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title: "AI-Rechenzentrum-Sondergesetz: Regeln ab 2027"
locale: de
category: ai_data
category_name: "KI-Daten"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/ai-data-center-special-act-2027-rules
published_at: 2026-09-09T20:53:05+09:00
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# AI-Rechenzentrum-Sondergesetz: Regeln ab 2027

> Das Sondergesetz für AI-Rechenzentren tritt am 10. März 2027 in Kraft. Den grundlegenden Rahmen für gebündelte Genehmigungsverfahren und Strom-Sonderregelungen außerhalb der Hauptstadtregion legt das Gesetz fest; Anwendungsumfang und Verfahren werden jedoch in nachgeordneten Rechtsvorschriften konkretisiert.

## Key Points

- Das AI-Rechenzentrum-Sondergesetz wurde am 9. Juni 2026 verkündet und tritt am 10. März 2027 in Kraft.
- Es wird eine zentrale Anlaufstelle beim Ministerium für Wissenschaft und IKT eingeführt, die die Genehmigungen der zuständigen Behörden gebündelt bearbeitet.
- Für AI-Rechenzentren außerhalb der Hauptstadtregion können Sonderregelungen bei der Stromnetz-Auswirkungsprüfung gelten.
- Anlagengröße, Bearbeitungsverfahren und Förderkriterien werden in nachgeordneten Rechtsvorschriften konkretisiert.
- Auch die Einholung der Meinungen der Anwohner, die Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeinschaft und Leitlinien zur Messung der Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung sind offene Fragen bei der Vorbereitung der Umsetzung.

Das Sondergesetz über AI-Rechenzentren wurde am 9. Juni 2026 verkündet und tritt am 10. März 2027 in Kraft. Die detaillierten Kriterien für das gebündelte Genehmigungsverfahren des Ministeriums für Wissenschaft und IKT, die Bearbeitungsfristen und die Sonderregelung zur Stromversorgung außerhalb der Hauptstadtregion werden in nachgeordneten Rechtsvorschriften festgelegt. Das öffentliche Diskussionsforum am 9. September 2026 befindet sich in der Phase, in der Umfang, Verfahren und Förderkriterien erörtert werden.

Stand: 9. September 2026

## Zeitplan des Inkrafttretens und aktueller Stand

Das Gesetz wurde verkündet, ist aber noch nicht in Kraft. Das Ministerium für Wissenschaft und IKT arbeitet an den nachgeordneten Rechtsvorschriften. Am 9. September 2026 findet ein öffentliches Diskussionsforum statt.

| Datum | Verfahrensschritt | Bedeutung |
|---|---|---|
| 9. Juni 2026 | Verkündung des Gesetzes | Der rechtliche Rahmen des Sondergesetzes wird festgelegt |
| 9. September 2026 | Öffentliches Diskussionsforum zu den nachgeordneten Rechtsvorschriften | Phase der Einholung von Stellungnahmen zu den Detailkriterien |
| 10. März 2027 | Inkrafttreten des Gesetzes | Zeitpunkt, ab dem das System nach dem Sondergesetz wirksam wird |

Die auf dem Diskussionsforum erörterten Inhalte sind nicht automatisch die endgültigen Vorschriften. Maßgeblich ist der Wortlaut, der das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung des Gesetzgebungsvorhabens und der endgültigen Festlegung durchlaufen hat. Bis zum Inkrafttreten bleibt das derzeitige Genehmigungssystem maßgeblich.

## Anwendungsbereich für AI-Rechenzentren und Betreiber

Das Sondergesetz unterscheidet AI-Rechenzentren und die damit verbundenen Betreiber als rechtliche Adressaten. Die tatsächliche Abgrenzung des Anwendungsbereichs hängt jedoch von der Größe der Anlage und der Geschäftsform ab. Die konkreten Größenkriterien gehören zu den zentralen Punkten, die in den nachgeordneten Rechtsvorschriften festzulegen sind.

Ein gewöhnliches Rechenzentrum wird nicht automatisch zu einem AI-Rechenzentrum. Es muss sowohl die endgültige Definition als auch die Größenanforderungen erfüllen. Auch der Kreis der Betreiber ist anhand der endgültigen nachgeordneten Rechtsvorschriften zu bestimmen.

