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title: "Kernaussagen der nationalen Immobiliendebatte: Besitzsteuer, Veräußerungssteuer und Angebot"
locale: de
category: news
category_name: "Nachrichten"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/korea-housing-policy-tax-supply-debate
published_at: 2026-07-27T18:16:17+09:00
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# Kernaussagen der nationalen Immobiliendebatte: Besitzsteuer, Veräußerungssteuer und Angebot

> Bei der nationalen Grundsatzdebatte zur Immobilienpolitik wurden höhere Besitzsteuern für extrem teure und nicht selbst genutzte Immobilien, Anpassungen der Vergünstigungen bei der Veräußerungssteuer für Eigentümer nur einer Wohnung, befristete Verkaufsmöglichkeiten für Mehrfachbesitzer sowie kürzere Projektlaufzeiten für öffentliches Bauland erörtert. Da noch keine Steuergesetze oder Umsetzungspläne beschlossen wurden, müssen die nachfolgenden Steuerreformpläne und Gesetzesänderungen geprüft werden.

## Key Points

- Als Ausgangspunkt wurde der typische Besitz einer einzigen Wohnung genannt. Für selbst genutzte Immobilien sowie Wohnungen von Geringverdienern und in den Regionen soll es Vergünstigungen geben, während extrem teure, mehrere oder nicht selbst genutzte Immobilien stärker belastet werden sollen.
- Als möglicher Prüfpunkt wurde eine Begrenzung der Anzahl oder des kumulierten Betrags der Vergünstigungen bei der Veräußerungsgewinnsteuer für Eigentümer nur einer Wohnung genannt.
- Um zu verhindern, dass Immobilien infolge höherer Besitzsteuern nicht mehr zum Verkauf angeboten werden, wurde zugleich eine befristete Entlastung bei der Veräußerungssteuer für Mehrfachbesitzer erörtert, die ihren Immobilienbestand reduzieren.
- Statt neue Bauflächen auszuweiten, lag der Schwerpunkt auf einer Angebotsstrategie, die Entschädigungs-, Genehmigungs- und Baubeginnverfahren für bestehendes öffentliches Bauland wie die New Towns der 3. Generation verkürzt.
- Die in der Debatte genannten Steuersätze, Preisgrenzen, Kreditbeschränkungen und Angebotspläne sind noch keine beschlossene Politik; Gesetzgebung und Durchführungsvorschriften stehen noch aus.

Auf der öffentlichen Großdebatte zur Immobilienpolitik wurden breit gefächerte politische Ansätze diskutiert, von Steuern während des Immobilienbesitzes über die Veräußerungsgewinnsteuer beim Verkauf und die Geschwindigkeit der Bereitstellung öffentlicher Bauflächen bis hin zu Jeonse-Darlehen und öffentlichen Mietwohnungen. Im Mittelpunkt steht der Vorschlag, gewöhnliche, selbst genutzte Wohnungen genauer von extrem teuren, mehrfach gehaltenen und nicht selbst genutzten Wohnungen zu unterscheiden.

Allerdings haben die Äußerungen auf der Debatte überwiegend den Charakter politischer Leitlinien oder von Prüfaufträgen. Kriterien für extrem teure Wohnungen, Steuersätze, Obergrenzen für Vergünstigungen und der Zeitpunkt der Anwendung werden erst nach Vorlage eines Steuerreformplans und der Gesetzgebung durch die Nationalversammlung festgelegt.

