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title: "Faktencheck zur „Abschaffung der Vermögensstufen“ bei regional Versicherten und aktuelle Berechnungsstruktur"
locale: de
category: knowledge_base
category_name: "Wissensdatenbank"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/regional-health-insurance-property-grade-system-fact-check
published_at: 2026-08-02T20:13:55+09:00
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# Faktencheck zur „Abschaffung der Vermögensstufen“ bei regional Versicherten und aktuelle Berechnungsstruktur

> Die Behauptung, das Stufensystem für Vermögensbeiträge regional Versicherter sei abgeschafft und durch ein System mit einheitlichem Prozentsatz ersetzt worden, widerspricht dem geltenden Recht. 2024 wurde zwar der Vermögensfreibetrag auf 100 Millionen Won erhöht und der Kfz-Beitrag abgeschafft, der Vermögensbeitrag wird jedoch weiterhin anhand einer Punktetabelle nach Vermögenshöhe berechnet.

## Key Points

- Ab dem Beitragsmonat Februar 2024 wurde der Grundfreibetrag für Vermögensbeiträge regional Versicherter von 50 Millionen Won auf 100 Millionen Won erhöht.
- Die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen für den Besitz eines Kraftfahrzeugs durch regional Versicherte wurde ab dem Beitragsmonat Februar 2024 abgeschafft.
- Ein System, bei dem der genaue Vermögenswert mit einem einheitlichen Prozentsatz multipliziert wird, wurde für Vermögensbeiträge nicht vollständig eingeführt.
- Einkommensrückgänge werden nicht sofort in den regulären Bemessungsdaten berücksichtigt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch eine Anpassung und Abrechnung der Beiträge beantragt werden.
- Um eine Erhöhung oder Senkung der Beiträge beurteilen zu können, müssen Einkommen, steuerlicher Vermögenswert, Freibeträge, Haushaltszusammensetzung und etwaige Anpassungen gemeinsam geprüft werden.

Es verbreitet sich die Behauptung, die Krankenversicherungsbeiträge regional Versicherter würden „nach 50 Jahren vom Vermögensstufensystem auf ein System mit proportionalem Beitragssatz umgestellt“. Nach geltendem Recht verwechselt diese Darstellung jedoch die Reform von 2024 mit der Berechnungsstruktur der vermögensbezogenen Beiträge.

Die tatsächlich umgesetzten Kernänderungen sind die **Ausweitung des Vermögensgrundfreibetrags** und die **Abschaffung des Kfz-Beitrags**. Der vermögensbezogene Beitrag wird weiterhin berechnet, indem das nach Abzug des Freibetrags verbleibende Vermögen anhand von Stufen in Punkte umgerechnet wird.

## Faktencheck im Überblick

| Behauptung | Bewertung | Zu prüfen |
|---|---|---|
| Das Vermögensstufensystem für regional Versicherte wurde abgeschafft | Entspricht nicht den Tatsachen | Die geltende Durchführungsverordnung enthält weiterhin eine Punktetabelle für vermögensbezogene Beiträge auf Grundlage des Vermögens nach Abzug des Freibetrags. |
| Es wurde ein System eingeführt, bei dem ein bestimmter Prozentsatz mit dem Vermögenswert multipliziert wird | Entspricht nicht den Tatsachen | Für Einkommen gilt ein proportionaler Beitragssatz, für Vermögen jedoch ein Punktesystem. |
| Der Kfz-Beitrag für regional Versicherte wurde abgeschafft | Richtig | Die Kfz-Beitragserhebung wurde ab den Beiträgen für Februar 2024 abgeschafft. |
| Der Vermögensgrundfreibetrag wurde auf 100 Millionen Won erhöht | Richtig | Ab den Beiträgen für Februar 2024 wurde er von zuvor 50 Millionen Won auf 100 Millionen Won erhöht. |
| Gesunkenes Einkommen wird nahezu in Echtzeit automatisch berücksichtigt | Ungenau | Bei der regulären Berücksichtigung besteht eine zeitliche Verzögerung; daneben kann ein gesondertes Verfahren zur Einkommensanpassung und -abrechnung genutzt werden. |
| Die Beiträge aller Haushalte mit geringem Vermögen sinken | Nicht pauschal feststellbar | Auch andere Faktoren wie Einkommen, Vermögen, Mindestbeitrag und Haushaltszusammensetzung spielen eine Rolle. |

