{"content_id":"phknh89tta","slug":"korea-pension-income-tax-filing-guide","locale":"de","schema_type":"Article","category":"knowledge_base","category_name":"Wissensdatenbank","title":"Kriterien für die Einkommensteuererklärung von Rentnern","summary":"Staatliche Renten, Rentensparen und Betriebsrenten sowie Sparversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich Einkunftsart und Erklärungskriterien. Insbesondere ist zu beachten, dass bei privaten Renteneinkünften von mehr als 15 Millionen Won zwischen der Gesamtbesteuerung und einer separaten Besteuerung mit 15% gewählt werden kann.","sponsorship_disclosure":null,"author":{"name":"injoys","url":"https://injoys.com/ko/about"},"key_points":["Wer ausschließlich eine staatliche Rente bezieht und bei dessen auszahlender Stelle der steuerliche Jahresausgleich abgeschlossen ist, kann in der Regel auf die abschließende Einkommensteuererklärung verzichten.","Betragen die steuerpflichtigen privaten Renteneinkünfte pro Jahr mehr als 15 Millionen Won, kann zwischen der Gesamtbesteuerung und einer separaten Besteuerung mit 15% gewählt werden.","Beträge aus einer Ruhestandsabfindung, die über ein Altersvorsorgekonto bezogen werden, unterliegen anders als die allgemeine Grenze von 15 Millionen Won für private Renten den Besteuerungsregeln für Ruhestandseinkünfte.","Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Sparversicherung erfüllt, fällt auf den Versicherungsgewinn keine Einkommensteuer an. Andernfalls kann der Versicherungsgewinn als Zinsertrag gelten.","Beträgt die jährliche Summe aus Zins- und Dividendeneinkünften mehr als 20 Millionen Won, unterliegt sie grundsätzlich der Gesamtbesteuerung von Finanzeinkünften."],"content_markdown":"Auf Rentenzahlungen werden nicht durchweg dieselben Steuern erhoben. Bei gesetzlichen Renten wie der Nationalen Rente, privaten Renten aus Rentensparplänen oder IRP, aus Abfindungen finanzierten Renten und rentenförmigen Zahlungen aus kapitalbildenden Versicherungen unterscheiden sich jeweils die Einkunftsart und die Art der Steuererklärung.\n\nDie folgenden Kriterien geben die allgemeinen Grundsätze der Einkommensteuerbehandlung für in der Republik Korea ansässige Personen wieder. Bei der tatsächlichen Steuererklärung müssen die Finanzierungsquelle der Rente, steuerfreie Beträge, das Vorliegen weiterer Einkünfte und das Steuerrecht des jeweiligen Jahres gemeinsam geprüft werden.\n\n## Besteuerungsarten nach Rentenart im Überblick\n\n| Art des Bezugs | Hauptkategorie nach Steuerrecht | Zentrales Kriterium für die Steuererklärung |\n|---|---|---|\n| Gesetzliche Renten wie Nationale Rente und Beamtenpension | Renteneinkünfte | Wenn ausschließlich gesetzliche Renteneinkünfte vorliegen und die auszahlende Stelle die Jahressteuerabrechnung abgeschlossen hat, kann in der Regel auf eine abschließende Steuererklärung verzichtet werden |\n| Steuerlich begünstigte Einzahlungen und Anlageerträge aus Rentensparplänen und IRP | Private Renteneinkünfte | Für steuerpflichtige Beträge von höchstens 15 Millionen Won pro Jahr und für Beträge darüber gelten unterschiedliche Wahlmöglichkeiten bei der Besteuerung |\n| Zahlungen aus Abfindungen, die auf ein Rentenkonto übertragen wurden | Abfindungseinkünfte | Es gelten die Besteuerungsvorschriften für Abfindungseinkünfte und nicht der Schwellenwert von 15 Millionen Won für private Renten |\n| Kapitalbildende Versicherungen, die die Voraussetzungen für Steuerfreiheit erfüllen | Steuerfreier Versicherungsgewinn | Auf Versicherungsgewinne, die die Voraussetzungen erfüllen, wird keine Einkommensteuer erhoben |\n| Kapitalbildende Versicherungen, die die Voraussetzungen für Steuerfreiheit nicht erfüllen | Zinseinkünfte | Übersteigt die Summe aus Zins- und Dividendeneinkünften jährlich 20 Millionen Won, unterliegen die Kapitaleinkünfte grundsätzlich der Gesamtbesteuerung |\n\n## Beim Bezug einer gesetzlichen Rente\n\n### Was sind gesetzliche Renteneinkünfte?\n\nDamit ist der steuerpflichtige Teil der regelmäßig nach den einschlägigen Gesetzen bezogenen Renten gemeint, darunter die Nationale Rente, Beamtenpensionen, Militärrenten und Renten für Lehrkräfte und Beschäftigte privater Schulen.\n\nAuch bei gesetzlichen Renten ist nicht zwangsläufig der gesamte Auszahlungsbetrag steuerpflichtig. Im Allgemeinen ist der Rentenbetrag steuerpflichtig, der den seit dem 1. Januar 2002 eingezahlten Beiträgen und ähnlichen Zahlungen entspricht; der auf steuerlich ausgenommene Beiträge entfallende Teil kann ausgeschlossen werden. Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten können nach den einschlägigen Gesetzen steuerfrei sein.\n\n### Wann bei ausschließlich gesetzlichen Renteneinkünften auf eine Steuererklärung verzichtet werden kann\n\nDie auszahlende Stelle behält monatlich Einkommensteuer von den steuerpflichtigen gesetzlichen Rentenzahlungen ein und führt eine Jahressteuerabrechnung durch. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, muss daher im Allgemeinen im Mai des Folgejahres keine abschließende Einkommensteuererklärung abgegeben werden.\n\n- Die einzigen steuerpflichtigen Einkünfte sind gesetzliche Renteneinkünfte.\n- Die auszahlende Stelle hat die Jahressteuerabrechnung für die gesetzliche Rente ordnungsgemäß abgeschlossen.\n- Es müssen keine ausgelassenen Einkommensabzüge oder Steuergutschriften zusätzlich berücksichtigt werden.\n\n### Müssen bei weiteren Einkünften alle Einkünfte erklärt werden?\n\nLiegen neben der gesetzlichen Rente weitere in die Gesamteinkünfte einzubeziehende Einkünfte vor, etwa Arbeits-, Gewerbe- oder Mieteinkünfte, sind diese grundsätzlich zusammen mit den gesetzlichen Renteneinkünften zu erklären. Das Vorliegen anderer Einkünfte führt jedoch nicht in jedem Fall automatisch zu einer Erklärungspflicht.