## Überblick über die diskutierten Maßnahmen

| Bereich | Diskutierte Ausrichtung | Erwartete Wirkung | Zentrale Streitpunkte |
|---|---|---|---|
| Besitzsteuer | Entlastung für selbst genutzte Wohnungen, Wohnungen einkommensschwacher Haushalte und Wohnungen außerhalb der Ballungszentren; schrittweise Erhöhung für extrem teure, mehrfach gehaltene und nicht selbst genutzte Wohnungen | Eindämmung spekulativen Immobilienbesitzes und gerechtere Besteuerung | Schwelle für extrem teure Wohnungen, Feststellung der Selbstnutzung, möglicher sprunghafter Anstieg der Steuerlast |
| Veräußerungsgewinnsteuer für Eigentümer einer einzigen Wohnung | Prüfung einer Begrenzung der Zahl oder des Gesamtbetrags der Vergünstigungen | Begrenzung übermäßiger Vorteile beim wiederholten Wechsel zwischen hochpreisigen Wohnungen | Kriterien zur Unterscheidung zwischen tatsächlichem Wohnungswechsel und spekulativen Transaktionen |
| Veräußerungsgewinnsteuer für Mehrfacheigentümer | Prüfung einer befristeten Ausstiegsmöglichkeit mit geringerer Belastung bei Reduzierung der Zahl gehaltener Wohnungen | Verringerung zurückgehaltener Verkaufsangebote und Ausweitung des Angebots am Markt | Gleichbehandlung gegenüber bisherigen Aussetzungen, Wirksamkeit des Verkaufsanreizes |
| Wohnungsangebot | Verkürzung der Entschädigungs-, Genehmigungs- und Baubeginnzeiten bei bestehenden öffentlichen Bauflächen statt neuer Baugebiete | Vorziehen des Zeitpunkts, zu dem bezugsfertige Wohnungen bereitstehen | Baukosten, Abstimmung mit Anwohnern, Verzögerungen bei Infrastruktur und Entschädigungen |
| Wiederaufbau und Stadterneuerung | Zurückhaltung bei pauschalen Lockerungen wie einer Anhebung der Geschossflächenzahl | Verhinderung von Preisinstabilität aufgrund von Entwicklungserwartungen | Gleichgewicht zwischen langfristiger Angebotserweiterung und kurzfristigem Preisanstieg |
| Jeonse-Darlehen | Erneute Prüfung der Unterstützung für Eigentümer nicht selbst genutzter Wohnungen; Unterstützung für junge Menschen und frisch Verheiratete | Eindämmung eines Kreditangebots, das die Immobilienpreise antreibt | Mögliche Nachteile für tatsächliche Nachfrager und mögliche Abschwächung des Mietmarkts |
| Öffentlicher Mietwohnungsbau | Bereitstellung mittelgroßer Wohnungen in Bahnhofsnähe zur Unterstützung langfristigen Wohnens bis in die Mittelschicht | Verbesserung der Wohnqualität und Erweiterung der Nachfragebasis im öffentlichen Mietwohnungsbau | Grundstückskosten, Finanzierung, Angebotsmenge und Sicherung geeigneter Standorte |

## Wie könnte sich die Besitzsteuer ändern?

### Eine übliche einzelne Wohnung als grundlegenden Maßstab festlegen

Auf der Debatte wurde vorgeschlagen, zunächst die grundlegende Höhe der Besitzsteuer für eine „übliche einzelne Wohnung“ festzulegen und die Belastung anschließend nach Preis, Zahl, Nutzungszweck und Region der Wohnungen zu staffeln.

Die diskutierte Struktur sieht wie folgt aus:

- Für eine gewöhnliche, selbst genutzte einzelne Wohnung gilt die Grundbelastung.
- Für Wohnungen einkommensschwacher Haushalte und Wohnungen außerhalb der Ballungszentren werden Vergünstigungen gewährt.
- Für extrem teure Wohnungen, mehrere Wohnungen und spekulativ gehaltene, nicht selbst genutzte Wohnungen wird die Belastung schrittweise erhöht.
- Neben der Zahl der Wohnungen werden auch der Vermögenswert und die tatsächliche Nutzungsform stärker als Besteuerungsgrundlage berücksichtigt.

In den vorgelegten Inhalten der Debatte wurde die Einschätzung erwähnt, dass als Schwelle für extrem teure Wohnungen ein Marktwert von 4 bis 5 Milliarden Won geprüft werden könnte. Dies ist jedoch noch keine endgültig festgelegte Besteuerungsgrenze. In der konkreten Regelung können sich der Kreis der Betroffenen und die Steuerlast erheblich unterscheiden, je nachdem, ob der Marktwert, der amtlich festgestellte Preis oder die steuerliche Bemessungsgrundlage herangezogen wird.

