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title: "Antragskriterien für Krankheitsgeld 2026: Einkommensvoraussetzungen, Zahlbetrag und erforderliche Unterlagen nach Pilotregion"
locale: de
category: how_to
category_name: "Anleitungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/2026-korea-sickness-benefit-application-guide
published_at: 2026-08-02T16:46:09+09:00
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# Antragskriterien für Krankheitsgeld 2026: Einkommensvoraussetzungen, Zahlbetrag und erforderliche Unterlagen nach Pilotregion

> Das Krankheitsgeld 2026 können Erwerbstätige in den Pilotregionen der Stufen 2 und 3 beantragen, wenn sie wegen einer nicht arbeitsbedingten Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können. In Stufe 2 gelten Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen, während es in Stufe 3 keine Einkommensgrenze gibt. Auch der Tagessatz und die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Versicherungs- und Beschäftigungsform.

## Key Points

- Die Pilotregionen der Stufe 2 sind Anyang, Yongin, Daegu Dalseo und Iksan. Dort gelten Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen, darunter ein Haushaltsmedianeinkommen von höchstens 120 %.
- Die Pilotregionen der Stufe 3 sind Chungju, Hongseong, Jeonju und Wonju. Dort gelten keine gesonderten Einkommens- oder Vermögensgrenzen für Haushalte.
- Der Tagessatz in Stufe 2 beträgt 2026 49.540 Won. In Stufe 3 erhalten über ihren Arbeitgeber Krankenversicherte 60 % ihres Durchschnittslohns, wobei der Tagessatz zwischen 49.540 Won und 68.100 Won liegt.
- Neben einem ärztlichen Attest einer teilnehmenden medizinischen Einrichtung für den Antrag auf Krankheitsgeld und einem Plan zur Arbeitsunterbrechung können auch ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung, ein Arbeitsvertrag, die Gewerbeanmeldung und Umsatznachweise erforderlich sein.
- Der gleichzeitige Bezug für denselben Zeitraum kann bei Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld während der Elternzeit, Verletztengeld aus der Arbeitsunfallversicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt eingeschränkt sein.

Das Krankheitsgeld ist eine Leistung, die Erwerbstätigen ein bestimmtes Einkommen sichert, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit wegen einer nicht arbeitsbedingten Krankheit oder Verletzung unterbrechen müssen. 2026 wird es in den Pilotregionen der Stufen 2 und 3 angeboten; seit Januar wurden unter anderem der tägliche Leistungsbetrag und die Kriterien zur Anerkennung der Umsätze von Selbstständigen angepasst.

Das Krankheitsgeld wird nicht allein aufgrund der Tatsache gezahlt, dass eine Krankheit vorliegt. Da sämtliche Voraussetzungen wie Pilotregion, Alter, Erwerbsstatus, Einkommen und tatsächliche Arbeitsunterbrechung geprüft werden, sollte vor Ausstellung eines ärztlichen Attests bei der für die eigene Region zuständigen Niederlassung des Nationalen Krankenversicherungsdienstes geklärt werden, ob ein Anspruch besteht und welche Antragsfrist gilt.

## Pilotregionen 2026 und Unterschiede bei den Anspruchsberechtigten

Der größte Unterschied zwischen Stufe 2 und Stufe 3 besteht darin, ob Einkommen und Vermögen des Haushalts geprüft werden und wie der Leistungsbetrag für bestimmte Versicherte berechnet wird.

| Kategorie | Pilotregionen | Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen | Täglicher Leistungsbetrag 2026 |
|---|---|---|---|
| Stufe 2 | Anyang und Yongin in Gyeonggi, Dalseo-gu in Daegu, Iksan in Jeonbuk | Gesamte Krankenversicherungsbeiträge des Haushalts entsprechend höchstens 120 % des mittleren Einkommens sowie Anwendung einer Vermögensgrenze | 49.540 Won |
| Stufe 3 | Chungju in Chungbuk, Hongseong-gun in Chungnam, Jeonju in Jeonbuk, Wonju in Gangwon | Keine Einkommens- oder Vermögensgrenze | Für Arbeitnehmer mit betrieblicher Krankenversicherung 60 % des Durchschnittslohns, täglich 49.540–68.100 Won. Für sonstige Anspruchsberechtigte je nach geltender Regelung 49.540 Won |

