---
title: "Einführung der regulierten Leistung für manuelle Therapie: 43.850 Won je Sitzung, Kriterien für 15 Sitzungen pro Jahr"
locale: de
category: knowledge_base
category_name: "Wissensdatenbank"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/manual-therapy-managed-benefit-korea-43850-won
published_at: 2026-07-20T23:41:41+09:00
---

# Einführung der regulierten Leistung für manuelle Therapie: 43.850 Won je Sitzung, Kriterien für 15 Sitzungen pro Jahr

> Mit der Einführung einer regulierten Leistung für manuelle Therapie durch die Regierung wird der Preis je Sitzung auf 43.850 Won vereinheitlicht und ein Eigenanteil von 95 % erhoben. Die Nutzung ist grundsätzlich auf zweimal pro Woche und 15 Sitzungen pro Jahr und Person begrenzt; bei medizinischen Ausnahmen wie Gelenkkontrakturen nach Operationen oder Frakturen sind bis zu 24 Sitzungen pro Jahr möglich.

## Key Points

- Manuelle Therapie gilt seit dem 1. dieses Monats als regulierte Leistung; der zuvor je nach Krankenhaus unterschiedliche Preis pro Sitzung wird auf 43.850 Won vereinheitlicht.
- Der Eigenanteil für manuelle Therapie als regulierte Leistung beträgt 95 % und ist damit höher als bei regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Grundsätzlich gilt eine Obergrenze von zweimal pro Woche und insgesamt 15 Sitzungen pro Jahr und Person. Bei Gelenkkontrakturen nach Operationen oder Frakturen können nach medizinischer Beurteilung bis zu 24 Sitzungen pro Jahr anerkannt werden.
- Medizinische Einrichtungen müssen die Anzahl der von jedem Patienten in Anspruch genommenen Sitzungen im Verwaltungssystem für manuelle Therapie oder im Portal des Health Insurance Review & Assessment Service prüfen sowie die Beurteilung der Behandlungswirkung und entsprechende Aufzeichnungen dokumentieren.
- Manuelle Therapie zu persönlichen Zwecken wie der Erholung von Müdigkeit oder der Körperhaltungskorrektur wird weder von der gesetzlichen Krankenversicherung noch von einer privaten Krankheitskostenversicherung übernommen und muss vollständig selbst bezahlt werden.

## Wichtigste Zusammenfassung

Mit der Einführung einer „kontrollierten Kassenleistung“ für manuelle Therapie durch die Regierung wird der Preis pro Behandlung ab dem 1. dieses Monats auf 43.850 Won vereinheitlicht. Früher wurde manuelle Therapie überwiegend als nicht von der Krankenversicherung gedeckte Leistung angeboten, sodass die Preise je nach medizinischer Einrichtung stark variierten. Die durchschnittlichen Kosten pro Behandlung lagen Berichten zufolge bei etwa 110.000 Won.

Kern dieser Reform ist nicht nur eine einfache Preissenkung, sondern die gemeinsame Einführung von **Standardpreisen, einem hohen Eigenanteil, Begrenzungen der Nutzungshäufigkeit und einer verpflichtenden Behandlungsdokumentation**. Die Regierung begründet die Reform damit, dass manuelle Therapie einen stark optionalen und ergänzenden Charakter habe und Bedenken hinsichtlich einer zunehmenden Inanspruchnahme und missbräuchlichen Nutzung bestanden.

## Was ist manuelle Therapie?

Manuelle Therapie ist eine in medizinischen Einrichtungen durchgeführte Behandlung, bei der Hände oder Körperkontakt eingesetzt werden, um Beschwerden des Bewegungsapparats, eingeschränkte Gelenkbeweglichkeit oder die Wiederherstellung von Funktionen zu behandeln. Sie wird als eine Form der Physiotherapie eingestuft, doch nicht jede Behandlung zur Schmerzbehandlung oder Haltungskorrektur fällt unter den Schutz der Krankenversicherung.

