ab dem 2. August 2026 gelten die KI-Transparenzpflichten wie Hinweise bei Chatbots, die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und die Offenlegung von Deepfakes umfassend.
- Der Anwendungszeitpunkt für Hochrisiko-KI wurde bei eigenständigen Systemen auf den 2. Dezember 2027 und bei in Produkte integrierten Systemen auf den 2. August 2028 verschoben.
- Nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes und KI zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs fallen nicht lediglich unter Kennzeichnungspflichten, sondern sind als verbotene oder schwerwiegende Rechtsverstöße zu behandeln.
- Die freiwilligen Kodizes und Praxisleitlinien der EU helfen bei der Einhaltung der Vorschriften, die tatsächliche rechtliche Verantwortung wird jedoch anhand der Bestimmungen und des Anwendungszeitplans des AI Act beurteilt.

## Überblick

Der EU AI Act ist der umfassende Rechtsrahmen der EU zur risikobasierten Regulierung künstlicher Intelligenz. Nachdem der Rat der EU am 29. Juni 2026 die Verordnung zur Vereinfachung und Überarbeitung der KI-Vorschriften endgültig gebilligt hat, sind der konkrete Anwendungszeitplan und die Unterscheidung der Pflichten, auf die sich Unternehmen vorbereiten müssen, erneut in den Mittelpunkt gerückt.

Bei dieser Änderung sind insbesondere zwei Punkte hervorzuheben.

1. **Die ab dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten für generative KI, Chatbots und Deepfakes**
2. **Die Anpassung des Anwendungszeitpunkts für Hochrisiko-KI-Systeme: 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und 2. August 2028 für in Produkte integrierte Systeme**

Das bedeutet, dass nicht alle KI-Pflichten am selben Tag beginnen. Unternehmen unterliegen nicht allein aufgrund der Tatsache, dass sie „KI einsetzen“, denselben Pflichten. Vielmehr müssen sie danach unterscheiden, **ob das betreffende System mit Nutzern interagiert, Inhalte erzeugt, Deepfakes erstellt, in einem Hochrisikobereich eingesetzt wird oder mit Vorschriften zur Produktsicherheit verbunden ist**.

## Die wichtigsten Termine auf einen Blick

| Kategorie | Wesentliche Inhalte | Anwendungszeitpunkt |
|---|---:|---:|
| Transparenzpflichten für generative KI, Chatbots und Deepfakes | Hinweis auf die Interaktion mit KI, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Offenlegung von Deepfakes usw. | 2. August 2026 |
| Eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme | Eigenständige Systeme in bestimmten Hochrisikobereichen wie Beschäftigung, Bildung, wesentliche Dienstleistungen und Strafverfolgung | 2. Dezember 2027 |
| In Produkte integrierte Hochrisiko-KI-Systeme | KI-Komponenten in Verbindung mit Maschinen, Geräten und Vorschriften zur Produktsicherheit | 2. August 2028 |
| Freiwillige Kodizes und Leitlinien | Freiwillige Standards zur Unterstützung der praktischen Kennzeichnung und Etikettierung | Kein Ersatz für die gesetzlichen Pflichten selbst |

## Ab dem 2. August 2026 geltende Transparenzpflichten für generative KI

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen insbesondere die Transparenzpflichten des AI Act prüfen. Diese Pflichten bedeuten nicht, dass „alle von KI erzeugten Ergebnisse ausnahmslos verboten“ sind. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, durch **Kennzeichnung, Hinweise und Offenlegung erkennbar zu machen, ob KI beteiligt war**, damit Nutzer und Gesellschaft dies nachvollziehen können.

### 1. Chatbots und dialogorientierte KI: Hinweis, damit Nutzer nicht irrtümlich annehmen, mit einem Menschen zu sprechen

Wenn ein Nutzer direkt mit einem KI-System interagiert, muss der Anbieter oder Betreiber dafür sorgen, dass der Nutzer erkennen kann, dass er mit KI interagiert.

Davon können beispielsweise folgende Dienste betroffen sein.