## Wurde das Vermögensstufensystem tatsächlich abgeschafft?

Nein. Zumindest lässt sich die Berechnungsstruktur der geltenden Durchführungsverordnung zum Nationalen Krankenversicherungsgesetz kaum als „vollständige Abschaffung des Vermögensstufensystems“ bezeichnen.

Der monatliche Beitrag regional Versicherter setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1. Beitrag auf das Einkommen
2. Beitrag auf das Vermögen
3. Regelungen zum Mindestbeitrag, die unter anderem für Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen gelten können
4. Gesondert auf Grundlage des Krankenversicherungsbeitrags berechneter Pflegeversicherungsbeitrag

Der vermögensbezogene Beitrag basiert unter anderem auf der Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer auf Grundstücke, Gebäude und Wohnimmobilien sowie auf dem bewerteten Betrag von Kaution und Monatsmiete gemieteter Wohnungen. Nach Anwendung des gesetzlich vorgesehenen Grundfreibetrags wird der verbleibende Betrag einer Stufe der Punktetabelle für vermögensbezogene Beiträge zugeordnet. Anschließend werden die entsprechenden Punkte mit dem Betrag je Punkt multipliziert.

Somit wird nicht der gesamte Vermögenswert direkt mit einem einheitlichen Beitragssatz multipliziert. Die Darstellung einer „Umstellung nach Abschaffung des Stufensystems auf einen proportionalen Beitragssatz“ verwechselt möglicherweise die **Umstellung der einkommensbezogenen Beitragserhebung auf einen proportionalen Beitragssatz im Jahr 2022** mit dem System der vermögensbezogenen Beitragserhebung.

### Warum das Beispiel, dass 200 Millionen Won und 2 Milliarden Won derselben Stufe angehören, ungenau ist

Die Vermögensbereiche sind nicht lediglich in eine einzige breite Stufe unterteilt. Der Anhang der Durchführungsverordnung enthält eine Punktetabelle, die das Vermögen nach Abzug des Freibetrags in zahlreiche Bereiche gliedert. Das Beispiel, wonach zwei Personen mit einem zehnfachen Unterschied beim Vermögen zwangsläufig dieselbe Vermögenspunktzahl erhalten, ist eine übertriebene Darstellung, die die geltende Punktetabelle nicht berücksichtigt.

Allerdings kann bei einem stufenbasierten Punktesystem auf unterschiedliche Vermögensbeträge innerhalb derselben Stufe dieselbe Punktzahl angewendet werden. Daher dauern die Diskussionen über Sprünge an den Stufengrenzen und die Gerechtigkeit der vermögensbezogenen Beitragserhebung tatsächlich an.

## Was sich 2024 tatsächlich geändert hat

### Vermögensgrundfreibetrag von 100 Millionen Won

Ab den Beiträgen für Februar 2024 wurde der Grundfreibetrag für vermögensbezogene Beiträge regional Versicherter von 50 Millionen Won auf 100 Millionen Won erhöht. Die „100 Millionen Won“ werden dabei nicht pauschal vom Kaufpreis einer Wohnung abgezogen. Der Freibetrag wird von dem **gesetzlich festgelegten Vermögensbetrag, etwa der für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags verwendeten Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer**, abgezogen.

Selbst bei Wohnimmobilien mit demselben Marktwert kann das Ergebnis der Beitragsberechnung je nach Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer, Eigentumsanteil und Besitz weiterer Vermögenswerte unterschiedlich ausfallen. Wenn nach Abzug des Freibetrags kein Vermögensbetrag verbleibt, kann der vermögensbezogene Beitrag entfallen. Der einkommensbezogene Beitrag oder der Mindestbeitrag entfällt dadurch jedoch nicht automatisch.

