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title: "Rückzahlungsbedingungen und -beträge des spanischen MEC-Stipendiums"
locale: de
category: policy_guide
category_name: "Programme \u0026 Leistungen"
translation_status: reviewed
license: cc_by
author: "injoys"
source_url: https://injoys.com/en/articles/spain-mec-scholarship-repayment-rules
published_at: 2026-08-09T23:16:46+09:00
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# Rückzahlungsbedingungen und -beträge des spanischen MEC-Stipendiums

> Das spanische MEC-Stipendium kann bei Annullierung der Einschreibung, faktischem Abbruch der Ausbildung, unzureichender Anwesenheit oder Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Studienleistung zurückgefordert werden. Je nach Ausbildungsgang und Rückzahlungsgrund werden Geldleistungen und der Studiengebührenanteil unterschiedlich behandelt. Daher sind sowohl die Ausschreibung des betreffenden Jahres als auch die offizielle Mitteilung zu prüfen.

## Key Points

- Wer an einer Hochschule weniger als 50 % der belegten Credits erfolgreich abschließt, wird grundsätzlich auf eine Rückzahlung geprüft; für naturwissenschaftliche und technische Fachrichtungen gilt ein Schwellenwert von 40 %.
- In nichtuniversitären Ausbildungsgängen kann eine Rückzahlung verlangt werden, wenn ohne triftigen Grund nicht an mindestens 80 % der Unterrichtsstunden teilgenommen wird oder weniger als 50 % der belegten Fächer, Credits oder Stunden bestanden werden.
- Bei einer Rückzahlung wegen Nichterreichens der Mindestanforderungen an die Studienleistung ist der Studiengebührenanteil ausdrücklich ausgenommen; die Annullierung der Einschreibung oder ein faktischer Abbruch wird jedoch gesondert beurteilt.
- Ein Wechsel des Studienfachs oder der FP-Ausbildung bedeutet nicht immer automatisch eine Rückzahlung. Je nachdem, ob die bisherige Einschreibung annulliert oder die Ausbildung abgebrochen wurde, können jedoch sowohl das aktuelle Stipendium als auch der nächste Antrag betroffen sein.
- Überweisen Sie den Betrag nicht eigenmächtig ohne offiziellen Einzahlungsschein, sondern erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stipendienstelle nach Rückzahlungsbetrag, Zahlungsfrist, Zinsen und Zahlungsweise.

Das sogenannte **MEC-Stipendium** in Spanien ist eine Sammelbezeichnung für allgemeine Studien- und Ausbildungsstipendien sowie Unterstützungsleistungen, die vom Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport verwaltet werden. Auch wenn ein Stipendium bewilligt wurde, kann es vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden müssen, wenn eine Annullierung der Einschreibung, ein faktischer Abbruch der Ausbildung, unzureichende Anwesenheit oder das Nichterreichen der Mindestanforderungen festgestellt wird.

Ob eine Rückzahlung erforderlich ist, richtet sich nicht danach, wofür das Geld verwendet wurde, sondern vor allem danach, **ob die Ausbildung, für die das Stipendium gewährt wurde, tatsächlich fortgesetzt wurde und die akademischen Mindestanforderungen erfüllt wurden**. Daneben können allgemeine Rückzahlungsgründe für Fördermittel wie falsche Angaben, eine Doppelförderung oder die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten gesondert zur Anwendung kommen.

## Zunächst zu unterscheidende Bestandteile des MEC-Stipendiums

Im Stipendienbescheid können mehrere Förderbestandteile gemeinsam aufgeführt sein. Um den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag beurteilen zu können, muss bekannt sein, welche Bestandteile ausgezahlt wurden.

