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title: "Verfahren und Abrechnungscheckliste zur Rückerstattung der Instandhaltungsrücklage beim Auszug"
locale: de
category: how_to
category_name: "Anleitungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/long-term-repair-reserve-refund-tenant-move-out
published_at: 2026-08-20T12:01:11+09:00
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# Verfahren und Abrechnungscheckliste zur Rückerstattung der Instandhaltungsrücklage beim Auszug

> Die vom Mieter einer Wohnanlage über die Nebenkosten verauslagte langfristige Instandhaltungsrücklage ist grundsätzlich vom Eigentümer zu tragen. Wurde im Mietvertrag jedoch etwas anderes vereinbart, kann die Abrechnung anders ausfallen. Vor dem Auszug sollte der Mieter bei der Hausverwaltung einen Zahlungsnachweis anfordern, den Mietvertrag und etwaige Eigentümerwechsel prüfen und anschließend den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern.

## Key Points

- Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnungen und den Mietvertrag, um festzustellen, ob eine langfristige Instandhaltungsrücklage gezahlt wurde und ob eine Sondervereinbarung zur gesonderten Kostentragung besteht.
- Fordern Sie bei der Hausverwaltung einen Nachweis über die während der Mietdauer gezahlte langfristige Instandhaltungsrücklage sowie eine monatliche Aufstellung an.
- Prüfen Sie den Grundbuchauszug und das Vertragsverhältnis, um den Vermieter zum Zeitpunkt des Auszugs und den Zeitpunkt eines Eigentümerwechsels festzustellen.
- Senden Sie dem Vermieter eine Rückzahlungsaufforderung mit dem bestätigten Zahlungsbetrag und den Kontodaten und dokumentieren Sie diese getrennt von der Abrechnung der Kaution und der Nebenkosten.
- Verzögert sich die Rückzahlung oder ist strittig, wer dafür verantwortlich ist, bewahren Sie die Nachweise auf und erwägen Sie eine Mietstreitschlichtung oder Rechtsberatung.

Wenn Mieter mit Monatsmiete oder Jeonse die Betriebskosten einer gemeinschaftlichen Wohnanlage zahlen und dabei **auch die langfristige Instandhaltungsrücklage stellvertretend entrichtet haben**, können sie vom Eigentümer als grundsätzlich Zahlungspflichtigem eine Abrechnung verlangen. Dabei ist jedoch gemeinsam zu prüfen, ob im Mietvertrag eine abweichende Kostentragung vereinbart wurde, ob die Zahlung tatsächlich vollständig erfolgt ist und ob sich der Eigentümer während der Mietzeit geändert hat.

Benötigt werden der Mietvertrag, die Betriebskostenabrechnungen, die Zahlungsbestätigung über die langfristige Instandhaltungsrücklage, Nachweise über Betriebskostenüberweisungen, der Grundbuchauszug und die Kontoverbindung für die Rückzahlung. Da es sich nicht um ein staatliches, pauschales Erstattungsverfahren handelt, gibt es weder eine gesonderte behördliche Antragsfrist noch eine zentrale Antragswebsite. Das grundlegende Verfahren besteht darin, die Angaben zunächst bei der Hausverwaltung prüfen zu lassen und anschließend den Vermieter direkt zur Abrechnung aufzufordern.

## 1. Zunächst prüfen, ob ein Rückzahlungsanspruch besteht

Prüfen Sie sämtliche folgenden Voraussetzungen.

- In den Betriebskosten der gemeinschaftlichen Wohnanlage wurde tatsächlich eine `langfristige Instandhaltungsrücklage` erhoben.
- Der Mieter hat diese Betriebskosten aus eigenen Mitteln bezahlt.
- Der Betrag wurde nicht bereits vom Vermieter abgerechnet und erstattet.
- Es wurde geprüft, ob der Mietvertrag eine gesonderte Vereinbarung enthält, nach der der Mieter die langfristige Instandhaltungsrücklage endgültig trägt.