\n\nSteuerfreie Einkünfte, Abfindungseinkünfte, Veräußerungsgewinne oder Einkünfte, für die das Gesetz eine gesonderte Besteuerung zulässt, können von der Zusammenrechnung der Gesamteinkünfte ausgenommen sein. Auch bei geringfügigen sonstigen Einkünften hängt die Behandlung unter anderem davon ab, ob sie gesondert besteuert werden. Daher muss zunächst die Einkunftsart geprüft werden.\n\n## Beim Bezug privater Renten aus Rentensparplänen, IRP und Ähnlichem\n\n### Steuerpflichtige Finanzierungsquellen privater Renten\n\nDie Besteuerung von Entnahmen aus einem Rentenkonto richtet sich nach der Finanzierungsquelle.\n\n1. **Steuerlich begünstigte Einzahlungen in Rentensparpläne und IRP**: Bei Bezug als Rente werden sie als Renteneinkünfte besteuert.\n2. **Anlageerträge des Kontos**: Werden sie unter Erfüllung der Voraussetzungen für einen Rentenbezug entnommen, werden sie als Renteneinkünfte besteuert.\n3. **Eigene Einzahlungen, für die keine Steuergutschrift beansprucht wurde**: Da es sich um steuerlich ausgenommene Beträge handelt, werden sie grundsätzlich nicht erneut besteuert.\n4. **Abfindungen, die auf ein Rentenkonto übertragen wurden**: Auch bei einem Bezug in Rentenform gilt das Besteuerungssystem für Abfindungseinkünfte.\n\nDaher können der vom Finanzinstitut ausgewiesene gesamte Rentenzahlungsbetrag und die steuerpflichtigen Renteneinkünfte, die für die Prüfung des Schwellenwerts von 15 Millionen Won für private Renten maßgeblich sind, voneinander abweichen.\n\n### Schwellenwert von 15 Millionen Won pro Jahr\n\nDie steuerpflichtigen privaten Renteneinkünfte aus Rentensparplänen, IRP und Ähnlichem werden unter Zusammenrechnung der Beträge bei mehreren Finanzinstituten und auf mehreren Konten beurteilt. Für die Prüfung, ob 15 Millionen Won überschritten werden, werden gesetzliche Rentenbeträge oder aus Abfindungen finanzierte Rentenzahlungen nicht einfach hinzugerechnet.\n\n| Jährliche steuerpflichtige private Renteneinkünfte | Allgemein wählbare Besteuerungsart |\n|---|---|\n| Höchstens 15 Millionen Won | Wahl zwischen gesonderter Besteuerung zum niedrigen Quellensteuersatz für Renteneinkünfte und Gesamtbesteuerung |\n| Mehr als 15 Millionen Won | Wahl zwischen Gesamtbesteuerung und gesonderter Besteuerung mit 15 % |\n\nBei Wahl der gesonderten Besteuerung mit 15 % beträgt die tatsächliche Quellensteuerbelastung einschließlich kommunaler Einkommensteuer üblicherweise 16,5 %. Bei Wahl der Gesamtbesteuerung erfolgt die Zusammenrechnung mit den übrigen Gesamteinkünften; anschließend werden der progressive Steuersatz, der Abzug für Renteneinkünfte und verschiedene weitere Abzüge berücksichtigt.\n\nDaher unterliegen private Renteneinkünfte von mehr als 15 Millionen Won nicht zwingend ausschließlich der Gesamtbesteuerung. Sind die übrigen Einkünfte gering und die Abzüge hoch, kann die Gesamtbesteuerung vorteilhaft sein. Bei hohen Arbeits-, Gewerbe- oder Mieteinkünften und einem entsprechend hohen progressiven Steuersatz kann dagegen die gesonderte Besteuerung mit 15 % günstiger sein.\n\n### Quellensteuersätze für private Renten\n\nBei privaten Renten, welche die regulären Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen, gelten im Allgemeinen abhängig vom Alter zum Bezugszeitpunkt die folgenden Einkommensteuersätze. Die nachstehenden Sätze einschließlich kommunaler Einkommensteuer enthalten einen Zuschlag von 10 % auf die Einkommensteuer.\n\n| Alter beim Rentenbezug | Einkommensteuersatz | Einschließlich kommunaler Einkommensteuer |\n|---|---:|---:|\n| Unter 70 Jahren | 5 % | 5,5 % |\n| Mindestens 70 und unter 80 Jahren | 4 % | 4,4 % |\n| Mindestens 80 Jahre | 3 % | 3,3 % |\n\nFür lebenslange Rentenverträge oder Entnahmen zu medizinischen Zwecken können gesonderte Steuersätze und Voraussetzungen gelten. Entnahmen, welche die Voraussetzungen hinsichtlich Rentenalter, Vertragsdauer oder Auszahlungslimit nicht erfüllen, können außerdem als außerplanmäßiger Rentenbezug gelten und höheren Steuersätzen unterliegen, etwa als sonstige Einkünfte.\n\n### Warum trotz Quellensteuer eine Erstattung oder Nachzahlung möglich ist\n\nDie vom Finanzinstitut einbehaltene Steuer kann eine Vorauszahlung und nicht die endgültige Steuerschuld sein. Wird die Gesamtbesteuerung gewählt oder liegen andere Gesamteinkünfte vor, die zwingend erklärt werden müssen, wird die endgültige Steuerschuld unter Berücksichtigung der folgenden Punkte neu berechnet.\n\n- Höhe der übrigen Gesamteinkünfte\n- Abzug für Renteneinkünfte\n- Persönliche Freibeträge und sonstige Einkommensabzüge\n- Steuergutschriften\n- Bereits einbehaltene Quellensteuer\n\nIst die einbehaltene Quellensteuer höher als die endgültige Steuerschuld, wird die Differenz erstattet; ist sie niedriger, muss nachgezahlt werden.\n\n## Beim Bezug einer Abfindung als Rente\n\nIn einem IRP können sowohl persönliche Einzahlungen als auch Abfindungen enthalten sein, steuerlich werden sie jedoch nach ihrer jeweiligen Finanzierungsquelle getrennt behandelt.\n\nWird eine Abfindung auf ein Rentenkonto übertragen und anschließend als Rente bezogen, kann die Belastung durch die Abfindungsteuer geringer sein als bei einer sofortigen Einmalzahlung zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Im Allgemeinen ist das System so ausgestaltet, dass abhängig von der tatsächlichen Dauer des Rentenbezugs ein Teil der aufgeschobenen Abfindungsteuer ermäßigt wird.\n\nDieser Betrag ist von steuerlich begünstigten Einzahlungen und Anlageerträgen zu unterscheiden, die unter den üblichen Schwellenwert von 15 Millionen Won für private Renteneinkünfte fallen. Am zuverlässigsten ist die Prüfung der vom Finanzinstitut bereitgestellten Aufstellung des Rentenkontos nach Finanzierungsquellen oder der Quellensteuerbescheinigung.