| Förderbestandteil | Übliche Auszahlungsweise | Bei einer Rückzahlung zu prüfen |
|---|---|---|
| Studiengebührenstipendium oder `beca de matrícula` | Die öffentlichen Studiengebühren für die erstmals an einer Hochschule belegten Leistungspunkte werden mit der Hochschule abgerechnet und normalerweise nicht auf das Konto des Studierenden ausgezahlt | Bei Nichterreichen der an Hochschulen geltenden Leistungspunkteanforderung ist das Studiengebührenstipendium gesetzlich von der Rückzahlung ausgenommen; eine Annullierung der Einschreibung muss jedoch gesondert geprüft werden |
| Einkommensabhängiger Festbetrag | Auszahlung auf das Konto des Studierenden | Liegt ein Grund für eine vollständige Rückzahlung vor, wird er in der Regel in den Rückzahlungsumfang einbezogen |
| Wohnortabhängiger Festbetrag | Auszahlung auf das Konto des Studierenden | Auch die tatsächlichen Wohnvoraussetzungen und entsprechenden Nachweise werden geprüft; liegt ein Rückzahlungsgrund vor, kann dieser Betrag einbezogen werden |
| Leistungsabhängiger Festbetrag | Auszahlung auf das Konto des Studierenden | Wird eine Rückzahlung angeordnet, kann er zusammen mit den anderen Geldleistungen berechnet werden |
| Variabler Förderbetrag | Auszahlung auf das Konto des Studierenden unter Berücksichtigung unter anderem von Einkommen und Noten | Bereits ausgezahlte variable Beträge der ersten und zweiten Tranche müssen zusammengerechnet und geprüft werden |
| Grundstipendium | Wird vor allem bei nichtuniversitären Bildungsgängen auf das Konto des Studierenden ausgezahlt | Wird ein Rückzahlungsgrund für den betreffenden Bildungsgang anerkannt, kann es in den Rückzahlungsumfang einbezogen werden |

Der häufigste Grund dafür, dass der Gesamtbetrag im Stipendienbescheid vom tatsächlich auf das Konto überwiesenen Betrag abweicht, besteht darin, dass das Studiengebührenstipendium nicht als Geldbetrag an den Studierenden ausgezahlt wird.

## Offizielle Rückzahlungsgründe bei Hochschul- und Masterstudiengängen

Bei Hochschulabschlüssen und offiziellen Masterstudiengängen sind die folgenden Situationen die wichtigsten Rückzahlungsgründe.

### Annullierung der Einschreibung oder faktischer Studienabbruch

Wurde die Einschreibung offiziell annulliert oder das Studium faktisch abgebrochen, obwohl die Einschreibung formal bestehen blieb, kann ein Rückzahlungsverfahren eingeleitet werden. Das Rückzahlungsrisiko entfällt nicht dadurch, dass beim Verlassen der Hochschule keine administrative Annullierung der Einschreibung vorgenommen wurde.

Lagen eine Beurlaubung, Krankheit, die Pflege von Familienangehörigen oder höhere Gewalt vor, müssen die Hochschule und die zuständige Stipendienstelle unverzüglich informiert und offizielle Nachweise eingereicht werden. Ein berechtigter Grund wird nicht automatisch anerkannt; die zuständige Stelle prüft die Unterlagen.

### Nichterreichen der erforderlichen Mindestzahl an Leistungspunkten

Im Allgemeinen müssen **mindestens 50%** der belegten Leistungspunkte bestanden werden. In naturwissenschaftlichen und technischen Bildungsgängen liegt die Anforderung bei **mindestens 40%**. Bei der Beurteilung werden auch die Ergebnisse der regulären und zusätzlichen Prüfungen des betreffenden Studienjahres berücksichtigt.

Wird diese Anforderung nicht erfüllt, müssen grundsätzlich **alle erhaltenen Stipendienbestandteile mit Ausnahme des Studiengebührenstipendiums zurückgezahlt werden**. Auch wenn die Studiengebühren nicht auf das Konto des Studierenden überwiesen wurden, können daher der einkommensabhängige Festbetrag, der wohnortabhängige Festbetrag, der leistungsabhängige Festbetrag und der variable Förderbetrag in den Rückzahlungsbetrag einbezogen werden.

Diese Anforderung unterscheidet sich von den Leistungsvoraussetzungen für ein Stipendium im folgenden Studienjahr. Die Erfüllung des Mindestanteils bestandener Leistungen zur Vermeidung einer Rückzahlung bedeutet nicht automatisch, dass auch die Voraussetzungen für einen erneuten Stipendienantrag erfüllt sind.

### Nichtvorlage der Abschlussarbeit

Studierende, denen nur noch die Abschlussarbeit oder eine vergleichbare Arbeit fehlt und die ein Stipendium erhalten haben, können zur Rückzahlung verpflichtet werden, wenn sie die Arbeit nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist einreichen. Der geltende Zeitraum und die Form der Einschreibung sind anhand der Ausschreibung des jeweiligen Jahres und der Hochschulunterlagen zu prüfen.