Für die neue Regelung ist entscheidend, ob die manuelle Therapie **medizinisch notwendig ist**, **innerhalb der festgelegten Behandlungsstandards und Behandlungshäufigkeit liegt** und **eine Bewertung der Behandlungswirkung sowie eine entsprechende Dokumentation vorliegen**. Davon hängt ab, ob die Versicherung die Behandlung abdeckt.

## Was ist eine kontrollierte Kassenleistung?

Die kontrollierte Kassenleistung ist eine neu geschaffene Kategorie innerhalb der selektiven Kassenleistungen. Dabei wird die Notwendigkeit einer Behandlung anerkannt, zugleich werden jedoch Leistungen mit hohem Missbrauchspotenzial oder besonderem Kostenkontrollbedarf gesondert verwaltet. Anders als bei regulären Krankenversicherungsleistungen gilt kein niedriger Eigenanteil; stattdessen werden ein hoher Eigenanteil und klare Nutzungskriterien festgelegt.

Die wichtigsten Merkmale der kontrollierten Kassenleistung für manuelle Therapie sind:

- Einheitlicher Preis pro Behandlung in allen medizinischen Einrichtungen
- Eigenanteil von 95 %
- Begrenzung der wöchentlichen und jährlichen Behandlungshäufigkeit
- Klare Festlegung anerkannter Ausnahmegründe
- Verpflichtende Bewertung der Behandlungswirkung und Behandlungsdokumentation
- Einführung eines Verfahrens, mit dem medizinische Einrichtungen die patientenbezogene Nutzungshäufigkeit überprüfen

## Was ändert sich?

| Kategorie | Bisher | Nach Einführung der kontrollierten Kassenleistung |
|---|---|---|
| Preis | Je nach Krankenhaus unterschiedlich und mit großen Abweichungen | Vereinheitlichung auf 43.850 Won pro Behandlung |
| Versicherungskategorie | Überwiegend nicht gedeckte Leistung | Kontrollierte Kassenleistung innerhalb der selektiven Kassenleistungen |
| Eigenanteil | Nicht gedeckte Leistungen vollständig selbst zu zahlen | Eigenanteil von 95 % bei kontrollierten Kassenleistungen |
| Grundlegende Nutzungsgrenze | Kaum einheitliche Kontrollstandards | Grundsätzlich 2 Behandlungen pro Woche und 15 pro Jahr je Person |
| Anerkennung von Ausnahmen | Abweichende Beurteilung je nach medizinischer Einrichtung möglich | Bei medizinischen Gründen wie Operationen oder Knochenbrüchen bis zu 24 Behandlungen pro Jahr möglich |
| Abrechnungsverfahren | Überwiegend Abrechnung als nicht gedeckte Leistung | Abrechnung nach Überprüfung der Nutzungshäufigkeit im System |
| Behandlungsdokumentation | Unterschiedliches Kontrollniveau möglich | Verpflichtende Bewertung der Wirkung und Behandlungsdokumentation |

## Preis pro Behandlung und Eigenanteil

Der amtlich festgelegte Preis für eine manuelle Therapie als kontrollierte Kassenleistung beträgt **43.850 Won** pro Behandlung. Der Eigenanteil liegt bei **95 %**. Die manuelle Therapie wird damit zwar in das Krankenversicherungssystem aufgenommen, der vom Patienten zu tragende Anteil bleibt jedoch sehr hoch.

Diese Struktur bedeutet nicht, dass manuelle Therapie wie eine reguläre Kassenleistung vollständig zu niedrigen Kosten abgesichert wird. Vielmehr sollen Preis und Nutzungshäufigkeit vereinheitlicht und kontrolliert werden. Für Patienten verringert sich zwar die Belastung, stark voneinander abweichende Preise verschiedener Krankenhäuser vergleichen zu müssen, der hohe Eigenanteil muss jedoch weiterhin berücksichtigt werden.