Die Rechtsvorschriften zur Verwaltung gemeinschaftlicher Wohnanlagen bestimmen, dass die langfristige Instandhaltungsrücklage von den Eigentümern der Wohnanlage einzuziehen und anzusparen ist und dass der Eigentümer den Betrag zurückzahlen muss, wenn der Nutzer ihn stellvertretend entrichtet hat. Wurde im Mietvertrag jedoch etwas anderes vereinbart, kann der Vertragsinhalt die Beurteilung der Abrechnung beeinflussen.

Nicht für jede Wohnung wird eine langfristige Instandhaltungsrücklage erhoben. Auch bei Apartments und gemeinschaftlichen Wohnanlagen muss geprüft werden, ob sie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zur Aufstellung eines langfristigen Instandhaltungsplans und zur Bildung einer Rücklage verpflichtet sind und ob dieser Posten in den tatsächlichen Betriebskosten enthalten ist.

## 2. Langfristige Instandhaltungsrücklage, laufende Instandhaltungskosten und Betriebskostendepot unterscheiden

Auch bei ähnlichen Bezeichnungen unterscheiden sich die Grundlage der Kostentragung und der jeweilige Abrechnungspartner.

| Posten | Zweck | Übliche Kosten- und Abrechnungsstruktur | Beim Auszug zu prüfen |
|---|---|---|---|
| Langfristige Instandhaltungsrücklage | Finanzierung des Austauschs und der Reparatur wichtiger Einrichtungen gemäß langfristigem Instandhaltungsplan, etwa Austausch von Aufzügen oder Fassadenreparaturen | Grundsätzlich vom Eigentümer zu tragen. Zahlt der Nutzer stellvertretend, kann er vom Eigentümer die Rückzahlung verlangen | Monatliche Zahlungsbestätigungen und Sondervereinbarungen im Vertrag prüfen |
| Laufende Instandhaltungskosten | Betriebskosten für regelmäßige Kontrollen, laufende Wartung und kleinere Reparaturen gemeinschaftlicher Einrichtungen | Haben den Charakter von Kosten der aktuellen Verwaltung und Nutzung und unterliegen daher nicht derselben gesetzlichen Rückzahlungsstruktur wie die langfristige Instandhaltungsrücklage | Vertrag und Grundlage der Betriebskostenberechnung gesondert prüfen |
| Betriebskostendepot | Im Voraus hinterlegte Mittel zur Sicherung der für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Wohnanlage erforderlichen Betriebsmittel | Wird häufig als Betriebskostenvorauszahlung bezeichnet und grundsätzlich bei einem Eigentumsübergang zwischen Verkäufer, Käufer und Verwaltungsträger abgerechnet | Hat der Mieter stellvertretend gezahlt, sind Vertrag und Zahlungsumstände zu prüfen |

Die in der Betriebskostenabrechnung aufgeführten `laufenden Instandhaltungskosten` dürfen nicht zur langfristigen Instandhaltungsrücklage hinzugerechnet werden. Auch die Betriebskostenvorauszahlung wird nicht allein wegen ihrer ähnlichen Bezeichnung automatisch in den Rückzahlungsbetrag der langfristigen Instandhaltungsrücklage einbezogen.

## 3. Zahlungsbestätigung bei der Hausverwaltung anfordern

Fordern Sie bei der Hausverwaltung oder dem Verwaltungsträger folgende Angaben an.