\n\n## Beim Bezug von Zahlungen aus einer kapitalbildenden Versicherung in Rentenform\n\n### Die Voraussetzungen für Steuerfreiheit sind wichtiger als der Produktname\n\nAllgemeine Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Sofortrentenversicherungen können trotz des Bestandteils „Rente“ im Namen steuerrechtlich keine Rentenkonten wie Rentensparpläne sein. Ob diese Produkte besteuert werden, hängt davon ab, ob die für Versicherungsgewinne geltenden Voraussetzungen für die Steuerfreiheit kapitalbildender Versicherungen erfüllt sind.\n\n- **Voraussetzungen für Steuerfreiheit erfüllt**: Auf den Versicherungsgewinn wird keine Einkommensteuer erhoben.\n- **Voraussetzungen für Steuerfreiheit nicht erfüllt**: Der Versicherungsgewinn kann als Zinseinkunft besteuert werden.\n\nDie Voraussetzungen für Steuerfreiheit unterscheiden sich je nach Vertragslaufzeit, Einzahlungsmethode, Beitragshöchstgrenze und Bedingungen für lebenslange Rentenzahlungen. Allein die Tatsache, dass ein Vertrag mindestens 10 Jahre lang bestanden hat, macht nicht jede kapitalbildende Versicherung steuerfrei.\n\n### Zinseinkünfte entsprechen nicht dem gesamten Rentenzahlungsbetrag\n\nSteuerpflichtig ist im Allgemeinen nicht der eingezahlte Beitragsbetrag selbst, sondern der Versicherungsgewinn, der durch Abzug der eingezahlten Versicherungsbeiträge von der Versicherungs- oder Rückkaufsleistung berechnet wird. Bei Verträgen mit aufgeteilten rentenförmigen Zahlungen kann der Versicherer den jeweils steuerpflichtigen Zinsanteil jeder Rate ermitteln.\n\n### Schwellenwert von 20 Millionen Won für Kapitaleinkünfte\n\nSteuerpflichtige Versicherungsgewinne werden mit anderen Zinseinkünften, etwa Sparzinsen, sowie mit Dividendeneinkünften zusammengerechnet.\n\n- Beträgt die jährliche Summe der Zins- und Dividendeneinkünfte **höchstens 20 Millionen Won**, ist die Besteuerung im Allgemeinen mit dem Quellensteuerabzug abgeschlossen.\n- Beträgt die jährliche Summe **mehr als 20 Millionen Won**, müssen grundsätzlich die gesamten Kapitaleinkünfte zusammen mit den übrigen Gesamteinkünften erklärt werden.\n\nDie Grenze von 20 Millionen Won richtet sich grundsätzlich nach den Kapitaleinkünften vor Steuern und nicht nach dem nach Steuern gutgeschriebenen Betrag. Steuerfreie Kapitaleinkünfte und bestimmte gesondert besteuerte Kapitaleinkünfte können bei der Prüfung der Gesamtbesteuerung von Kapitaleinkünften unberücksichtigt bleiben.\n\n## Vor der Steuererklärung zu prüfende Unterlagen\n\nDie folgenden Unterlagen helfen dabei, eine doppelte Zusammenrechnung oder das Auslassen von Renteneinkünften zu vermeiden.\n\n1. Quellensteuerbescheinigung für Renteneinkünfte der auszahlenden Stelle der gesetzlichen Rente\n2. Quellensteuerbescheinigungen für Renteneinkünfte der jeweiligen Finanzinstitute für Rentensparpläne und IRP\n3. Aufstellung der Finanzierungsquellen des Rentenkontos\n4. Quellensteuerbescheinigung für Abfindungseinkünfte\n5. Nachweis über die Steuerfreiheit der kapitalbildenden Versicherung und Aufstellung des Versicherungsgewinns\n6. Zahlungsaufstellungen für Zins- und Dividendeneinkünfte\n7. Unterlagen zu anderen Gesamteinkünften wie Arbeits-, Gewerbe-, Miet- und sonstigen Einkünften\n\nDie Zahlungsaufstellungen und Einkommensdaten im Home-Tax-System der nationalen Steuerbehörde sollten geprüft und damit abgeglichen werden, ob die Daten sämtlicher Finanzinstitute erfasst sind. Auch ohne Erhalt einer Aufforderung zur Steuererklärung kann eine Erklärungspflicht bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.\n\n## Praktische Reihenfolge der Prüfung\n\n1. Ordnen Sie die erhaltenen Zahlungen gesetzlichen Renten, Rentenkonten, aus Abfindungen finanzierten Beträgen oder kapitalbildenden Versicherungen zu.\n2. Prüfen Sie nicht den Gesamtzahlungsbetrag, sondern den jeweils steuerpflichtigen Betrag.\n3. Rechnen Sie bei privaten Renten die steuerpflichtigen Renteneinkünfte aus mehreren Konten zusammen und prüfen Sie den Schwellenwert von 15 Millionen Won.\n4. Rechnen Sie Versicherungsgewinne mit anderen Zins- und Dividendeneinkünften zusammen und prüfen Sie den Schwellenwert von 20 Millionen Won.\n5. Prüfen Sie, ob weitere in die Gesamteinkünfte einzubeziehende Einkünfte vorliegen, etwa Arbeits-, Gewerbe- oder Mieteinkünfte.\n6. Vergleichen Sie die voraussichtliche Steuerbelastung bei der wählbaren Gesamtbesteuerung und der gesonderten Besteuerung.\n7. Entscheiden Sie, ob im Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben ist, und berücksichtigen Sie die bereits einbehaltene Quellensteuer.\n\n## Wichtige Hinweise\n\nDie Vorschriften zur Rentenbesteuerung können geändert werden, und selbst innerhalb desselben IRP richtet sich die Besteuerung nach der Herkunft des Geldes. Die Erklärungspflicht darf nicht allein anhand der Tatsache beurteilt werden, dass eine Zahlung „als Rente“ bezogen wurde, oder anhand des gesamten auf dem Konto eingegangenen Betrags. Maßgeblich sind die in der Quellensteuerbescheinigung ausgewiesene Einkunftsart und der steuerpflichtige Betrag.","content_html":"\u003cp\u003eAuf Rentenzahlungen werden nicht durchweg dieselben Steuern erhoben. Bei gesetzlichen Renten wie der Nationalen Rente, privaten Renten aus Rentensparplänen oder IRP, aus Abfindungen finanzierten Renten und rentenförmigen Zahlungen aus kapitalbildenden Versicherungen unterscheiden sich jeweils die Einkunftsart und die Art der Steuererklärung.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDie folgenden Kriterien geben die allgemeinen Grundsätze der Einkommensteuerbehandlung für in der Republik Korea ansässige Personen wieder. 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Im Allgemeinen ist der Rentenbetrag steuerpflichtig, der den seit dem 1. Januar 2002 eingezahlten Beiträgen und ähnlichen Zahlungen entspricht; der auf steuerlich ausgenommene Beiträge entfallende Teil kann ausgeschlossen werden. Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten können nach den einschlägigen Gesetzen steuerfrei sein.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#wann-bei-ausschlie%C3%9Flich-gesetzlichen-renteneink%C3%BCnften-auf-eine-steuererkl%C3%A4rung-verzichtet-werden-kann\" class=\"anchor\" id=\"wann-bei-ausschließlich-gesetzlichen-renteneinkünften-auf-eine-steuererklärung-verzichtet-werden-kann\"\u003e\u003c/a\u003eWann bei ausschließlich gesetzlichen Renteneinkünften auf eine Steuererklärung verzichtet werden kann\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDie auszahlende Stelle behält monatlich Einkommensteuer von den steuerpflichtigen gesetzlichen Rentenzahlungen ein und führt eine Jahressteuerabrechnung durch. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, muss daher im Allgemeinen im Mai des Folgejahres keine abschließende Einkommensteuererklärung abgegeben werden.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eDie einzigen steuerpflichtigen Einkünfte sind gesetzliche Renteneinkünfte.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eDie auszahlende Stelle hat die Jahressteuerabrechnung für die gesetzliche Rente ordnungsgemäß abgeschlossen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eEs müssen keine ausgelassenen Einkommensabzüge oder Steuergutschriften zusätzlich berücksichtigt werden.\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#m%C3%BCssen-bei-weiteren-eink%C3%BCnften-alle-eink%C3%BCnfte-erkl%C3%A4rt-werden\" class=\"anchor\" id=\"müssen-bei-weiteren-einkünften-alle-einkünfte-erklärt-werden\"\u003e\u003c/a\u003eMüssen bei weiteren Einkünften alle Einkünfte erklärt werden?\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eLiegen neben der gesetzlichen Rente weitere in die Gesamteinkünfte einzubeziehende Einkünfte vor, etwa Arbeits-, Gewerbe- oder Mieteinkünfte, sind diese grundsätzlich zusammen mit den gesetzlichen Renteneinkünften zu erklären. Das Vorliegen anderer Einkünfte führt jedoch nicht in jedem Fall automatisch zu einer Erklärungspflicht.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eSteuerfreie Einkünfte, Abfindungseinkünfte, Veräußerungsgewinne oder Einkünfte, für die das Gesetz eine gesonderte Besteuerung zulässt, können von der Zusammenrechnung der Gesamteinkünfte ausgenommen sein. Auch bei geringfügigen sonstigen Einkünften hängt die Behandlung unter anderem davon ab, ob sie gesondert besteuert werden. Daher muss zunächst die Einkunftsart geprüft werden.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#beim-bezug-privater-renten-aus-rentensparpl%C3%A4nen-irp-und-%C3%A4hnlichem\" class=\"anchor\" id=\"beim-bezug-privater-renten-aus-rentensparplänen-irp-und-ähnlichem\"\u003e\u003c/a\u003eBeim Bezug privater Renten aus Rentensparplänen, IRP und Ähnlichem\u003c/h2\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#steuerpflichtige-finanzierungsquellen-privater-renten\" class=\"anchor\" id=\"steuerpflichtige-finanzierungsquellen-privater-renten\"\u003e\u003c/a\u003eSteuerpflichtige Finanzierungsquellen privater Renten\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDie Besteuerung von Entnahmen aus einem Rentenkonto richtet sich nach der Finanzierungsquelle.\u003c/p\u003e\n\u003col\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eSteuerlich begünstigte Einzahlungen in Rentensparpläne und IRP\u003c/strong\u003e: Bei Bezug als Rente werden sie als Renteneinkünfte besteuert.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eAnlageerträge des Kontos\u003c/strong\u003e: Werden sie unter Erfüllung der Voraussetzungen für einen Rentenbezug entnommen, werden sie als Renteneinkünfte besteuert.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eEigene Einzahlungen, für die keine Steuergutschrift beansprucht wurde\u003c/strong\u003e: Da es sich um steuerlich ausgenommene Beträge handelt, werden sie grundsätzlich nicht erneut besteuert.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eAbfindungen, die auf ein Rentenkonto übertragen wurden\u003c/strong\u003e: Auch bei einem Bezug in Rentenform gilt das Besteuerungssystem für Abfindungseinkünfte.\u003c/li\u003e\n\u003c/ol\u003e\n\u003cp\u003eDaher können der vom Finanzinstitut ausgewiesene gesamte Rentenzahlungsbetrag und die steuerpflichtigen Renteneinkünfte, die für die Prüfung des Schwellenwerts von 15 Millionen Won für private Renten maßgeblich sind, voneinander abweichen.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#schwellenwert-von-15-millionen-won-pro-jahr\" class=\"anchor\" id=\"schwellenwert-von-15-millionen-won-pro-jahr\"\u003e\u003c/a\u003eSchwellenwert von 15 Millionen Won pro Jahr\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDie steuerpflichtigen privaten Renteneinkünfte aus Rentensparplänen, IRP und Ähnlichem werden unter Zusammenrechnung der Beträge bei mehreren Finanzinstituten und auf mehreren Konten beurteilt. Für die Prüfung, ob 15 Millionen Won überschritten werden, werden gesetzliche Rentenbeträge oder aus Abfindungen finanzierte Rentenzahlungen nicht einfach hinzugerechnet.