## Nutzungskriterien: grundsätzlich 2 Behandlungen pro Woche und 15 pro Jahr

Für manuelle Therapie, die als kontrollierte Kassenleistung anerkannt wird, gelten grundsätzlich folgende Kriterien:

| Punkt | Kriterium |
|---|---|
| Wöchentliche Grenze | Bis zu 2 Behandlungen pro Woche je Person |
| Jährliche Grenze | Bis zu 15 Behandlungen pro Jahr je Person |
| Ausnahmekriterien | Fälle, in denen Gelenke infolge einer Operation oder eines Knochenbruchs versteift oder unbeweglich geworden sind, und Ähnliches |
| Anzahl anerkannter Ausnahmebehandlungen | Nach medizinischer Beurteilung durch einen Arzt bis zu 24 Behandlungen pro Jahr möglich |

Ausnahmen gelten nicht automatisch für alle Patienten. Wenn nach einer Operation oder einem Knochenbruch ein medizinisch bestätigter zusätzlicher Behandlungsbedarf besteht, etwa wegen einer Gelenkkontraktur, Steifheit oder Funktionseinschränkung, kann eine Ausnahme nach ärztlicher Beurteilung anerkannt werden.

## Was geschieht bei Überschreitung der Behandlungshäufigkeit?

Vor der Durchführung einer manuellen Therapie müssen medizinische Einrichtungen über das Verwaltungssystem für manuelle Therapie oder das Portal des Health Insurance Review & Assessment Service überprüfen, wie häufig der Patient die Leistung bereits genutzt hat. Entspricht die Behandlung anschließend den Kriterien, werden die Kosten gemäß dem vorgesehenen Verfahren abgerechnet.

Manuelle Therapien, die über die anerkannte Anzahl hinausgehen, können nicht als kontrollierte Kassenleistung abgerechnet werden. Auch die Abrechnung der die Grenze überschreitenden Behandlungskosten gegenüber der Krankenversicherung oder dem Patienten ist eingeschränkt. Handelt es sich jedoch um eine Dienstleistung zu persönlichen Zwecken, deren Behandlungsziel selbst nicht unter den Schutz der Krankenversicherung fällt, kann sie gegebenenfalls ohne Versicherungsschutz und vollständig auf eigene Kosten gesondert in Anspruch genommen werden.

## Fälle, in denen Krankenversicherung und Krankheitskostenversicherung kaum greifen

Manuelle Therapien zu folgenden Zwecken entsprechen nicht dem Ziel der kontrollierten Kassenleistung und fallen daher in der Regel weder unter die Krankenversicherung noch unter die Krankheitskostenversicherung:

- Erholung von Müdigkeit
- Körperformkorrektur
- Vorwiegend kosmetische Zwecke oder Verbesserung der Körperhaltung
- Wiederholte Nutzung ohne bestätigte medizinische Behandlungsnotwendigkeit
- Nutzung ohne Nachweis durch eine Bewertung der Behandlungswirkung und Behandlungsdokumentation

Ob eine Krankheitskostenversicherung die Kosten erstattet, kann je nach Abschlusszeitpunkt, Versicherungsbedingungen und Prüfkriterien des Versicherers variieren. Es ist jedoch zu beachten, dass die von der Regierung ausdrücklich als persönlich eingestuften Zwecke manueller Therapie nicht nur von der Krankenversicherung, sondern auch von der Krankheitskostenversicherung nur eingeschränkt abgedeckt werden.

## Auch die Behandlungsstandards werden verschärft

Nicht nur Preis und Behandlungshäufigkeit ändern sich; auch die Behandlungsverwaltung in medizinischen Einrichtungen wird verschärft. Die Regierung schreibt die Bewertung der Wirkung manueller Therapie und die Behandlungsdokumentation vor. Außerdem wurden die Standards dahingehend verschärft, dass zunächst einfache Rehabilitationstherapien oder grundlegende physiotherapeutische Behandlungen durchgeführt werden sollen.