- Chatbots im Kundenservice
- KI-Systeme für Beratung und Terminvereinbarung
- Dialogorientierte KI-Assistenten auf Websites
- Sprachbasierte automatische KI-Antwortsysteme
- Generative KI-Oberflächen, die Nutzern wie menschliche Berater antworten

In der Praxis können Möglichkeiten geprüft werden, auf dem ersten Bildschirm, in der Nachricht zu Beginn des Gesprächs, durch einen Sprachhinweis, in der Dienstbeschreibung oder über ein UI-Label klar darauf hinzuweisen, dass „diese Antwort von einem KI-System erzeugt wird“.

### 2. KI-generierte Inhalte: Maschinenlesbare Kennzeichnung und Erkennbarkeit

Wenn KI synthetische Inhalte wie Bilder, Audio, Videos oder Texte erzeugt oder manipuliert, muss möglicherweise kenntlich gemacht werden, dass diese Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

Wichtig ist, dass nicht nur ein einfacher Texthinweis erforderlich sein kann, sondern im technisch möglichen Umfang auch eine Kennzeichnung in **maschinenlesbarer** oder **erkennbarer Form**. Dadurch sollen Suchmaschinen, Plattformen, Prüfwerkzeuge und KI-Systeme die Herkunft und Art der betreffenden Inhalte erkennen können.

Die möglichen Umsetzungsformen können je nach Inhaltstyp variieren.

| Inhaltstyp | Beispiele für mögliche Kennzeichnungsformen |
|---|---|
| Bild | Metadaten, Wasserzeichen, Bildunterschrift, Label in der Veröffentlichungsansicht |
| Video | Label im Bild, Metadaten, Hinweis auf synthetische Inhalte, Hinweis im Beschreibungsfeld |
| Audio | Sprachhinweis, Dateimetadaten, Hinweis auf der Veröffentlichungsseite |
| Text | Hinweis auf KI-Erzeugung in der Erstellungs- oder Veröffentlichungsansicht, Metadaten, Angabe der redaktionellen Verantwortung |

Bei der rechtlichen Beurteilung sind jedoch Ausnahmen und Anwendungsbereich wichtig. Funktionen wie einfache Korrekturen, Grammatikprüfung oder standardmäßige redaktionelle Unterstützung, die die Bedeutung der Eingabe nicht wesentlich verändern, können beispielsweise anders behandelt werden als Offenlegungspflichten für Deepfakes oder synthetische Inhalte.

### 3. Deepfakes: Die Manipulation muss klar offengelegt werden

Deepfakes sind synthetische oder manipulierte Inhalte, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse als wirklich erscheinen lassen. Die Transparenzpflichten des AI Act konzentrieren sich darauf, Deepfakes offenzulegen, damit Nutzer sie nicht für authentische Aufzeichnungen halten.

Bei folgenden Inhalten ist beispielsweise besondere Vorsicht geboten.

- Videos, in denen reale Personen scheinbar Aussagen machen, die sie tatsächlich nicht gemacht haben
- Bilder synthetischer Personen, die wie echte Fotos aussehen
- Inhalte mit geklonten Stimmen von Politikern, Unternehmern oder Prominenten
- Generierte Videos, die wie Aufnahmen realer Ereignisse wirken

Die Form der Offenlegung muss dem Kontext des Inhalts entsprechen. Auf Plattformen für Kurzvideos können ein Label im Bild und ein Hinweis im Beschreibungsfeld erforderlich sein. Bei Nachrichten- und Informationsinhalten sind die Prüfung durch redaktionell Verantwortliche und die klare Kennzeichnung der Erzeugung oder Manipulation wichtig.

## Bedeutung nicht einvernehmlicher sexueller Deepfakes und von KI zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs

Ein Bereich, der in dieser Diskussion gesondert betrachtet werden muss, umfasst **nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes** und **KI zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs**. Hier geht es nicht lediglich darum, Inhalte zu kennzeichnen, „weil sie mit KI erstellt wurden“.

### Nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes

Nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes sind sexuelle Bilder, Videos oder Audioinhalte, die ohne Zustimmung der betroffenen Person synthetisch erzeugt oder manipuliert werden. Dieser Bereich steht in direktem Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht, der sexuellen Selbstbestimmung, der Privatsphäre, der Ehre und der Sicherheit der Betroffenen.

Unternehmen dürfen solche Inhalte daher nicht lediglich als gewöhnliche generative Inhalte behandeln, die nur gekennzeichnet werden müssen. Plattformen, Generierungswerkzeuge, API- und Modellanbieter sollten folgende Kontrollen prüfen.

- Blockierung von Anfragen zur Erzeugung sexueller Deepfakes
- Verhinderung des Missbrauchs durch die Kombination mit Gesichtern von Prominenten oder Privatpersonen
- Einrichtung von Melde-, Lösch- und Sperrverfahren
- Sanktionen gegen Konten bei wiederholten Verstößen
- Schutzmaßnahmen für Wege zur Speicherung und Weitergabe generierter Inhalte
- Blockierung von Anfragen zu Minderjährigen oder Personen, bei denen sich eine Einwilligung nicht überprüfen lässt

### KI zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs

Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gehören zu den äußerst schwerwiegenden illegalen und schädlichen Bereichen, unabhängig davon, ob sie reale Kinder betreffen oder durch KI synthetisch erzeugt wurden. Das Risiko entfällt nicht allein deshalb, weil für die KI-Erzeugung kein reales Opfer direkt aufgenommen wurde. Generative KI kann nämlich als Werkzeug zur massenhaften Erzeugung oder Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs missbraucht werden.

Daher sind in diesem Bereich nicht Transparenzkennzeichnungen, sondern **die Verhinderung der Erzeugung, die Sperrung des Zugangs, Meldesysteme und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden** entscheidend. Unternehmen müssen Kontrollen vorsehen, die neben Inhaltsrichtlinien auch Modellsicherheit, Prompt-Filterung, Prüfung der Ausgaben, Verwaltung von Trainingsdaten und Verhinderung des API-Missbrauchs umfassen.

## Wie hat sich der Anwendungszeitpunkt für Hochrisiko-KI geändert?

Hochrisiko-KI bezeichnet KI, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechte, die Sicherheit und die Chancen von Menschen sowie auf den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen haben kann. Der AI Act erlegt solchen Systemen strenge Pflichten auf, unter anderem in den Bereichen Risikomanagement, Data Governance, technische Dokumentation, Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.

Kern der aktuellen Zeitplananpassung ist, dass zwischen **eigenständigen Systemen** und **in Produkte integrierten Systemen** unterschieden wird und für beide unterschiedliche Anwendungszeitpunkte gelten.

### Eigenständige Hochrisiko-KI: 2. Dezember 2027

Eigenständige Hochrisiko-KI bezeichnet KI-Systeme, die für bestimmte Hochrisikozwecke eingesetzt werden, auch wenn sie nicht direkt mit einer Produktsicherheitszertifizierung verbunden sind. Betroffen sein können beispielsweise folgende Bereiche.

- Unterstützung von beschäftigungsbezogenen Entscheidungen wie Einstellung, Beförderung und Kündigung
- Zulassung, Bewertung und Beurteilung von Lernergebnissen in Bildungseinrichtungen
- Zugang zu wesentlichen privaten Dienstleistungen wie Bonitätsprüfung, Krediten und Versicherungen
- Zugang zu öffentlichen Leistungen, sozialer Sicherheit und wesentlichen öffentlichen Dienstleistungen
- Unterstützung im Zusammenhang mit Strafverfolgung, Einwanderungs- und Grenzmanagement sowie Justiz- und Demokratieverfahren
- Sensible Einsatzbereiche wie die Identifizierung und Klassifizierung auf Grundlage biometrischer Daten

Diese Systeme müssen auf die ab dem 2. Dezember 2027 geltenden Pflichten für Hochrisiko-KI vorbereitet werden. Eine bloße Erklärung, dass das Modell eine gute Leistung erbringt, reicht nicht aus. Verwendungszweck, Daten, Risikomanagement, menschliche Aufsicht, Protokolle und Verantwortlichkeiten müssen dokumentiert werden.