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eJährliche steuerpflichtige private Renteneinkünfte\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eAllgemein wählbare Besteuerungsart\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Jährliche steuerpflichtige private Renteneinkünfte\"\u003eHöchstens 15 Millionen Won\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Allgemein wählbare Besteuerungsart\"\u003eWahl zwischen gesonderter Besteuerung zum niedrigen Quellensteuersatz für Renteneinkünfte und Gesamtbesteuerung\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Jährliche steuerpflichtige private Renteneinkünfte\"\u003eMehr als 15 Millionen Won\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Allgemein wählbare Besteuerungsart\"\u003eWahl zwischen Gesamtbesteuerung und gesonderter Besteuerung mit 15 %\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eBei Wahl der gesonderten Besteuerung mit 15 % beträgt die tatsächliche Quellensteuerbelastung einschließlich kommunaler Einkommensteuer üblicherweise 16,5 %. Bei Wahl der Gesamtbesteuerung erfolgt die Zusammenrechnung mit den übrigen Gesamteinkünften; anschließend werden der progressive Steuersatz, der Abzug für Renteneinkünfte und verschiedene weitere Abzüge berücksichtigt.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDaher unterliegen private Renteneinkünfte von mehr als 15 Millionen Won nicht zwingend ausschließlich der Gesamtbesteuerung. Sind die übrigen Einkünfte gering und die Abzüge hoch, kann die Gesamtbesteuerung vorteilhaft sein. Bei hohen Arbeits-, Gewerbe- oder Mieteinkünften und einem entsprechend hohen progressiven Steuersatz kann dagegen die gesonderte Besteuerung mit 15 % günstiger sein.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#quellensteuers%C3%A4tze-f%C3%BCr-private-renten\" class=\"anchor\" id=\"quellensteuersätze-für-private-renten\"\u003e\u003c/a\u003eQuellensteuersätze für private Renten\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eBei privaten Renten, welche die regulären Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen, gelten im Allgemeinen abhängig vom Alter zum Bezugszeitpunkt die folgenden Einkommensteuersätze. Die nachstehenden Sätze einschließlich kommunaler Einkommensteuer enthalten einen Zuschlag von 10 % auf die Einkommensteuer.\u003c/p\u003e\n\u003cdiv class=\"overflow-x-auto\"\u003e\u003ctable\u003e\n\u003cthead\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eAlter beim Rentenbezug\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eEinkommensteuersatz\u003c/th\u003e\n\u003cth\u003eEinschließlich kommunaler Einkommensteuer\u003c/th\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/thead\u003e\n\u003ctbody\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Alter beim Rentenbezug\"\u003eUnter 70 Jahren\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Einkommensteuersatz\"\u003e5 %\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Einschließlich kommunaler Einkommensteuer\"\u003e5,5 %\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Alter beim Rentenbezug\"\u003eMindestens 70 und unter 80 Jahren\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Einkommensteuersatz\"\u003e4 %\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Einschließlich kommunaler Einkommensteuer\"\u003e4,4 %\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003ctd data-label=\"Alter beim Rentenbezug\"\u003eMindestens 80 Jahre\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Einkommensteuersatz\"\u003e3 %\u003c/td\u003e\n\u003ctd data-label=\"Einschließlich kommunaler Einkommensteuer\"\u003e3,3 %\u003c/td\u003e\n\u003c/tr\u003e\n\u003c/tbody\u003e\n\u003c/table\u003e\u003c/div\u003e\n\u003cp\u003eFür lebenslange Rentenverträge oder Entnahmen zu medizinischen Zwecken können gesonderte Steuersätze und Voraussetzungen gelten. Entnahmen, welche die Voraussetzungen hinsichtlich Rentenalter, Vertragsdauer oder Auszahlungslimit nicht erfüllen, können außerdem als außerplanmäßiger Rentenbezug gelten und höheren Steuersätzen unterliegen, etwa als sonstige Einkünfte.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#warum-trotz-quellensteuer-eine-erstattung-oder-nachzahlung-m%C3%B6glich-ist\" class=\"anchor\" id=\"warum-trotz-quellensteuer-eine-erstattung-oder-nachzahlung-möglich-ist\"\u003e\u003c/a\u003eWarum trotz Quellensteuer eine Erstattung oder Nachzahlung möglich ist\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eDie vom Finanzinstitut einbehaltene Steuer kann eine Vorauszahlung und nicht die endgültige Steuerschuld sein. Wird die Gesamtbesteuerung gewählt oder liegen andere Gesamteinkünfte vor, die zwingend erklärt werden müssen, wird die endgültige Steuerschuld unter Berücksichtigung der folgenden Punkte neu berechnet.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eHöhe der übrigen Gesamteinkünfte\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eAbzug für Renteneinkünfte\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003ePersönliche Freibeträge und sonstige Einkommensabzüge\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eSteuergutschriften\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eBereits einbehaltene Quellensteuer\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eIst die einbehaltene Quellensteuer höher als die endgültige Steuerschuld, wird die Differenz erstattet; ist sie niedriger, muss nachgezahlt werden.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#beim-bezug-einer-abfindung-als-rente\" class=\"anchor\" id=\"beim-bezug-einer-abfindung-als-rente\"\u003e\u003c/a\u003eBeim Bezug einer Abfindung als Rente\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eIn einem IRP können sowohl persönliche Einzahlungen als auch Abfindungen enthalten sein, steuerlich werden sie jedoch nach ihrer jeweiligen Finanzierungsquelle getrennt behandelt.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eWird eine Abfindung auf ein Rentenkonto übertragen und anschließend als Rente bezogen, kann die Belastung durch die Abfindungsteuer geringer sein als bei einer sofortigen Einmalzahlung zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Im Allgemeinen ist das System so ausgestaltet, dass abhängig von der tatsächlichen Dauer des Rentenbezugs ein Teil der aufgeschobenen Abfindungsteuer ermäßigt wird.