1. Zeitraum der Erhebung und Zahlung der langfristigen Instandhaltungsrücklage für die betreffende Wohneinheit
2. Monatlich erhobene und tatsächlich gezahlte Beträge
3. Angaben zu Ermäßigungen, Rückständen, Erstattungen oder Berichtigungen
4. Gesamtbetrag während der Mietzeit
5. Zahlungsbestätigung mit Ausstellungsdatum und Bestätigung des Verwaltungsträgers

Die Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Verwaltung gemeinschaftlicher Wohnanlagen bestimmt, dass der Verwaltungsträger eine Bestätigung ausstellen muss, wenn der Nutzer einen Nachweis über die Zahlung der langfristigen Instandhaltungsrücklage verlangt. Da am Auszugstag die Abrechnung der Betriebskosten und Kaution sowie die Schlüsselübergabe gleichzeitig stattfinden können, empfiehlt es sich, die Bestätigung möglichst einige Tage vorher anzufordern.

Die Hausverwaltung zahlt den Betrag nicht direkt an den Vermieter zurück. Die Hausverwaltung bestätigt lediglich die Zahlungsdaten; der Rückzahlungsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den Eigentümer oder die Person, die das Mietverhältnis übernommen hat.

## 4. Vertrag und Änderungen des Eigentümers prüfen

Suchen Sie im Mietvertrag nach folgenden Formulierungen.

- Die langfristige Instandhaltungsrücklage trägt der Vermieter.
- Sämtliche Betriebskosten trägt der Mieter.
- Die langfristige Instandhaltungsrücklage trägt der Mieter.
- Beim Auszug rechnet der Vermieter die langfristige Instandhaltungsrücklage ab.

Steht dort lediglich `Die Betriebskosten trägt der Mieter`, kann strittig sein, ob diese Vereinbarung so auszulegen ist, dass der Mieter auch die langfristige Instandhaltungsrücklage endgültig tragen soll. Die Formulierung der Sondervereinbarung, die Erklärungen bei Vertragsschluss und die Zahlungsweise der Betriebskosten müssen gemeinsam geprüft werden.

Hat sich der Vermieter während der Mietzeit geändert, ist anhand des Grundbuchauszugs das Datum des Eigentumsübergangs festzustellen. Je nachdem, ob der Erwerber der Wohnung in die Stellung des Vermieters eingetreten ist und wie der bisherige und der neue Eigentümer die langfristige Instandhaltungsrücklage beim Verkauf abgerechnet haben, können sich unterschiedliche Verantwortlichkeiten ergeben.

Bei einem Eigentümerwechsel empfiehlt es sich, die Unterlagen wie in der folgenden Tabelle nach Zeiträumen aufzuteilen.

| Prüfzeitraum | Benötigte Unterlagen | Prüfung des Anspruchsgegners |
|---|---|---|
| Vor dem Eigentumsübergang | Monatliche Zahlungen bis zum Tag des Übergangs | Bisherigen Eigentümer und damaliges Mietverhältnis prüfen |
| Nach dem Eigentumsübergang | Monatliche Zahlungen ab dem Tag nach dem Übergang | Aktuellen Eigentümer und Übernahme der Vermieterstellung prüfen |
| Zeitpunkt des Auszugs | Endgültige Betriebskosten- und Kautionsabrechnung | Aktuellen Vermieter oder zuständigen Abrechnungsverantwortlichen prüfen |

Für den Mieter ist es schwierig, den Inhalt der internen Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer zu kennen. Ist unklar, wer verantwortlich ist, ist es in der Praxis sinnvoll, zunächst dem aktuellen Vermieter sämtliche Unterlagen vorzulegen, anschließend auch den bisherigen Eigentümer unter Angabe des Zeitraums und der Anspruchsgrundlage zu benachrichtigen und die Antworten zu dokumentieren. Kam es zu einer Zwangsversteigerung, öffentlichen Versteigerung oder komplexen Rechtsänderungen, können sich die Übernahmeverhältnisse von einem gewöhnlichen Verkauf unterscheiden, sodass eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich ist.

## 5. Rückzahlungsbetrag berechnen

Die sicherste Grundlage ist nicht ein geschätzter Betrag, sondern der vom Verwaltungsträger bestätigte **tatsächlich gezahlte Betrag**.