### Abschaffung des Kfz-Beitrags

Ab den Beiträgen für Februar 2024 wurde der Krankenversicherungsbeitrag abgeschafft, der regional Versicherten aufgrund ihres Autobesitzes auferlegt wurde. Dabei wurden nicht lediglich einzelne Kriterien für Kfz-bezogene Beiträge gelockert, sondern der Kfz-Beitrag selbst vollständig gestrichen.

Auch nach dem Wegfall des Kfz-Beitrags werden Beiträge auf Einkünfte aus Gewerbe, Beschäftigung, Renten, Zinsen und Dividenden sowie auf Vermögen gesondert berechnet.

### Was sich geändert hat und was nicht

| Kategorie | Bis einschließlich Januar 2024 | Ab Februar 2024 |
|---|---|---|
| Vermögensgrundfreibetrag | 50 Millionen Won | 100 Millionen Won |
| Kfz-Beitrag | Erhebung auf Fahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen | Abgeschafft |
| Methode der Vermögensberechnung | Punktetabelle nach Vermögensbetrag | Punktetabelle bleibt bestehen |
| Proportionaler Beitragssatz für Vermögen | Nicht angewendet | Nicht flächendeckend eingeführt |

## Berechnungsstruktur des vermögensbezogenen Beitrags regional Versicherter

Die konzeptionelle Berechnungsreihenfolge für den vermögensbezogenen Beitrag lautet wie folgt:

1. Das für die Beitragsberechnung relevante Vermögen wird festgestellt.
2. Die gesetzlich maßgeblichen Beträge wie die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer sowie der Bewertungsbetrag von Mietkaution und Monatsmiete werden ermittelt.
3. Vom Vermögensbetrag des Haushalts wird der Grundfreibetrag von 100 Millionen Won abgezogen.
4. Die dem Betrag nach Abzug des Freibetrags entsprechende Punktzahl für den vermögensbezogenen Beitrag wird ermittelt.
5. Die Vermögenspunktzahl wird mit dem im jeweiligen Jahr geltenden Betrag je Punkt multipliziert.
6. Der Betrag wird mit dem einkommensbezogenen Beitrag addiert, anschließend werden einschlägige Regelungen wie Ober- und Untergrenzen angewendet.
7. Der gesonderte Pflegeversicherungsbeitrag wird hinzugerechnet, um den tatsächlich in Rechnung gestellten Betrag zu ermitteln.

Da sich Beitragssatz und Betrag je Punkt von Jahr zu Jahr ändern können, müssen beim Vergleich mit früheren Beitragsbescheiden die Maßstäbe desselben Jahres verwendet werden.

### Marktwert und steuerliche Bemessungsgrundlage sind nicht identisch

Ein Marktwert der Wohnung von 300 Millionen Won bedeutet nicht, dass bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags unmittelbar 300 Millionen Won angesetzt werden. Da der vermögensbezogene Beitrag auf der gesetzlich geregelten Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer und ähnlichen Werten beruht, müssen folgende Zahlen unterschieden werden:

- Tatsächlicher Kaufpreis oder Marktwert
- Amtlich festgestellter Wert
- Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer nach dem Kommunalsteuergesetz
- Bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags berücksichtigter Vermögensbetrag
- Vermögensbetrag nach Anwendung des Grundfreibetrags

Wer bei der Prüfung des Beitragsbescheids nur den Marktwert betrachtet und daraus schließt, der Beitrag sei falsch berechnet worden, kann zu einem fehlerhaften Ergebnis gelangen.

## Zeitliche Verzögerung bei der Einkommensberücksichtigung und Anpassungs- und Abrechnungsverfahren

Für den einkommensbezogenen Beitrag regional Versicherter werden Einkommensdaten verwendet, die unter anderem von der Nationalen Steuerbehörde bestätigt wurden. Da Einkommen ein Melde- und Feststellungsverfahren durchläuft, wird das aktuelle Monatseinkommen nicht automatisch in Echtzeit im Beitrag berücksichtigt.