### Gemeinsame Grundvoraussetzungen

Grundsätzlich werden Erwerbstätige geprüft, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

- Zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Pilotregion der Stufe 2 oder 3 wohnen oder in einem dort anerkannten Betrieb arbeiten
- Im Allgemeinen mindestens 15 und unter 65 Jahre alt sein
- Einen anerkannten Erwerbsstatus haben, etwa als Arbeitnehmer mit betrieblicher Krankenversicherung, als Versicherter der Arbeitslosen- oder Arbeitsunfallversicherung oder als Selbstständiger, der die Voraussetzungen erfüllt
- Wegen einer nicht durch einen Arbeitsunfall verursachten Krankheit oder Verletzung tatsächlich nicht in der Lage sein, die Arbeit auszuüben
- Die Arbeit über die festgelegte Wartezeit hinaus unterbrechen und dadurch einen Einkommensrückgang erleiden

In bestimmten Fällen kann nicht nur der Wohnort, sondern auch der Standort des Betriebs maßgeblich sein. Bei Ausländern kann die Anwendbarkeit unter anderem vom Aufenthaltsstatus abhängen. Personen wie Beamte und Lehrkräfte, für die eine gesonderte Regelung für bezahlten Krankenurlaub oder Einkommenssicherung gilt, sowie Empfänger anderer Leistungen können ausgeschlossen oder in ihrem Leistungsanspruch eingeschränkt werden.

### Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen der Stufe 2

In Stufe 2 wird nicht nur das persönliche Einkommen, sondern der gesamte Haushalt geprüft. Anhand der von den Haushaltsmitgliedern gezahlten Krankenversicherungsbeiträge wird festgestellt, ob das Einkommen höchstens 120 % des mittleren Einkommens beträgt. Zusätzlich wird eine Vermögensgrenze geprüft, unter anderem anhand der Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer.

Da das Ergebnis je nach Haushaltszusammensetzung und Berechnungsmethode der Krankenversicherungsbeiträge variieren kann, lässt sich die Anspruchsberechtigung nicht zuverlässig feststellen, indem lediglich das Monatsgehalt mit einer Tabelle zum mittleren Einkommen verglichen wird. Im Antragsverfahren können zusätzliche Unterlagen zu Familienverhältnissen und Krankenversicherungsstatus verlangt werden.

### Keine Einkommensgrenze in Stufe 3

In Stufe 3 wird der Kreis der Antragsteller nicht aufgrund von Einkommen oder Vermögen des Haushalts eingeschränkt. Das Fehlen einer Einkommensgrenze bedeutet jedoch keine automatische Auszahlung. Pilotregion, Alter, Voraussetzungen für die Anerkennung als Erwerbstätiger, nicht arbeitsbedingte Krankheit oder Verletzung, Arbeitsunterbrechung und Beschränkungen bei parallelem Leistungsbezug werden gesondert geprüft.

## Täglicher Leistungsbetrag und Leistungsdauer 2026

### Leistungsbetrag in Stufe 2

Das Krankheitsgeld der Stufe 2 beträgt 2026 für jeden anerkannten Leistungstag 49.540 Won. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann von dem Wert abweichen, der sich ergibt, wenn dieser Betrag einfach mit allen arbeitsfreien Tagen multipliziert wird. Die je nach Modell geltende Wartezeit wird von den Leistungstagen abgezogen; gezahlt wird nur für die nach Prüfung anerkannten Tage der Arbeitsunterbrechung oder medizinischen Inanspruchnahme.

### Leistungsbetrag in Stufe 3

Für Arbeitnehmer mit betrieblicher Krankenversicherung in Stufe 3 werden 60 % des berechneten Durchschnittslohns zugrunde gelegt. 2026 beträgt der tägliche Mindestbetrag 49.540 Won und der Höchstbetrag 68.100 Won. Auch bei einem hohen tatsächlichen Durchschnittslohn wird daher nicht mehr als der Höchstbetrag gezahlt.