Damit soll sichergestellt werden, dass manuelle Therapie nicht als hochpreisige Behandlung unmittelbar bei sämtlichen Beschwerden des Bewegungsapparats eingesetzt wird, sondern nur begrenzt nach grundlegender Behandlung und medizinischer Beurteilung, wenn sie erforderlich ist.

## Was Patienten vor einem Krankenhausbesuch prüfen sollten

Wer eine manuelle Therapie plant, sollte folgende Punkte prüfen:

1. Beim medizinischen Personal nachfragen, ob die eigenen Beschwerden für manuelle Therapie als kontrollierte Kassenleistung infrage kommen.
2. Prüfen, wie viele manuelle Therapien im laufenden Jahr bereits in Anspruch genommen wurden.
3. Prüfen, ob die Grenze von 2 Behandlungen pro Woche und 15 pro Jahr nicht überschritten wird.
4. Bei Ausnahmegründen wie Gelenkeinschränkungen nach einer Operation oder einem Knochenbruch prüfen, ob entsprechende medizinische Unterlagen vorliegen.
5. Berücksichtigen, dass eine Versicherungsdeckung bei bloßer Erholung von Müdigkeit oder Körperformkorrektur schwierig sein kann.
6. Wer eine Erstattung durch eine Krankheitskostenversicherung erwägt, sollte die eigenen Versicherungsbedingungen und die Kriterien des Versicherers gesondert prüfen.

## Bedeutung der Einführung

Bei dieser Reform handelt es sich weniger um eine Politik, die manuelle Therapie ausnahmslos umfassender absichert, als vielmehr um eine Maßnahme, mit der häufig genutzte und kostenintensive Behandlungen aus dem Bereich nicht gedeckter Leistungen innerhalb des Krankenversicherungssystems kontrolliert werden sollen. Für Patienten steigt die Vorhersehbarkeit der Preise, während medizinische Einrichtungen mehr Verantwortung für Abrechnung und Dokumentation übernehmen müssen.

Die Regierung plant, die Ergebnisse der manuellen Therapie künftig alle 3 Jahre zu bewerten und auf Grundlage der Überwachungsergebnisse Detailkriterien wie die Leistungskategorie und die Grundsätze für eine Umstellung weiterzuentwickeln. Daher kann die konkrete Anwendung abhängig von den Ergebnissen der praktischen Umsetzung zusätzlich angepasst werden.

## FAQ

### Auf welchen Betrag ändern sich die Kosten für eine Sitzung manueller Therapie?
Nach Einführung der regulierten Kassenleistung wird der Betrag für eine Sitzung manueller Therapie auf 43.850 Won vereinheitlicht. Damit soll verhindert werden, dass die Preise wie bisher von Krankenhaus zu Krankenhaus stark variieren.

### Verringert sich die Belastung für Patienten erheblich, wenn die manuelle Therapie von der Krankenversicherung übernommen wird?
Es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass sie sich erheblich verringert. Für manuelle Therapie als regulierte Kassenleistung gilt ein Eigenanteil von 95 %. Sie wird zwar in das Krankenversicherungssystem aufgenommen, der vom Patienten zu tragende Anteil bleibt jedoch hoch.

### Wie oft pro Jahr wird manuelle Therapie anerkannt?
Grundsätzlich werden pro Person bis zu zweimal wöchentlich und insgesamt 15 Sitzungen pro Jahr anerkannt. Wenn jedoch beispielsweise nach einer Operation oder einem Knochenbruch ein Gelenk steif oder unbeweglich geworden ist, können nach medizinischem Ermessen des Arztes bis zu 24 Sitzungen pro Jahr anerkannt werden.

### Kann man keine weitere manuelle Therapie erhalten, wenn 15 Sitzungen pro Jahr überschritten werden?
Für manuelle Therapie, die als regulierte Kassenleistung anerkannt wird, gilt grundsätzlich die Grenze von 15 Sitzungen pro Jahr. Behandlungen, die diese Grenze ohne Ausnahmegrund überschreiten, können nur schwer als Abrechnung über die Krankenversicherung oder als Eigenanteil des Patienten anerkannt werden.