### Unterschied zur derzeitigen Besitzsteuer

Die koreanische Besitzsteuer auf Wohnimmobilien besteht aus der kommunalen Vermögensteuer und der nationalen umfassenden Immobiliensteuer. Bei der umfassenden Immobiliensteuer werden unter anderem die Summe der amtlich festgestellten Preise, der Grundfreibetrag, der Status als Einhaushalt-mit-einer-Wohnung, die Zahl der Wohnungen und die Eigentumsform berücksichtigt.

Auf der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass eine hauptsächlich an der Zahl der Wohnungen orientierte Einteilung den Vermögenswert und den tatsächlichen Zweck des Besitzes nicht ausreichend widerspiegele. So könne eine Person mit mehreren mittel- bis niedrigpreisigen Wohnungen außerhalb der Ballungszentren stärker besteuert werden als eine Person mit einer einzigen extrem teuren Wohnung in Seoul. Wird ein neues Staffelungssystem eingeführt, dürfte die Verbindung von Wohnungszahl, Preis, Selbstnutzung und regionalen Besonderheiten eine zentrale Rolle spielen.

## Anpassung der Vergünstigungen bei der Veräußerungsgewinnsteuer für Eigentümer einer einzigen Wohnung

### Begrenzung der Zahl und des kumulierten Gesamtbetrags der Vergünstigungen

Auf der Debatte wurde die Ansicht geäußert, dass die Struktur angepasst werden müsse, durch die Eigentümer einer einzigen Wohnung wiederholt von Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen profitieren, wenn sie mehrfach zwischen hochpreisigen Wohnungen wechseln. Im Wesentlichen wurden drei mögliche Modelle genannt.

1. Die Zahl der Vergünstigungen im Laufe des Lebens oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird begrenzt.
2. Beim ersten Verkauf wird eine umfangreiche Vergünstigung gewährt, bei späteren Transaktionen wird sie reduziert.
3. Für den kumulierten Vergünstigungsbetrag aus mehreren Transaktionen wird eine Obergrenze festgelegt.

Diese Modelle sollen zwischen Haushalten, die lange in einer einzigen Wohnung gelebt haben, und Haushalten unterscheiden, die wiederholt hochpreisige Wohnungen gewechselt haben. Andererseits könnten tatsächliche Nachfrager benachteiligt werden, die wegen einer Arbeitsaufnahme, Veränderungen in der Familienstruktur oder Pflegeverpflichtungen häufig umziehen müssen; daher sind Ausnahmeregelungen erforderlich.

### Grundstruktur der derzeitigen Steuerbefreiung für einen Haushalt mit einer Wohnung

Nach dem geltenden Einkommensteuergesetz setzt die Befreiung von der Veräußerungsgewinnsteuer für einen Haushalt mit einer Wohnung grundsätzlich voraus, dass gesetzliche Bedingungen wie die Besitzdauer erfüllt sind. Bei hochpreisigen Wohnungen mit einem Veräußerungspreis von mehr als 1,2 Milliarden Won ist nicht automatisch der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei; der auf den über 1,2 Milliarden Won liegenden Anteil entfallende Veräußerungsgewinn kann steuerpflichtig sein.

Je nach Erwerbszeitpunkt und Region können zusätzliche Anforderungen an die tatsächliche Wohndauer gelten. Für den vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen, geerbte Wohnungen oder die Zusammenlegung von Haushalten infolge einer Eheschließung können gesonderte Sonderregelungen gelten. Daher darf nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass allein ein „Besitz von 2 Jahren“ sämtliche Transaktionen mit einer einzigen Wohnung steuerfrei macht.