## Rückzahlungsgründe bei FP, Oberstufe und anderen nichtuniversitären Bildungsgängen

Für FP, Bachillerato und andere nichtuniversitäre Bildungsgänge sind die folgenden Kriterien von Bedeutung.

| Rückzahlungsgrund | Beurteilungskriterium |
|---|---|
| Annullierung der Einschreibung | Austritt aus der Bildungseinrichtung oder Annullierung der Einschreibung während des Schuljahres |
| Faktischer Ausbildungsabbruch | Die Einschreibung bleibt bestehen, ohne dass tatsächlich am Unterricht und an den Prüfungen teilgenommen wird |
| Unzureichende Anwesenheit | Ohne anerkannten Befreiungsgrund wurden nicht mindestens 80% der gesamten Unterrichtszeit besucht |
| Nichterreichen der Mindestleistungen | Unter Einbeziehung regulärer und zusätzlicher Prüfungen wurden nicht mindestens 50% der belegten Fächer, Leistungspunkte oder Unterrichtsstunden bestanden |

Wird bei einem nichtuniversitären Bildungsgang einer der genannten Gründe anerkannt, müssen die ausgezahlten Stipendienbestandteile im Allgemeinen zurückgezahlt werden. Da der Ausbildungsumfang bei FP anhand von Modulen und Unterrichtsstunden verwaltet werden kann, sollte nicht nur die Zahl der bestandenen Fächer gezählt werden. Maßgeblich sind vielmehr die von der Bildungseinrichtung erfassten Leistungspunkte oder Stunden.

### Gelten für Oberstufe und FP dieselben Kriterien?

Für beide Bildungsgänge gelten die Maßstäbe der nichtuniversitären Bildung, doch können sich die tatsächlichen Einschreibungseinheiten und die Art der Anwesenheitserfassung unterscheiden. Beim Bachillerato kann die Beurteilung nach Fächern erfolgen, bei FP dagegen nach Modulen, Leistungspunkten und Stunden. Daher sind das offizielle Zeugnis und die Anwesenheitsaufzeichnungen der Bildungseinrichtung von Bedeutung.

## Wie wird der Rückzahlungsbetrag festgelegt?

Der Rückzahlungsbetrag wird nicht in jedem Fall dadurch berechnet, dass ausnahmslos der gesamte Stipendienbetrag zurückverlangt wird. Er hängt vom Rückzahlungsgrund und von den ausgezahlten Bestandteilen ab.

### Hochschulstudierende, die die Leistungspunkteanforderung nicht erfüllen

Wurde an einer Hochschule die Anforderung von 50% beziehungsweise 40% in naturwissenschaftlichen oder technischen Bildungsgängen nicht erfüllt, ist das Studiengebührenstipendium vom Rückzahlungsumfang ausgenommen. Grundsätzlich sind jedoch die an den Studierenden ausgezahlten Geldleistungen zurückzuzahlen.

Hat ein Studierender beispielsweise ein Studiengebührenstipendium, einen einkommensabhängigen Festbetrag, einen wohnortabhängigen Festbetrag und einen variablen Förderbetrag erhalten, ohne den erforderlichen Mindestanteil an Leistungen zu bestehen, wird der Rückzahlungsbetrag hauptsächlich anhand der als Geldleistung erhaltenen Festbeträge und variablen Beträge berechnet. Der genaue Betrag wird durch die Berechnung der Verwaltungsbehörde festgelegt.

### Annullierung der Einschreibung oder faktischer Abbruch

Eine Annullierung der Einschreibung oder ein faktischer Studienabbruch stellt rechtlich einen anderen Grund dar als das bloße Nichterreichen der erforderlichen Leistungspunkte. Ob auch die Förderung der Studiengebühren einbezogen wird und ob die Hochschule mit der Bildungsbehörde abrechnet oder für den Studierenden eine Studiengebührenschuld entsteht, kann vom Zeitpunkt der Annullierung, von der Studiengebührenordnung der Hochschule und von der administrativen Bearbeitung abhängen.