\u003c/p\u003e\n\u003cp\u003eDieser Betrag ist von steuerlich begünstigten Einzahlungen und Anlageerträgen zu unterscheiden, die unter den üblichen Schwellenwert von 15 Millionen Won für private Renteneinkünfte fallen. Am zuverlässigsten ist die Prüfung der vom Finanzinstitut bereitgestellten Aufstellung des Rentenkontos nach Finanzierungsquellen oder der Quellensteuerbescheinigung.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#beim-bezug-von-zahlungen-aus-einer-kapitalbildenden-versicherung-in-rentenform\" class=\"anchor\" id=\"beim-bezug-von-zahlungen-aus-einer-kapitalbildenden-versicherung-in-rentenform\"\u003e\u003c/a\u003eBeim Bezug von Zahlungen aus einer kapitalbildenden Versicherung in Rentenform\u003c/h2\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#die-voraussetzungen-f%C3%BCr-steuerfreiheit-sind-wichtiger-als-der-produktname\" class=\"anchor\" id=\"die-voraussetzungen-für-steuerfreiheit-sind-wichtiger-als-der-produktname\"\u003e\u003c/a\u003eDie Voraussetzungen für Steuerfreiheit sind wichtiger als der Produktname\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eAllgemeine Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Sofortrentenversicherungen können trotz des Bestandteils „Rente“ im Namen steuerrechtlich keine Rentenkonten wie Rentensparpläne sein. Ob diese Produkte besteuert werden, hängt davon ab, ob die für Versicherungsgewinne geltenden Voraussetzungen für die Steuerfreiheit kapitalbildender Versicherungen erfüllt sind.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eVoraussetzungen für Steuerfreiheit erfüllt\u003c/strong\u003e: Auf den Versicherungsgewinn wird keine Einkommensteuer erhoben.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eVoraussetzungen für Steuerfreiheit nicht erfüllt\u003c/strong\u003e: Der Versicherungsgewinn kann als Zinseinkunft besteuert werden.\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eDie Voraussetzungen für Steuerfreiheit unterscheiden sich je nach Vertragslaufzeit, Einzahlungsmethode, Beitragshöchstgrenze und Bedingungen für lebenslange Rentenzahlungen. Allein die Tatsache, dass ein Vertrag mindestens 10 Jahre lang bestanden hat, macht nicht jede kapitalbildende Versicherung steuerfrei.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#zinseink%C3%BCnfte-entsprechen-nicht-dem-gesamten-rentenzahlungsbetrag\" class=\"anchor\" id=\"zinseinkünfte-entsprechen-nicht-dem-gesamten-rentenzahlungsbetrag\"\u003e\u003c/a\u003eZinseinkünfte entsprechen nicht dem gesamten Rentenzahlungsbetrag\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eSteuerpflichtig ist im Allgemeinen nicht der eingezahlte Beitragsbetrag selbst, sondern der Versicherungsgewinn, der durch Abzug der eingezahlten Versicherungsbeiträge von der Versicherungs- oder Rückkaufsleistung berechnet wird. Bei Verträgen mit aufgeteilten rentenförmigen Zahlungen kann der Versicherer den jeweils steuerpflichtigen Zinsanteil jeder Rate ermitteln.\u003c/p\u003e\n\u003ch3\u003e\n\u003ca href=\"#schwellenwert-von-20-millionen-won-f%C3%BCr-kapitaleink%C3%BCnfte\" class=\"anchor\" id=\"schwellenwert-von-20-millionen-won-für-kapitaleinkünfte\"\u003e\u003c/a\u003eSchwellenwert von 20 Millionen Won für Kapitaleinkünfte\u003c/h3\u003e\n\u003cp\u003eSteuerpflichtige Versicherungsgewinne werden mit anderen Zinseinkünften, etwa Sparzinsen, sowie mit Dividendeneinkünften zusammengerechnet.\u003c/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eBeträgt die jährliche Summe der Zins- und Dividendeneinkünfte \u003cstrong\u003ehöchstens 20 Millionen Won\u003c/strong\u003e, ist die Besteuerung im Allgemeinen mit dem Quellensteuerabzug abgeschlossen.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eBeträgt die jährliche Summe \u003cstrong\u003emehr als 20 Millionen Won\u003c/strong\u003e, müssen grundsätzlich die gesamten Kapitaleinkünfte zusammen mit den übrigen Gesamteinkünften erklärt werden.\u003c/li\u003e\n\u003c/ul\u003e\n\u003cp\u003eDie Grenze von 20 Millionen Won richtet sich grundsätzlich nach den Kapitaleinkünften vor Steuern und nicht nach dem nach Steuern gutgeschriebenen Betrag. Steuerfreie Kapitaleinkünfte und bestimmte gesondert besteuerte Kapitaleinkünfte können bei der Prüfung der Gesamtbesteuerung von Kapitaleinkünften unberücksichtigt bleiben.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#vor-der-steuererkl%C3%A4rung-zu-pr%C3%BCfende-unterlagen\" class=\"anchor\" id=\"vor-der-steuererklärung-zu-prüfende-unterlagen\"\u003e\u003c/a\u003eVor der Steuererklärung zu prüfende Unterlagen\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDie folgenden Unterlagen helfen dabei, eine doppelte Zusammenrechnung oder das Auslassen von Renteneinkünften zu vermeiden.\u003c/p\u003e\n\u003col\u003e\n\u003cli\u003eQuellensteuerbescheinigung für Renteneinkünfte der auszahlenden Stelle der gesetzlichen Rente\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eQuellensteuerbescheinigungen für Renteneinkünfte der jeweiligen Finanzinstitute für Rentensparpläne und IRP\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eAufstellung der Finanzierungsquellen des Rentenkontos\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eQuellensteuerbescheinigung für Abfindungseinkünfte\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eNachweis über die Steuerfreiheit der kapitalbildenden Versicherung und Aufstellung des Versicherungsgewinns\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eZahlungsaufstellungen für Zins- und Dividendeneinkünfte\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eUnterlagen zu anderen Gesamteinkünften wie Arbeits-, Gewerbe-, Miet- und sonstigen Einkünften\u003c/li\u003e\n\u003c/ol\u003e\n\u003cp\u003eDie Zahlungsaufstellungen und Einkommensdaten im Home-Tax-System der nationalen Steuerbehörde sollten geprüft und damit abgeglichen werden, ob die Daten sämtlicher Finanzinstitute erfasst sind. Auch ohne Erhalt einer Aufforderung zur Steuererklärung kann eine Erklärungspflicht bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.