Für die Beurteilung der Anwendbarkeit sind folgende Punkte maßgeblich:

- ob die Anlage der gesetzlichen Definition eines AI-Rechenzentrums entspricht
- ob sie die in den nachgeordneten Rechtsvorschriften festgelegten Größenkriterien erfüllt
- ob der Betreiber in den Betreiberkreis des Sondergesetzes fällt
- ob die für die jeweilige Sonderregelung erforderlichen Standortbedingungen erfüllt sind

Auch die Art der Anwendung auf bereits laufende Projekte ist gesondert zu prüfen. Dies kann je nach Zusatzbestimmungen und Übergangsregelungen unterschiedlich ausfallen. Allein aus dem Datum des Inkrafttretens lässt sich keine rückwirkende Anwendung ableiten.

## Struktur des gebündelten Genehmigungsverfahrens

Beim gebündelten Genehmigungsverfahren fungiert das Ministerium für Wissenschaft und IKT als zentrale Anlaufstelle. Betreiber können dadurch den Aufwand verringern, Entscheidungen mehrerer zuständiger Behörden separat einholen zu müssen. Die tatsächlichen Prüfungsbefugnisse der zuständigen Behörden entfallen dadurch jedoch nicht.

Der grundlegende Verfahrensablauf lässt sich wie folgt verstehen:

1. Es wird geprüft, ob das Projekt in den Anwendungsbereich des Sondergesetzes fällt.
2. Die für die Genehmigungen erforderlichen Unterlagen werden bei der zentralen Anlaufstelle eingereicht.
3. Das Ministerium für Wissenschaft und IKT ersucht die zuständigen Behörden um Prüfung.
4. Nach Prüfung und Abstimmung durch die zuständigen Behörden wird das Ergebnis bearbeitet.
5. Sind Ergänzungen oder gesonderte Bedingungen erforderlich, müssen die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden.

Die gebündelte Bearbeitung fasst die Antragstellung und die Abstimmung zwischen den Behörden zusammen. Sie befreit nicht von den Sicherheits- und Umweltanforderungen der einzelnen Gesetze. Die einzureichenden Unterlagen und die Art der Abstimmung können in den nachgeordneten Rechtsvorschriften konkretisiert werden.

## Wie funktionieren die Genehmigungsfristen?

Das Sondergesetz schafft einen Rahmen zur Steuerung der Genehmigungsfristen. Die genaue Dauer und Berechnungsmethode sind anhand der endgültigen nachgeordneten Rechtsvorschriften zu prüfen. Zahlen aus der Diskussionsphase dürfen nicht wie bereits festgelegte Fristen verwendet werden.

Bei den Bearbeitungsfristen wirken sich folgende Punkte auf den tatsächlichen Zeitplan aus:

- der Zeitpunkt, ab dem die Frist zu laufen beginnt
- die Behandlung des Zeitraums für die Ergänzung von Unterlagen
- der Umfang der erforderlichen Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- die Rechtswirkung bei Überschreitung der Frist

Allein das Bestehen einer Bearbeitungsfrist bedeutet keine automatische Genehmigung. Die Rechtswirkung ist anhand des Wortlauts des Gesetzes und der nachgeordneten Rechtsvorschriften zu beurteilen. Im Projektzeitplan müssen auch mögliche Ergänzungen und Prüfungen durch die zuständigen Behörden berücksichtigt werden.

## Sonderregelung zur Bewertung der Auswirkungen auf das Stromnetz außerhalb der Hauptstadtregion

Die Sonderregelung zur Stromversorgung kann auf AI-Rechenzentren außerhalb der Hauptstadtregion Anwendung finden. Sie ist nicht so ausgestaltet, dass alle Rechenzentren dieselbe Sonderregelung in Anspruch nehmen können. Auch die Anforderungen an die Anlage und den Betreiber müssen erfüllt sein.

Bei der Bewertung der Auswirkungen auf das Stromnetz wird untersucht, wie sich ein hoher Strombedarf auf das Netz auswirkt. Das Sondergesetz schafft eine Grundlage für Sonderregelungen zugunsten von Standorten außerhalb der Hauptstadtregion. Die konkreten Anwendungskriterien werden durch nachgeordnete Rechtsvorschriften und einschlägige Leitlinien bestimmt.

Die Sonderregelung ist keine Zusage einer garantierten Stromversorgung. Verfügbare Netzkapazitäten und Anschlussbedingungen können gesondert geprüft werden. Auch die Kosten oder der Zeitpunkt eines Netzausbaus werden nicht automatisch festgelegt.