### In Produkte integrierte Hochrisiko-KI: 2. August 2028

In Produkte integrierte Hochrisiko-KI kann KI bezeichnen, die in die Sicherheitsfunktionen physischer oder regulierter Produkte wie Maschinen, Geräte sowie medizinischer, industrieller oder sicherheitsrelevanter Produkte integriert ist. In diesem Fall greifen die Pflichten des AI Act mit den bestehenden EU-Vorschriften zur Produktsicherheit, der Konformitätsbewertung, der CE-Kennzeichnung und Qualitätsmanagementsystemen ineinander.

Der Anwendungszeitpunkt wurde auf den 2. August 2028 verschoben, weil mehr Vorbereitungselemente erforderlich sind als bei einfachen Softwarediensten. Da Produktdesign, Lieferkette, Hardwareintegration, Prüfungen, Verfahren der Zertifizierungsstellen und Markteinführungszyklen betroffen sind, ist eine längere Übergangsfrist erforderlich.

## Warum wurde der Zeitplan angepasst?

Die Anpassung des EU-Zeitplans ist weniger als Maßnahme zur Lockerung und Aushöhlung der KI-Regulierung zu verstehen, sondern vielmehr als Versuch, die tatsächliche Durchsetzbarkeit und die Vorbereitungsmöglichkeiten der Unternehmen in Einklang zu bringen. Insbesondere die Pflichten für Hochrisiko-KI lassen sich nicht durch eine einzige Mitteilung erfüllen.

Unternehmen müssen Folgendes vorbereiten.

- Feststellung, ob eine Einstufung als Hochrisiko-KI vorliegt
- Bestandsaufnahme der KI-Systeme und Zusammenstellung ihrer Verwendungszwecke
- Verwaltung der Herkunft und Qualität von Datensätzen
- Einrichtung eines Risikomanagementsystems
- Gestaltung von Verfahren zur menschlichen Aufsicht
- Sicherstellung von Protokollierung und Rückverfolgbarkeit
- Überprüfung von Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
- Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern, Betreibern, Einführern und Nutzern
- Vorbereitung der technischen Dokumentation und Konformitätsbewertung

Wenn die Pflichten beginnen, bevor diese Elemente ausreichend geklärt sind, können nicht nur Unternehmen, sondern auch Aufsichtsbehörden Schwierigkeiten bei Auslegung und Durchsetzung haben. Die Zeitplananpassung kann daher als Maßnahme verstanden werden, die den regulierten Akteuren Vorbereitungszeit gewährt und zugleich eine wirksame Durchsetzung ermöglicht.

## Warum freiwillige Kodizes und tatsächliche gesetzliche Pflichten unterschieden werden müssen

Die Europäische Kommission stellt Praxiskodizes und politische Materialien für die Kennzeichnung und Etikettierung KI-generierter Inhalte bereit. Solche Kodizes sind hilfreich, um nachzuvollziehen, wie Unternehmen Labels anbringen, Informationen zur Herkunft von Inhalten hinterlegen und Nutzer informieren können.

Freiwillige Kodizes und gesetzliche Pflichten sind jedoch nicht dasselbe.

| Kategorie | Freiwilliger Kodex | Gesetzliche Pflicht |
|---|---|---|
| Charakter | Praktische Leitlinien und bewährte Verfahren | Gesetzliche Anforderungen |
| Teilnahme | Grundsätzlich freiwillig | Für betroffene Akteure verpflichtend |
| Wirkung | Hilfreich als Nachweis von Compliance-Bemühungen | Verstöße können sanktioniert werden |
| Beurteilungsmaßstab | Detaillierte Verpflichtungen des Kodex | Bestimmungen des AI Act, Anwendungszeitplan und Auslegung der Aufsichtsbehörden |
| Reaktion des Unternehmens | Referenz für interne Richtlinien und technische Umsetzung | Verwaltung nach rechtlichen und Compliance-Kriterien |

Unternehmen dürfen daher nicht davon ausgehen, dass sie allein durch die „Teilnahme an einem freiwilligen Kodex“ sämtliche gesetzlichen Pflichten erfüllt haben. Umgekehrt müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz-, Dokumentations- und Risikomanagementpflichten auch dann separat erfüllt werden, wenn ein Unternehmen nicht an einem freiwilligen Kodex teilnimmt.