\u003c/p\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#praktische-reihenfolge-der-pr%C3%BCfung\" class=\"anchor\" id=\"praktische-reihenfolge-der-prüfung\"\u003e\u003c/a\u003ePraktische Reihenfolge der Prüfung\u003c/h2\u003e\n\u003col\u003e\n\u003cli\u003eOrdnen Sie die erhaltenen Zahlungen gesetzlichen Renten, Rentenkonten, aus Abfindungen finanzierten Beträgen oder kapitalbildenden Versicherungen zu.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003ePrüfen Sie nicht den Gesamtzahlungsbetrag, sondern den jeweils steuerpflichtigen Betrag.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eRechnen Sie bei privaten Renten die steuerpflichtigen Renteneinkünfte aus mehreren Konten zusammen und prüfen Sie den Schwellenwert von 15 Millionen Won.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eRechnen Sie Versicherungsgewinne mit anderen Zins- und Dividendeneinkünften zusammen und prüfen Sie den Schwellenwert von 20 Millionen Won.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003ePrüfen Sie, ob weitere in die Gesamteinkünfte einzubeziehende Einkünfte vorliegen, etwa Arbeits-, Gewerbe- oder Mieteinkünfte.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eVergleichen Sie die voraussichtliche Steuerbelastung bei der wählbaren Gesamtbesteuerung und der gesonderten Besteuerung.\u003c/li\u003e\n\u003cli\u003eEntscheiden Sie, ob im Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben ist, und berücksichtigen Sie die bereits einbehaltene Quellensteuer.\u003c/li\u003e\n\u003c/ol\u003e\n\u003ch2\u003e\n\u003ca href=\"#wichtige-hinweise\" class=\"anchor\" id=\"wichtige-hinweise\"\u003e\u003c/a\u003eWichtige Hinweise\u003c/h2\u003e\n\u003cp\u003eDie Vorschriften zur Rentenbesteuerung können geändert werden, und selbst innerhalb desselben IRP richtet sich die Besteuerung nach der Herkunft des Geldes. Die Erklärungspflicht darf nicht allein anhand der Tatsache beurteilt werden, dass eine Zahlung „als Rente“ bezogen wurde, oder anhand des gesamten auf dem Konto eingegangenen Betrags. Maßgeblich sind die in der Quellensteuerbescheinigung ausgewiesene Einkunftsart und der steuerpflichtige Betrag.\u003c/p\u003e\n","tags":["Pension income","Comprehensive income tax","Private pension","Public pension","Savings insurance"],"faqs":[{"question":"Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ich nur die staatliche Rente beziehe?","answer":"Wenn außer der staatlichen Rente keine weiteren zusammenzurechnenden Einkünfte vorliegen und der Jahreslohnsteuer- bzw. Jahressteuerabschluss durch die Nationale Rentenversicherungsanstalt ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, kann in der Regel auf die abschließende Steuererklärung verzichtet werden. Wenn Sie jedoch nicht berücksichtigte Abzüge nachträglich geltend machen möchten oder der Jahressteuerabschluss nicht abgeschlossen wurde, kann eine Steuererklärung erforderlich sein."},{"question":"Muss ich unbedingt eine Steuererklärung abgeben, wenn ich neben der gesetzlichen Rente noch ein geringfügiges anderes Einkommen habe?","answer":"Nein. Das hängt davon ab, ob das andere Einkommen steuerfrei ist, gesondert besteuert wird oder in das Gesamteinkommen einzubeziehen ist. Gibt es einzubeziehende Einkünfte, etwa aus nichtselbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung, sind diese grundsätzlich zusammen mit den Einkünften aus der gesetzlichen Rente zu erklären; Ruhestandseinkünfte oder gesetzlich festgelegte, gesondert besteuerte Einkünfte müssen hingegen gegebenenfalls nicht einbezogen werden."},{"question":"Müssen Einkünfte aus privater Altersvorsorge zwingend der Gesamtbesteuerung unterliegen, wenn sie 15 Millionen Won übersteigen?","answer":"Es wird nicht zwingend ausschließlich die Gesamtbesteuerung angewandt. Nach den derzeit geltenden allgemeinen Regelungen kann bei steuerpflichtigen Einkünften aus privater Altersvorsorge von mehr als 15 Millionen Won pro Jahr zwischen der Zusammenrechnung mit anderen Gesamteinkünften und einer getrennten Besteuerung mit 15 % gewählt werden. Einschließlich der lokalen Einkommensteuer beträgt die Belastung bei getrennter Besteuerung üblicherweise 16,5 %."},{"question":"Wird auch die staatliche Rente in die Grenze von 15 Millionen Won für private Renten einbezogen?","answer":"Öffentliche Renten wie die staatliche Rente werden nicht in die Grenze von 15 Millionen Won für private Renten einbezogen. Diese Grenze wird hauptsächlich herangezogen, um steuerpflichtige Einkünfte aus privaten Renten zu ermitteln, die aus steuerlich begünstigten Einzahlungen in Rentensparpläne und IRP sowie aus Anlageerträgen entstehen."},{"question":"Wird auch die aus einem IRP bezogene Abfindung in die 15 Millionen Won aus privaten Renten einbezogen?","answer":"Für den Teil, der aus einer Abfindung finanziert wird, gilt das Besteuerungssystem für Abfindungseinkünfte; er wird daher bei der Berechnung des allgemeinen Schwellenbetrags von 15 Millionen Won für private Renten gesondert behandelt. Da ein einzelnes IRP Abfindungen, persönliche Einzahlungen und Anlageerträge enthalten kann, müssen Sie bei Ihrem Finanzinstitut die nach Herkunft der Mittel aufgeschlüsselten Angaben prüfen."},{"question":"Sind alle aus einer Rentenversicherung erhaltenen Beträge Kapitaleinkünfte?","answer":"Nein. Wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer kapitalbildenden Versicherung erfüllt sind, kann der Versicherungsgewinn steuerfrei sein. Auch wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird in der Regel nicht die gesamte eingezahlte Kapitalsumme besteuert, sondern der Versicherungsgewinn, der sich aus der Versicherungsleistung oder dem Rückkaufswert abzüglich der eingezahlten Versicherungsbeiträge ergibt, als Kapitaleinkünfte versteuert."