## Warum Mehrfacheigentümer eine Ausstiegsmöglichkeit für den Verkauf benötigen

Wenn die Besitzsteuer erhöht und gleichzeitig die Veräußerungsgewinnsteuer hoch gehalten wird, können Mehrfacheigentümer Verkäufe aufschieben, um Steuern zu vermeiden. Dies wird als „Zurückhalten von Verkaufsangeboten“ bezeichnet. Sinkt das Angebot, stehen weniger Wohnungen für Transaktionen zur Verfügung, und in einigen Regionen können dadurch auch Kaufpreise oder Mieten steigen.

Den vorgelegten Angaben zufolge kamen solche Bedenken auf, nachdem die Aussetzung der erhöhten Veräußerungsgewinnsteuer für Mehrfacheigentümer am 9. Mai 2026 ausgelaufen war. Daher könnten zusammen mit einer Verschärfung der Besitzsteuer folgende befristete Ausstiegsmöglichkeiten geprüft werden:

- Für einen bestimmten Zeitraum wird ein Teil des erhöhten Steuersatzes gesenkt.
- Die Belastung wird nur dann reduziert, wenn die Zahl der gehaltenen Wohnungen tatsächlich sinkt.
- Durch die Festlegung einer Veräußerungsfrist wird die kurzfristige Bereitstellung von Verkaufsangeboten gefördert.
- Zwischen spekulativem kurzfristigem Besitz und langfristigem Besitz wird unterschieden.

Wird eine Aussetzung in gleichem Umfang wie zuvor lediglich wiederholt, entsteht ein Problem der Gleichbehandlung gegenüber Personen, die ihre Wohnungen bereits im Voraus verkauft haben. Daher dürften bei den Folgemaßnahmen der Kreis der Begünstigten, der Zeitraum und die Voraussetzung einer Reduzierung der Wohnungszahl wichtige Entscheidungskriterien sein.

## Die Angebotspolitik konzentriert sich auf eine Verkürzung der Zeiträume

### Verkürzung der Projektdauer auf bestehenden öffentlichen Bauflächen

Auf der Debatte wurde hervorgehoben, dass es im Hauptstadtgebiet schwierig sei, weitere große neue Baugebiete zu finden. Als Alternative wurde vorgeschlagen, die Projektdauer auf bereits ausgewiesenen öffentlichen Bauflächen wie den Städten der 3. Generation zu verkürzen.

Öffentliche Bauflächen durchlaufen in der Regel die Ausweisung des Gebiets, die Entschädigung für Grundstücke, Genehmigungsverfahren, den Bau der Infrastruktur sowie Baubeginn und Bezug. Werden alle Verfahren nacheinander abgewickelt, kann sich die Projektdauer verlängern. Daher könnten einige Verfahren parallel durchgeführt oder sich überschneidende Vorschriften bereinigt werden.

Wie das Beispiel des Gebiets Goyang Changneung zeigt, sind Verzögerungen bei Grundstücksentschädigungen und steigende Baukosten wesentliche Faktoren, die den Baubeginn verzögern. Selbst bei kürzeren Verwaltungsverfahren lässt sich der tatsächliche Einzugstermin nur schwer deutlich vorziehen, wenn Fragen der Entschädigungsvereinbarungen, der Infrastruktur wie Verkehrsnetze und Schulen sowie der Baukosten und Wirtschaftlichkeit ungelöst bleiben.

### Zurückhaltung bei Lockerungen für Wiederaufbau und Stadterneuerung

Eine Anhebung der Geschossflächenzahl und die Lockerung von Vorschriften für Sanierungsprojekte können langfristig die Zahl der Wohnungen in den Innenstädten erhöhen. In der Anfangsphase eines Projekts können sich Entwicklungserwartungen jedoch zuerst in den Preisen niederschlagen und die Preise bestehender Wohnungen und Grundstücke antreiben. Auf der Debatte wurde eine zurückhaltende Position vertreten, nach der sowohl die Wirkung einer Angebotsausweitung als auch das Risiko kurzfristiger Preissteigerungen geprüft werden müssen.