Bei Ruhestand, vorübergehender Betriebseinstellung, Geschäftsaufgabe oder Einkommensrückgang kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und Vorlage entsprechender Nachweise bei der Nationalen Krankenversicherungskasse eine Beitragsanpassung beantragt werden. Sobald das endgültig festgestellte Einkommen vorliegt, können die Beiträge für den angepassten Zeitraum erneut berechnet werden. Dabei kann die Differenz nachzuzahlen oder zu erstatten sein.

### Was vor einem Anpassungsantrag zu beachten ist

- Allein durch die Antragstellung wird eine Beitragsermäßigung nicht endgültig gewährt.
- Die betroffenen Einkommensarten und Antragsvoraussetzungen können je nach Grund und Zeitpunkt unterschiedlich sein.
- Liegt das endgültig festgestellte Einkommen über dem bei der Anpassung erwarteten Einkommen, können später zusätzliche Beiträge erhoben werden.
- Ist das endgültig festgestellte Einkommen niedriger, kann sich bei der Abrechnung eine Erstattung ergeben.
- Es können Unterlagen erforderlich sein, die den Grund belegen, etwa eine Ruhestandsbescheinigung, ein Nachweis der Geschäftsaufgabe oder ein Einkommensnachweis.

Daher ist es genauer, nicht von einer „Beseitigung der zeitlichen Verzögerung bei der Einkommensberücksichtigung“ zu sprechen, sondern davon, dass **ein Verfahren eingerichtet wurde, mit dem Einkommensänderungen vor der endgültigen Feststellung angepasst und später anhand des tatsächlich festgestellten Einkommens abgerechnet werden können**.

## Wird mein Krankenversicherungsbeitrag sinken?

Bei Haushalten, die von den betreffenden Positionen belastet waren, können die Beiträge infolge der Erhöhung des Vermögensgrundfreibetrags und der Abschaffung des Kfz-Beitrags sinken, sofern alle anderen Bedingungen gleich bleiben. In folgenden Fällen kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der gesamte Rechnungsbetrag zwangsläufig sinkt:

| Situation | Voraussichtliche Auswirkung |
|---|---|
| Haushalt mit einem Vermögensbetrag von höchstens 100 Millionen Won vor Abzug des Freibetrags | Der vermögensbezogene Beitrag kann entfallen. |
| Haushalt, auf den zuvor ein Kfz-Beitrag erhoben wurde | Die Belastung kann um den Kfz-Anteil sinken. |
| Haushalt mit gestiegenem Einkommen | Die Erhöhung des einkommensbezogenen Beitrags kann größer sein als die Entlastung beim Vermögen. |
| Person, die vom mitversicherten Angehörigen zum regional Versicherten wird | Es können erstmals regionale Versicherungsbeiträge anfallen. |
| Haushalt mit geringem Vermögen und nahezu keinem Einkommen | Er kann von den Regelungen zum Mindestbeitrag betroffen sein. |
| Vergleich einschließlich des Pflegeversicherungsbeitrags | Auch die zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag erhobenen Beträge müssen geprüft werden. |

Hat sich der Rechnungsbetrag geändert, sollte nicht nur der Gesamtbetrag verglichen werden. Um die Ursache zu ermitteln, müssen die Einkommens- und Vermögenspositionen sowie der Pflegeversicherungsbeitrag im Beitragsbescheid getrennt geprüft werden.

## Voraussichtlichen Beitrag mit dem offiziellen Rechner prüfen

Der offizielle Beitragsrechner der Nationalen Krankenversicherungskasse ist ein Hilfsmittel, das anhand der eingegebenen Einkommens- und Vermögensdaten den voraussichtlichen regionalen Versicherungsbeitrag berechnet. Der tatsächlich erhobene Betrag kann je nach den bei der Kasse vorhandenen Steuerdaten, der Haushaltszusammensetzung, bisherigen Anpassungen und dem Anwendungsjahr abweichen.