},{"question":"Welche Einkünfte werden beim Schwellenwert für Finanzeinkünfte von 20 Millionen Won berücksichtigt?","answer":"Steuerpflichtige Zinserträge aus Bankeinlagen, Anleihezinsen, Versicherungsgewinne und Dividendeneinkünfte werden zusammengerechnet. Maßgeblich ist grundsätzlich der Bruttobetrag vor Steuern und nicht der nach Steuern gutgeschriebene Betrag; steuerfreie Finanzeinkünfte und bestimmte gesondert besteuerte Finanzeinkünfte können ausgeschlossen sein."},{"question":"Kann es sein, dass ich nach der Einkommensteuererklärung zusätzlich Steuern zahlen muss, obwohl von meiner Rente bereits Steuern einbehalten wurden?","answer":"Ja, das ist möglich. Die einbehaltene Quellensteuer kann eine Steuervorauszahlung sein. Ist die endgültige Steuerschuld nach Zusammenrechnung mit den übrigen Einkünften höher als der einbehaltene Betrag, müssen Sie nachzahlen. Ist die endgültige Steuerschuld nach Berücksichtigung von Abzügen und Ähnlichem niedriger, können Sie eine Erstattung erhalten."},{"question":"Wenn man von mehreren Finanzunternehmen Rentenzahlungen erhält, wird der Betrag von 15 Millionen Won dann jeweils separat angewendet?","answer":"Nein. Der Betrag von 15 Millionen Won wird nicht je Finanzunternehmen oder Konto angewendet. Maßgeblich ist vielmehr die Summe der steuerpflichtigen privaten Renteneinkünfte des betreffenden Jahres. Allerdings müssen unter anderem aus Abfindungen finanzierte Beträge sowie Kapital, für das keine Steuergutschrift in Anspruch genommen wurde, gesondert ausgewiesen werden."}],"sources":[{"url":"https://www.law.go.kr/법령/소득세법","title":"Einkommensteuergesetz des Nationalen Rechtsinformationszentrums","type":"source"},{"url":"https://www.law.go.kr/법령/소득세법시행령","title":"Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz","type":"source"},{"url":"https://www.nts.go.kr/nts/main.do","title":"Nationaler Steuerdienst","type":"source"},{"url":"https://www.hometax.go.kr/","title":"Hometax des Nationalen Steuerdienstes","type":"source"}],"images":[{"id":306,"url":"https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MzM4OCwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--e8e609ff54235cc6b1d4bc81807551ca1a351152/ai-c0277bb7.webp","is_representative":true,"generation_method":"ai_image","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"노부부와 연금 동전, 세금 기호, 정부 청사와 보호 방패가 연결된 재정 일러스트","caption":"연금 생활자의 소득과 세금 신고, 재정 보호의 관계를 나타낸다.","description":null},"en":{"alt":"Financial illustration of a senior couple, pension coins, tax symbols, government buildings, and shields","caption":"The illustration connects retirement income with tax filing and financial protection.","description":null},"ja":{"alt":"高齢夫婦、年金の硬貨、税金記号、政府庁舎、保護の盾を描いた金融イラスト","caption":"年金生活者の収入と確定申告、資産保護の関係を表している。","description":null},"es":{"alt":"Ilustración financiera con una pareja mayor, monedas de pensión, símbolos fiscales, edificios y escudos","caption":"La ilustración relaciona los ingresos de jubilación con la declaración fiscal y la protección financiera.","description":null},"id":{"alt":"Ilustrasi pasangan lansia, koin pensiun, simbol pajak, gedung pemerintah, dan perisai perlindungan","caption":"Ilustrasi ini mengaitkan pendapatan pensiun dengan pelaporan pajak dan perlindungan keuangan.","description":null},"pt":{"alt":"Ilustração financeira com casal idoso, moedas de aposentadoria, símbolos fiscais, prédios e escudos","caption":"A ilustração relaciona a renda da aposentadoria à declaração fiscal e à proteção financeira.","description":null},"zh-hant":{"alt":"年長夫妻、退休金硬幣、稅務符號、政府建築與防護盾牌相連的財務插畫","caption":"插畫呈現退休收入、綜合所得稅申報與財務保障之間的關係。","description":null}}},{"id":307,"url":"https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MzM5NCwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--1a1817f9d8b6ca5c36ec18a981f2b53fcaf4f4a8/ai-a58eaa48.webp","is_representative":false,"generation_method":"ai_image","license":"ai_generated","mime_type":"image/webp","translations":{"ko":{"alt":"연금과 금융·보험·근로 소득, 세금 계산 절차를 살펴보는 노인 일러스트","caption":"연금 생활자가 여러 소득원과 공제 항목을 종합해 세금 신고 기준을 확인하는 과정을 나타낸다.","description":null},"en":{"alt":"Older adult reviewing pension, financial, insurance and work income for tax filing","caption":"The illustration shows a pensioner assessing multiple income sources and deductions for a tax return.","description":null},"ja":{"alt":"年金や金融・保険・給与所得と税金の計算手順を確認する高齢者","caption":"年金生活者が複数の所得と控除を整理し、確定申告の基準を確認する様子を表している。","description":null},"es":{"alt":"Adulto mayor revisando pensión, ingresos, seguros y cálculos para declarar impuestos","caption":"La ilustración muestra a un pensionista evaluando ingresos y deducciones para su declaración fiscal.","description":null},"id":{"alt":"Lansia meninjau pensiun, penghasilan, asuransi, dan perhitungan pajak","caption":"Ilustrasi ini menunjukkan pensiunan yang menilai berbagai sumber penghasilan dan potongan untuk pelaporan pajak.","description":null},"pt":{"alt":"Idoso analisando pensão, rendimentos, seguros e cálculos para declarar impostos","caption":"A ilustração mostra um aposentado avaliando fontes de renda e deduções para a declaração de imposto.","description":null},"zh-hant":{"alt":"長者檢視退休金、金融與保險收入及報稅計算流程","caption":"插圖呈現退休人士彙整多項收入與扣除項目，以確認綜合所得稅申報標準。","description":null}}}],"published_at":"2026-07-27T09:30:24+09:00","updated_at":"2026-07-27T09:30:24+09:00","license":"cc_by","translation_status":"reviewed","available_locales":["ko","en","ja","es"],"data_locales":["ko","en","ja","es","id","pt","zh-hant","de"],"url":"https://injoys.com/en/articles/korea-pension-income-tax-filing-guide"}