## Checkliste für Unternehmen: Was muss jetzt geprüft werden?

### 1. Umfasst unser Dienst eine Interaktion mit KI?

- Kommunizieren Nutzer direkt mit einem Chatbot, Sprachbot oder einer Beratungs-KI?
- Können Nutzer einen menschlichen Berater mit KI verwechseln?
- Wird auf dem ersten Bildschirm oder zu Beginn des Gesprächs ein KI-Hinweis angezeigt?
- Sind die Kriterien für den Wechsel von einer automatisierten Antwort zu menschlicher Beratung klar?

### 2. Werden KI-generierte Inhalte erstellt oder verbreitet?

- Werden Bilder, Videos, Audioinhalte oder Texte mit KI erzeugt?
- Werden die erzeugten Inhalte extern veröffentlicht, geteilt oder verkauft?
- Können Nutzer leicht erkennen, dass die Inhalte durch KI erzeugt oder manipuliert wurden?
- Wurden maschinenlesbare Kennzeichnungen wie Metadaten, Wasserzeichen oder Labels geprüft?

### 3. Gibt es Funktionen für Deepfakes oder synthetische Personen?

- Gibt es Funktionen, mit denen Gesicht, Stimme oder Verhalten realer Personen synthetisch nachgebildet werden?
- Besteht in Bereichen mit Informationen von öffentlichem Interesse wie Politik, Finanzen, Gesundheit oder Katastrophen die Gefahr einer Irreführung?
- Können die Funktionen für nicht einvernehmliche sexuelle synthetische Inhalte, Verleumdung, Betrug oder Identitätsmissbrauch verwendet werden?
- Gibt es Verfahren für Meldung, Löschung, Sperrung und Kontosanktionen?

### 4. Könnte es sich um Hochrisiko-KI handeln?

- Wird die KI in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Kreditwesen, Versicherungen, öffentliche Dienstleistungen, Strafverfolgung, Einwanderung oder Justiz eingesetzt?
- Haben die KI-Ausgaben wesentliche Auswirkungen auf die Rechte oder Chancen von Menschen?
- Handelt es sich um eigenständige Software oder um eine in ein Produkt integrierte Sicherheitsfunktion?
- Wurde unterschieden, ob der Anwendungszeitpunkt der 2. Dezember 2027 oder der 2. August 2028 ist?

### 5. Werden freiwillige Kodizes und gesetzliche Pflichten verwechselt?

- Wurde unabhängig von der Teilnahme an einem freiwilligen Kodex eine Liste der gesetzlichen Pflichten erstellt?
- Verwenden interne Richtlinien, Produktentwicklung und rechtliche Prüfung dieselben Kriterien?
- Wurde geprüft, ob der Dienst EU-Nutzern oder auf dem EU-Markt angeboten wird?
- Wurden die Verantwortungsbereiche von Anbietern, Betreibern, API-Anbietern und Kundenunternehmen vertraglich berücksichtigt?

## Punkte, die in der Praxis leicht missverstanden werden

### Es bedeutet nicht, dass „alle KI-generierten Inhalte verboten werden“

KI-generierte Inhalte sind nicht als solche verboten. Entscheidend ist, dass Nutzer erkennen können, ob Inhalte durch KI erzeugt oder manipuliert wurden. Nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Inhalte, die Betrug, Identitätsmissbrauch oder Rechtsverletzungen bezwecken, müssen jedoch als gesonderte schwerwiegende Risikobereiche behandelt werden.

### Es bedeutet auch nicht, dass „ein Label alle Probleme löst“

Die Kennzeichnung ist nur ein Teil der Transparenzpflichten. Wenn Inhalte illegal sind, die Rechte anderer verletzen, die Sicherheit gefährden oder für Hochrisikoentscheidungen verwendet werden, können unabhängig von der Kennzeichnung zusätzliche Pflichten oder Verbote gelten.