Daher darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Angelegenheit durch die Rückzahlung des auf das Konto überwiesenen Betrags erledigt ist. Der Bearbeitungsstand der Studiengebührenförderung muss sowohl bei der Stipendienstelle als auch bei der Immatrikulationsstelle der Hochschule erfragt werden.

### Fälle, in denen nur ein Teilbetrag zurückzuzahlen ist

Ein Studierender kann seine Verpflichtung nicht dadurch beenden, dass er wegen eines bloßen Sinneswandels oder aus Geldmangel eigenmächtig nur einen Teilbetrag zurückzahlt. Legt die Verwaltungsbehörde den Rückzahlungsumfang jedoch etwa aufgrund einer Doppelförderung, eines fehlerhaft berechneten einzelnen Bestandteils oder der Nichterfüllung einzelner Voraussetzungen fest, kann die Rückzahlung auf den betreffenden Betrag beschränkt werden.

## Auswirkungen eines Wechsels des Studienfachs oder FP-Bildungsgangs

Der Wechsel des Studienfachs oder der Bildungseinrichtung führt nicht automatisch zur Rückzahlung des Stipendiums. Entscheidend ist, ob beim bisherigen Bildungsgang eine Annullierung der Einschreibung oder ein Ausbildungsabbruch vorlag und ob die Mindestanforderungen erfüllt wurden.

### Stipendium des laufenden Studienjahres

Wird das bisherige Studienfach oder der bisherige FP-Bildungsgang während des Studienjahres aufgegeben, müssen die folgenden Punkte geprüft werden:

1. Ob die bisherige Einschreibung annulliert wurde oder nur einzelne Fächer geändert wurden
2. Ob die Stipendienunterlagen auf den neuen Bildungsgang übertragen werden können
3. Wie Anwesenheitsquote und Leistungsquote des bisherigen Bildungsgangs endgültig festgestellt werden
4. Ob sich durch eine Änderung des Wohnorts oder des Schulwegs die Voraussetzungen für die Wohnförderung geändert haben
5. Ob sich die Förderung des neuen Bildungsgangs mit dem bisherigen Stipendium überschneidet

Wurde das Studienfach nach dem Stipendienbescheid gewechselt, sollte zur Sicherheit die Stipendienstelle der Hochschule oder der regionalen Bildungsbehörde informiert werden. Weichen die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung von den tatsächlichen Einschreibungsdaten ab und wird dies nicht gemeldet, kann es bei einer nachträglichen Prüfung zu Problemen kommen.

### Stipendium des folgenden Studienjahres

Wird ein mit einem Stipendium absolvierter Hochschulstudiengang abgebrochen und zu einem anderen Hochschulstudiengang gewechselt, kann der Zeitpunkt eingeschränkt sein, ab dem im neuen Studiengang erneut ein Stipendium bezogen werden kann. Im Allgemeinen kann die Einschränkung gelten, dass die Zahl der im neuen Studiengang eingeschriebenen Studienjahre größer sein muss als die Zahl der Jahre, in denen im abgebrochenen Studiengang ein Stipendium bezogen wurde.

Auch bei einem Wechsel eines nichtuniversitären Bildungsgangs wie FP werden das Niveau des neuen Bildungsgangs, der bisherige Stipendienbezug, eine mögliche Wiederholung der Einschreibung und die akademischen Voraussetzungen der nächsten Ausschreibung gemeinsam geprüft. Durch den Wechsel des Bildungsgangs entfällt weder eine frühere Rückzahlungspflicht noch wird ein neuer Antrag automatisch bewilligt.

## Freiwillige Rückzahlung und offizielles Rückforderungsverfahren

Wer von einer möglichen Rückzahlungspflicht erfährt, sollte das Geld nicht eigenmächtig auf ein beliebiges Konto überweisen, sondern zunächst die für das Stipendium zuständige Stelle kontaktieren. Für Hochschulstudierende ist dies normalerweise die Stipendienstelle der Hochschule, für Studierende nichtuniversitärer Bildungsgänge die Stipendienstelle der jeweiligen regionalen Bildungsbehörde.