Versicherte der Arbeitslosen- oder Arbeitsunfallversicherung sowie Selbstständige, für die keine Kopplung an den Durchschnittslohn gilt, müssen den für ihren jeweiligen Status geltenden Pauschalbetrag prüfen. Hat sich das Beschäftigungsverhältnis oder der Versicherungsstatus unmittelbar vor der Antragstellung geändert, erfolgt die Berechnung anhand des vom Nationalen Krankenversicherungsdienst bestätigten Status.

### Wartezeit und maximale Absicherungsdauer

Das Pilotprojekt umfasst ein Arbeitsunfähigkeitsmodell, bei dem der Zeitraum anerkannt wird, in dem wegen einer Krankheit nicht gearbeitet werden konnte, sowie ein Modell, das sich nach Krankenhausaufenthalten und Tagen der medizinischen Inanspruchnahme richtet. Wartezeit und maximale jährliche Absicherungsdauer unterscheiden sich je nach regionalem Modell; für die Wartezeit wird keine Leistung gezahlt.

| Wichtigstes Modell | Beispiele für Regionen | Grundlage der Leistungsentscheidung | Zu prüfende Wartezeit und Höchstgrenze |
|---|---|---|---|
| Arbeitsunfähigkeitsmodell | Anyang, Dalseo in Daegu sowie Regionen der Stufe 3 usw. | Geprüft werden der Zeitraum, für den ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, und die tatsächliche Arbeitsunterbrechung | In der Regel werden anerkannte Tage nach Ablauf der festgelegten Wartezeit vergütet; die regional geltende maximale Absicherungsdauer findet Anwendung |
| Modell nach Tagen der medizinischen Inanspruchnahme | Yongin und Iksan | Geprüft werden hauptsächlich die mit einem Krankenhausaufenthalt verbundenen Tage medizinischer Inanspruchnahme | Voraussetzungen für den Krankenhausaufenthalt, Wartezeit und maximale Leistungstage können gesondert gelten |

Das jeweilige Modell und die Absicherungsdauer können entsprechend den jährlichen Projektrichtlinien angepasst werden. Vor der Antragstellung müssen in den regionalen Informationen des Nationalen Krankenversicherungsdienstes für 2026 die für den eigenen Wohnort geltende Wartezeit und die maximale Zahl der Leistungstage geprüft werden.

## Vor der Antragstellung zu prüfende Punkte

Ist einer der folgenden Punkte unklar, sollte vor Ausstellung des Attests beim Nationalen Krankenversicherungsdienst nachgefragt werden. Für die Ausstellung eines Attests zur Beantragung des Krankheitsgeldes können zusätzlich zu den allgemeinen Behandlungskosten gesonderte Gebühren anfallen, und ein gewöhnliches ärztliches Attest kann das spezielle Attest möglicherweise nicht ersetzen.

1. Prüfen, ob der Wohnort oder der Betrieb 2026 die Voraussetzungen einer Pilotregion erfüllt.
2. Prüfen, ob der Erwerbsstatus aufgrund des Versicherungsverlaufs in der Kranken-, Arbeitslosen- oder Arbeitsunfallversicherung oder aufgrund der Voraussetzungen für Selbstständige anerkannt wird.
3. Klären, ob die betreffende Krankheit oder Verletzung nicht arbeitsbedingt ist.
4. Prüfen, ob die behandelnde medizinische Einrichtung am Krankheitsgeldprogramm teilnimmt.
5. Die für die eigene Region geltende Antragsfrist, Wartezeit und maximale Absicherungsdauer prüfen.
6. Prüfen, ob für denselben Zeitraum Arbeitslosengeld, Verletztengeld aus der Arbeitsunfallversicherung oder ähnliche Leistungen bezogen werden.

Bei Verletzungen oder Krankheiten, die während der Arbeit eingetreten sind oder in einem erheblichen ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit stehen, sollte vor dem Krankheitsgeld geprüft werden, ob die Arbeitsunfallversicherung greift.

## Antragsverfahren

### 1. Behandlung in einer teilnehmenden medizinischen Einrichtung

Eine am Krankheitsgeldprogramm teilnehmende medizinische Einrichtung aufsuchen und sich untersuchen lassen, damit der Arzt beurteilen kann, ob aufgrund der Krankheit oder Verletzung Arbeitsunfähigkeit besteht. Beim Arbeitsunfähigkeitsmodell ist kein gewöhnliches Attest, sondern ein spezielles Attest zur Beantragung des Krankheitsgeldes erforderlich.