### Es bedeutet nicht, dass „die Vorbereitung aufgeschoben werden kann, weil der Zeitplan für Hochrisiko-KI nach hinten verschoben wurde“

Die Vorbereitung auf die Pflichten für Hochrisiko-KI dauert lange. Data Governance, Risikomanagement, technische Dokumentation und Systeme zur menschlichen Aufsicht sind keine Zusatzfunktionen, die kurz vor der Markteinführung eines Produkts ergänzt werden können. Auch nach der Anpassung des Zeitplans ist es sicherer, bereits 2026 mit der Bestandsaufnahme der Systeme und der Risikoklassifizierung zu beginnen.

## Fazit

Die wichtigste praktische Botschaft des neuen Zeitplans zum EU AI Act ist eindeutig. Ab dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten für generative KI, Chatbots und Deepfakes. Die Pflichten für Hochrisiko-KI müssen getrennt nach eigenständigen und in Produkte integrierten Systemen für den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028 vorbereitet werden.

Freiwillige Kodizes, technische Leitlinien und interne Ethikgrundsätze allein reichen für Unternehmen nicht aus. Ausgehend davon, wann die tatsächlichen gesetzlichen Pflichten für welche Systeme und für Unternehmen in welcher Rolle gelten, müssen sie ihr KI-Inventar, ihre Kennzeichnungssysteme, ihr Risikomanagement, ihre Dokumentation und ihre Verfahren zur Sperrung verbotener Inhalte gemeinsam überarbeiten.

## FAQ

### Sind ab dem 2. August 2026 alle generativen KI-Systeme verboten?
Nein. Im Kern geht es nicht um ein Verbot, sondern um Transparenzpflichten. Erforderlich sind unter anderem Hinweise auf die Interaktion mit Chatbots, die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und die Offenlegung von Deepfakes. Bereiche mit schwerwiegenden Schäden, etwa nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes oder die Erstellung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, sind jedoch als verbotene beziehungsweise rechtswidrige Bereiche anzusehen, bei denen eine bloße Kennzeichnung nicht ausreicht.

### Welche Hinweise sind bei Chatbots erforderlich?
Es muss klar darauf hingewiesen werden, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren, damit sie nicht irrtümlich annehmen, mit einem Menschen zu kommunizieren. Beispielsweise kann durch den Startbildschirm eines Gesprächs, die erste Antwort, einen Sprachhinweis, die Dienstbeschreibung oder ein UI-Label kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine KI-Antwort handelt.

### Reicht für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte ein für Menschen sichtbarer Hinweis aus?
Nicht immer. Der AI Act zielt darauf ab, neben für Menschen verständlichen Kennzeichnungen im technisch möglichen Umfang auch maschinenlesbare oder maschinell erkennbare Kennzeichnungen einzubeziehen. Es empfiehlt sich, Metadaten, Wasserzeichen, Informationen zur Herkunft von Inhalten und Labels auf der Veröffentlichungsseite gemeinsam zu prüfen.

### Sind alle Deepfakes illegal?
Deepfakes an sich sind nicht in jedem Fall illegal. Es kann legitime Kontexte wie Satire, kreative Arbeiten oder rechtmäßige Videoproduktionen geben. Wenn sie jedoch mit realen Personen oder Ereignissen verwechselt werden können, muss die Manipulation offengelegt werden. Nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes oder die Erstellung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern stellen davon unabhängig schwerwiegende Rechtsverstöße dar.

### Wie haben sich die Anwendungszeitpunkte für Hochrisiko-KI geändert?
Nach diesem Zeitplan sind der 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und der 2. August 2028 für in Produkte integrierte Hochrisiko-KI-Systeme die wesentlichen Anwendungszeitpunkte. Bei eigenständigen Systemen liegt der Schwerpunkt auf softwarebasierter KI, die für bestimmte Zwecke wie Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe und öffentliche Dienstleistungen eingesetzt wird. Bei in Produkte integrierten Systemen stehen KI-Komponenten im Mittelpunkt, die mit Produktsicherheitsvorschriften verknüpft sind.