Vor der Berechnung sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:

- Jährliche Einkünfte aus Gewerbe, Beschäftigung, Renten, Zinsen, Dividenden und anderen Quellen
- Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer auf Grundstücke, Gebäude, Wohnimmobilien und Ähnliches
- Kaution und Monatsmiete einer gemieteten Wohnung
- Im aktuellen Beitragsbescheid ausgewiesene einkommens- und vermögensbezogene Beitragsdaten

## Prüfreihenfolge bei Abweichungen vom erwarteten Beitragsbescheid

1. Prüfen Sie, ob Versicherungsstatus und Haushaltszusammensetzung korrekt sind.
2. Prüfen Sie, auf den Einkommensdaten welchen Jahres der Beitrag beruht.
3. Prüfen Sie, ob nicht der Marktwert, sondern die steuerliche Bemessungsgrundlage des Vermögens korrekt berücksichtigt wurde.
4. Prüfen Sie, ob der Vermögensgrundfreibetrag von 100 Millionen Won angewendet wurde.
5. Prüfen Sie, ob keine Position für einen Kfz-Beitrag mehr enthalten ist.
6. Liegt aufgrund von Geschäftsaufgabe, vorübergehender Betriebseinstellung oder Ruhestand ein Einkommensrückgang vor, erkundigen Sie sich, ob eine Anpassung beantragt werden kann.
7. Besteht der Verdacht auf einen Fehler, legen Sie Beitragsbescheid und Nachweise vor und bitten Sie die Nationale Krankenversicherungskasse um Prüfung.

## Zusammenfassung der Kernpunkte

Die Reform zur Verringerung der Belastung regional Versicherter durch vermögensbezogene Beiträge wurde tatsächlich umgesetzt. Es ist jedoch nicht korrekt, sie als „vollständige Abschaffung des Vermögensstufensystems und Einführung eines proportionalen Beitragssatzes“ zu bezeichnen. Die Kernelemente des geltenden Systems sind:

- Der Vermögensgrundfreibetrag wurde ab den Beiträgen für Februar 2024 auf 100 Millionen Won erhöht.
- Der Kfz-Beitrag für regional Versicherte wurde abgeschafft.
- Beim vermögensbezogenen Beitrag bleibt die Struktur bestehen, nach der der Betrag nach Abzug des Freibetrags anhand von Stufen in Punkte umgerechnet wird.
- Ein Rückgang des aktuellen Einkommens führt nicht automatisch und unmittelbar zu einer Beitragssenkung.
- Bei gesunkenem Einkommen müssen sowohl die Voraussetzungen für einen Antrag im Anpassungs- und Abrechnungsverfahren als auch die Möglichkeit einer späteren Abrechnung geprüft werden.

Auch wenn künftig weitere Reformen der vermögensbezogenen Beiträge angekündigt werden, müssen politische Zielsetzungen der Regierung, Vorankündigungen von Gesetzesvorhaben, Rechtsänderungen und das tatsächliche Inkrafttreten voneinander unterschieden werden. Bei Änderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Beiträge ist es am sichersten, sich danach zu richten, ob das Nationale Krankenversicherungsgesetz und seine Durchführungsverordnung tatsächlich in Kraft gesetzt wurden.

## FAQ

### Wurde das Vermögensklassensystem für die Krankenversicherungsbeiträge regional Versicherter abgeschafft?
Nein. In der geltenden Durchführungsverordnung ist weiterhin eine Tabelle zur Berechnung der vermögensbezogenen Versicherungsbeiträge enthalten, in der der Vermögensbetrag nach Abzug des Freibetrags in mehrere Stufen unterteilt und mit Punkten bewertet wird. Kern der Reform von 2024 waren die Anhebung des Grundfreibetrags für Vermögen auf 100 Millionen Won und die Abschaffung des Beitrags für Kraftfahrzeuge.

### Wurde ein proportionaler Beitragssatz für Vermögen eingeführt, bei dem der Vermögenswert mit einem bestimmten Prozentsatz multipliziert wird?
Ein umfassendes System mit einem einheitlichen proportionalen Beitragssatz, der direkt auf das Vermögen angewandt wird, wurde nicht eingeführt. Der einkommensbezogene Versicherungsbeitrag wird zwar proportional berechnet, beim vermögensbezogenen Versicherungsbeitrag wird jedoch nach Abzug des Grundfreibetrags die dem verbleibenden Betrag entsprechende Punktzahl ermittelt und mit dem Betrag je Punkt multipliziert.