## Ausrichtung bei Jeonse-Darlehen und öffentlichen Mietwohnungen

### Bei Jeonse-Darlehen zwischen Wohnungsbesitz und tatsächlichem Bedarf unterscheiden

Auf der Debatte wurde vorgeschlagen, erneut zu prüfen, ob Personen, die bereits eine Wohnung besitzen, ein Darlehen benötigen, um eine andere Wohnung im Rahmen eines Jeonse-Vertrags zu bewohnen. Hintergrund ist die Einschätzung, dass Jeonse-Darlehen zwar zur Wohnstabilität von Mietern beitragen, durch die Erhöhung der verfügbaren Mittel jedoch Jeonse-Preise und Kaufpreise antreiben können.

Die Obergrenzen und Voraussetzungen für Jeonse-Darlehen können jedoch je nach Garantieinstitution, Finanzunternehmen sowie Preis und Standort der gehaltenen Wohnung variieren. Auch ein grundsätzliches Verbot von Jeonse-Darlehen für Eigentümer einer einzigen, nicht selbst genutzten Wohnung ist noch keine endgültig beschlossene Regelung. Zugleich wurde die Ausrichtung genannt, die Unterstützung für politisch besonders schutzbedürftige Gruppen wie junge Menschen, frisch Verheiratete und einkommensschwache Haushalte ohne Wohneigentum beizubehalten oder auszubauen.

### Konzept zum Ausbau mittelgroßer öffentlicher Mietwohnungen

Erneut bestätigt wurde auch das Konzept, von der bisherigen, auf kleine Einheiten konzentrierten Bereitstellung öffentlicher Mietwohnungen abzugehen und in Bahnhofsnähe mittelgroße Wohnungen mit größerer exklusiver Wohnfläche anzubieten. Ziel ist es, Qualität und Standorte zu gewährleisten, die Familienhaushalten und der Mittelschicht langfristiges Wohnen ermöglichen.

„25 Pyeong·30 Pyeong“ wird im Allgemeinen als Bezeichnung für die Bruttogeschossfläche verwendet, die exklusive Wohnfläche kann jedoch je nach Projekt abweichen. Der tatsächliche Angebotsumfang, die Miete, die Einzugsvoraussetzungen und die Wohndauer müssen in den jeweiligen Projektplänen festgelegt werden.

## Mögliche Auswirkungen auf den Markt

### Erwartete positive Effekte

- Höhere Besitzkosten für extrem teure und nicht selbst genutzte Wohnungen können die spekulative Nachfrage verringern.
- Durch die Berücksichtigung des Vermögenswerts und des Nutzungszwecks statt allein der Zahl der Wohnungen kann die Steuergerechtigkeit verbessert werden.
- Wird eine bedingte Senkung der Veräußerungsgewinnsteuer umgesetzt, kann das Verkaufsangebot kurzfristig steigen.
- Führt die Verkürzung der Verfahren für öffentliche Bauflächen tatsächlich zu früheren Baubeginnen und Einzügen, kann sie mittelfristige Angebotsengpässe mildern.
- Mittelgroße öffentliche Mietwohnungen können die langfristigen Wohnmöglichkeiten für Familienhaushalte und die Mittelschicht erweitern.

### Gleichzeitig zu berücksichtigende Risiken

- Die Steuerlast kann auf die Mieten überwälzt werden.
- Wird die Belastung durch die Veräußerungsgewinnsteuer nicht ausreichend gesenkt, kann sich das Zurückhalten von Verkaufsangeboten verschärfen.
- Wechseln sich das Ende und die Wiedereinführung von Vergünstigungen wiederholt ab, könnten Marktteilnehmer auf die nächste Aussetzung warten.
- Ist die Feststellung der Selbstnutzung kompliziert, können Verwaltungskosten und Steuerstreitigkeiten zunehmen.
- Die Verkürzung von Projektverfahren darf Sicherheit, Umweltschutz und die Beteiligung der Anwohner nicht schwächen.

## In der endgültigen Regelung zu prüfende Punkte

Im nach der Debatte vorzulegenden Steuerreformplan und in den Gesetzesänderungen müssen folgende Punkte geprüft werden.