In Regionen, in denen das Modell nach Tagen der medizinischen Inanspruchnahme gilt, können Behandlungsunterlagen zum Krankenhausaufenthalt sowie Aufnahme- und Entlassungsbescheinigungen die maßgeblichen Dokumente sein. Daher muss zunächst das regionale Modell geprüft werden.

### 2. Plan zur Arbeitsunterbrechung erstellen

Arbeitnehmer erstellen gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Plan zur Arbeitsunterbrechung, in dem unter anderem der voraussichtliche Zeitraum der Arbeitsunterbrechung, die Arbeitsform und die Fortzahlung des Lohns bestätigt werden. Personen in besonderen Beschäftigungsformen, Plattformbeschäftigte und Selbstständige bereiten Unterlagen vor, die ihr Vertragsverhältnis und den geplanten Zeitraum der Betriebseinstellung belegen.

Zeiträume, für die bezahlter Krankenurlaub oder eine Ausfallvergütung gewährt wurde, können von den Leistungstagen ausgeschlossen oder bei der Berechnung angepasst werden. Daher muss wahrheitsgemäß angegeben werden, ob Lohn gezahlt wurde.

### 3. Nachweise zu Status, Beschäftigung und Umsatz vorbereiten

Die zur jeweiligen Erwerbsform passenden Beschäftigungs- und Einkommensnachweise sind vorzubereiten. Selbstständige müssen die seit 2026 geltenden Kriterien zur Umsatzanerkennung und den maßgeblichen Nachweiszeitraum prüfen. Eine bloße Gewerbeanmeldung reicht zur Anerkennung des Erwerbsstatus nicht aus; möglicherweise sind Nachweise über die tatsächliche Geschäftstätigkeit und Umsätze erforderlich.

### 4. Antrag beim Nationalen Krankenversicherungsdienst stellen

Die Unterlagen sind bei der für das Krankheitsgeld zuständigen Niederlassung des Nationalen Krankenversicherungsdienstes einzureichen. Wenn auf der Website des Dienstes ein entsprechender Online-Verwaltungsweg verfügbar ist, kann der Antrag online gestellt werden. Ob die Einreichung persönlich, per Post, per Fax oder auf anderem Wege möglich ist, ist bei der zuständigen Niederlassung zu erfragen.

Das Krankheitsgeld kann zwar ganzjährig beantragt werden, für einzelne Atteste oder bezogen auf das Entlassungsdatum gelten jedoch Antragsfristen. Beim Arbeitsunfähigkeitsmodell muss der Antrag innerhalb des festgelegten Zeitraums nach Ausstellung des Attests gestellt werden, beim Modell nach Tagen der medizinischen Inanspruchnahme innerhalb des festgelegten Zeitraums nach der Entlassung. Daher ist die Frist unmittelbar bei Ausstellung der Unterlagen zu prüfen.

### 5. Prüfung von Anspruch und Arbeitsunterbrechung

Der Nationale Krankenversicherungsdienst prüft Region, Alter, Versicherungsstatus, Einkommensvoraussetzungen und Gesundheitszustand. Bei Bedarf kann beim Betrieb oder beim Antragsteller zusätzlich überprüft werden, ob tatsächlich gearbeitet wurde und ob Lohn oder Umsätze erzielt wurden.

### 6. Auszahlung nach Bestätigung der tatsächlichen Arbeitsunterbrechung

Mit dem Erstantrag wird nicht automatisch der gesamte geplante Zeitraum anerkannt. Der Dienst prüft zunächst, ob die Arbeit tatsächlich unterbrochen wurde, und zahlt anschließend für die anerkannten Tage unter Abzug der Wartezeit. Dauert die Behandlung länger, können nach ärztlicher Beurteilung und gemäß den Projektrichtlinien Unterlagen für einen Verlängerungsantrag erforderlich sein.