## Einholung von Anwohnermeinungen und Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft

Die Kommunikation mit den Anwohnern ist ein Bestandteil des Verfahrens zur Umsetzung einer Anlage. In den nachgeordneten Rechtsvorschriften können der Kreis der einzubeziehenden Personen und die Art der Einholung von Stellungnahmen konkretisiert werden. Auch Umfang und Umsetzung der Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft sind Gegenstand der Diskussion.

Die zu prüfenden Punkte lassen sich wie folgt gliedern:

- Umfang der Projektinformationen, die den Anwohnern bereitzustellen sind
- Zeitpunkt und Art der Einreichung von Stellungnahmen
- vom Betreiber auszuarbeitende Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft
- Verfahren zur Prüfung und Dokumentation eingereichter Stellungnahmen

Die Einholung von Stellungnahmen ist nicht mit der bloßen Durchführung einer Informationsveranstaltung gleichzusetzen. Die im endgültigen Regelwerk vorgeschriebenen Verfahren und Dokumentationen müssen eingehalten werden. Gesondert ist zu prüfen, ob regional zusätzliche Verfahren bestehen.

## Leitlinien zur Messung elektromagnetischer Einflüsse

Auch Leitlinien zur Messung elektromagnetischer Einflüsse gehören zu den Vorbereitungsaufgaben für das Inkrafttreten. Die Messgegenstände und -methoden erfordern technische Standards. Auch die Art der Veröffentlichung der Ergebnisse kann in nachgeordneten Vorschriften behandelt werden.

Die Messleitlinien schaffen objektive Kriterien, um auf Bedenken der Anwohner einzugehen. Ihre rechtliche Wirkung hängt jedoch vom endgültigen Wortlaut ab. Es kann nicht vorab davon ausgegangen werden, dass sie mit Genehmigungsanforderungen gleichzusetzen sind.

In den endgültigen Vorschriften sind Zeitpunkt und Ort der Messungen zu prüfen. Auch die für die Messung verantwortliche Stelle und die Art der Verwaltung der Ergebnisse sind zu klären. Vor Bekanntgabe detaillierter Werte dürfen keine willkürlich gewählten Kriterien angewandt werden.

## Zentrale offene Fragen der nachgeordneten Rechtsvorschriften

Die nachgeordneten Rechtsvorschriften übertragen die gesetzlichen Grundsätze in konkrete Vollzugskriterien. In der Phase des öffentlichen Diskussionsforums ist der endgültige Wortlaut noch nicht festgelegt. Bei den folgenden Punkten muss unterschieden werden, ob sie bereits abschließend festgelegt wurden.

| Streitpunkt | Durch das Gesetz geschaffener Rahmen | In den nachgeordneten Rechtsvorschriften zu prüfende Inhalte |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Definition von AI-Rechenzentren und Betreibern | Größe der Anlagen und detaillierter Anwendungsbereich |
| Gebündelte Genehmigungen | Zentrale Anlaufstelle des Ministeriums für Wissenschaft und IKT | Antragsunterlagen und Abstimmungsverfahren zwischen den Behörden |
| Bearbeitungsfristen | System zur Fristensteuerung | Konkrete Dauer und Berechnungsmethode |
| Sonderregelung zur Stromversorgung | Grundlage für eine Sonderregelung außerhalb der Hauptstadtregion | Anwendungsvoraussetzungen und Bearbeitungsverfahren |
| Regionale Zusammenarbeit | System für Anwohnermeinungen und Zusammenarbeit | Adressaten, Methoden und Umsetzungskriterien |
| Messung elektromagnetischer Einflüsse | Ausarbeitung von Messleitlinien | Messmethoden und Verwaltung der Ergebnisse |
| Industrieförderung | Rechtsgrundlage für Förderung | Adressaten, Verfahren und Förderkriterien |

Die Rechtsgrundlage für Förderungen ist von den tatsächlichen Förderleistungen zu unterscheiden. Förderbeträge oder -quoten sind anhand der endgültigen Vorschriften zu prüfen. Allein durch die Verkündung des Gesetzes wird die Förderung eines einzelnen Projekts nicht beschlossen.