1. Werden extrem teure Wohnungen anhand des Marktwerts oder des amtlich festgestellten Preises eingestuft?
2. Anhand welcher Zeiträume und Nachweise werden Selbstnutzung und Nicht-Selbstnutzung unterschieden?
3. Welche Preis- und Regionalkriterien gelten für Vergünstigungen bei Wohnungen außerhalb der Ballungszentren und Wohnungen einkommensschwacher Haushalte?
4. Es ist zu prüfen, ob die Begrenzung der Vergünstigungen bei der Veräußerungsgewinnsteuer für Eigentümer einer einzigen Wohnung nach der Zahl der Inanspruchnahmen oder nach dem kumulierten Betrag erfolgt.
5. Es ist zu prüfen, ob für bestehende Eigentümer Übergangsmaßnahmen und ein Zeitraum für eine schrittweise Erhöhung vorgesehen werden.
6. Der Zeitraum der Senkung der Veräußerungsgewinnsteuer für Mehrfacheigentümer und die Bedingung einer Reduzierung der Wohnungszahl sind zu prüfen.
7. Der Adressatenkreis der Beschränkungen für Jeonse-Darlehen und der Umfang der Ausnahmen für junge Menschen und frisch Verheiratete sind zu prüfen.
8. Es ist zu prüfen, ob sich das Ziel zur Verkürzung der Verfahren für öffentliche Bauflächen auf den Verkaufsstart, den Baubeginn oder den Einzug bezieht.

## Fazit

Die politische Ausrichtung dieser Debatte konzentriert sich weniger auf eine pauschale Steuererhöhung für alle Wohnungen als vielmehr auf eine Staffelung der Belastung anhand von Selbstnutzung, Wohnungspreis, Wohnungszahl und Region. Da eine Verschärfung der Besitzsteuer allein zum Zurückhalten von Verkaufsangeboten und zu steigenden Mieten führen kann, sollen zugleich bedingte Ausstiegsmöglichkeiten für Verkäufe durch Mehrfacheigentümer und eine Verkürzung der Angebotszeiträume verfolgt werden.

Allein durch die Äußerungen auf der Debatte ändern sich jedoch weder die zu zahlenden Steuern noch die Möglichkeit einer Darlehensaufnahme. Ob die Maßnahmen tatsächlich angewendet werden, ist anhand des Steuerreformplans der Regierung, der von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetze, der Durchführungsverordnungen und der detaillierten Richtlinien der Finanzinstitute zu beurteilen.

## FAQ

### Wurde bei der Diskussionsveranstaltung eine Erhöhung der Immobilienbesitzsteuer beschlossen?
Nein. Es wurde zwar vorgeschlagen, die Belastung für extrem hochpreisige Immobilien, Eigentümer mehrerer Wohnimmobilien und nicht selbst genutzte Wohnimmobilien zu erhöhen, doch Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Zeitpunkt des Inkrafttretens stehen noch nicht fest. Erst nach der Steuerreformvorlage der Regierung und der Gesetzgebung durch die Nationalversammlung ändert sich die tatsächliche Steuerbelastung.

### Steigt die Besitzsteuer für alle Eigentümer mit nur einer Wohnimmobilie?
Der vorgestellte Ansatz sieht keine pauschale Steuererhöhung für alle Eigentümer mit nur einer Wohnimmobilie vor. Diskutiert wurde ein differenziertes Modell, bei dem eine gewöhnliche, selbst genutzte einzelne Wohnimmobilie als Referenz dient, für Wohnimmobilien einkommensschwacher Haushalte und in ländlichen Regionen Ermäßigungen gewährt werden und für extrem hochpreisige oder nicht selbst genutzte Wohnimmobilien eine zusätzliche Belastung gilt.

### Wurde ein Marktwert von 4 bis 5 Milliarden Won als Kriterium für extrem hochpreisige Wohnimmobilien festgelegt?
Nein, dies wurde nicht festgelegt. In den bereitgestellten Inhalten der Diskussionsveranstaltung wurde lediglich die Möglichkeit einer Prüfung erwähnt. Für die tatsächliche Regelung muss außerdem festgelegt werden, ob der Marktwert oder der amtlich festgestellte Wert herangezogen wird und wie gemeinsames Eigentum sowie der Besitz einer einzigen Wohnimmobilie pro Haushalt behandelt werden.