### Freiwillige Rückzahlung

Soll die Rückzahlung vor einer offiziellen Aufforderung der Verwaltungsbehörde erfolgen, ist folgende Vorgehensweise sicher:

1. Im Stipendienbescheid die zuständige Stipendienstelle feststellen.
2. Die Absicht zur freiwilligen Rückzahlung schriftlich mitteilen.
3. Eine offizielle Berechnung der zurückzuzahlenden Bestandteile und Beträge anfordern.
4. Die Zahlung mit dem von der Stelle ausgestellten Zahlungsformular oder über das vorgeschriebene Verfahren leisten.
5. Quittungen und Einreichungsnachweise aufbewahren.

Auch bei einer freiwilligen Rückzahlung können gesetzliche Zinsen berechnet werden. Die Zinsen können nach den einschlägigen Fördermittelvorschriften vom Tag der Auszahlung des Stipendiums bis zum Tag der freiwilligen Rückzahlung oder bis zum Zeitpunkt der Rückzahlungsentscheidung berechnet werden. Daher sollte nicht eigenmächtig nur der Hauptbetrag überwiesen werden.

### Wenn die Verwaltungsbehörde eine Rückzahlung verlangt

Das übliche Verfahren umfasst die Prüfung der Unterlagen, die Mitteilung über die Einleitung des Rückzahlungsverfahrens, die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme oder zur Vorlage von Nachweisen, die Rückzahlungsentscheidung und anschließend die Zahlung. Das Schreiben enthält in der Regel folgende Angaben:

- Rückzahlungsgrund und angewandte Kriterien
- Zurückzuzahlende Stipendienbestandteile
- Hauptbetrag und Zinsen
- Frist für eine Stellungnahme oder einen Rechtsbehelf
- Frist und Verfahren für die freiwillige Zahlung
- Rechtsbehelfsverfahren

Ein erstes Informationsschreiben und eine förmliche Rückzahlungsentscheidung können unterschiedliche rechtliche Verfahrensstufen darstellen. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass für alle Fälle dieselbe feste Frist gilt. Maßgeblich sind die im erhaltenen Dokument angegebenen Daten. Auch das elektronische Postfach und die Postanschrift müssen überprüft werden.

### Was geschieht, wenn nicht gezahlt wird?

Wird der Betrag nicht fristgerecht gezahlt oder die Forderung nicht ordnungsgemäß angefochten, kann das Verfahren in die Beitreibungsphase übergehen, wodurch zusätzliche Zinsen oder Beitreibungskosten entstehen können. Wer mit dem Betrag nicht einverstanden ist, sollte die Zahlung nicht einfach aufschieben, sondern innerhalb der im Schreiben genannten Frist Zeugnisse, Anwesenheitsnachweise, medizinische Unterlagen oder Unterlagen über Änderungen der Einschreibung einreichen.

## Praktische Checkliste zur Prüfung des Rückzahlungsrisikos

- Im Stipendienbescheid prüfen, welche Bestandteile tatsächlich ausgezahlt wurden.
- Bei einem Hochschulstudiengang das Verhältnis zwischen belegten und bestandenen Leistungspunkten berechnen.
- Bei der zuständigen Stelle prüfen, ob für naturwissenschaftliche oder technische Bildungsgänge die 40%-Anforderung gilt.
- Bei FP oder einem Oberstufenbildungsgang sowohl die Anwesenheitsstunden als auch die bestandenen Fächer, Leistungspunkte und Stunden prüfen.
- Das Datum der Annullierung der Einschreibung, des Studienfachwechsels und der Einschreibung in den neuen Bildungsgang schriftlich dokumentieren.
- Bei Krankheit oder höherer Gewalt die damaligen offiziellen Nachweise vorbereiten.
- Bei gleichzeitigem Bezug anderer regionaler Stipendien oder privater Fördermittel eine mögliche Doppelförderung prüfen.
- Keine Zahlung auf ein Konto oder über ein Verfahren leisten, das nicht von der zuständigen Stelle vorgegeben wurde.
- Da die Stipendienausschreibung jedes Studienjahres Einzelheiten ändern kann, ist die Ausschreibung des jeweiligen Bezugsjahres zu prüfen.

## Entscheidet die Verwendung des Geldes über die Rückzahlung?

Beim MEC-Stipendium müssen normalerweise keine einzelnen Kaufbelege eingereicht werden, um die Verwendung der Mittel abzurechnen. Ob das Geld für einen Computer, Lehrbücher, Fahrtkosten oder Lebenshaltungskosten ausgegeben wurde, entscheidet für sich allein nicht über eine Rückzahlung.