### Was ist der Unterschied zwischen eigenständiger Hochrisiko-KI und in Produkte integrierter Hochrisiko-KI?
Eigenständige Hochrisiko-KI bezeichnet softwarebasierte Systeme, die in bestimmten Hochrisikobereichen Entscheidungen oder Bewertungen unterstützen. In Produkte integrierte Hochrisiko-KI bezeichnet KI, die in die Funktionen physischer Produkte oder regulierter Produkte wie Maschinen, Geräte oder sicherheitsrelevante Produkte integriert ist. Bei Letzteren können zugleich Produktsicherheitszertifizierungen und Konformitätsbewertungsverfahren relevant sein.

### Gilt die Teilnahme an einem freiwilligen Kodex als vollständige Erfüllung aller Pflichten nach dem AI Act?
Nein. Ein freiwilliger Kodex kann ein Instrument sein, das die praktische Umsetzung etwa von Kennzeichnungs- und Hinweispflichten unterstützt, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Pflichten selbst. Unabhängig von der Teilnahme an einem freiwilligen Kodex müssen Unternehmen ihre Pflichten gemäß den Bestimmungen des AI Act, dem Anwendungszeitplan und der Auslegung durch die Aufsichtsbehörden erfüllen.

### Sind auch Unternehmen außerhalb der EU von diesem Zeitplan betroffen?
Auch Unternehmen außerhalb der EU können betroffen sein, wenn sie KI-Systeme auf dem EU-Markt anbieten, Dienste für Nutzer innerhalb der EU bereitstellen oder KI-Ausgaben in der EU verwendet werden. Ob die Regelungen tatsächlich Anwendung finden, muss anhand der Struktur der Dienstleistungserbringung, des Standorts der Nutzer, der Vertragsbeziehungen und der Rolle des Systems geprüft werden.

### Was sollten Unternehmen als Erstes tun?
Vorrangig sollte ein KI-Inventar erstellt werden. Unternehmen müssen klassifizieren, welche KI-Systeme sie betreiben, ob es sich um generative KI handelt, ob diese direkt mit Nutzern interagiert, ob sie über Deepfake-Funktionen verfügt, ob sie in Hochrisikobereichen eingesetzt wird und ob sie eigenständig oder in ein Produkt integriert ist. Anschließend müssen die Verfahren für Kennzeichnung, Hinweise, Risikomanagement, Dokumentation und die Sperrung verbotener Inhalte überarbeitet werden.

## Sources

- [Pressemitteilung des Rates der EU: Künstliche Intelligenz — Rat gibt endgültig grünes Licht für die Vereinfachung und Straffung der Vorschriften](https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/06/29/artificial-intelligence-council-gives-final-green-light-to-simplify-and-streamline-rules/pdf/)
- [Rat der EU: Zeitleiste — Gesetz über künstliche Intelligenz](https://www.consilium.europa.eu/en/policies/artificial-intelligence-act/timeline-artificial-intelligence/)
- [Europäische Kommission: Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Etikettierung von KI-generierten Inhalten](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-publishes-code-practice-marking-and-labelling-ai-generated-content)
- [Politikseite der Europäischen Kommission: Verhaltenskodex zu KI-generierten Inhalten](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content)

## Images

![Illustration zur KI-Regulierung mit Europakarte und EU-Sternen, Zeitplan, Waage, Schild und KI-Symbol](https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6NjA5LCJwdXIiOiJibG9iX2lkIn19--8e16e4963edd51ee36a6858032a5df94de0fe542/ai-c8ae09ee.webp)
![Infografik, in der Text, Bilder, Videos, Audio und Code mit dem Prüfablauf eines Dashboards und einer KI-Anlage verbunden sind](https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6NjE1LCJwdXIiOiJibG9iX2lkIn19--9cf4862ca7f5c6ad7f0c4ae109d881fccfb4a3fe/ai-5220d203.webp)