`Rückzahlungsbetrag = Summe der während der Mietzeit tatsächlich gezahlten langfristigen Instandhaltungsrücklage - bereits abgerechneter Betrag - Betrag, den der Mieter nach dem Vertrag anerkanntermaßen endgültig zu tragen hat`

Wird beispielsweise davon ausgegangen, dass jeden Monat derselbe Betrag erhoben wurde, und dieser lediglich mit der Anzahl der Mietmonate multipliziert, können zwischenzeitliche Erhöhungen, Ermäßigungen, Zahlungsrückstände oder anteilige Berechnungen im Einzugs- und Auszugsmonat übersehen werden. Weichen die Summe der monatlichen Abrechnungen und die Zahlungsbestätigung voneinander ab, ist zunächst bei der Hausverwaltung zu klären, in welchem Monat und aus welchem Grund die Differenz entstanden ist.

Erstellen Sie eine Abrechnungstabelle, in der Kaution, rückständige Miete, allgemeine Betriebskosten, Wiederherstellungskosten und langfristige Instandhaltungsrücklage jeweils getrennt aufgeführt werden. Sollen Beträge gegeneinander aufgerechnet werden, empfiehlt es sich, schriftlich festzuhalten, welche Forderung in welcher Höhe aufgerechnet wird, damit beide Seiten dies nachvollziehen können.

## 6. Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern

Die Rückzahlungsaufforderung sollte folgende Angaben enthalten.

- Adresse sowie Gebäude- und Wohnungsnummer der Mietwohnung
- Vertragslaufzeit und tatsächliche Wohndauer
- Zahlungszeitraum und Gesamtbetrag der langfristigen Instandhaltungsrücklage
- Hinweis auf die beigefügte Zahlungsbestätigung
- Kontoverbindung für die Rückzahlung
- Angemessenes Datum für die gewünschte Antwort oder Zahlung
- Kontaktdaten

Auch wenn die Aufforderung per SMS oder Messenger erfolgt, sollten die Datei mit der Zahlungsbestätigung und die Berechnungstabelle gemeinsam versandt und der Versandnachweis aufbewahrt werden. Ist mit Streit zu rechnen, kann eine Versandart erwogen werden, mit der sich Inhalt und Zugang nachweisen lassen, etwa ein Schreiben mit Inhaltsnachweis.

Die Rückzahlungsaufforderung kann wie folgt formuliert werden.

> Ich füge die Zahlungsbestätigung über die langfristige Instandhaltungsrücklage bei, die ich während der Mietzeit im Rahmen der Betriebskosten stellvertretend entrichtet habe. Unter Berücksichtigung der laut Bestätigung tatsächlich gezahlten Gesamtsumme und bereits abgerechneter Beträge beläuft sich der verlangte Rückzahlungsbetrag auf ○○ Won. Bitte prüfen Sie die beigefügten Angaben und antworten Sie bis zum ○. ○.

Stellen Sie eine Zustimmung oder Zahlung nicht als bereits feststehend dar, sondern legen Sie die Berechnungsgrundlage eindeutig dar, damit die Gegenseite unter Berufung auf eine Sondervereinbarung im Vertrag oder eine frühere Abrechnung Einwände erheben kann.

## 7. Checkliste für die Abrechnung am Auszugstag

- [ ] Die endgültige Betriebskostenabrechnung oder eine Zwischenabrechnung wurde ausgehändigt.
- [ ] Anfangs- und Enddatum der Zahlungsbestätigung über die langfristige Instandhaltungsrücklage wurden geprüft.
- [ ] Laufende Instandhaltungskosten und Betriebskostendepot wurden nicht mit dem Rückzahlungsbetrag vermischt.
- [ ] Die Sondervereinbarung zur langfristigen Instandhaltungsrücklage im Mietvertrag wurde erneut geprüft.
- [ ] Kaution, Miete, Versorgungsgebühren und Wiederherstellungskosten wurden als getrennte Posten aufgeführt.
- [ ] Rückzahlungsbetrag und Kontoverbindung wurden dem Vermieter schriftlich mitgeteilt.
- [ ] Bei einer Barzahlung wurde eine Quittung oder Abrechnungsbestätigung erstellt.
- [ ] Die Vertragslage wurde geprüft, damit Schlüsselübergabe und Verfahren im Zusammenhang mit der Wohnsitzanmeldung nicht vor Erhalt der Kaution erfolgen.
- [ ] Zahlungsbestätigung, Abrechnungstabelle, Überweisungsnachweise und Gesprächsaufzeichnungen wurden aufbewahrt.