Der Zweck des Stipendiums besteht jedoch darin, die Durchführung der betreffenden Ausbildung zu unterstützen. Wird die Ausbildung abgebrochen oder werden die Anwesenheits- beziehungsweise Leistungsanforderungen nicht erfüllt, kann daher auch dann eine Rückzahlungspflicht entstehen, wenn das Geld bereits für bildungsbezogene Ausgaben verwendet wurde. Umgekehrt wird das Stipendium auch nicht automatisch zurückgefordert, nur weil ein bestimmter Gegenstand gekauft wurde.

## Warum die Ausschreibung und die Mitteilungen des Bezugsjahres unbedingt geprüft werden müssen

Das grundlegende Rückzahlungssystem des MEC-Stipendiums beruht auf den allgemeinen Stipendienbestimmungen und den Rechtsvorschriften über Fördermittel. Die Einzelheiten zu Antragsberechtigung, Beträgen und akademischen Anforderungen werden jedoch in den Ausschreibungen für das jeweilige Studienjahr festgelegt. Selbst bei demselben Studierenden kann das Ergebnis je nach Bildungsgang, Fachrichtung, Form der Einschreibung, anerkannter Behinderung, Semestersystem und Zusammensetzung des Stipendiums unterschiedlich ausfallen.

Dieser Artikel erläutert die allgemeine Beurteilungsstruktur. Für den tatsächlichen Rückzahlungsbetrag und die geltenden Fristen sind die offiziellen Dokumente der Bildungsbehörde oder der Stipendienstelle der Hochschule maßgeblich.

## FAQ

### Wie viele Leistungspunkte muss man an der Universität bestehen, damit man das MEC-Stipendium nicht zurückzahlen muss?
Im Allgemeinen müssen mindestens 50 % der belegten Leistungspunkte bestanden werden; in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen liegt die für die Rückzahlung maßgebliche Grenze bei mindestens 40 %. Dies ist ein eigenständiger Mindeststandard, der von den Leistungsanforderungen für die Beantragung eines Stipendiums im nächsten Studienjahr unabhängig ist.

### Muss ich auch das Stipendium für die Studiengebühren zurückzahlen, wenn ich die Mindestzahl an Leistungspunkten nicht erreiche?
Wenn die an der Universität vorgeschriebene Mindestzahl an Leistungspunkten nicht erreicht wird, ist das Stipendium für die Studiengebühren ausdrücklich von der Rückzahlung ausgenommen. Festbeträge und variable Zuschüsse, die auf das Konto des Studierenden überwiesen wurden, können jedoch zurückgefordert werden.

### Muss ich bei einer Aufhebung der Immatrikulation nur das auf mein Konto überwiesene Geld zurückzahlen?
Nicht unbedingt. Da die Aufhebung der Immatrikulation ein anderer Rückzahlungsgrund ist als das bloße Nichterreichen der erforderlichen Leistungspunkte, kann auch die Abrechnung des Zuschusses zu den Studiengebühren gesondert geprüft werden. Der Bearbeitungsstand muss sowohl bei der zuständigen Stipendienstelle als auch bei der Immatrikulationsstelle der Universität erfragt werden.

### Muss ich das Stipendium zurückzahlen, wenn meine Anwesenheitsquote in einem FP-Bildungsgang zu niedrig ist?
Wenn ohne anerkannten Befreiungsgrund nicht mindestens 80 % der gesamten Unterrichtszeit besucht wurden, kann dies einen Rückzahlungsgrund darstellen. Bei FP sind die von der Bildungseinrichtung erfassten Unterrichtsstunden je Modul und die offiziellen Anwesenheitsnachweise wichtig.

### Muss ich das Stipendium nicht zurückzahlen, wenn ich bei FP die Hälfte der Module bestehe?
Bei nichtuniversitären Bildungsgängen wird unter Einbeziehung der regulären und zusätzlichen Prüfungen beurteilt, ob mindestens 50 % der belegten Fächer, Leistungspunkte oder Unterrichtsstunden bestanden wurden. Man sollte nicht allein anhand der Anzahl der Module Schlussfolgerungen ziehen, sondern die von der Bildungseinrichtung verwendete offizielle Einheit prüfen.