## Erforderliche Unterlagen nach Erwerbsform

Die genauen Formulare und zusätzlichen Unterlagen können je nach Region und Anspruchsstatus variieren. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten vorzubereitenden Dokumente zusammen.

| Kategorie | Allgemeine oder typische Unterlagen | Mögliche zusätzliche Unterlagen |
|---|---|---|
| Allgemein | Antrag auf Auszahlung des Krankheitsgeldes, Einwilligung in die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten, Ausweis, Angaben zu einem Konto auf den eigenen Namen | Familienstandsbescheinigung, Unterlagen zum Krankenversicherungsstatus |
| Arbeitsunfähigkeitsmodell | Von einer teilnehmenden medizinischen Einrichtung ausgestelltes Attest zur Beantragung des Krankheitsgeldes, Patientenakte, Plan zur Arbeitsunterbrechung | Untersuchungsergebnisse, Kopie der Behandlungsunterlagen, Bestätigung der Arbeitsunterbrechung |
| Arbeitnehmer | Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsnachweis, vom Arbeitgeber bestätigter Plan zur Arbeitsunterbrechung | Lohnbuch, Gehaltsabrechnungen, Nachweise über bezahlten Urlaub oder Krankenurlaub |
| Versicherte der Arbeitslosen- oder Arbeitsunfallversicherung | Unterlagen zum Versicherungsverlauf und zum Verhältnis der Arbeitsleistung | Beauftragungs- oder Dienstleistungsvertrag, Einkommensabrechnungen |
| Selbstständige | Gewerbeanmeldungsunterlagen, Nachweise über Geschäftstätigkeit und gemeldete Umsätze, Plan zur Arbeitsunterbrechung | Kartenumsätze, Barzahlungsbelege, Steuerrechnungen, Zahlungseingänge aus Umsätzen und andere vom Dienst anerkannte Unterlagen |
| Modell nach Tagen der medizinischen Inanspruchnahme | Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung sowie Unterlagen zu Behandlungskosten | Nachweise über ambulante Behandlungen, Patientenakte usw. |

Auch bei ähnlich lautenden Dokumenten kann ein besonderes Formular ausschließlich für das Krankheitsgeld vorgeschrieben sein. Es sind die neuesten vom Nationalen Krankenversicherungsdienst veröffentlichten Formulare zu verwenden. Außerdem ist zu prüfen, ob Kopien eingereicht werden dürfen und ob die Originale aufbewahrt werden müssen.

## Nachweis von Umsätzen bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen werden sowohl die Dauer der Gewerbeanmeldung als auch die tatsächlichen Umsatzvoraussetzungen geprüft. Da die Kriterien zur Umsatzanerkennung 2026 geändert wurden, dürfen frühere Mindestbeträge oder Nachweiszeiträume nicht unverändert übernommen werden.

Als typische Umsatznachweise können folgende Unterlagen dienen.

- Kreditkarten- und Debitkartenbelege oder Umsatzübersichten des Kartenanbieters
- Aufstellungen ausgestellter Barzahlungsbelege
- Elektronische Steuerrechnungen und Rechnungen
- Zahlungseingänge aus Umsätzen auf dem Geschäftskonto
- Steuerunterlagen wie eine Bescheinigung über die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage

Der Dienst beurteilt den Erwerbsstatus anhand der Umsätze im festgelegten Berechnungszeitraum. Wenn Umsätze aufgrund der Art des Geschäfts saisonal konzentriert sind oder viele Bargeldgeschäfte erfolgen, sollte vorab bei der zuständigen Niederlassung geklärt werden, welche Unterlagen anerkannt werden.

## Leistungen mit eingeschränkter Kombinierbarkeit

Andere öffentliche Leistungen, die denselben Zeitraum der Arbeitsunterbrechung absichern, können nicht gleichzeitig in voller Höhe mit dem Krankheitsgeld bezogen werden. Typische Einschränkungen betreffen folgende Leistungen.

- Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Mutterschutzurlaub sowie Elternzeit
- Verletztengeld oder Krankheitsentschädigungsrente aus der Arbeitsunfallversicherung
- Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts aus der Grundsicherung
- Soforthilfe zum Lebensunterhalt
- Entschädigung für Erwerbsausfall aus der Kfz-Versicherung
- Gesonderter bezahlter Krankenurlaub oder Ausfallentschädigung durch den Staat oder Arbeitgeber

Je nach Leistung kann die Bearbeitung unterschiedlich erfolgen, etwa durch Ausschluss von der Antragsberechtigung, Ausschluss der Zahlung für denselben Zeitraum oder Anpassung um den Differenzbetrag. Wurde eine andere Leistung beantragt oder wird sie bereits bezogen, muss dies im Antrag auf Krankheitsgeld angegeben und vom Dienst geprüft werden.

## Abschließende Checkliste vor der Antragstellung

- [ ] Es wurde geprüft, ob Anyang, Yongin, Dalseo in Daegu, Iksan, Chungju, Hongseong, Jeonju oder Wonju als zuständige Region gilt.
- [ ] Antragsteller der Stufe 2 haben die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen des Haushalts geprüft.
- [ ] Antragsteller der Stufe 3 haben unabhängig von der Einkommensgrenze den Erwerbs- und Versicherungsstatus geprüft.
- [ ] Die teilnehmende medizinische Einrichtung und das regional geltende Modell wurden geprüft.
- [ ] Das Attest zur Beantragung des Krankheitsgeldes oder die Unterlagen zum Krankenhausaufenthalt und zur Entlassung wurden vorbereitet.
- [ ] Der Plan zur Arbeitsunterbrechung sowie Beschäftigungs- und Umsatznachweise wurden vorbereitet.
- [ ] Die Antragsfrist wurde anhand des Ausstellungsdatums des Attests oder des Entlassungsdatums geprüft.
- [ ] Möglicherweise parallele Leistungen wie Arbeitslosengeld, Leistungen während der Elternzeit, Verletztengeld aus der Arbeitsunfallversicherung oder Leistungen zum Lebensunterhalt wurden geprüft.

Für das Krankheitsgeld gibt es keine einheitliche, ganzjährig geltende Bewerbungsfrist, doch die individuelle Antragsfrist kann kurz sein. Statt erst nach Beginn der Behandlung Unterlagen zusammenzustellen, ist es wichtig, bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem die Notwendigkeit einer Arbeitsunterbrechung ärztlich festgestellt wird, das Verfahren beim Kundendienst oder bei der zuständigen Niederlassung des Nationalen Krankenversicherungsdienstes zu klären.

## FAQ

### Kann das Krankengeld 2026 landesweit beantragt werden?
Nein. Anspruchsberechtigt sind derzeit Erwerbstätige, die die Voraussetzungen in den Regionen der Phase 2 – Anyang, Yongin, Daegu-Dalseo und Iksan – oder in den Regionen der Phase 3 – Chungju, Hongseong, Jeonju und Wonju – erfüllen. Ob statt des Wohnorts der Standort des Betriebs anerkannt werden kann, muss beim Nationalen Krankenversicherungsdienst erfragt werden.

### Kann das Krankengeld in den Pilotregionen der Phase 3 auch bei hohem Einkommen beantragt werden?
In Phase 3 gibt es keine gesonderte Begrenzung hinsichtlich Einkommen und Vermögen des Haushalts. Die übrigen Voraussetzungen, darunter Alter, Erwerbsstatus, Versicherungsverlauf, Region, nicht arbeitsbedingte Krankheit oder Verletzung sowie die tatsächliche Unterbrechung der Arbeit, müssen jedoch erfüllt sein.

### Wird das maßgebliche Medianeinkommen von 120 % in Phase 2 anhand des persönlichen Monatslohns beurteilt?
Im Allgemeinen wird nicht nur der persönliche Monatslohn verglichen, sondern die Krankenversicherungsbeiträge der Haushaltsmitglieder werden zusammengerechnet. Da auch die Vermögensgrenze angewendet wird, kann das Ergebnis je nach Familienverhältnissen und Krankenversicherungsstatus unterschiedlich ausfallen.

### Wie viel Krankengeld erhält man 2026 pro Tag?
In Phase 2 werden pro anerkanntem Leistungstag 49.540 Won gezahlt. Für Beschäftigte mit betrieblicher Krankenversicherung in Phase 3 gelten 60 % des Durchschnittslohns, wobei 49.540 Won pro Tag die Untergrenze und 68.100 Won die Obergrenze bilden. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag hängt von der Wartezeit und der Anzahl der anerkannten Tage ab.