## 8. Vorgehen bei einer verspäteten Entdeckung nach dem Auszug

Kann auch nach dem Umzug nachgewiesen werden, dass der Mieter den Betrag während der Mietzeit stellvertretend gezahlt hat, können die Unterlagen sofort zusammengestellt und die Rückzahlung verlangt werden. Zunächst sollte bei der damaligen Hausverwaltung oder dem aktuellen Verwaltungsträger angefragt werden, ob eine Zahlungsbestätigung nach Wohneinheit und Zeitraum ausgestellt werden kann.

Folgende Unterlagen sind vorzubereiten.

- Früherer Mietvertrag
- Unterlagen zum Nachweis des Einzugs- und Auszugszeitraums
- Monatliche Betriebskostenabrechnungen
- Nachweise über Überweisungen oder Kartenzahlungen
- Zahlungsbestätigung über die langfristige Instandhaltungsrücklage
- Frühere und aktuelle Grundbuchauszüge
- Aufzeichnungen über die an den Vermieter gesandte Rückzahlungsaufforderung und dessen Antwort

Es handelt sich nicht um ein Verfahren mit einer gesondert festgelegten kurzen Erstattungsfrist; auf Geldforderungen findet jedoch die Verjährung Anwendung. Da die Verjährungsfrist für Geldforderungen und ihr Beginn je nach Parteien und Art des Vertrags unterschiedlich beurteilt werden können, sollte dies durch eine Rechtsberatung, beispielsweise bei der Korea Legal Aid Corporation, geklärt werden. Bei älteren Forderungen sollte der Beginn der Verjährungsfrist nicht eigenmächtig festgelegt, sondern möglichst schnell Rechtsberatung eingeholt werden.

## 9. Häufig übersehene Prüfung: Erhobene und gezahlte Beträge unterscheiden

Allein die Tatsache, dass die langfristige Instandhaltungsrücklage in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt ist, bedeutet nicht, dass der gesamte Betrag zurückzuzahlen ist. Grundlage der Rückzahlung ist der Betrag, den der Mieter tatsächlich stellvertretend gezahlt hat. Daher sind folgende Unterschiede zu prüfen.

- Erhobene, aber nicht gezahlte Beträge
- Beträge für Monate, in denen der Vermieter direkt gezahlt hat
- Durch Berichtigung der Betriebskosten ermäßigte oder erstattete Beträge
- Beträge, die für Zeiträume vor dem Einzug oder nach dem Auszug erhoben wurden
- Bei einer früheren Abrechnung bereits zurückgezahlte Beträge
- Beträge, die fehlerhaft einer Wohneinheit zugeordnet wurden

Hat sich der Verwaltungsträger geändert und sind frühere Unterlagen dadurch auf mehrere Stellen verteilt, müssen die Unterlagen für jeden Verwaltungszeitraum gesondert angefordert und zusammengeführt werden. Diese Prüfung verringert Doppelabrechnungen und Auslassungen, die entstehen können, wenn lediglich der monatliche Zahlbetrag mit der Anzahl der Mietmonate multipliziert wird.

## 10. Wenn der Vermieter die Rückzahlung verweigert

Fordern Sie zunächst eine schriftliche Begründung der Ablehnung an. Werden die Unterlagen nach Streitpunkten wie Sondervereinbarungen im Vertrag, behaupteter bereits erfolgter Zahlung, Eigentümerwechsel oder Abweichungen bei den Zahlbeträgen geordnet, lässt sich der Sachverhalt in einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren leichter erläutern.