## Übersicht nach Voraussetzungen

Die anwendbaren Regelungen unterscheiden sich je nach Anlagentyp und Standortbedingungen. Selbst wenn eine Voraussetzung erfüllt ist, gelten nicht automatisch alle Sonderregelungen. Die jeweils eigenständigen Voraussetzungen der einzelnen Regelungen müssen geprüft werden.

| Voraussetzung oder Fall | Vorrangig zu prüfende Punkte | Zu beachten |
|---|---|---|
| Rechenzentrum für AI-Berechnungen | Gesetzliche Definition und Größenkriterien | Die Bezeichnung allein führt nicht zur Anwendung |
| Betreiber im Sinne des Sondergesetzes | Betriebsform und Betreiberkreis | Kann getrennt von den Anlagenanforderungen beurteilt werden |
| Standort außerhalb der Hauptstadtregion | Regionale Voraussetzungen der Sonderregelung zur Stromversorgung | Ein Stromanschluss wird nicht automatisch garantiert |
| Standort in der Hauptstadtregion | Allgemeiner Anwendungsbereich und einzelne Genehmigungen | Von der Sonderregelung zur Stromversorgung außerhalb der Hauptstadtregion zu unterscheiden |
| Vor dem Inkrafttreten begonnenes Projekt | Zusatzbestimmungen und Übergangsregelungen | Die Anwendbarkeit lässt sich nicht allein aus dem Datum des Inkrafttretens ableiten |
| Projekt mit voraussichtlichen Auswirkungen auf Anwohner | Verfahren zur Einholung von Stellungnahmen und Zusammenarbeit | Zusätzliche regionale Verfahren sind zu prüfen |

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Projekte in der Hauptstadtregion vollständig vom Sondergesetz ausgenommen sind. Die Voraussetzung eines Standorts außerhalb der Hauptstadtregion betrifft die Sonderregelung zur Stromversorgung. Der gesamte Anwendungsbereich ist anhand des endgültigen Wortlauts der Rechtsvorschriften zu beurteilen.

## Vergleich zwischen festgelegten und noch offenen Inhalten

Der Rahmen des verkündeten Gesetzes und die Detailkriterien der nachgeordneten Rechtsvorschriften müssen getrennt betrachtet werden. Das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes steht bereits fest. Die Details zu Größe und Verfahren lassen sich erst nach Veröffentlichung der endgültigen Vorschriften beurteilen.

| Kategorie | Derzeit feststellbare Inhalte | Zusätzlich zu prüfende Inhalte |
|---|---|---|
| Inkrafttreten | Inkrafttreten am 10. März 2027 | Vorbereitungszeitplan bis zum Inkrafttreten |
| Verwaltungsstelle | Zentrale Anlaufstelle des Ministeriums für Wissenschaft und IKT | Art der Einreichung und detaillierte Unterlagen |
| Genehmigungen | Gebündelte Bearbeitung und System der Bearbeitungsfristen | Konkrete Fristen und Rechtswirkungen |
| Stromversorgung | Grundlage für eine Sonderregelung außerhalb der Hauptstadtregion | Betroffene Größenordnung und Anwendungsverfahren |
| Beziehungen zu Anwohnern | System zur Einholung von Stellungnahmen und Zusammenarbeit | Häufigkeit, Methoden und Dokumentationsstandards |
| Elektromagnetische Einflüsse | Ausrichtung auf die Ausarbeitung von Messleitlinien | Messkriterien und Art der Veröffentlichung |
| Förderung | Rechtsgrundlage für die Industrieförderung | Adressaten, Umfang und Auswahlkriterien |

Die Unterlagen des Diskussionsforums sind hilfreich, um die Richtung der Beratungen zu verstehen. Sie ersetzen jedoch weder die endgültige Durchführungsverordnung noch die Durchführungsbestimmungen. Projektbezogene Entscheidungen müssen anhand der verkündeten nachgeordneten Rechtsvorschriften aktualisiert werden.

## Unterschied zwischen dem Datum des Inkrafttretens und dem Datum der Projektgenehmigung

Der 10. März 2027 ist das Datum des Inkrafttretens des Systems und nicht das Genehmigungsdatum einzelner Projekte. Die Prüfungsdauer einzelner Projekte hängt vom Antragsinhalt und der Prüfung durch die zuständigen Behörden ab. Auch der Zeitplan für den Stromanschluss kann gesondert gesteuert werden.

Im Projektzeitplan müssen drei Daten unterschieden werden:

- das Datum, an dem das Sondergesetz und die nachgeordneten Rechtsvorschriften wirksam werden
- das Datum, an dem der Antrag auf gebündelte Genehmigung eingeht
- das Datum, an dem die einzelnen Genehmigungs- und Stromversorgungsverfahren abgeschlossen werden

Diese Unterscheidung kann sich auch auf bestehende Projekte auswirken. Ob vor dem Inkrafttreten beantragte Verfahren überführt werden, wird durch die Übergangsregelungen bestimmt. Die endgültigen nachgeordneten Rechtsvorschriften und Zusatzbestimmungen sind gemeinsam zu prüfen.