### Muss ich das MEC-Stipendium sofort zurückzahlen, wenn ich den Studiengang wechsle?
Ein Studiengangwechsel allein führt nicht immer zu einer Rückzahlung. Wenn jedoch die bisherige Immatrikulation aufgehoben oder das Studium faktisch abgebrochen wird, kann dies einen Rückzahlungsgrund darstellen. Bei einem Wechsel von dem Bildungsgang, für den das Stipendium gewährt wurde, zu einem neuen Bildungsgang kann außerdem der Zeitpunkt eingeschränkt werden, ab dem der nächste Antrag gestellt werden kann.

### Muss ich das Stipendium zurückzahlen, wenn ich damit einen Computer oder Dinge des täglichen Bedarfs kaufe?
Im Allgemeinen entscheiden einzelne Käufe nicht darüber, ob eine Rückzahlung erforderlich ist. Beim MEC-Stipendium erfolgt die Abrechnung nicht anhand einzelner Belege. Wenn jedoch das Studium abgebrochen oder die Anforderungen an Anwesenheit beziehungsweise Studienleistung nicht erfüllt werden, kann eine Rückzahlung auch dann verlangt werden, wenn das Geld für Bildungszwecke verwendet wurde.

### Kann ich das Stipendium freiwillig zurückzahlen, bevor ich eine Rückzahlungsaufforderung erhalte?
Das ist möglich, doch zunächst muss die zuständige Stipendienstelle kontaktiert werden, um den offiziellen Rückzahlungsbetrag und die Zahlungsweise zu erfahren. Wenn lediglich der ursprüngliche Betrag auf ein beliebiges Konto überwiesen wird, können noch Zinsen oder die Abrechnung bestimmter Bestandteile der Förderung offenbleiben.

### Fallen bei der Rückzahlung des MEC-Stipendiums Zinsen an?
Nach den Vorschriften über die Rückzahlung von Fördermitteln können gesetzliche Zinsen berechnet werden. Der maßgebliche Zeitraum und Betrag hängen vom Zeitpunkt der freiwilligen Rückzahlung, vom Zeitpunkt der offiziellen Rückzahlungsentscheidung und vom Verfahren im jeweiligen Fall ab. Daher sollte die Berechnung der zuständigen Behörde geprüft werden.

### Muss ich das Stipendium auch zurückzahlen, wenn ich die Anwesenheits- oder Leistungspunktanforderungen wegen einer Krankheit nicht erfüllen konnte?
Eine Krankheit oder höhere Gewalt kann bei der Prüfung berücksichtigt werden, führt jedoch nicht automatisch zu einer Befreiung. Ärztliche Atteste, Krankenhausunterlagen, Nachweise über die Mitteilung an die Bildungseinrichtung und Unterlagen über Anpassungen des Studiums müssen fristgerecht eingereicht werden, damit die zuständige Behörde darüber entscheidet.

## Sources

- [Königliches Dekret 1721/2007: Regelung der personalisierten Stipendien und Studienbeihilfen](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-20944)
- [Gesetz 38/2003, Allgemeines Subventionsgesetz](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2003-20977)
- [Königliches Dekret 887/2006: Verordnung zum Allgemeinen Subventionsgesetz](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-13371)
- [Stipendien und Beihilfen für das Studium — Ministerium für Bildung, berufliche Bildung und Sport](https://www.becaseducacion.gob.es/becas-y-ayudas.html)
- [Frage auf r/askspain: Rückzahlung der MEC- und CAM-Stipendien](https://www.reddit.com/r/askspain/comments/1qd24ib/tengo_que_devolver_mis_becas_mec_y_cam/)
- [Frage auf r/askspain: Ob das MEC-Stipendium zurückgezahlt werden muss](https://www.reddit.com/r/askspain/comments/1t6ol8f/duda_beca_mec/)
- [Frage auf r/askspain: Rückzahlung des FP-MEC-Stipendiums](https://www.reddit.com/r/askspain/comments/1sl1gkc/duda_de_devoluci%C3%B3n_de_becas_mec_de_fp/)
- [Frage auf r/askspain: Verwendungszweck des MEC-Stipendiums](https://www.reddit.com/r/askspain/comments/1rpx62e/qu%C3%A9_puedo_comprar_con_la_beca_mec/)

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