Kommt keine Einigung zustande, kann geprüft werden, ob die Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungskommission für Mietstreitigkeiten fällt; außerdem kann beispielsweise bei der Korea Legal Aid Corporation Rechtsberatung eingeholt werden. Die Schlichtung ist ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien. Allein durch den Antrag wird die Rückzahlung nicht automatisch verbindlich festgestellt. Handelt es sich um einen hohen Betrag oder sind Eigentumsübertragungen beziehungsweise Zwangsversteigerungen betroffen, müssen die verantwortliche Person und die Verjährung im Einzelfall geprüft werden.

## FAQ

### Ist die Rücklage für langfristige Instandsetzungen eine Zahlung, die der Mieter leisten muss?
Nach den Rechtsvorschriften über die Verwaltung gemeinschaftlicher Wohnanlagen ist grundsätzlich der Eigentümer der Wohnanlage zahlungspflichtig. Hat der Mieter sie im Rahmen der Zahlung der Verwaltungskosten stellvertretend entrichtet, kann er vom Eigentümer die Rückzahlung verlangen. Es ist jedoch zu prüfen, ob der Mietvertrag eine Sondervereinbarung enthält, die eine andere Kostentragung vorsieht.

### Erstattet die Hausverwaltung die Rücklage für langfristige Instandsetzungen direkt?
Im Allgemeinen hat die Hausverwaltung die Aufgabe, die während der Mietdauer erhobenen und gezahlten Beträge zu prüfen und eine Zahlungsbestätigung auszustellen. Die Rückzahlung ist grundsätzlich vom Eigentümer oder von der Person zu verlangen, die das Mietverhältnis übernommen hat.

### Kann ich beim Auszug auch die Kosten für laufende Reparaturen und Instandhaltung vom Vermieter zurückerhalten?
Die Kosten für laufende Reparaturen und Instandhaltung sind ein anderer Verwaltungskostenposten als die Rücklage für langfristige Instandsetzungen. Daher gelten für sie nicht automatisch dieselben gesetzlichen Rückzahlungsbestimmungen. Die Art der Kosten, der Mietvertrag und die tatsächliche Grundlage ihrer Erhebung müssen gesondert geprüft werden.

### Sind der Verwaltungskostenvorschuss und die Rücklage für langfristige Instandsetzungen dasselbe?
Nein. Der Verwaltungskostenvorschuss bezeichnet im Allgemeinen eine Verwaltungskostenkaution und dient dazu, Betriebsmittel für die gemeinschaftliche Wohnanlage im Voraus bereitzustellen. Die Rücklage für langfristige Instandsetzungen dient hingegen der Finanzierung des Austauschs und der Reparatur wichtiger Einrichtungen gemäß dem langfristigen Instandsetzungsplan.

### Kann ich keine Rückzahlung erhalten, wenn im Vertrag steht, dass der Mieter die Verwaltungskosten trägt?
Allein aufgrund dieser Formulierung lässt sich schwerlich feststellen, dass vereinbart wurde, dass der Mieter auch die Rücklage für langfristige Instandsetzungen endgültig trägt. Es ist unter Gesamtwürdigung zu beurteilen, ob die Rücklage für langfristige Instandsetzungen ausdrücklich erwähnt wurde, welche Erklärungen bei Vertragsschluss gegeben wurden und wie die Zahlung erfolgte.

### Von wem muss ich die Rückzahlung verlangen, wenn der Vermieter während meiner Mietzeit wechselt?
Zu prüfen sind der Tag der Eigentumsübertragung, die etwaige Übernahme der Vermieterstellung, die Besitzdauer der einzelnen Eigentümer und die Abrechnung beim Verkauf. Zunächst sollten Sie dem aktuellen Vermieter die vollständige Zahlungsübersicht vorlegen. Besteht Streit über die Verantwortlichkeit, empfiehlt es sich, auch den früheren Eigentümer schriftlich unter Angabe des betreffenden Zeitraums und der Grundlage zu benachrichtigen.