## Häufige Missverständnisse

Die Sonderregelungen des Sondergesetzes beseitigen nicht sämtliche Vorschriften. Die zentrale Anlaufstelle und die Sonderregelung zur Stromversorgung haben jeweils einen begrenzten Anwendungsbereich. Bei den folgenden Auslegungen ist Vorsicht geboten:

- die Auslegung, dass das gebündelte Genehmigungsverfahren von sämtlichen Prüfungen befreit
- die Auslegung, dass nach Ablauf der Bearbeitungsfrist automatisch eine Genehmigung erteilt wird
- die Auslegung, dass die Stromversorgung außerhalb der Hauptstadtregion garantiert ist
- die Auslegung, dass alle Rechenzentren als AI-Rechenzentren anerkannt werden
- die Auslegung, dass die Tagesordnungspunkte des Diskussionsforums bereits die endgültige Durchführungsverordnung darstellen
- die Auslegung, dass die Sonderregelungen gleichzeitig mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft getreten sind

Das Datum der Verkündung und das Datum des Inkrafttretens sind nicht identisch. Am 9. September 2026 ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Die endgültigen Detailkriterien sind anhand der verkündeten nachgeordneten Rechtsvorschriften zu prüfen.

## Fundstelle des Gesetzestextes

Der offizielle Wortlaut ist im nationalen Rechtsinformationszentrum zu prüfen. Der Titel des Gesetzes lautet „Sondergesetz zur Förderung der AI-Rechenzentrumsbranche“. Bei gemeinsamer Betrachtung des Haupttextes und der Verkündungsfassungen zu Erlass und Änderungen lassen sich das Datum des Inkrafttretens und die Änderungshistorie unterscheiden.

Die Beratungsinhalte zu den nachgeordneten Rechtsvorschriften sind in den Veröffentlichungen des Ministeriums für Wissenschaft und IKT zu prüfen. Nach dem Diskussionsforum ist auch zu kontrollieren, ob der Entwurf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens öffentlich bekannt gemacht wurde. Für die endgültige Beurteilung sind die verkündete Durchführungsverordnung und die Durchführungsbestimmungen heranzuziehen.

## Häufig gestellte Fragen

### Wann tritt das Sondergesetz über AI-Rechenzentren in Kraft?

Es tritt am 10. März 2027 in Kraft. Das Datum der Verkündung ist der 9. Juni 2026. Zwischen diesen beiden Daten werden die nachgeordneten Rechtsvorschriften ausgearbeitet.

### Können die Sonderregelungen ab dem 9. September 2026 in Anspruch genommen werden?

Nein. An diesem Tag findet das öffentliche Diskussionsforum zu den nachgeordneten Rechtsvorschriften statt. Das vorgesehene Datum des Inkrafttretens des Sondergesetzes ist der 10. März 2027.

### Fallen alle Rechenzentren in den Anwendungsbereich?

Nein. Sie müssen die gesetzliche Definition eines AI-Rechenzentrums erfüllen. Detailkriterien wie die Größe sind anhand der nachgeordneten Rechtsvorschriften zu prüfen.

### Schafft das gebündelte Genehmigungsverfahren einzelne Genehmigungen ab?

Die zentrale Anlaufstelle ist ein Instrument zur Bündelung der Verwaltungsverfahren. Die tatsächlichen Prüfungen durch die zuständigen Behörden entfallen dadurch nicht. Auch die Anforderungen der einzelnen Gesetze müssen erfüllt werden.

### Entfällt außerhalb der Hauptstadtregion die Bewertung der Auswirkungen auf das Stromnetz?

Die Regelung darf nicht als pauschale Befreiung ausgelegt werden. Das Sondergesetz sieht eine Sonderregelung vor, die außerhalb der Hauptstadtregion Anwendung finden kann. Die konkreten Voraussetzungen und Wirkungen sind anhand der endgültigen nachgeordneten Rechtsvorschriften zu prüfen.

### Garantiert die Sonderregelung zur Stromversorgung die Strombereitstellung?

Sie garantiert die Stromversorgung nicht automatisch. Verfügbare Netzkapazitäten und Anschlussbedingungen können gesondert geprüft werden. Auch der rechtliche Umfang der Sonderregelung richtet sich nach den endgültigen Vorschriften.