### Wird die Befreiung von der Veräußerungsgewinnsteuer für Eigentümer nur einer Wohnimmobilie abgeschafft?
Eine vollständige Abschaffung ist nicht beschlossen worden. Als mögliche Maßnahme wird geprüft, die Anzahl der Steuervergünstigungen oder deren kumulierten Gesamtbetrag beim wiederholten Wechsel zu hochpreisigen Wohnimmobilien zu begrenzen. Eine zentrale Frage ist, wie langjährige Selbstnutzer und Personen, die aus unvermeidbaren Gründen umziehen müssen, geschützt werden können.

### Ist die Veräußerungsgewinnsteuer immer steuerfrei, wenn man ein Haus zwei Jahre lang besitzt?
Nein. Es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, etwa dass ein Haushalt nur eine Wohnung besitzt, der Zeitpunkt des Erwerbs, die Anforderungen an Besitz- und Wohndauer sowie der Veräußerungspreis. Bei hochpreisigen Wohnungen, deren Veräußerungspreis 12 × 100 Millionen Won übersteigt, kann der Veräußerungsgewinn besteuert werden, der auf den übersteigenden Teil entfällt; außerdem gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen.

### Wird die Veräußerungssteuer für Eigentümer mehrerer Wohnimmobilien erneut vollständig ausgesetzt?
Eine vollständige Aussetzung wie bisher ist nicht beschlossen. Diskutiert wurde ein bedingter Ausweg, bei dem die Belastung nur dann verringert wird, wenn der Steuersatz für einen bestimmten Zeitraum teilweise gesenkt oder die Zahl der Wohnimmobilien tatsächlich reduziert wird.

### Werden Jeonse-Darlehen für Eigentümer einer einzigen Wohnimmobilie vollständig verboten?
Nein. Es wurde lediglich die Richtung vorgegeben, die Notwendigkeit der Unterstützung durch Jeonse-Darlehen für Personen, die eine nicht selbst bewohnte Wohnimmobilie besitzen, erneut zu prüfen; konkrete Verbotsbestimmungen wurden nicht beschlossen. Anspruchsvoraussetzungen und Höchstbeträge der Darlehen unterscheiden sich je nach Garantieinstitution und Finanzprodukt. Zugleich wurde auch die Notwendigkeit der Unterstützung junger Menschen und frisch verheirateter Paare betont.

### Was sind die zentralen Maßnahmen zur Ausweitung des Wohnungsangebots?
Der Schwerpunkt lag auf Maßnahmen, die Projektdauer zu verkürzen, indem bei bestehenden öffentlichen Bauflächen wie den neuen Städten der dritten Generation die Grundstücksentschädigung, Genehmigungsverfahren und der Baubeginn parallel vorangetrieben werden, statt nach großflächigem neuem Bauland zu suchen. Allerdings kann der tatsächliche Einzug nur dann beschleunigt werden, wenn auch die Probleme bei den Baukosten und der Infrastruktur gelöst werden.

### Werden die Geschossflächenzahlen für Wiederaufbau- und Sanierungsprojekte bald gelockert?
Eine pauschale Lockerung ist noch nicht beschlossen. Es wurde die Position vertreten, dass eine Anhebung der Geschossflächenzahl zwar langfristig das Angebot erhöhen könnte, jedoch sorgfältig geprüft werden müsse, da die Erwartung einer baulichen Entwicklung kurzfristig die Immobilienpreise steigen lassen könnte.

## Sources

- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Einkommensteuergesetz](https://www.law.go.kr/법령/소득세법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über die umfassende Immobiliensteuer](https://www.law.go.kr/법령/종합부동산세법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Kommunalsteuergesetz](https://www.law.go.kr/법령/지방세법)

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