### Kann ich die Rücklage für langfristige Instandsetzungen auch noch geltend machen, wenn ich sie erst nach dem Auszug entdecke?
Auch nach dem Auszug kann eine Rückforderung in Betracht kommen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Betrag während der Mietdauer tatsächlich stellvertretend gezahlt haben. Da jedoch Streit über die Verjährung von Geldforderungen und den Beginn der Verjährungsfrist entstehen kann, sollten Sie sich die Zahlungsbestätigung und den Mietvertrag beschaffen und die Rückzahlung unverzüglich verlangen.

### Ergibt sich der Rückzahlungsbetrag, indem man den monatlich erhobenen Betrag mit der Anzahl der Wohnmonate multipliziert?
Genauer als eine einfache Multiplikation ist es, die von der Hausverwaltung bestätigte Summe der tatsächlich gezahlten Beträge zugrunde zu legen. Zwischenzeitliche Erhöhungen, Minderungen, Zahlungsrückstände, Berichtigungen, die Behandlung der Einzugs- und Auszugsmonate sowie bereits abgerechnete Beträge müssen berücksichtigt werden.

### Kann der Vermieter die Rücklage für langfristige Instandsetzungen mit der Kaution oder den Reparaturkosten verrechnen?
Für eine Verrechnung muss konkret geklärt werden, welche gegenseitigen Forderungen in welcher Höhe miteinander verrechnet werden. Kaution, rückständige Miete, Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, allgemeine Verwaltungskosten und die Rücklage für langfristige Instandsetzungen sollten nach Posten getrennt werden. Strittige Beträge sollten sicherheitshalber schriftlich festgehalten werden.

### Gibt es eine staatliche Website, auf der man die Rückzahlung der Rücklage für langfristige Instandsetzungen beantragen kann?
Da es sich nicht um eine direkte Erstattung durch den Staat handelt, gibt es keine zentrale Website für Rückzahlungsanträge. Nachdem Sie von der Hausverwaltung eine Zahlungsbestätigung erhalten haben, müssen Sie die Rückzahlung direkt vom Vermieter verlangen. Kommt keine Einigung zustande, können Sie eine Schlichtung von Mietstreitigkeiten oder eine Rechtsberatung in Betracht ziehen.

## Sources

- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Gesetz über die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern](https://www.law.go.kr/법령/공동주택관리법)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern](https://www.law.go.kr/법령/공동주택관리법시행령)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Bürgerliches Gesetzbuch](https://www.law.go.kr/법령/민법)
- [Schlichtungsausschuss für Mietstreitigkeiten bei Wohn- und Geschäftsgebäuden](https://www.hldcc.or.kr/)
- [Informationssystem für die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern K-apt](https://www.k-apt.go.kr/)
- [Praxisbezogene Fragen und Antworten zur langfristigen Instandhaltungsrücklage](https://www.a-ha.io/questions/4d4cb39f8a472e8da5aff1000cd3be7a)
- [Fragen und Antworten zur Abrechnung der langfristigen Instandhaltungsrücklage und der Verwaltungskosten](https://www.a-ha.io/questions/4788600f6f0b235ca7726e7c90451b96)
- [Fragen und Antworten zur Rückerstattung der langfristigen Instandhaltungsrücklage an Mieter](https://www.a-ha.io/questions/498826fff3cde8c5be4421b674b60a51)
- [Fragen und Antworten zur Abrechnung der Verwaltungskosten und der langfristigen Instandhaltungsrücklage beim Auszug](https://www.a-ha.io/questions/465c96a60f8b2696b4d79aeaea5bb4aa)

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