### Können auch Selbstständige Krankengeld beantragen?
Wer die Anforderungen an die Dauer der Gewerbeanmeldung, die tatsächliche Geschäftstätigkeit und die für 2026 anerkannten Umsatzkriterien erfüllt, kann anspruchsberechtigt sein. Erforderlich sind vom Nationalen Krankenversicherungsdienst anerkannte Umsatznachweise, etwa Kartenumsätze, Barzahlungsbelege, Steuerrechnungen oder Geldeingänge auf dem Geschäftskonto.

### Kann das Krankengeld mit einem gewöhnlichen ärztlichen Attest beantragt werden?
Beim Modell der Arbeitsunfähigkeit ist ein von einer teilnehmenden medizinischen Einrichtung ausgestelltes ärztliches Attest speziell für den Krankengeldantrag erforderlich. Da ein gewöhnliches ärztliches Attest dieses möglicherweise nicht ersetzen kann, müssen vor der Ausstellung die Teilnahme der medizinischen Einrichtung und das dafür vorgesehene Formular geprüft werden.

### Kann man nach der Diagnose einer Krankheit Krankengeld erhalten, auch wenn man ohne Unterbrechung weiterarbeitet?
Grundsätzlich ist das schwierig. Das Krankengeld dient nicht aufgrund der Diagnose selbst, sondern dazu, das Einkommen für den Zeitraum zu ersetzen, in dem wegen einer Krankheit oder Verletzung tatsächlich nicht gearbeitet werden konnte. Daher wird die tatsächliche Arbeitsunterbrechung überprüft.

### Wann endet die Antragsfrist für das Krankengeld?
Statt einer einheitlichen jährlichen Bewerbungsfrist wird das Verfahren mit fortlaufender Antragstellung durchgeführt. Für jede Person gilt jedoch eine Antragsfrist, die sich nach dem Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests oder dem Entlassungsdatum aus dem Krankenhaus richtet. Da die Frist je nach regionalem Modell unterschiedlich sein kann, muss unmittelbar nach Ausstellung der Unterlagen bei der zuständigen Zweigstelle des Nationalen Krankenversicherungsdienstes nachgefragt werden.

### Kann das Krankengeld auch bei einer Verletzung während der Arbeit beantragt werden?
Das Krankengeld ist grundsätzlich für nicht arbeitsbedingte Krankheiten und Verletzungen vorgesehen. Besteht die Möglichkeit eines Arbeitsunfalls, muss zunächst geprüft werden, ob Behandlungs- und Entgeltersatzleistungen der Arbeitsunfallversicherung anwendbar sind.

### Kann man Arbeitslosengeld und Krankengeld gleichzeitig beziehen?
Doppelleistungen für denselben Zeitraum können beschränkt sein. Wer neben Arbeitslosengeld weitere einkommenssichernde Leistungen wie Elterngeld während der Elternzeit, Entgeltersatzleistungen der Arbeitsunfallversicherung oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhält, muss dies im Antrag unbedingt angeben und sich einer Prüfung durch den Nationalen Krankenversicherungsdienst unterziehen.

### Wird das Krankengeld auch während der Wartezeit gezahlt?
Nein. Die Wartezeit ist ein Zeitraum, in dem auch bei einer Arbeitsunterbrechung kein Krankengeld gezahlt wird. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt die Zahlung für die vom Nationalen Krankenversicherungsdienst anerkannten Tage der Arbeitsunterbrechung oder der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

## Sources

- [Informationen zum Sozialleistungsangebot des Pilotprojekts zum Krankengeld auf Bokjiro](https://www.bokjiro.go.kr/ssis-tbu/twataa/wlfareInfo/moveTWAT52011M.do?wlfareInfoId=WLF00004997&wlfareInfoReldBztpCd=01)
- [Informationen des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zum Pilotprojekt zum Krankengeld](https://www.mohw.go.kr/menu.es?mid=a10705020300)
- [Informationen der Nationalen Krankenversicherung zum Krankengeld 2026](https://www.nhis.or.kr/renewal_popup/poster/20260204_poster_longdesc_1.html)

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