### Ändert sich die Obergrenze für manuelle Therapie nach einer Operation oder einem Knochenbruch?
Wenn nach einer Operation oder einem Knochenbruch eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wird, etwa weil ein Gelenk steif geworden oder die Beweglichkeit eingeschränkt ist, können ausnahmsweise bis zu 24 Sitzungen pro Jahr anerkannt werden. Auch in diesem Fall sind die Beurteilung des Arztes und die entsprechenden Unterlagen wichtig.

### Wird manuelle Therapie zur Erholung von Müdigkeit oder zur Körperhaltungskorrektur ebenfalls von der Versicherung übernommen?
Manuelle Therapie aufgrund persönlicher Bedürfnisse, etwa zur Erholung von Müdigkeit oder zur Körperhaltungskorrektur, wird weder von der Krankenversicherung noch von der Krankheitskostenversicherung übernommen. Eine Inanspruchnahme zu solchen Zwecken kann vollständig auf eigene Kosten erfolgen.

### Wie überprüft das Krankenhaus die Anzahl der manuellen Therapiesitzungen eines Patienten?
Medizinische Einrichtungen überprüfen über das Verwaltungssystem für manuelle Therapie oder das Portal des Health Insurance Review & Assessment Service die Anzahl der von jedem Patienten in Anspruch genommenen Sitzungen und rechnen die Kosten ab, wenn die Kriterien erfüllt sind.

### Muss vor der manuellen Therapie zunächst eine grundlegende Physiotherapie durchgeführt werden?
Die Regierung hat die Behandlungsrichtlinien verschärft, sodass zunächst eine einfache Rehabilitationstherapie oder grundlegende Physiotherapie durchgeführt werden muss. Manuelle Therapie wird als Behandlung verwaltet, die bei bestätigter medizinischer Beurteilung und Notwendigkeit angewendet wird.

### Was ist der größte Unterschied zwischen manueller Therapie als regulierter Kassenleistung und der bisherigen nicht erstatteten manuellen Therapie?
Der größte Unterschied besteht darin, dass Preis und Nutzungskriterien vereinheitlicht werden. Für die regulierte Kassenleistung gelten gemeinsam ein festgelegter Betrag pro Sitzung, der Eigenanteil, die jährlich anerkannte Zahl der Sitzungen, Ausnahmekriterien und die Pflicht zur Dokumentation der Behandlung.

### Wie muss die Kostenerstattung durch die Krankheitskostenversicherung überprüft werden?
Ob die Krankheitskostenversicherung eine Erstattung leistet, kann je nach Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Produkts, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und Prüfkriterien des Versicherers variieren. Insbesondere kann die Übernahme manueller Therapie zu persönlichen Zwecken wie der Erholung von Müdigkeit oder der Körperhaltungskorrektur durch die Krankheitskostenversicherung eingeschränkt sein.

## Sources

- [Ministerium für Gesundheit und Soziales](https://www.mohw.go.kr/)
- [Prüf- und Bewertungsdienst der Krankenversicherung](https://www.hira.or.kr/)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum](https://www.law.go.kr/)

## Images

![Patient und Therapeut bei einer Beratung zur manuellen Therapie im Behandlungsraum sowie Symbole für Kosten, Versicherung und Terminplanung](https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MjMzMiwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--47819c3506aeec67d8fd63156567425c7cf18f17/ai-c0afac38.webp)
![Illustration zum medizinischen Management mit miteinander verbundenen Symbolen für Krankenhaus, Versicherungsschutz, Behandlungs-Dashboard, Kalender und Gelenk-Check](https://injoys.com/rails/active_storage/blobs/proxy/eyJfcmFpbHMiOnsiZGF0YSI6MjMzOCwicHVyIjoiYmxvYl9pZCJ9fQ==--034c36cb785034f48f5df90cc329abb12f40b52c/ai-7fe30a5a.webp)