### Steht der Förderumfang bereits fest?

Die Förderkriterien müssen in den nachgeordneten Rechtsvorschriften konkretisiert werden. Festgelegte Beträge oder Quoten sind anhand des verkündeten Wortlauts zu prüfen. Die Rechtsgrundlage für Förderungen und die Entscheidung über eine konkrete Förderung sind voneinander zu unterscheiden.

### Sind die Inhalte des Diskussionsforums die endgültigen Vorschriften?

Das Diskussionsforum ist ein Verfahren zur Einholung von Stellungnahmen. Die erörterten Entwürfe können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Es ist zu prüfen, ob die endgültige Durchführungsverordnung und die Durchführungsbestimmungen verkündet wurden.

## FAQ

### Wann tritt das Sondergesetz für AI-Rechenzentren in Kraft?
Es tritt am 10. März 2027 in Kraft. Das Gesetz wurde am 9. Juni 2026 verkündet; bis zu seinem Inkrafttreten werden die untergesetzlichen Vorschriften ausgearbeitet.

### Gelten die Sonderregelungen des Sondergesetzes ab dem 9. September 2026?
Nein. Am 9. September 2026 findet die öffentliche Anhörung zu den untergesetzlichen Vorschriften statt; das Sondergesetz soll am 10. März 2027 in Kraft treten.

### Fallen alle Rechenzentren in den Anwendungsbereich des Sondergesetzes?
Es gilt nicht automatisch für alle Rechenzentren. Sowohl die gesetzliche Definition eines AI-Rechenzentrums als auch die in den untergesetzlichen Vorschriften festgelegten Größenkriterien müssen erfüllt sein.

### Entfällt bei einem integrierten Genehmigungsverfahren die Prüfung durch die einzelnen Behörden?
Beim integrierten Genehmigungsverfahren fungiert das Ministerium für Wissenschaft und IKT als zentrale Anlaufstelle. Es handelt sich nicht um ein System, das von der materiellen Prüfung durch die zuständigen Behörden oder von den Anforderungen der einzelnen Gesetze befreit.

### Sind AI-Rechenzentren außerhalb der Hauptstadtregion von der Stromnetzauswirkungsprüfung befreit?
Von einer pauschalen Befreiung kann nicht ausgegangen werden. Das Sondergesetz schafft eine Grundlage für Sonderregelungen, die außerhalb der Hauptstadtregion gelten können; die konkreten Voraussetzungen und Auswirkungen müssen anhand der endgültigen untergesetzlichen Vorschriften geprüft werden.

### Ist die Stromversorgung garantiert, wenn Sonderregelungen für die Stromversorgung in Anspruch genommen werden?
Die Stromversorgung wird nicht automatisch garantiert. Die verfügbaren Kapazitäten des Stromnetzes, die Anschlussbedingungen und die Notwendigkeit eines Netzausbaus können gesondert geprüft werden.

### Steht die Höhe der Förderung für AI-Rechenzentren bereits fest?
Förderberechtigte, Verfahren und Kriterien werden in den untergesetzlichen Vorschriften konkretisiert. Festgelegte Beträge oder Quoten müssen anhand der verkündeten untergesetzlichen Vorschriften geprüft werden.

### Sind die bei der öffentlichen Anhörung vorgestellten Kriterien bereits endgültig festgelegte Vorschriften?
Die öffentliche Anhörung dient der Einholung von Stellungnahmen. Da sich die erörterten Inhalte im Gesetzgebungsverfahren ändern können, ist die Beurteilung anhand der endgültig verkündeten Durchführungsverordnung und Durchführungsbestimmungen vorzunehmen.

## Sources

- [Informationen zur öffentlichen Diskussionsveranstaltung des Ministeriums für Wissenschaft und IKT über die untergeordneten Rechtsvorschriften zum Sondergesetz über KI-Rechenzentren](https://www.msit.go.kr/bbs/view.do?bbsSeqNo=96&mId=310&mPid=121&nttSeqNo=3186600&sCode=user)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Sondergesetz zur Förderung der Branche für Rechenzentren für künstliche Intelligenz](https://www.law.go.kr/lsInfoP.do?lsiSeq=286707&viewCls=lsRvsDocInfoR)
- [Nationales Rechtsinformationszentrum – Liste der Erlass- und Änderungstexte](https://law.go.kr/LSW/lsRvsDocListP.do?chrClsCd=010202&lsId=015145&lsRvsGubun=all)

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