### Werden die 100 Millionen Won Grundfreibetrag für Vermögen vom Marktpreis einer Wohnung abgezogen?
Nein. Es werden nicht einfach 100 Millionen Won vom Kaufpreis oder Marktwert einer Wohnung abgezogen. Der Freibetrag wird auf den nach den Rechtsvorschriften zur Krankenversicherung berechneten Vermögensbetrag des Haushalts angewandt, darunter die Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer und der Bewertungsbetrag von Mietkautionen.

### Fallen für regional Versicherte auch heute noch zusätzliche Versicherungsbeiträge an, wenn sie ein Kraftfahrzeug besitzen?
Die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen für regional Versicherte aufgrund des Besitzes eines Kraftfahrzeugs wurde ab dem Beitragsmonat Februar 2024 abgeschafft. Einkommens- und vermögensbezogene Versicherungsbeiträge, die vom Kraftfahrzeug unabhängig sind, können jedoch weiterhin erhoben werden.

### Sinken die Krankenversicherungsbeiträge unmittelbar nach dem Eintritt in den Ruhestand?
Allein aufgrund des Eintritts in den Ruhestand werden nicht sämtliche Versicherungsbeiträge sofort automatisch gesenkt. Nach dem Wechsel in die regionale Versicherung werden die Beiträge anhand der berücksichtigten Einkommensdaten und des Vermögens berechnet. Wenn das Einkommen gesunken ist, sollte anhand entsprechender Nachweise geprüft werden, ob eine Anpassung und Abrechnung beantragt werden kann.

### Kann nach einem Antrag auf Einkommensanpassung später ein zusätzlicher Versicherungsbeitrag anfallen?
Das ist möglich. Sobald das endgültige Einkommen für den Anpassungszeitraum feststeht, werden die Versicherungsbeiträge neu berechnet. Ist das tatsächliche Einkommen höher als zum Zeitpunkt der Anpassung, kann eine Nachzahlung fällig werden; ist es niedriger, kann eine Erstattung erfolgen.

### Muss man überhaupt keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn das Vermögen höchstens 100 Millionen Won beträgt?
Nein. Liegt der nach den Rechtsvorschriften ermittelte Vermögensbetrag innerhalb des Grundfreibetrags, kann zwar der vermögensbezogene Versicherungsbeitrag entfallen, doch es können einkommensbezogene Beiträge, Mindestbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen.

### Warum ist der Versicherungsbeitrag trotz der Anhebung des Grundfreibetrags für Vermögen unverändert geblieben?
Möglicherweise gab es bereits zuvor nach Abzug des Freibetrags keine Vermögenspunkte, der einkommensbezogene Versicherungsbeitrag ist gestiegen oder die Haushaltszusammensetzung und die Steuerdaten haben sich geändert. Die genaue Ursache lässt sich nur feststellen, indem auf dem Beitragsbescheid der einkommensbezogene Anteil, der vermögensbezogene Anteil und der Beitrag zur Pflegeversicherung getrennt verglichen werden.

### Warum sinkt der vermögensbezogene Versicherungsbeitrag nicht sofort, obwohl der amtlich festgestellte Wert gesunken ist?
Der amtlich festgestellte Wert, die Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer und der Zeitpunkt der Berücksichtigung bei den Krankenversicherungsbeiträgen stimmen nicht miteinander überein. Es muss geprüft werden, aus welchem Jahr die angewandten Steuerdaten stammen und ob weiteres Vermögen ebenfalls berücksichtigt wurde.

## Sources

- [Gesetz über die nationale Krankenversicherung](https://www.law.go.kr/법령/국민건강보험법)
- [Durchführungsverordnung zum Gesetz über die nationale Krankenversicherung](https://www.law.go.kr/법령/국민건강보험법시행령)
- [Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die nationale Krankenversicherung](https://www.law.go.kr/법령/국민건강보험법시행규칙)
- [Beitragsrechner der Nationalen Krankenversicherung für regional Versicherte](https://www.nhis.or.kr/nhis/minwon/retrieveLocalCalcView.do)

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